Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 13.12.2019 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. November 2019 BM Schiek teilt mit, dass wegen krankheitsbedingtem Personalausfall das Protokoll noch nicht fertig ist. Es soll in der kommenden Sitzung zur Unterschrift in Umlauf gehen.
811.13:00014
Ergebnisse der Bündelausschreibung für die Stromlieferungen 2020 bis 2022
Da der Stromliefervertrag mit der Firma Süwag Vertrieb AG & Co. KG zum Ende diesen Jahres ausläuft, hat die Gemeinde Nordheim über die GT-Service GmbH an der Bündelausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 teilgenommen. Wie in der Sitzung des Gemeinderates am 01.02.2019 beschlossen wurde, soll der Strombedarf für die gemeindlichen Liegenschaften und Anlagen, einschließlich der Straßenbeleuchtung, aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) gedeckt werden. Das Ergebnis der Ausschreibung ist, dass die Gemeinde zukünftig Strom von den Unternehmen Energiedienst AG, ENTEGA Energie GmbH und der Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG beziehen wird.
- Tagesordnungspunkt 2
Naturkindergarten Wurzelzwerge e.V.;
Übernahme in kommunale Trägerschaft
ProtokollAz.: 462.20:0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 144/2019 vor.
GI Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Wie bereits bekannt, konnte in der Jahreshauptversammlung des Naturkindergartens Wurzelzwerge e.V. am 24.10.2019 kein neuer Vorstand gefunden werden. Aus diesem Grund fanden mit dem Verein Gespräche über den weiteren Betrieb des Kindergartens statt.
Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten, auch unter Berücksichtigung von Vereinsrecht, Personalrecht und den rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Kindergartens, kam die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Verein zu dem Entschluss, dass die vollständige Übernahme des Kindergartens in kommunale Trägerschaft die sinnvollste Lösung ist.
Der Ablauf und das weitere Vorgehen werden anhand der Sitzungsvorlage vorgestellt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird nach den Änderungen für die Eltern bei der Anpassung der Kindergartenbeiträge gefragt.
GI Rieger erläutert, dass die Beiträge des Naturkindergartens bisher schon weitgehend an die kommunalen Kindergartenbeiträge angelehnt sind und sich daher voraussichtlich nur geringe Änderungen ergeben.
Nach Abschluss der Beratungen ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Der Naturkindergarten Wurzelzwerge wird in die Trägerschaft der Kommune übernommen.
Im Stellenplan werden Stellen entsprechend der Eingruppierung der aktuellen Erzieherinnen geschaffen. - Tagesordnungspunkt 3
Neufassung der Friedhofssatzung (Korrektur bei den Schmetterlingsgräbern)
ProtokollAz.: 756.1:2019
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 145/2019 vor.
GR Krieg erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus den Verhandlungen im Verwaltungsausschuss.
Die Friedhofssatzung wurde zuletzt am 25.10.2019 neu gefasst. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgekommen, ob in Schmetterlingsgräbern tatsächlich nur Urnenbestattungen erfolgen können.
Zwischenzeitlich konnte abschließend geklärt werden, dass neben Urnen- auch Erdbestattungen in Schmetterlingsgräbern erfolgen können. Daher ist die Satzung nun entsprechend neu zu fassen. Darüber hinaus wurden die Anmerkungen des Landratsamtes von der Neufassung im Jahr 2016 und redaktionelle Änderungen, wie Verweise innerhalb der Satzung, eingearbeitet.
Entsprechend einer Empfehlung aus dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, § 14c wie folgt zu ändern: Aus Absatz 3 wird Absatz 4. Absatz 4 lautet wie folgt: Bei Urnenbestattungen müssen verrottungsfähige Urnen verwendet werden.
Nach Abschluss der Beratungen ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Neufassung der Friedhofsatzung, einschließlich der oben genannten Ergänzungen in § 14c, wird entsprechend der Anlage beschlossen
- Tagesordnungspunkt 4
Neubau 6-gruppiger Kindergarten Südstraße;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
ProtokollAz.: 461.4142
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 141/2019 vor.
Bürgermeister Schiek verweist auf die Sitzungs- und die Tischvorlage.
GI Braun erläutert das zur Vergabe heranstehende Gewerk.
