Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 25.10.2019 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen
bei Werner Baral als neues GemeinderatsmitgliedProtokollZu Beginn der Sitzung erinnert der Bürgermeister an das am 23.9.2019 verstorbene Mitglied des Gemeinderates, Herrn Thomas Donnerbauer. Es wird an die verdienstvolle Arbeit von Herrn Donnerbauer in dessen über 20-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat erinnert. Die Gemeinderäte erheben sich zu Ehren des verstorbenen Kollegen und gedenken seiner.
Anschließend wird die Sitzung fortgesetzt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der Vorsitzende, dass es am vorausgegangenen Wochenende einen technischen Ausfall des Ratsinformationssystems gegeben hat. Er fragt das Gremium, ob trotzdem alle Gemeinderäte ausreichend Zeit hatten, sich auf die Sitzung vorzubereiten.
Die Gemeinderäte bestätigen einhellig, dass sie sich ausreichend auf die Sitzung vorbereiten konnten.
Az.: 062.32:0005/0005, 022.19:Baral Werner
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 119/2019 vor.
Der Vorsitzende erläutert entsprechend der Sitzungsvorlage. Ohne weitere Beratung ergeht einstimmig folgender
Beschluss:Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Werner Baral kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 5 GemO vorliegt.
- Tagesordnungspunkt 2
Verpflichtung von Herrn Werner Baral als Mitglied des Gemeinderates
ProtokollVor Eintritt in diesen TOP informiert der Bürgermeister den Gemeinderat darüber, dass er inzwischen von Rolf Weinstok die Nachricht erhalten hat, dass dieser aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Gemeinderat nicht antreten kann. Da die Information zu kurzfristig kam, um die erforderlichen formalen Schritte in dieser aktuellen Sitzung zu erledigen, soll dies in der Novembersitzung erfolgen. Wenn der Gemeinderat dem Ausscheiden bzw. Nichteinrücken von Herrn Weinstok zustimmt, wird Frau Inge Wehler als Nachrückerin auf der SPD-Liste in den Gemeinderat einziehen.
Az.: 062.32:0005/0005, 022.19:Baral Werner
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 120/2019 vor.Der Vorsitzende verliest die Verpflichtungsformel, die in der Sitzungsvorlage abgedruckt ist. Herr Baral bestätigt anschließend die Verpflichtung per Handschlag mit dem Bürgermeister.
- Tagesordnungspunkt 3
Neubesetzung der Ausschüsse
ProtokollAz.: 062.32:0005/0005, 022.19:Baral Werner
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 121/2019 vor.
Der Vorsitzende erläutert anhand der Sitzungsvorlage.
Ohne weitere Aussprache ergeht anschließend einstimmig folgender
Beschluss:Herr Werner Baral wird als Nachfolger von Herrn Thomas Donnerbauer ordentliches Mitglied im Verwaltungsausschuss, sowie stellvertretendes Mitglied bzw. Reihenfolgestellvertreter im Technischen Ausschuss, Umlegungsausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Lauffen.
- Tagesordnungspunkt 4
Bekanntgaben
ProtokollProtokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 18. und 20. September 2019
Die Protokolle gehen zur Unterschrift in Umlauf.
Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 18. und 20. September 2019Aus diesen nichtöffentlichen Sitzung sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.
- Tagesordnungspunkt 5
Sanierung Sporthalle Nordheim;
Vorstellung der Planungen mit Kostenschätzung
ProtokollAz.: 564.22:0013/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2019 vor.
Herr Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass folgende weitere Stichworte zum Sanierungsvorhaben sind bereits in der TA-Vorberatung aufgenommen wurden:
- Zustand und insb. Wärmeabdichtung der Oberlichter prüfen.
- evtl. Ballfangnetz an Tribünengeländer vorsehen oder prüfen, wie während Sportbetrieb Zugang zur Tribüne möglich ist.
- Armaturen in Duschen überprüfen.
- die Holzdecken in den Sportlerfluren sollen nach Möglichkeit erhalten werden.
- LED Bildschirm anstatt großformatiger Banner? Kosten prüfen.
- Bericht der Brandschau vorlegen.
- Umgang mit den Wandhydranten klären.
- Ballwurfsichere Beleuchtung im Bunker soll kommen.
- mit Verein/Hauptnutzern, evtl. Schule klären, ob Holzsitzflächen und Lehnen der Umkleidekabinen in Eigenleistung abgeschliffen und lackiert werden.
