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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 17.05.2019 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. April 2019

    Das Protokoll geht zur Unterschrift in Umlauf.

     
    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 12. April 2019

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.4.2019 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.

     

     

     

    902.4124:0002

    Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn zum Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Nordheim

    Der Landrat bestätigt mit Schreiben vom 10.05.2019 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zum Haushaltsplan 2019 und genehmigt den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung.

     

    Der Haushaltserlass ist in der Materialsammlung unter Finanzen / Haushalt einsehbar.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Ehrung - Verleihung einer Landesehrennadel

    Protokoll

     

    Az.:021.413:Werner Friedrich

    BM Schiek würdigt die langjährigen herausragenden ehrenamtlichen Verdienste von Herrn Werner Friedrich insbesondere um den Musikverein Nordheim und die musikalische Förderung der Jugend und verleiht diesem im Namen des Ministerpräsidenten die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg.

     

    

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Rathausneu und Umbau;

    Entscheidung über Einzelheiten der Planung;

    Bemusterung und Auswahl des Pflasterbelags

    Protokoll

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2019 vor.

     

    Herr Luft verweist auf die Sitzungsvorlage und informiert über die Empfehlungen des Technischen Ausschusses.

     

    Es werden die vom Technischen Ausschuss empfohlenen Materialien zur Bemusterung vorgelegt.

     

    Bürgermeister Schiek schlägt vor, die befestigten Flächen am Haupteingang des Rathausneubaus in Naturstein und die befestigten Flächen an der Nordseite des historischen Rathauses (sog. Läufer) in Beton auszuführen.

    Herr Luft erläutert hierzu die Kosten.

     

    Die Fragen von GR Michelbach nach der von ihm empfundenen geringen Größe des Grantisteines mit 10x10 cm und von GR Pfautsch nach der Befahrbarkeit werden vom BM damit beantwortet, dass mit dieser Steingröße eine notwendige Modellierung wegen der Höhenverhältnisse am verträglichsten machbar sei, ohne dass dies –durch die vorgesehene gebundene Verfugung– der Befahrbarkeit entgegensteht.

    Auf Nachfrage von GR Donnerbauer zu kostenmäßigen Unterschieden teilt Herr Luft mit, dass die Ausführung in Granit ca. 15.000 EUR teurer sei.

    Da sich der Gemeinderat einig ist, dass nur noch die beiden Varianten „Granit“ oder „Betonpflaster“ in Frage kommen, formuliert der Vorsitzende zunächst den weitergehenden Beschlussvorschlag, der eine Ausführung in Granit vorsieht.

     

    Dieser Beschlussvorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich

    abgelehnt.

     

    Der Vorsitzende hält daraufhin fest, dass die Ausführung in Betonpflaster erfolgen soll.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bau eines 6-gruppigen Kindergartens Südstraße;

    Bemusterung

    Protokoll

     

    Az.: 461.4142

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 52/2019 vor.

     

    Herr Braun führt aus, dass beim Bau des 6-gruppigen Kindergartens in der Südstraße nun Bemusterungen anstehen. Dabei geht es um die Innentüren, die Gestaltung der Fassade, die Bodenbeläge im Innenbereich, die Deckenverkleidungen, die Beleuchtungskonzeption sowie die Materialien für die Außenanlagen.

     

    Herr Braun geht dabei zunächst auf die Innentüren ein. Diese sollen mit einer weißen beschichteten Holzoberfläche ausgeführt werden. 