Anschließend ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Fa. Anicic GmbH & Co. KG wird mit den Trockenbau- und Akustikarbeiten zum Angebotspreis von 129.803,25 EUR beauftragt
- Tagesordnungspunkt 5
Erstellung einer Biotopvernetzungskonzeption;
Vergabe von Planungsleistungen
ProtokollAz.: 364.35:0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 143/2019 vor.
Herr Reegen erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Technischen Ausschuss.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden Verständnisfragen gestellt und vom Vorsitzenden bzw. von Herrn Reegen beantwortet.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Nordheim wird auf der Grundlage der drei eingegangenen Angebote einen Zuschussantrag bei der unteren Landwirtschaftsbehörde stellen. Die Verwaltung wird im Falle der Bewilligung des Zuschusses ermächtigt, die Erstellung der Biotopvernetzungskonzeption nach der Landschaftspflegerichtlinie an eines der drei Planungsbüros zu vergeben.
- Tagesordnungspunkt 6
Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 25 Landeswaldgesetz an den
Flurstücken 9486 und 9487ProtokollAz.: 855.012:0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 146/2019 vor.
Frau Widenmeyer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss.
Ohne weitere Aussprache ergeht mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgender
Beschluss:
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde gemäß § 25 Absatz 1 Landeswaldgesetz über die Flurstücke 9487 und 9486 wird ausgeübt.
- Tagesordnungspunkt 7
Ausübung des besonderen Vorkaufrechts nach § 25 BauGB für Flst. 57/1 in Nordheim
ProtokollAz.: 622.303:0006/02
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 147/2019 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Da kein Beschlussantrag gestellt wird, ergibt sich dadurch der Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes.
- Tagesordnungspunkt 8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Langwiesen IV" des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu
a) Behandlung der Stellungnahmen
b) Zustimmung zum Durchführungsvertrag
c) SatzungsbeschlussProtokollAz.: 790.633:0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 142/2019 vor.
BM Schiek erinnert an den bisherigen Verlauf des Bebauungsplanverfahrens.
Er verweist auf die umfangreichen Sitzungsvorlagen sowie dem Gemeinderat nachträglich zugegangene Unterlagen im Zusammenhang mit einem Schreiben des BUND an die Verbandsverwaltung.
Nach Hinweis auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses ergeht ohne weitere Aussprache einstimmig folgender
Beschluss:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung in den Abwägungstabellen, die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt sind, behandelt bzw. abgewogen.
- Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge mit dem Landratsamt Heilbronn – Untere Naturschutzbehörde – zu CEF-Maßnahmen, Humusbodenmanagement und Ausgleichsmaßnahmen an Zaber und Fürtlesbach entsprechend den Anlagen 15, 16 und 17 dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
- Dem Abschluss des Durchführungsvertrages mit der Wilhelm Layher Verwaltungs-GmbH entsprechend der Anlage 18 dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Langwiesen IV“ in der Fassung vom 03.07.2018/04.04.2019 wird nach §§ 10, 12 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.07.2018/04.04.2019 werden nach § 74 LBO Baden-Württemberg und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den entsprechenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen.
- Tagesordnungspunkt 9
Haushaltsplan 2020 und Finanzplanung bis 2023;
Einbringung des Entwurfs
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
Einbringung des Entwurfs
ProtokollAz.: 902.4126:0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 149/2019 vor.
Hierzu führt BM Schiek im Wesentlichen wörtlich wie folgt aus:
“Mit dem Haushaltsentwurf für 2020 präsentiert die Verwaltung ein Werk, das ich als Arbeitshaushalt bezeichnen möchte.
Für den Ergebnishaushalt (früher: Verwaltungshaushalt, laufende Einnahmen und Ausgaben) verwende ich zur Vergleichbarkeit und Einordnung in die Historie den Zahlungsmittelüberschuss. Der liegt laut Plan bei rund 320.000 EUR. Das ist etwas weniger, als die Vorjahresprognosen für 2020 verheißen haben. Ein Blick zurück auf Ergebnisse der Vorjahre zeigt, dass für uns diese Zielgröße – nach Erläuterung – durchaus im Rahmen liegt. Das gilt erst recht, wenn man weiß, dass wir es in den vergangenen 20 Jahren noch jedesmal geschafft haben, dass das Ergebnis besser wird, als es der Plan war. Und wir wissen auch, woher der Rückgang ggü. dem Vorjahr kommt. Im wesentlichen sind es zwei Punkte:
- sind wir mit Blick auf konjunkturelle Eintrübungen lieber vorsichtig und veranschlagen die Gewerbesteuer mit 2,3 Mio EUR um 200.000 EUR niedriger als im Vorjahr.