- möglichen Baubeginn wegen Zuschüssen prüfen.
- Zuschüsse von Verbänden prüfen.
- über kontrovers diskutierte Teilleistungen (z.B. vorgeschlagener Umgang mit den Decken im Foyer) soll bei einer gemeinsamen Besichtigung entschieden werden.
Herr Braun und der Vorsitzende berichten, dass der RRKV von sich aus erklärt hat, in Eigenleistung die Malerarbeiten an Wänden und Decken im Bunker zu übernehmen.
Weiter wird angesprochen, dass mit dem TSV Nordheim bzw. den Handballern noch geklärt werden muss, ob und ggf. mit welchen Vorgaben auch künftig Harz verwendet werden kann.
Der Vorsitzende ergänzt, dass dem Grunde nach Landeszuschüsse von bis zu 400.000 EUR denkbar sind. Diese sollen auf jeden Fall bis Jahresende beantragt werden, was voraussetzt, dass man sich über die zu erbringenden Leistungen schnell verständigt. Fragen können sich dann daraus ergeben, dass a) der zur Verfügung stehende Zuschusstopf regelmäßig überzeichnet ist und b) eine Entscheidung des Zuschussgebers erst im Mai fällt, wenn laut Plan bei uns längst gebaut wird. Zwar hätte ein Antrag auf Bewilligung vorzeitigen Baubeginns höchstwahrscheinlich Erfolg, aber damit wäre die Möglichkeit genommen, bei Nichtgewährung eines Zuschusses diesen im kommenden Jahr nochmal zu beantragen.
Nach kurzer Beratung ergehen folgende einstimmige
Beschlüsse:
a) Die Kostenberechnung des Architekturbüro Kuon und Reinhardt und Ingenieurbüro Herbel wird zur Kenntnis genommen. Die vorgestellten Maßnahmen sollen im Zuge der Sanierung umgesetzt werden.
b) Die genannten Punkte sollen geprüft und ggf. eingearbeitet werden.
- Tagesordnungspunkt 6
Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
ProtokollAz.: 461.4142
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2019 vor.
GI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die Tischvorlage und erläutert im Anschluss die einzelnen zur Vergabe heranstehenden Gewerke.
Anschließend ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:- Regenerationsküche: Die Fa. Gebrüder Holzwarth GmbH aus Pleidelsheim wird mit dem Bau der Regenerationsküche zum Angebotspreis von 61.603,97 EUR beauftragt.
- Vorhangfassade Aluminium: Die Fa. Güther Sanitär aus Feuchtwangen wird mit den Arbeiten für die Vorhangfassade Aluminium zum Angebotspreis von 273.610,29 EUR beauftragt.
- Schreinerarbeiten: Die Fa. Möbel Graf aus Berglen wird mit den Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 254.647,51 EUR beauftragt.
- Sonnenschutzarbeiten: Die Fa. Trapp & Milkow GmbH aus Dessau-Roßlau wird mit den Sonnenschutzarbeiten zum Angebotspreis von 54.300,24 EUR beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 7
Sanierung Nordhausen II;
Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen,
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nordhausen II"; SatzungsbeschlussProtokollAz.: 623.2241
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2019 vor.
BM Schiek, GR Göltenboth und GR Langguth sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.
Der stv. BM, GR Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung.
GI Braun verweist auf die Vorlage und deren Anlagen.
Nach kurzer Diskussion ergehen folgende einstimmige
Beschlüsse:
a) Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
b) Die Sanierungsziele mit Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan werden vom Gemeinderat akzeptiert und zur Kenntnis genommen.
c) Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) und der vorläufig bewilligte Förderrahmen von 1,5 Mio. € wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Nordhausen II“ erfolgt im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.
e) Die Sanierungssatzung für das Gebiet „Nordhausen II“ wird auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen entsprechend dem in der Anlage 8 der Sitzungsvorlage beigefügten Satzungstext mit Lageplan vom 06. August 2019 förmlich festgelegt. - Tagesordnungspunkt 8
Sanierung Nordhausen II;
Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ProtokollAz.: 623.2241; 623.2243:0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2019 vor.
BM Schiek, GR Göltenboth und GR Langguth sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.
Der stv. BM, Herr Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung.
GI Braun verweist auf die Vorlage und deren Anlagen.