     

    Bei der Gestaltung der Fassade soll Aluminium-Lochblech eingesetzt werden. Das Lochblech ist farblich an das Bestandsgebäude anzupassen. Die Farbgestaltung soll in zwei beige-Tönen vor Ort bemustert werden. Die Sonnenschutzrollos für den Kindergartenbereich sollen farblich in einem Grünton abgesetzt werden. Im Vereinsraumbereich ist ein Grauton für die Sonnenschutzrollos angedacht. Zusätzlich ist eine innenliegende Komplettverdunkelung der Vereinsräume zu prüfen. Die Architektin wird beauftragt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

     

    Für den Bodenbelag im Innenbereich ist als Leitprodukt ein Kautschukbodenbelag, Modell Noraplan Signa, der Fa. Nora Systems GmbH vorgesehen. Nach Abstimmung mit den pädagogischen Fachkräften soll dieser im Kindergarten mit der Farbe 7049 ausgeführt werden. Für den Vereinsraumbereich wird die Farbe 7050 vorgesehen.

     

    Als Fliesen- und Plattenbelag soll das Leitprodukt Plural Collection der Firmen AGROB BUCHTAL GmbH und Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG anvisiert werden. Im Kindergarten sind die WC-Anlagen, der Wäsche- und Putzraum sowie das Lager der Küche zu fliesen. Für den Boden soll ein Format mit 20x20cm der Farbe "sandgrau mittel", für die Wand das Format 10x10cm der Farbe "sandgrau hell" vorgesehen werden. Zusätzlich sind im WC als Akzentfarbe 10x10cm Fliesen vorgesehen, die die Farbe "grün aktiv" besitzen. Im Vereinsraumbereich sind die WC-Anlagen, die Küche sowie das Lager zu fliesen. Für den Boden sind hierbei 20x20cm Fliesen mit der Farbe "sandgrau dunkel", für die Wand 10x10cm Fliesen der Farbe "sandgrau mittel" angedacht. 

     

    Bei den abgehängten Akustikdecken sollen als Leitprodukt magnesitgebundene feinwollige Holzwolle-Dekorplatten der Firma Heradesign Modell "superfine" mit der Farbe Naturton 13 angedacht werden. Diese sind im Kindergarten in den Gruppen- und Nebenräumen, im Personalraum, im Essraum sowie im Mehrzweckraum vorzusehen. Zum Erreichen der geforderten akustischen Werte sind zusätzliche Maßnahmen an den Wänden erforderlich. Diese sind raumbezogen gemäß Akustikgutachten innerhalb des Möbelbaus mit Richter Akustik Lightboard Platten und Filzabsorbern herzustellen.

    Im Vereinsraumbereich im Flur und den Vereinsräumen sind Gipskarton Plattendecken vorgesehen. Diese sind mit ca. 15% Lochanteil gemäß Akustikgutachten und rückseitiger Faserdämmstoffauflage auszuführen.

     

    Bei der Beleuchtungskonzeption ist nach Rücksprache mit Herrn Benda von beleo das Beleuchtungskonzept des Bestandskindergartens angedacht. Die dort verbauten Leuchten sind noch erhältlich und entsprechend der Lichtberechnung auf die einzelnen Räume anwendbar. 

     

    Die Planungen zur Neugestaltung der Außenanlagen und der Erschließung des Untergeschosses wurden bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2018 gebilligt und sind der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt. Nun geht es um die Bemusterung der Materialien für die Außenanlagen. Dabei hat sich das Büro Hink an den Materialien der Krippenfreifläche orientiert. 

     

    Im Kindergartenbereich werden für die Terrassen Betonplatten 60/30 cm in Natursteinvorsatz beige vorgeschlagen. Der Haupteingang sowie die Wege sind in Betonpflaster 16/24 cm in Natursteinvorsatz beige angedacht. Die Einfassung des Fallschutzes soll in Granit erfolgen. Die Sitzblöcke sind aus Beton grau glatt herzustellen, am Haupteingang sind diese zusätzlich mit einer Sitzauflage aus Holz zu versehen. Der eigentliche Fallschutz wird mit Holzhackschnitzeln realisiert. Die Spielgeräte sollen aus Robinie hergestellt werden. Die Verwaltung regt an, über die Spielgeräte mit den pädagogischen Fachkräften eigenständig entscheiden zu dürfen. Die Stellplätze sollen mit Betonpflaster und Rasenpflaster 20x20 cm in grau, die Stellplatzmarkierungen in Betonpflaster 20x20 cm anthrazit ausgeführt werden.

