Ratsinformationssystem Nordheim
Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 25.05.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollBM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 20.04.2020 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 4236, Bergstraße 25;
Umgestaltung Außenanlagen und Erweiterung Stellfläche
ProtokollAz.:632.6:Bergstraße 25/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2020 vor.
GA Keller führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Weihen II" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.
Die Baugrenze wird im Südosten mit dem Gewächshaus, der Gerätehütte, einer Teilfläche des Pools und einer Treppenanlage mit Stützmauer überschritten, im Westen mit der Vergrößerung des Stellplatzes mit Stützmauer und im Norden und Süden mit Treppenanlagen und Stützmauern. Des Weiteren wird die maximal zulässige Höhe der Stützmauer, welche direkt an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze verläuft, mit einer Höhe von 1,75 m um maximal 0,75 m überschritten. Eine frühere Befreiung dieser Mauer lautete lediglich auf maximal 1,20 m. Die Dachform der Gerätehütte (Flachdach) und des Gewächshauses (Pultdach) weicht von der Festsetzung eines Satteldaches ab. Ein nachgeforderter schriftlicher Teil des Lageplans konnte seitens des Bauherren nicht rechtzeitig für die Sitzung vorgelegt werden, um die Einhaltung der Grundflächenzahl zu prüfen. Es wird angesichts der Grundstücksgröße davon ausgegangen, dass eine eventuelle Überschreitung der Grundflächenzahl nicht wesentlich sein wird.
Mit dem Vorhaben wurde bereits begonnen.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Gremium erteilt das Einvernehmen für die Überschreitungen der Baugrenze, die Überschreitung der maximalen Stützmauerhöhe an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze und die Abweichungen der Dachform bei Gerätehütte und Gewächshaus gemäß § 31 BauGB i.V.m. § 36 BauGB. Einer gegebenenfalls vorhandenen Überschreitung der Grundflächenzahl wird zugestimmt, wenn diese nicht wesentlich ist.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 688, Oststraße 3;
Abbruch Scheune und Schuppen
ProtokollAz.: 632.6:Oststraße 3/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2020 vor.
GOI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ortskern Nordhausen" befindet und den Festsetzungen entspricht.
Das Vorhaben wird dem Gremium zur
Kenntnis gegeben.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 390/1 und 390/2, Talstraße 43;
Abbruch eines Wohnhauses und einer Garage, Neubau eines Mehrfamilienhauses (4WE) mit Stellplätze 2. Deckblatt zum Bauantrag vom 29.07.2019
ProtokollAz.:632.6:Talstraße 43/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2020 vor.
GOI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Der Bauherr hat bereits am 29.07.2019 den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und Stellplätzen beantragt. Das Einvernehmen hierzu wurde aufgrund der drei südlich gelegenen Stellplätze im innenliegenden Außenbereich in der TA-Sitzung vom 16.10.2019 nicht erteilt.
Nun hat der Bauherr eine umfassende Umplanung eingereicht. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf vier reduziert. Die vier Stellplätze befinden sich nun nicht mehr im innenliegenden Außenbereich. Der südliche Abschnitt des Balkons befindet sich in der Überflutungsfläche der Hochwassergefahrenkarte und der Starkregengefahrenkarte. Das Bauvorhaben muss daher den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsfläche gerecht werden.
Mit einer Gegenstimme ergeht folgender
Beschluss:
Das Gremium erteilt das erforderliche Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 34 BauGB unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsfläche gerecht wird.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 4370, Kernerstraße 5;
Balkonanbau 1. OG Westseite
ProtokollAz.:632.6:Kernerstraße 5/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2020 vor.
GI Sager berichtet, das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Auf dem Weihen - Heilbronner Straße" und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Jedoch hält der Balkonanbau die Abstandsflächen an der Grenze zum Nachbargrundstück Kernerstraße 3 (Flurstück 4369) nicht ein. Dies fällt in den Bereich des Bauordnungsrechts und ist vom Landratsamt über eine Abstandsflächenbaulast zu regeln.
Das Vorhaben wird dem Gremium zur
Kenntnis gegeben.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 32/2, Waldenserstraße 38/1;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und überdachter TerrasseProtokollAz.: 632.6:Waldenserstraße 38/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2020 vor.
GOI Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird im Südosten mit einem Teil des Carports um ca. 1,80 m² überschritten.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit einem Teil des Carports wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 10424, Hausener Straße 53;
Errichtung Carport und AbstellraumProtokollAz.: 632.6:Hausener Straße 53/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2020 vor.
GI Sager berichtet, das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West II" und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Nach Osten wird die Baugrenze durch den Carport um ca. 3,0 m² und durch den Abstellraum um ca. 1,5 m² überschritten. Für den geplanten Carport wurde bereits 2013 mit der Baugenehmigung eine Befreiung erteilt, welche jedoch erloschen ist, da nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wurde.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport sowie dem Abstellraum wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 8
Bausache: Flurstück 1337/7, Imenstraße 3;
Errichtung einer Einfriedungsmauer
ProtokollAz.: 632.6:Imenstraße 3/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2020 vor.
GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Geißbühl 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verstößt. Laut Bebauungsplan sind Einfriedigungen gegen Verkehrsflächen bis maximal 0,3 m Höhe zulässig. Einfriedigungsmauern gegen Verkehrsflächen im Einschnitt dürfen die Hälfte des Niveauunterschiedes zwischen Verkehrsflächen und Baugrundstück (natürliches Gelände) hoch sein, jedoch maximal 1,0 m. Der Bauherr plant nun die Errichtung einer rund 27 m langen Mauer mit einer Höhe zwischen 35 cm und 100 cm. Hinter der Mauer soll anschließend bepflanzt werden.
Mit dem Vorhaben wurde bereits begonnen.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die die geplante Einfriedigungsmauer wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:354.21:0011
Ortsbücherei; Unterhaltungsmaßnahmen i.Z. mit dem Sonderförderprogramm 2020
Der Vorsitzende berichtet, dass für einen Zuschuss aus dem Sonderförderprogramm "Vor Ort für alle" vom Deutschen Bibliotheksverband ein Antrag gestellt wurde. Die Wetterseite (West- und teilweise Südseite) des Ortsbüchereigebäudes weise größere Schäden auf, welche dringend einer Sanierung bedürften. Im Falle einer Zuschussgewährung sollten die Unterhaltungsarbeiten noch in diesem Jahr ausgeführt werden. Es handele sich hierbei nahezu vollständig um Stundenlohnarbeiten, für die eine Ausschreibung nur schwierig machbar ist. Die Verwaltung legt gerade auch bei diesem Gebäude Wert auf Fachkunde und Zuverlässigkeit. Ein erster grober Ansatz sei bereits im Haushaltsplan für dieses Jahr enthalten.
Der Technische Ausschuss nahm hiervon
Kenntnis.
Az.:471.691:0004
Kindergarten "Regenbogen", Hauptstraße 9; Anbau einer Fluchttreppe
Der Vorsitzende berichtet, dass vergeblich versucht wurde, weitere - vermeintlich günstigere - Vergleichsangebote für die Fluchttreppe auf Onlineportalen zu bekommen. Auch der örtliche Schlosser hat auf die günstigere Variante eines Fluchtgerüstes verwiesen.
Das nach wie vor günstigste Angebot für die Fluchttreppe kommt mit 24.118,04 EUR von der Fa. Layher GmbH & Co. KG. Die Verwaltung wird den Auftrag an die Firma Layher nun entsprechend vergeben.
Der Technische Ausschuss nimmt hiervon
Kenntnis.