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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.09.2019 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Az.:112.28:Bahnhofstraße/0001

    Parken in der Bahnhofstraße im Bereich Firma AS Schneider

     

    Der Vorsitzende bezieht sich auf den Beitrag einer Bürgerin aus der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019. Er zeigt dem Gemeinderat anhand eines Luftbildes auf, wo die Firma AS Schneider die von der Bürgerin monierten Parkplätze markiert hat. Weiter informiert er den Gemeinderat darüber, dass er sich im Nachhinein nochmals persönlich mit der Bürgerin in Verbindung gesetzt und dabei erfahren hat, dass weniger die Parkplatzmarkierung an sich als störend empfunden wurde. Dass diese der gleichzeitig von der Bürgerin beklagten Parksituation in der Bahnhofstraße weiterhelfe, wurde anerkannt. Bedauert wurde aber, dass nicht im Vorfeld über die Maßnahme informiert wurde.

     

     

     

     

    Az.: 472.211

    Kindergartenferien 2020

    In Absprache mit dem Gesamtelternbeirat wurden die folgenden Schließzeiten für das Kindergartenjahr 2020/2021 festgelegt:

     

    Freitag, der 12.6.2020 (Brückentag)

     

    Sommerferien 2020

    Montag, 3.8.2020 bis Freitag, 21.8.2020

     

    Weihnachtsferien 2020/21

    Donnerstag, 24.12.2019 bis Mittwoch, 6.1.2021

  • Tagesordnungspunkt 2

    Sanierung Nordhausen II;

    Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen,  Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nordhausen II";
    Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.:623.2241

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 94/2019 vor.

      

    BM Schiek, GR Langguth und GR Göltenboth erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nehmen bei den Zuhörern Platz.

    Der stv. BM, Herr Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung.

     

    Frau Kühnert von der Kommunalentwicklung erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint-Präsentation, die den Unterlagen als Tischvorlage beigefügt wird.

     

    Nach kurzer Diskussion ergehen folgende einstimmige

    Beschlüsse:

    a) Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
    b) Die Sanierungsziele mit Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan werden vom Gemeinderat akzeptiert und zur Kenntnis genommen.
    c) Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) und der vorläufig bewilligte Förderrahmen von 1,5 Mio. € wird zur Kenntnis genommen.
    d) Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Nordhausen II“ erfolgt im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB. 
    e) Die Sanierungssatzung für das Gebiet „Nordhausen II“ wird auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen entsprechend dem in Anlage 8 der Sitzungsvorlage beigefügten Satzungstext mit Lageplan vom 06. August 2019 förmlich festgelegt.      

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung Nordhausen II;
    Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“

    Protokoll

     

    Az.: 623.2247:0001; 623.2241

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2019 vor.

     

    BM Schiek, GR Langguth und GR Göltenboth erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nehmen bei den Zuhörern Platz.

     

    Der stv. BM, Herr Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung.

     

    GI Braun verweist auf die Vorlage und insbesondere auf den Entwurf der Förderrichtlinien, mit denen sich schon der Technische Ausschuss in seiner Vorberatung ausführlich auseinandergesetzt hat.

     

    Frau Kühnert von der Kommunalentwicklung erläutert den Sachverhalt insbesondere zu formalen Abläufen. So ist z.B. die Regel, dass Zuschüsse nur bekommen soll, wer sich insgesamt an die vom Gemeinderat vorgegebenen Richtlinien hält.

     

    Im Technischen Ausschuss wurden u.a. folgende Details als änderungswürdig herausgefiltert:

    - Die Festsetzung zur Körnung des Putzes wird auf 0-3 mm geändert.

    - Die Formulierung bezüglich unerwünschter Stein-, Granulat-, oder Rindenmulchschüttung soll auf "überwiegend" abgeändert werden.

    - Für die Dachdeckungen sollen nur Ziegel-, nicht auch Betonsteine verwendet werden.

     

    Auf Nachfrage berichtet GR Stopper, dass Tonziegel etwas teurer sind als Betonpfannen, allerdings in der Regel auch langlebiger. GR Stopper vertritt die Meinung, dass es keine Betonpfannen gibt, die dem Charakter von Ziegeln entsprechen. Auch Frau Kühnert äußert sich positiv zur Absicht, sich auf Tonziegel festzulegen.

     

    Jeweils einstimmig werden diese Änderungen der Förderrichtlinien gegenüber dem Entwurf beschlossen.

     

    Anschließend ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Für das Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ werden die Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ wie in der Anlage "Förderrichtlinien" zur Sitzungsvorlage dargestellt und unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen, aufgestellt. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Nordhausen II;

    Vergabe von Planungsleistungen

    Protokoll

    Az.: 623.2248:0002; 623.2241

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2019 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss.

     

    Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert er, das Ausgangspunkt der Planungen zunächst die bereits vor Jahren erarbeiteten Pläne des Büro Zoll sein werden. Was daraus wird, bleibt abzuwarten.

     

    Nach Verweis auf die ausführlichen Vorberatungen des Technischen Ausschusses und nachdem kein GR mehr Fragen hat ergeht einstimmig folgender
    Beschluss:

    a) Das Büro Zoll wird abschnittsweise mit Leistungsphase 1-4 für die Planung der Verkehrsanlagen gemäß des vorstehenden Leistungsbeschriebs beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro Zoll mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen, sobald dies der Projektablauf zulässt bzw. fordert.

     

    b) Das Büro Zoll wird abschnittsweise mit Leistungsphase 1-4 für die Objektplanung der Freianlagen gemäß des vorstehenden Leistungsbeschriebs beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro Zoll mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen, sobald dies der Projektablauf zulässt bzw. fordert.