- liegen die Personalausgaben für unsere derzeit 198 Beschäftigten (davon viele Teilzeitstellen) bei fast 8 Mio EUR und damit fast um 1 Mio EUR höher als im Vorjahr. Die Gründe sind bekannt; Herr Schmidt wird sie nachher nochmal benennen. In diesem Zusammenhang meine Einschätzung: das Personal, das wir zur Erfüllung unserer Aufgaben brauchen, ist als Gesamtes eine große, vielleicht die größte Herausforderung der nächsten Jahre.
Wenn ich also sage, wir wissen, wo unsere Zahlen herkommen und damit unser Ergebnis, dann heißt das nicht, dass wir damit zufrieden sind. Nein, wir sind es nicht. Wir sind es schon deshalb nicht, weil sind wir mit dem Neuen Kassen- und Haushaltsrecht (NHKR) dazu verpflichtet sind, künftig auch unsere Abschreibungen, also den jährlichen Verzehr unserer Vermögenswerte zu erwirtschaften.
Diese Abschreibungen sind nach der inzwischen vorliegenden Vermögensbewertung erstmals exakt ausgewiesen, was ja ebenso dringender Wunsch des Gemeinderates war, wie auch unserer. Wie sich nun zeigt, waren die in den letzten drei Jahren verwendeten Schätzzahlen richtig gut. Wenn ich nun den Netto-Abschreibungsbetrag mit rund 1,4 Mio EUR vom erwähnten Zahlungsmittelüberschuss abziehe, dann ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Verlust von rund 1 Mio EUR. Heißt also, wir können unsere Abschreibungen derzeit nicht erwirtschaften.
Ist das jetzt schlimm? Kommt drauf an, wen man fragt und wie man es betrachtet. Nochmal einfach dargestellt: Der Überschuss aus laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt etwa 320.000 EUR, wir haben also noch Wasser unter dem Kiel. Beziehen wir die nicht kassenwirksamen Abschreibungen ein, verschlechtert sich das Ergebnis auf etwa rund 1 Mio EUR Verlust.
Und jetzt zur Betrachtung. Zu meiner Betrachtung, die sich von der des Kämmerers vielleicht sogar etwas unterscheidet.
Perspektive 1:
Unser Land hat ja den Gemeinden diese Vorgaben (Pflicht zur Erwirtschaftung der Abschreibungen) aufs Auge gedrückt. Eine der wesentlichen Begründungen:
„intergenerative Gerechtigkeit“. Soll in etwa heißen, man soll keine Schulden oder Altlasten hinterlassen; jede Generation soll für das aufkommen, was Sie auch nutzt. Hört sich gut an, aber:
Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel, zig-millionenschwer investiert z.B. in Kindergärten, Schule, Festhalle, Freibad, Sportanlagen usw.. Dennoch war unser Schuldenstand bis letzte Woche nahezu bei Null, das ist also alles bezahlt. Und jetzt sollen wir es durch den Ausgleich der Abschreibungen gleich nochmal bezahlen. Das soll generationengerecht sein?
Verwunderlich auch, dass das Land von den Kommunen diese neue Form der Kassen- und Haushaltsrechnung verlangt, diese aber selbst nicht anwendet. Das kommentiere ich lieber nicht.
Das passt aber gut zum eigentlich geltenden Konnexitätsprinzip; übersetzt: wer bestellt, bezahlt. Wer eine Aufgabe schafft, soll auch für deren Finanzierung sorgen. Leider steht das nur auf dem Papier. Immer wieder gibt es erheblichen Streit der Kommunen mit Bund und Land, weil wir vor Ort politische Entscheidungen umsetzen müssen. Ja, in den letzten Jahren wurden in manchen Bereichen die Zuschüsse deutlich erhöht. Aber sie haben mit der Entwicklung der Ausgaben absolut nicht Schritt gehalten. Ich nenne jetzt nur die Kinderbetreuung oder Sozialausgaben, die wir ja über die Kreisumlage bezahlen. Hier greifen Bund und Land immer wieder den Kommunen in die Taschen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die derzeitige bundespolitische Diskussion, doch die Schuldenbremse und die „schwarze Null“ aufzugeben. Und das in Zeiten höchster Steueraufkommen. Der ohnehin hochverschuldete Bund soll also noch mehr investieren und zusätzliche Schulden machen. Wie das mit dem zusammenpassen soll, was den Kommunen abverlangt wird (u.a. Erwirtschaftung der Abschreibungen und gleichzeitig immer mehr Aufgaben), das ist mir ein Rätsel.
