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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 15.01.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 9.12.2019 zur Unterschrift in Umlauf.
Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 9.12.2019.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 9.12.2019 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausachen: Flurstück 1337/7, Imenstraße 3;
Errichtung eines Pools
ProtokollAz.:632.6:Imenstraße 3/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2020 vor.
GR Nagel erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.GI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Geißbühl 1. Änderung" befindet und gegen dessen Festsetzungen verstößt. Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze. Der geplante Lärm- und Sichtschutz mit ca. 1,80m Höhe ist laut Bebauungsplan nicht zulässig. Einfriedungen sind gegen Verkehrsflächen bis maximal 0,3m Höhe, gegen Nachbargrundstücke bis maximal 1,0m Höhe zulässig. Mit dem Vorhaben wurde bereits begonnen.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Baugrenzenüberschreitung nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen für den geplante Lärm- und Sichtschutz mit 1,80 m Höhe wird nicht erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausachen: Flurstück 3966, 85/1 und 85/2, Hauptstraße 94;
Änderung der Schankwirtschaft im Erdgeschoss
ProtokollAz.: 632.6:Hauptstraße 94/0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2020 vor.
GI Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausachen: Flurstück 10526, Trollingerweg 11;
Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage
ProtokollAz.: 632.6:Trollingerweg 11
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2020 vor.
GI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Nordheim Südwest III" befindet und gegen dessen Festsetzungen verstößt. Das Bauvorhaben überschreitet die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird nicht erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausachen: Flurstück 921/1, Heuchelbergstraße 18;
Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast
ProtokollAz.: 632.6:Heuchelbergstraße 18
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2020 vor.
GI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "A la redoute" befindet. Auf dem Bestandsgebäude soll ein Telekom/DFMG Deutsche Funkturm Mobilfunkantennenträger aus Stahl mit einer Höhe von insgesamt 15,00m aufgebaut werden. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur werden eingehalten.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
Protokoll-/-