     

    c) Das Ingenieurbüro Ippich wird abschnittsweise mit Leistungsphase 1-4 für die Ingenieursleistungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß des vorstehenden Leistungsbeschriebs beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro Ippich mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen, sobald dies der Projektablauf zulässt bzw. fordert.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bebauungsplan Ortskern Nordhausen; 1. Änderung;
    Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Protokoll

     

    Az.: 621.411:0012 a

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2019 vor.

       

    BM Schiek, GR Langguth und GR Göltenboth erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nehmen bei den Zuhörern Platz. 

     

    Der stv. BM, Herr Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung. Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Plieninger vom den Bebauungsplan bearbeitenden Büro Käser.

     

    Herr Plieninger erläutert die Grundzüge des geplanten Bebauungsplans und den grundsätzlichen Ablauf eines Bebaungsplanverfahrens.

     

    GI Braun verweist auf die Vorlage und die beigefügte Anlage.

     

    Auf Anregung von GR Donnerbauer entwickelt sich eine Diskussion darüber, ob die vorgesehene Erhöhung der Stellplatzzahl auf 2 pro Wohneinheit zunächst ausnahmslos gelten soll.

    GR Michelbach verweist darauf, dass der anstehende Aufstellungsbeschluss der erste Schritt des mehrstufigen Bebauungsplanverfahrens ist, in dessen Verlauf noch vertieft diskutiert werden kann, ob es bei der anfänglich formulierten Absicht bleibt.

     

    Über diese Frage zur Zahl der Wohneinheiten wird abgestimmt. Der Beschlussformulierung des Vorsitzenden, die Zahl der geforderten Stellplätze pro Wohneinheit generell auf 2 (zwei) festzulegen, wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    a) Für den im beigefügten Plan ersichtlichen Bereich wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 

    b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

    c) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Sporthalle Nordheim;
    Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

    Protokoll

     

    Az.: 564.22:0013/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 98/2019 vor.

      

    GI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und berichtet von den ausführlichen Vorberatungen des Technischen Ausschusses.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    a) Mit den Architektenleistungen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes vom 02.09.2019 das Büro Kuon + Reinhardt aus Nordheim beauftragt.

    b) Das Ingenieurbüro Heimo Herbel GmbH wird aufgrund seines Honorarangebotes vom 01.08.2019 mit den Ingenieurleistungen für die Anlagengruppe „Elektro“ beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Rathaus Neu- und Umbau;
    Außenanlagen;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2019 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und informiert die Gemeinderäte über das Ergebnis der Vorberatung im Technischen Ausschuss am 11.09.2019.

     

    Er erläutert, dass das günstigste Angebot ca. 12% über der Kostenberechnung liegt und stellt vor, in welcher Form Einsparungen möglich sind. Diese belaufen sich auf ca. 30.000 Euro. Wesentliche Positionen sind u.a. der Verzicht auf die Unterleuchtung der Sitzbänke vor dem Rathaus und auf die Beleuchtung der Sonnenschirme südlich des Rathauses. Auch die angedachte Aufnahme der südlich des Rathauses liegenden Betonplatten und deren Wiederverlegung gemischt mit den neuen Betonplatten soll nicht umgesetzt werden. Das Einverständnis des Auftragnehmers liegt nach einem geführten Bietergespräch bereits vor.

     

    Anschließend ergeht einstimmig folgender
    Beschluss:

    Die Bietigheimer Gartengestaltung GmbH aus Tamm wird mit den Außenanlagenarbeiten zum Angebotspreis von
    593.010,14 EUR beauftragt.  

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

     

    Anonyme Spende in Höhe von 100 EUR für die Seniorenarbeit.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 048.731:0006

    WiFi4EU 3. Förderaufruf

    Am Donnerstag, den 19.09.2019 um 13.00 Uhr startete der 3. Aufruf zur Förderung von kostenfreiem Internet an öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Einrichtungen.

    Die Gemeinde hat am Förderaufruf wieder teilgenommen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

    GR Donnerbauer schlägt vor, dass man in den wichtigsten Bereichen den WLAN-Aufbau ohne Zuschuss angehen solle, wenn es mit dem Förderprogramm wieder nichts wird.

     

     

     

     

    Az.:797.36:0004

    Mobilfunkstandort beim alten Feuerwehrgerätehaus in Nordhausen

    GR Michelbach spricht an, dass es vor ca. 2 Jahren eine Anfrage zur Erstellung eines Funkturms beim alten Feuerwehrmagazin in Nordhausen gab. Er erkundigt sich nach dem Sachstand.

    Herr Schmidt teilt mit, dass ein Mietvertrag abgeschlossen ist, dass schon Miete fließt, dass derzeit geplant und der Funkturm vermutlich demnächst erstellt wird.

     

     

     

     

    Az.:656.49

    Weihnachtsbeleuchtung

    GR Michelbach spricht an, dass vor zwei Jahren im Gemeinderat darüber gesprochen wurde, was unsere Nachbarn zum Teil für schöne Weihnachtsbeleuchtungen haben. Er weist darauf hin, dass die Zeit wohl knapp wird, wenn man noch eine für dieses Jahr besorgen will.

     

    Der Vorsitzende erinnert an die bisherige Beschlusslage, nach der die Gemeinde eine solche Sache unterstützen würde, wenn sie vom Handels- und Gewerbeverein organisiert wird. Dieser ist derzeit allerdings nicht aktiv, wobei es aktuell dem Gemeinderat bekannte, von der Verwaltung initiierte Bemühungen um gemeinsame Aktionen der Gewerbetreibenden gibt. Der Vorsitzende regt an, dass er bei nächster Gelegenheit im Kreise der Gewerbetreibenden auch dieses Thema Weihnachtsbeleuchtung anspricht. Für eine Umsetzung im laufenden Jahr ist es aus Sicht des BM bereits zu spät.  

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

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