Trotz dieser Erklärung mit eingebauter Kritik wäre mir natürlich lieber, wir hätten ein so gutes Ergebnis, dass die Abschreibungen gedeckt sind. Und genau da wollen wir auch hin.
Perspektive 2 (zur Betrachtung des Ergebnishaushaltes):
Natürlich sind wir nicht zufrieden, wir wären gern besser, und zwar dauerhaft. Wir stecken jetzt aber ganz gewiss nicht den Kopf in den Sand. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass wir durch strukturelle Maßnahmen ein besseres Ergebnis erzielen können, ohne wesentlich schlechtere Leistungen zu erbringen. Dieser Begriff:
„strukturell“ wird ja in diesem Zusammenhang sehr gern verwendet. Um es klar zu sagen. Das Streichen eines Planansatzes ist keine strukturelle Verbesserung und meist auch keine Einsparung. Wenn eine Aufgabe erfüllt werden muss, dann spare ich nicht dadurch, dass ich für eine Aufgabe kein Geld bereit stelle. Strukturell spare ich z.B. dann, wenn beschlossen wird, dass wir eine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Oder in einem günstigeren Standard. Wir denken schon, dass es da auch bei uns Potenzial gibt. Die Aufarbeitung und Umsetzung ist allerdings mühsames Geschäft und muss erst getan werden. Das geht nicht nebenbei. Wir wollen uns dem aber stellen, gemeinsam mit dem Gemeinderat.
Dazu noch ein Aspekt. Die Finanzstruktur eines Haushaltes kann man nicht nur auf der Ausgaben-, sondern auch auf der Einnahmenseite verbessern. Ständig Leistungen auszubauen, ohne eine wenigstens angemessene Mitfinanzierung der Nutzer zu gestalten, geht auf Dauer nicht. Auch das ist aber wenig erfreuliche Arbeit, wie wir. Ob wir vor diesem Hintergrund im kommenden Jahr die ein oder andere Gebühr überprüfen werden, das lasse ich jetzt offen. Eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- oder Gewerbesteuer wird im 5. Jahr nacheinander von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Zu den Investitionen in 2020; dabei beschränke ich mich auf die großen Brocken.
Für die Fertigstellung des Rathauses einschließlich der Außenanlagen werden wir rund 3 Mio EUR aufwenden, für den Kindergarten und die Vereinsräume in der Südstraße, ebenfalls mit Außenanlagen, rund 2,7 Mio EUR.
Ein neues Fahrzeug für unsere Feuerwehr kostet rund 450.000 EUR.
Wir haben vor, Gebäude zu erwerben für knapp 500.000 EUR. Das tun wir nicht zum Spaß, sondern zur Erfüllung unserer Aufgaben.
Für die Vorbereitungen der Ortssanierung in Nordhausen, die verstärkt angegangen werden sollen, sobald es unsere Personalsituation zulässt, sind 240.000 EUR vorgesehen.
Mit unserem Stromverteilungsnetz, das überwiegend uns gehört, sind wir Miteigentümer der Neckar Netze Gesellschaft. Wegen weiterer Investitionen braucht die Gesellschaft ein Darlehen von uns über 335.000 EUR, das allerdings attraktiv verzinst wird.
Wer mitgerechnet hat - wir sind schon bei über 7,2 Mio EUR. Einschließlich vieler kleinerer Projekte ergibt sich insgesamt eine Investitionssumme von rund 8,4 Mio EUR. Unsere Eigenmittel und Zuschüsse, die wir erhalten, reichen zur Deckung nicht aus. Wir brauchen deshalb laut Plan einen Kredit von knapp 2,7 Mio EUR.
Mit Blick auf die Aufgaben, die wir erfüllen wollen, den Stand unseres Vermögens, den wir beträchtlich erhöhen und mit Blick auf die bisherige gut vertretbare Verschuldung bin ich da nicht begeistert, aber die Perspektive bereitet mir auch keine schlaflosen Nächte.