Verputzte Flächen sollen mit feinkörnigem Putz 0-3 mm ausgeführt werden. Die Deckung der Dächer soll ausschließlich mit naturroten/braunroten Tondachziegeln erfolgen. Vorgärten mit überwiegender Stein-, Granulat-, oder Rindenmulchschüttung sind unzulässig.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Für das Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ werden die Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ laut Anhang der Sitzungsvorlage aufgestellt. Die vorgebrachten Anregungen werden eingearbeitet.
- Tagesordnungspunkt 9
Bebauungsplan Ortskern Nordhausen; 1. Änderung;
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Form der ÖffentlichkeitsbeteiligungProtokollAz.: 621.411:0012a/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2019 vor.
BM Schiek, GR Göltenboth und GR Langguth sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und verlassen den Saal.
Der stv. BM, Herr Michelbach, übernimmt die Sitzungsleitung.
GI Braun verweist auf die Vorlage und die beigefügte Anlage.
Nach kurzer Diskussion ergehen folgende einstimmige
Beschlüsse:
a) Die Aufstellung des Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen; 1. Änderung" im Verfahren nach § 13a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung) wird beschlossen. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist die im Entwurf des Bebauungsplans vom 20.09.2019 festgesetzte Abgrenzung.
b) Der Entwurf des Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen; 1. Änderung" vom 20.09.2019, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, wird gebilligt.
c) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
d) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Tagesordnungspunkt 10
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
ProtokollAz.: 750.041:2019
Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2019 und die Tischvorlagen zu Anlage 1 und 2 vor.
GR Krieg ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
GI Reegen verweist auf die ausführliche Vorberatung im VA sowie die beigefügte Tischvorlage zu Anlage 2.
In Kürze können auf dem Friedhof in Nordheim das neu geschaffene Gemeinschaftsgrab sowie die Schmetterlingsgräber in Betrieb genommen werden. Beide Grabarten sind für Bestattungen mit Urnen vorgesehen. Zudem wurden Baumgrabstätten, Rasengräber und Urnenerdgräber neu angelegt. Die Anlage der zusätzlichen Grabformen erforderte eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren. Diese wurde vom ortsansässigen Büro Schmidt und Häuser durchgeführt.
Aufgrund der neuen Grabformen ist zudem die Anpassung der Satzung erforderlich.
In der Tischvorlage zur Anlage 2 sind horizontal die derzeit gültige Gebühr, die Ist-Kosten (zugleich Gebührenobergrenze), der Vorschlag für die neue Gebühr sowie die Veränderung zur bisherigen gegenübergestellt. Das voraussichtliche Gebührenaufkommen wurde auf Grundlage der Benutzungen der letzten drei Jahre errechnet.
Vertikal aufgelistet sind die Bestattungsgebühren, die aus vier verschiedenen Gebührenarten bestehen:
- Verwaltungsgebühren, u.a. für den Anschlag in Nordheim und Nordhausen,
- Benutzungsgebühren für die Herstellung der Gräber, die Tätigkeit des Bestatters sowie Kosten der Verwaltung,
- Grabnutzungsgebühren für die Überlassung der Gräber und
- Sonstige Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle und des Leichenraums.
Zunächst wird vorgeschlagen, die Höhe der Verwaltungsgebühren sowie die Gebühren für sonstige Leistungen auf dem bisherigen Stand beizubehalten.
Die Benutzungsgebühren bestehen zum einen aus einem Anteil, den die Firmen Ebert und Krieg für die Grabherstellung und Tätigkeiten des Bestatters erhalten und zum anderen aus einem Verwaltungskostenanteil, der bei der Gemeinde verbleibt. Dieser tatsächlich entstandene Aufwand wurde in der Vergangenheit in voller Höhe an die Nutzer weitergegeben. Zur weiterhin vollständigen Kostendeckung wird eine Erhöhung der Benutzungsgebühren entsprechend der gestiegenen Ist- Kosten vorgeschlagen.
Bei den Grabnutzungsgebühren ist der Vorschlag der Verwaltung, das Gemeinschaftsgrab als günstigste Grabform zur Bestattung von Personen über 10 Jahren zu führen. Vorgeschlagen wird eine Grabnutzungsgebühr in Höhe von 400,00 EUR.
Die Grabnutzungsgebühr des Schmetterlingsgrabs sollte sich hingegen an der des Kinderreihengrabs orientieren. Vorgeschlagen wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 EUR. Im Gremium wurde der Vorschlag vorgebracht, bei den Schmetterlings- und Kinderreihengräbern von der Erhebung einer Grabnutzungsgebühr abzusehen, da das zu erwartende Gebührenaufkommen ohnehin gering ist.