     

    Die Erschließung des Untergeschosses soll an den Wegen über Betonpflaster 16/24 cm in Natursteinvorsatz grau erfolgen. Die zu verlegenden Blockstufen sollen aus Beton mit Natursteinvorsatz grau sein. Handläufe sind aus Edelstahl Rundrohr auszuführen.  Die Geländer und Pfosten sind aus Flachstahl pulverbeschichtet wie die Fenster angedacht. Die Handläufe sind sowohl oberhalb als auch mittig mit einer Querverstrebung vorzusehen. Die Zufahrten zum Gelände sind auf 2,50m zu verbreitern. Die Erschließung über die Grünfläche ist über einen Schotterrasen zu realisieren. 

     

     

    Nach kurzer Beratung ergehen folgende einstimmige

    Beschlüsse:

    1. Die Innentüren werden wie vorgestellt ausgeführt.
    2. Die Fassade wird mit Aluminium-Lochblech in zwei beigen Farbtönen ausgeführt.
    3. Die Bodenbeläge im Kindergarten- und im Vereinsraumbereich sollen wie vorgestellt ausgeführt werden.
    4. Die Fliesen- und Plattenbeläge im Kindergarten- und im Vereinsraumbereich sollen wie vorgestellt ausgeführt werden. 
    5. Die Deckenverkleidungen werden wie vorgestellt ausgeführt.
    6. Die Beleuchtungskonzeption wird vom bisherigen Kindergarten Südstraße übernommen. 
    7. Die Außenanlagen werden mit den vorgestellten Materialien ausgeführt.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Kindergartenangelegenheiten;
    A) Sachstandsbericht
    B) Gebührenerhöhungen
    C) Satzungsänderung

    Protokoll

     

    Az.: 471.42

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2019 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert kurz den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss, bei der auch der Vorsitzende des Gesamtelternbeirats, Herr Staudenmaier, anwesend war.

     

    Sie erläutert, dass der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat empfiehlt die Gebühren für die Kinderbetreuung in diesem Jahr nicht zu erhöhen. Bezüglich der Gebühren für die Krippe ist diese Empfehlung einstimmig, bezüglich der Gebühren für die Ü3-Gruppen mehrheitlich beschossen worden. Weiter geht sie darauf ein, dass ebenfalls Einigkeit darüber bestand, dass das System der Gebühren (Einkommensgruppen, Höhe der Gebühren) mit dem neuen Gemeinderat rechtzeitig vor der nächsten Erhöhung diskutiert werden sollte.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen

    Kenntnis.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die aktuellen Kindergartengebühren bleiben bestehen, bis vom Gemeinderat neue Gebühren beschlossen werden.

    Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder wird entsprechend angepasst (Weitergeltung der bisherigen Gebühren) und wie in der Anlage zum Protokoll "Satzung für die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder", dargestellt beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Schülerbetreuung an den Grundschulen Nordheim und Nordhausen;

    Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2019;

    Änderung der Satzung

    Protokoll

     

    Az.: 471.42

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2019 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert kurz den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss bei der auch die Vorsitzenden des Elternbeirats, Herr Noller und Herr Mallasch, anwesend waren.

     

    Sie erläutert, dass der Verwaltungsausschuss, analog zu den Gebühren für Kindergarten und Krippe, empfiehlt, die Gebühren für das kommende Schuljahr nicht zu erhöhen.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen

    Kenntnis.

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die aktuellen Gebühren für die Schülerbetreuung an den Grundschulen Nordheim und Nordhausen bleiben bestehen, bis vom Gemeinderat neue Gebühren beschlossen werden.

    Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval-Schule sowie die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Nordhausen werden entsprechend angepasst (Weitergeltung der bisherigen Gebühren) und wie in den Anlagen zum Protokoll "Satzung Schülerbetreuung Nordheim FLIBS" und "Satzung Kernzeitbetreuung Nordhausen", dargestellt beschlossen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kommunale Jugendarbeit und Schulsozialarbeit;

    Zusammenarbeit mit DJHN

    Protokoll

     

    Az.: 211.5

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2019 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert kurz den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlüsse wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu fassen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Vertrag mit der Diakonischen Jugendhilfe Region Stuttgart e.V. wird zum 31.12.2019 gekündigt.
    Im Stellenplan werden entsprechend der aktuellen Eingruppierung des Jugendhausleiters und der Schulsozialarbeiterin 2 Stellen geschaffen.
    Die Stellen werden mit Robin Frei (Jugendhausleiter) und Franziska Marquetant (Schulsozialarbeiterin) besetzt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Aufstellung eines Hochwasserschutzregisters;

    Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2019 vor.

     

    Herr Luft verweist auf die Sitzungsvorlage und informiert über die Empfehlung des Technischen Ausschusses.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die „Satzung über ein Hochwasserschutzregister und die Kostenerstattung für Retentionsraum-Maßnahmen“ wird wie in der Anlage "Satzung über ein Hochwasserschutzregister und die Kostenerstattung für Retentionsraum-Maßnahmen
    nach § 65 Absatz 3 Wassergesetz" dargestellt, beschlossen.

    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Hochwasserschutzregister aufzubauen und zu führen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
    in den Gebieten Schwaigerner-, Tal-, Wilhelm-, Brackenheimer-, Hauptstraße, Gärten im Brühl

    Protokoll

     

    Az. 622.303

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2019 vor.

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Sitzungsvorlage und die Beratungen des Verwaltungsausschusses.

    Anhand eines Lageplans werden die Gebiete aufgezeigt, in denen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Möglichkeit eines besonderen Vorkaufsrechts bestehen sollte. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Satzung zu beschließen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Zur Sicherung einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung wird die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB wie in der Anlage "Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in den Gebieten Schwaigerner-, Tal-, Wilhelm-, Brackenheimer-, Hauptstraße, Gärten im Brühl“ dargestellt, erlassen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Datenschutz;

    Kündigung Vertrag mit dem Rechenzentrum ITEOS

    Vertragsabschluss mit EnBW

    Protokoll

     

    Az.: 042.51

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2019 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert kurz den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlüsse wie vorgeschlagen zu fassen und damit die Dienstleistung Datenschutz künftig nicht mehr vom kommunalen Rechenzentrum (ITEOS), sondern von der EnBW in Anspruch zu nehmen.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Der Vertrag über die "Unterstützungsleistungen für die Aufgabe der Behörde im organisatorischen Datenschutz" bei ITEOS wird zum 31.12.2019 gekündigt.

    Der Vertrag mit der EnBW über die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten wird abgeschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Neckar Netze;

    Kapitalerhöhung und Darlehensvergabe

    Protokoll

     

    Az.: 811.034:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2019 vor.

     

    BM Schiek berichtet von der Vorberatung im Verwaltungsausschuss und dessen einstimmiger Empfehlung entsprechend der Beschlussvorlage. Derzeit, so der Vorsitzende, ergibt sich entsprechend dem von der Regulierungsbehörde regelmäßig neu festzusetzenden Zinssatz für Fremdkapital ein Mischzins von 4,11 % für das vorgesehene Darlehen. 

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim stimmt der Kapitalerhöhung um 24 Mio. EUR bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG zu.
    Zur Kapitalerhöhung vergibt die Gemeinde Nordheim an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG ein Darlehen in Höhe von 334.897,58 EUR.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Änderung der Bade- und Gebührenordnung für das Freibad

    Protokoll

     

    Az.: 574.30

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2019 vor.

     

    Herr Reegen verweist auf die Sitzungsvorlage und berichtet aus der Vorberatung des Verwaltungsausschusses sowie von einem unter der Woche stattfindenden Gespräch mit Herrn Bademeister Schröder.