Bedenklich wird es eher dann, wenn ich den Finanzplan der Folgejahre anschaue. Der wird zwar nicht so kommen, wie er jetzt skizziert ist, aber die Aussicht auf weitere 4 Mio EUR Schulden, die wir zur Umsetzung unserer Ziele brauchen, wenn sich nichts ändert, die ist dann doch herausfordernd im Sinne von: Das wollen wir nicht!
Aufgabe und Ziel sind deshalb für mich völlig klar. Wir werden uns nach Kräften bemühen, dass der Schuldenstand in den kommenden Jahren wesentlich geringer ist, als derzeit anzunehmen. Dass dies nicht mit Handauflegen funktioniert, sondern entsprechender Beschlüsse bedarf, ist klar. Diese erfordern vorab viel Arbeit und Auseinandersetzung mit der Materie und können dann hoffentlich auf breiter Basis getroffen werden.
Der Entwurf von Haushalt und Finanzplan, den Herr Schmidt und sein Team aufgestellt haben, ist aus heutiger Sicht realistisch und vorsichtig gestaltet. Was zusätzlich kommen wird oder danach, das wissen wir nicht. Diese Werke sind ständig fortzuschreiben. Wir haben z.B. keine Ballsporthalle finanziert, auch keine gewässerbaulichen Maßnahmen, deren Planung wir unter den Überschriften
„Hochwasser- und Starkregengefahren“ angehen müssen. Wir haben gut 1,5 Mio EUR für Maßnahmen im Straßenbau und der Abwasserbeseitigung finanziert, was eine reine Schätzgröße ist. Wir haben keinen Einnahmenüberschuss aus einem angedachten Baugebiet Weihen I I in den Finanzplan eingebaut. Der ist zwar bei dessen Realisierung zu erwarten, aber wir gehen davon aus, dass wir spätestens dann auch weitere millionenschwere Investitionen im Kindergartenbereich brauchen. Kurzum: auch die Jahre nach 2020 werden spannend.
Zunächst aber kümmern wir uns ums das kommende Haushaltsjahr. Wir steigen in die Haushaltsberatungen ein und haben schon eine Klausurtagung des Gemeinderates terminiert, die sich schwerpunktmäßig mit unseren Kindergärten befassen wird.
Angesichts 2,2 Mio EUR jährlichem Defizit alleine für diese Aufgabe (ohne Abschreibungen!) sicher ein ganz spannendes Thema, ebenso wichtig wie kostenträchtig.
Für den weitgehend neuen Gemeinderat ist das alles Herausforderung und Chance zugleich. Ganz gewiss werden wir das miteinander gut bewältigen”.
Anschließend erläutert Kämmerer Jochen Schmidt:
“Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Bürgermeister Schiek, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
Der Haushaltsplan 2020 knüpft an den Plan des vergangenen Jahres an. Es gilt weiter, die beiden begonnenen Großprojekte Um- und Neubau des Rathauses und den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens in der Südstraße abzuwickeln und im Rahmen der personellen Möglichkeiten notwendige Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten zu betreuen.
Im vorliegenden Haushaltsplan sind die Abschreibungen und Auflösungen nun im Rahmen der abgeschlossenen Vermögensbewertung dargestellt. Die Eröffnungsbilanz zur doppischen Haushaltsführung kann in der Folge fertiggestellt werden.
Zur Haushaltssystematik:
Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt sind nun feste Begriffe. Der „Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes“ ist eine bekannte Größe. Damit hat die alte Zuführungsrate ausgedient.
Leider kommt durch das neue Rechnungssystem nicht mehr Geld in die Kasse. Aber die Verpflichtung im neuen Haushaltsrecht, die Abschreibung ihrer Vermögenswerte zu erwirtschaften, um so den Ressourcenverbrauch auszugleichen wird sich als sinnvoll und konsequent herausstellen. Was bedeutet das für Nordheim in 2020? Im Ergebnishaushalt, der die Einnahmen und Ausgaben erfasst, werden die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zusammengestellt.
Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt nur noch 323.712 EUR und ist damit nur noch ein Viertel des letztjährigen Zahlungsmittelüberschusses.
Warum dieser in diesem Fall gerade noch positive Zahlungsmittelüberschuss? – bei einem Gewerbebetrieb wäre dies der „Gewinn“.
Beginnen wir mit den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2020 auf 7,000 Mrd. EUR (2019 7,042 Mrd. EUR) prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt nochmals gesteigerte 5.690.300 EUR und liegt mit 30.000 EUR leicht unter dem Vorjahresansatz.
Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen.
Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 3.089.692 EUR. Dieser Betrag liegt um rd. 174.000 EUR unter dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt von 3 Faktoren ab:
Höhe des Kopfbetrages, die Einwohnerzahl und die eigene Steuerkraft.
Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?
Bei der Gewerbesteuer wird mit einem Aufkommen von 2.300.000 EUR gerechnet.
Damit pendeln wir uns wieder auf eine, entsprechend unserer Gewerbestruktur angepasste Größenordnung ein. Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz um 35.000 EUR auf 1.080.000 EUR angepasst.
Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen liegt bei 1.893.236 EUR. Für 2020 werden vorerst keine Gebührenerhöhungen von der Verwaltung vorgeschlagen. Denkbar wäre, dass im Laufe des Jahres landesweite Vorschläge zur Anpassung der Kindergartengebühren herausgegeben werden.
Nun zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts: Der größte Einzelposten sind die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von gut 7,97 Mio. EUR veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um
rd. 1 Mio EUR. Verantwortlich hierfür sind weitgehend der Bereich Bildung und Betreuung – daneben noch tarifliche Lohnerhöhungen und verschiedene Höhergruppierungen
Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit
1.039.720 EUR um gut 47.780 EUR über dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Zu nennen wäre die Unterhaltung der neu hinzugekommenen Häuser für die Unterbringung von obdachlosen Menschen, aber auch die anderen öffentlichen Einrichtungen und nach wie vor der Unterhaltungsbedarf bei den Straßen und im Kanalisationsbereich.
Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde bezahlen muss, muss die Gemeinde wieder etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Gegenüber dem Vorjahr sind mit 2.535.278 EUR an FAG-Umlage gut 211.000 EUR mehr zu bezahlen. Maßgebend für die Berechnung ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2018. Die Kreisumlage beträgt 3.055.915 EUR Wegen der geringfügigen Erhöhung der Steuerkraftsumme in 2018 erhöht sich der Umlagebetrag gegenüber dem Vorjahr etwas, obwohl der Hebesatz des Landkreises um zwei Punkte auf 27 Punkte reduziert wurde.
Vergleicht man nun das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushaltes, nämlich den Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 323.712 EUR mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Das Ziel muss langfristig zumindest ein ausgeglichener Ergebnishaushalt sein, damit auch die Abschreibungen und Kredittilgungen erwirtschaftet werden können. Dazu müsste der Zahlungsmittelüberschuss für 2020 gut 1,7 Mio. EUR betragen.
Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst. Es sind folgende Investitionen vorgesehen:
Erwerb von beweglichem Vermögen / Inventar: 605.200 EUR
Davon 457.000 EUR für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 20
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden: 510.550 EUR
Endausbau Zimmer Höhe Nord II und Nordheim Südwest III Baumaßnahmen: 380.000 EUR
Vorbereitung Sanierung Nordhausen II: 239.000 EUR
Baumaßnahmen Rathaus: 3.064.000 EUR
Kindergarten Baumaßnahmen: 2.770.500 EUR
Kläranlage Heilbronn Kostenbeteiligung: 113.700 EUR
Beteiligung Neckar-Netze – Darlehensvergabe: 335.000 EUR
Sonstige investive Maßnahmen: 338.000 EUR
Gesamte Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 8.335.950 EUR
Wie sollen diese Ausgaben finanziert werden?
Zunächst wird der Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von 323.712 EUR eingesetzt. Dann haben wir noch Liquidität in Höhe von 2 Mio EUR. Darüber hinaus werden die erwarteten Zuschüsse und Sanierungszuschüsse von
rd. 3,438 Mio. EUR eingesetzt. Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von rund 2,6 Mio. EUR muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.
Wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2020 aus?
Auf Ende 2020 wird der Schuldenstand laut Planung 6.021.398 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 719 EUR. Der Landesdurchschnitt lag Ende 2018 bei 536 EUR/EW. Nach Abwicklung der Vorhaben Rathausumbau und Neubau Kindergarten wird der Schuldenstand Ende 2023 laut Finanzplanung 9,47 Mio. EUR betragen. Das ist für die Gemeinde nach Jahrzehnten des Schuldenabbaus bis 2018 eine „Trendwende“, denn die nun erforderlichen jährlichen Tilgungsleistungen und die Aufwendungen für die Zinslast, schränken die Handlungsspielräume in den folgenden Jahren ein.