Des Weiteren sollte die Grabnutzungsgebühr der Rasenreihen- und Rasenwahlgräber betrachtet werden. Bei dieser Grabform übernimmt der Bauhof die Pflege des Rasens und der Grabflächen, wobei nun erstmals Erfahrungswerte beim Pflegeaufwand berücksichtigt werden konnten.
Außerdem haben die Nutzer in Zukunft keine Grabsteine mehr zu beschaffen, da die Gemeinde einheitliche Grab-Natursteinplatten am Fuße der Gräber angebracht hat. Der Sachaufwand je Grabplatte beträgt rund 700,00 EUR. Es wird vorgeschlagen, diesen Aufwand durch eine entsprechende Gebührenerhöhung zu finanzieren.
Die weiteren Grabnutzungsgebühren sollten unverändert bestehen bleiben.
Anschließend fasst Bürgermeister Schiek den TOP zusammen und weist auf den mindestens zu erreichenden Kostendeckungsgrad von 60% hin. Die Erhebung einer Grabnutzungsgebühr für die Schmetterlingsgräber und Kinderreihengräber stellt er nachfolgend zur Diskussion.
GR Pfautsch verweist auf seinen bereits im VA vorgetragenen Wunsch und stellt den Antrag, beide Grabformen zukünftig kostenfrei anzubieten. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten sei bei beiden Grabformen ohnehin nur ein sehr geringes Gebührenaufkommen zu erwarten.
GR Michelbach hingegen ist der Ansicht, dass eine Gebühr erhoben werden sollte, da der Gemeinde immer auch Kosten entstünden und letztendlich der Kostendeckungsgrad erreicht werden müsse. Jeder Tod sei - unabhängig des Alters der Person - schmerzlich.
Zunächst wird über die Höhe der Gebühren abgestimmt.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Der Erhöhung der Grabnutzungsgebühr für Rasenreihen- und Rasenwahlgräber um je 700 Euro entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Des Weiteren ergeht folgender
Beschluss:
Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird einer Grabnutzungsgebühr für das Gemeinschaftsgrab in Höhe von 400 Euro zugestimmt.
Anschließend ergeht mit 13 Ja- und 3 Nein-Stimmen folgender
Beschluss:
Auf die Erhebung von Gebühren für das Schmetterlingsgrab und Kinderreihengräber soll künftig verzichtet werden.
Anschließend ergehen folgende einstimmigen
Beschlüsse:- Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze als Tischvorlage vorgelegten Kalkulation der Bestattungsgebühren vom Oktober 2019 zu.
- Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Bestattungswesen" erheben.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbeständen (Grabarten, Bestattungsleistungen) zu.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen wie der Anzahl der künftigen Todesfälle oder den Kostenzuordnungen in die einzelnen Bereiche der Bestattung und der Grabnutzung zu.
- Die Gemeinde Nordheim unterhält auf ihrem Gebiet zwei Friedhöfe. Im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für diese Friedhöfe einheitliche Gebühren zu erheben.
- Dem vorgeschlagenen, dreijährigen Kalkulationszeitraum für 2020 bis 2022 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
- Der Gemeinderat stimmt den Änderungen des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofssatzung zu.
- Der Gemeinderat hat auf Grundlage dieser Gebührenkalkulation über die Höhe der im Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung festzusetzenden Gebührensätze einzeln zu entscheiden. Die neuen Sätze sind in das vorgelegte Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung aufzunehmen.
Im weiteren Verlauf verweist Frau Krauß auf die Anlagen 4 und 5 und erläutert die Satzungsänderungen im Vergleich zur vorhergehenden Satzung vom 16.05.2016. Zudem verweist sie auf die zwischenzeitliche Erhöhung der im Gebührenverzeichnis unter Nr. 2.1.1 (von 58,00 auf 63,00 EUR) und 2.1.2 (von 117,00 auf 127,00 EUR) abgedruckten Gebührensätze, die in der Sitzungsvorlage noch nicht berücksichtigt sind.
GR Michelbach möchte wissen, ob im Schmetterlingsgrab lediglich Urnen- oder auch Sargbestattungen möglich sind. Zwar fallen künftig, wie beschlossen, keine Bestattungsgebühren mehr an, doch sei eine Einäscherung trotzdem mit Kosten verbunden.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Anschließend ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:Die Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) mit Gebührenverzeichnis wird, wie in der Protokollanlage dargestellt, beschlossen.