     

    Der Bademeister sieht die Anpassung des Mindestalters für einen Freibadbesuch ohne Begleitung Erwachsener von 6 auf 8 Jahren als Handhabe, im Falle von Auffälligkeiten im Wasser (unsicheres Schwimmen aber auch ungebührliches Verhalten), die U8 Kinder ohne anwesende Erwachsene aus dem Bad zu schicken.

     

    Das Kriterium sei und bleibe auch weiterhin das "sichere und unauffällige Schwimmen", denn eine Kontrolle des Alters an der Kasse ist praktisch nicht möglich. Beispielsweise können jüngere Kinder mit Erwachsenen ins Bad kommen und die Aufsichtsperson das Bad später wieder verlassen.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Bade- und Gebührenordnung für das Freibad Nordheim wird, wie in der Anlage "Bade- und Gebührenordnung für das Freibad Nordheim vom 17. Mai 2019" dargestellt, beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Langwiesen IV“ des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu

    a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

    b) Entwurfsbeschluss

    c) Offenlagebeschluss

    Protokoll

     

    Az.:790.633:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2019 vor.

     

    BM Schiek verweist auf die umfangreichen Sitzungsunterlagen und informiert über die Vorberatung im Technischen Ausschuss. Weiter teilt er mit, dass inzwischen in den 3 Kommunen, welche die mit Abstand größten Anteile am gemeinsamen Zweckverband haben, jeweils zustimmende Beschlüsse gefasst wurden.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    1. Die anlässlich der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung in der Abwägungstabelle, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, behandelt.
    2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung zum Gebiet „Langwiesen IV“, jeweils mit Datum vom 03.07.2018/04.04.2019, werden gebilligt.
    3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
    4. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den entsprechenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen.
  • Tagesordnungspunkt 14

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

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  • Tagesordnungspunkt 15

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az: 797.34:0011 

    Breitbandausbau 

    Die Gemeinderäte Willy und Perrot erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen.

     

    Die Hauptamtsleiterin berichtet von einem Beratungsgespräch mit der Firma tktVivax, die bereits die Masterplanung zum Breitbandausbau für die Gemeinde Nordheim erstellt hat.

     

    Zwischenzeitlich liegt ein konkreteres Angebot vor, das ein Markterkundungsverfahren, die verschiedenen Antragsstellungen sowie das Ausschreibungsverfahren umfasst. Der Preis dieses Angebotes liegt brutto bei ca. 25.000 Euro.

     

    Umfasst von den genannten Vorbereitungen für eine Versorgung der genannten Bereiche mit Glasfaseranbindung sind zunächst die unterversorgten Bereiche der Gemeinde (v.a. Aussiedlerhöfe), die Gewerbegebiete sowie die Schulen.

    Aktuell werden vom Bund 50% der Kosten übernommen, sowie 40% vom Land. Es verbleiben damit 10% der Kosten der Maßnahme bei der Gemeinde. Wie hoch diese Kosten sein werden, ist bisher nicht bekannt, soll aber mit der geplanten Ausschreibung ermittelt werden.

     

    Mit Blick auf die rasanten Veränderungen der zurückliegenden Jahre weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise aktuell die richtige sei. Ob sich dies langfristig bestätigt, kann nicht prognostiziert werden.

     

    Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Firma tktVivax soll auf der Grundlage ihres vorliegenden Angebotes mit den Vorbereitungen für den beschriebenen Ausbau der Breitbandversorgung beauftragt werden.

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Verwendung verständlicher (einfacher) Sprache

    Ein Bürger regt an, in der Sitzung möglichst auf Abkürzungen wie z.B. DJHN zu verzichten bzw. diese zu erklären. Den Zuhörern sage dies nichts und sie können dann mit dem Diskussionsverlauf nichts anfangen.

     

     

     

     

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