Jetzt noch zum Wasserwerk:
2020 sind im Investitionsteil Maßnahmen in Höhe von 50.000 EUR eingeplant.
Eine Kreditaufnahme ist für 2020 in Höhe von 24.500 EUR vorgesehen.
Der Schuldenstand Ende 2020 wird dann voraussichtlich
rd. 422.000 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 51 EUR. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2018 bei 672 EUR. Als an den Gemeindehaushalt abzuführender Gewinn sind 41.500 EUR vorgesehen.
Abschließend noch folgende Bemerkungen:
Die gravierendste Neuerung bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechts ist, dass die Abschreibungen des Anlagevermögens der Gemeinde erwirtschaftet werden müssen. Dies ist nun auch vollständig dargestellt. Jedoch zeigt auch dieser Haushalt, dass Gemeinde noch nicht in der Lage ist, im Haushaltsjahr und auch nicht im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum diese Abschreibungen zu erwirtschaften. Dies stellte bislang noch kein rechtliches Hindernis dar. Wie die Rechtsaufsichtsbehörde nun für 2020 die Haushaltspläne beurteilen wird, ist aus den letzten Haushaltserlassen schon zu erahnen: Grundsätzlich hat die Gemeinde durch strukturelle Maßnahmen den Haushalt auszugleichen. Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums ist aus Sicht der Verwaltung grenzwertig aber vertretbar, weil damit die geplanten Großvorhaben bis auf den Anteil für die Ballsporthalle, finanziert sind.
Ich verbleibe mit einem großen Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in der Kämmerei, die mit sehr großem Engagement die Zahlen und Berechnungen für das vorliegende Planwerk zusammengetragen haben. Dies gilt auch für das Hauptamt und das Bauamt. Außerdem bedanke ich mich bei Bürgermeister Schiek für seinen in der Haushalts- und Finanzplanung so wichtigen Erfahrungsschatz, den er trotz aller weiteren Verpflichtungen und Belastungen immer bereitwillig einbringt”.
BM Schiek weist den Gemeinderat anschließend noch darauf hin, dass wegen krankheitsbedingtem Ausfall im Personalamt der dem Haushaltsentwurf beiliegende Stellenplan kurzfristig noch aktualisiert und dem Gemeinderat dann in der endgültigen Beratungsversion zur Verfügung gestellt wird.
Nach dem Hinweis des Bürgermeisters auf den üblichen Ablauf der Beratungen und
u.a. darauf, dass besondere Eilbedürftigkeit für die Genehmigung des Haushaltes nicht besteht, wird mit Blick auch auf die Klausur am 1.2.2019 festgehalten, dass die Haushaltsreden der Fraktionen erst für die Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2020 erwartet werden.
Ohne Beschlussfassung wird der Haushaltsentwurf in die Fraktionen und Ausschüsse zur Beratung verwiesen.
- Tagesordnungspunkt 10
Annahme von Spenden
ProtokollBei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
1. Eine anonyme Spende: 35 EUR für den Kindergarten Hofstatt
2. SV Sparkassenversicherung Kassel: 100 EUR für die Freiwillige Feuerwehr
3. Schmidt und Häuser GmbH: 300 EUR für die Klassenfahrt der Klasse 9a der Kurt-von-Marval-Schule
4. Walter Kurz, Nordheim: 350 EUR für die Nordheimer Kindergärten
Zu Nr. 4 erklärt sich GR Kurz befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Spenden werden dankend angenommen.
- Tagesordnungspunkt 11
Sonstiges und Anfragen
ProtokollBM Schiek erinnert den Gemeinderat und die Zuhörer an den Neujahrsempfang am 12. Januar 2020 um 13.30 Uhr in der Festhalle in Nordheim und lädt zur Teilnahme ein.
Weiter weist er den Gemeinderat auf per Mail versandte Sitzungsunterlagen und eine Einladung der Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der VVG hin. Es ist eine Sitzung für den 9.1.2020 anberaumt. Die Vertreter der Gemeinde werden um Teilnahme bzw. um Verständigung Ihrer Vertretungen gebeten,
Den Zuhörern dankt der BM anschließend für Ihr Interesse am kommunalen Geschehen, dem Gemeinderat und den Mitarbeitern der Verwaltung für gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr. Er wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest.
- Tagesordnungspunkt 12
Bürgerfragestunde
Protokoll-/-