- Tagesordnungspunkt 11
Satzung zur Begrenzung der zulässigen Miete im öffentlich geförderten Wohnraum
ProtokollAz.:647.012:0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2019 vor.
AF Krauß erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage
.
Sie erläutert, dass die vorgelegte Satzung nicht den Bereich des sozialen Wohnbaus umfasst.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zum Protokoll beigefügte Satzung zur Begrenzung der Miethöhe rückwirkend zum 1. Januar 2009.
- Tagesordnungspunkt 12
Gemeindliche Unterkünfte für die Unterbringung von Obdachlosen;
SachstandProtokollAz.: 108.51:ALLGEMEINES
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2019 vor.
AF Krauß erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Sie verweist darauf, dass aktuell nicht wie in der Vorlage dargestellt 81, sondern nur 71 Personen bei der Gemeinde untergebracht sind.
Der Gemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 13
Präsentation der Integrationsbeauftragten
ProtokollAz.:052.00:0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 118/2019 vor.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Integrationsbeauftragte Melanie Spenrath, die seit Januar 2017 bei der Gemeinde Nordheim tätig ist.
Diese stellt ihre Tätigkeit anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
Sie betont wie aktiv der Asylkreis in Nordheim ist und wie gut die Zusammenarbeit mit Gemeindediakon Maier und der Integrationsmanagerin Frau Krei abläuft.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Frau Spenrath, wie die Verbindung zur Bundesagentur für Arbeit ist und wie Hilfe bei der Suche nach einem Job aussieht.
Der Gemeinderat dankt Frau Spenrath für die sehr gute geleistete Arbeit.
BM Schiek schließt sich dem Gemeinderat an und bedankt sich bei Frau Spenrath und dem Asylkreis für das gute Zusammenwirken.
- Tagesordnungspunkt 14
Weiterentwicklung der Stelle der Integrationsbeauftragten
ProtokollAz.: 052.00:0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2019 vor.
AF Krauß erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Sie verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss und schlägt eine Verlängerung der Stelle um 3 Jahre vor.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Stelle der Integrationsbeauftragten wird für weitere 3 Jahre verlängert.
- Tagesordnungspunkt 15
Annahme von Spenden
ProtokollBei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:
Frau Irmgard Weiß, Nordheim: Spende in Höhe von 350 EUR Kinderkrippe in der Südstraße.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Spende wird dankend angenommen.
- Tagesordnungspunkt 16
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:361.7:0004/0001
Hugenotten- und Waldenserpfad
Der Vorsitzende stellt den Hugenotten- und Waldenserpfad anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
Er teilt mit, dass der Verein Waldenserort Nordhausen angeregt hat, sich darum zu bemühen, dass der über 2.000 km lange Weitwanderweg auch durch Nordhausen, den einzigen Waldenserort in der Region Franken führen soll.
Er geht auf den Verlauf des Weges und die ggf. notwendige Beantragung der Mitgliedschaft im eigens für den Weg gegründeten Verein ein.
Die Wegschleife, ein Rundkurs, ausgehend vom an der Hauptstrecke liegenden Oberderdingen, würde überwiegend auf bereits ausgewiesenen Wegen verlaufen.
Er erläutert, welcher finanzielle Aufwand für den Weg entstehen würde und informiert über die vom Verein Waldenserort signalisierte Bereitschaft, sich in die Arbeit für den Waldenserpfad einzubringen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert ein sachkundiger Einwohner, dass keine Zahlen bekannt sind, wie viele Personen auf dem Weg laufen.
Anschließend ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Gemeinde soll Mitglied im Verein Hugenotten- und Waldenserpfad e.V. werden. Die Verwaltung wird insgesamt mit den notwendigen Arbeiten für die Ausweisung einer Wegeführung und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 17
Bürgerfragestunde
ProtokollEine Bürgerin teilt mit, dass sie das Ballfangnetz in der Sporthalle befürwortet. Sie erklärt, dass Kinder, deren Ball auf der Tribüne landet, oft nicht den "Umweg" über das Treppenhaus nutzen, sondern direkt auf die Tribüne klettern. Der Vorsitzende bedankt sich für die Information und erwidert, dass in der weiteren Vorbereitung der Hallensanierung auch für diesen Aspekt nach einer praktikablen und sicheren Lösung gesucht werden soll.