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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 26.06.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29. Mai 2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Im sogenannten elektronischen Verfahren wurde auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Bade- und Gebührenordnung für unser Freibad neu gefasst. Weil Grundzüge im Blättle und komplett im Freibad und im Internet veröffentlicht, wird auf Verlesen verzichtet. Auf einen späteren Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung wird verwiesen.

     

     

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29. Mai 2020 wurde u.a. beschlossen, dass die Gemeinde den Weihnachtsmarkt 2020 mit der Finanzierung einer Attraktion für die Kinder unterstützt - wenn er stattfindet. Weitere Beschlüsse, die bekannt zu geben wären, wurden nicht gefasst.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gasfernleitung "Süddeutsche Erdgasleitung - SEL";
    Vorstellung der Planung für den Bereich unserer Gemeinde

    Protokoll

    Az.: 794.82:0005/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2020 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Rebecca Penno und Herrn Timo Breitenbücher von terranets bw. Diese informieren anschließend anhand einer Präsentation und eines Übersichtsplanes über den Sachstand und das geplante weitere Vorgehen. Die beiden Unterlagen sind als Vorlagen eingestellt.

     

    Auf Frage von GR Pfautsch teilen die Vertreter von terranets bw mit, dass der Korridor der eigentlichen Baumaßnahme grundsätzlich 34 m breit ist, ein späterer Schutzstreifen, um die Leitung vor äußerlichen Einwirkungen zu schützen, ist 10 m breit, und ein Streifen von 2 m Breite im Bereich der Leitung ist grundsätzlich von Gehölz freizuhalten.

    Auf Frage von GR Michelbach wird mitgeteilt, dass die Leitungen mindestens einen Meter unter der Erde liegen.

    GR Conte erkundigt sich, wie die Entschädigung für Landwirte geplant ist.

    Herr Breitenbücher teilt mit, dass sich die terranets bw für die notwendigen Leitungsrechte an den Bodenrichtwerten orientiert, von denen ein bestimmter prozentualer Anteil für die Eintragung des Leitungsrechtes gewährt wird. Für die Entschädigung der Bewirtschafter wird der Schätzrahmen des Landesbauernverbandes herangezogen, wobei die Entschädigung sich nicht nur auf das Baujahr, sondern auch auf die drei nachfolgenden Jahre erstreckt. Sollten archäologische Untersuchungen im Vorfeld für Schäden sorgen, gibt es auch dafür eine Entschädigung.

    GR Nagel und Roland Plieninger, der Obmann des Ortsbauernverbandes Nordheim, der als sachkundiger Einwohner einbezogen wird, fragen ebenfalls nach der Überdeckung bei tiefwurzelnden Kulturen bzw. nach der Wasserhaltung in schwierigen Bereichen, z.B. bei den Salzlöchern.

    Es wird mitgeteilt, dass solche Fragen und Anregungen aufgenommen und geklärt werden, was der weiteren Planung vorbehalten bleibt.

    Auf Nachfrage von GR Weinstok erläutert Herr Breitenbücher, dass die vorgesehene Armaturengrube auf der Zimmerer Höhe nicht als Häuschen, sondern als im Boden versenkte Anlage zu sehen ist, von der lediglich die Fernsteuerungseinheit oben sichtbar sein wird. Der Bereich ist zum Schutz der Anlage eingezäunt.

    Auf die Frage von GR Michelbach, was geschieht, wenn die Leitung nicht mehr benötigt wird, teilt Herr Breitenbücher mit, dass dies dann als fremdes Eigentum auf dem jeweiligen Grundstück zu sehen sei. Dann kann der Grundstückseigentümer entscheiden, ob die Leitung belassen wird oder wieder weggenommen wird, was Aufgabe des Eigentümers der Leitung ist. Beim Material der Rohre handele es sich Stahl mit schützender Beschichtung.

    Auf Frage von GR Kurz nach der Verlegetechnik erläutert Herr Breitenbücher im Detail, weshalb grundsätzlich eine Breite von 34 m für den Verlegekorridor vorgesehen ist. Wo es auf Grund der Gegebenheiten möglich bzw. notwendig ist, wird der Arbeitsstreifen allerdings auch eingeengt möglich sein.

    Auf die Frage von GR Michelbach, ob durch die Maßnahme in Anspruch genommene bzw. beschädigte Straßen und Feldwege wiederhergestellt werden, antwortet Herr Breitenbücher. Höherrangige Straßen werden in geschlossener Vorgehensweise unterquert; untergeordnete Straßen wie z.B. Feldwege werden üblicherweise im offener Vorgehensweise geklärt und dann wiederhergestellt. Angesprochen wurde auch, dass die Einschränkungen nicht über längere Zeit, sondern für wenige Tage oder Wochen anzunehmen sind, vor allem bei Straßen.

    Auf Nachfrage von BM Schiek bestätigt Herr Breitenbücher, dass auch in Nordheim archäologische Voruntersuchungen erfolgen werden. Informationen dazu werden nachgereicht.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierungsmaßnahme Heilbronner Straße;
    Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

    Protokoll

    Az.: 652.31:08

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2020 und die Tischvorlage vor.

     

    Dieser Tagesordnungspunkt wird vor Eintritt in die Beratungen abgesetzt. Nach Klärung von Fragen, die bei der Vorberatung im Technischen Ausschuss aufgetaucht sind, soll die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung genommen werden.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Baugebiet "Weihen III";
    Vorstellung des Ergebnisses einer Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an das überörtliche
    Straßennetz

    Protokoll

    Az.: 621.410:0089/13/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2020 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glock vom Ingenieurbüro BS Ingenieure und erläutert den Sachstand.

     

    Die Gemeinde plant das Wohngebiet „Weihen III“ im Anschluss an die Bebauung am nordöstlichen Ortsrand von Nordheim, angrenzend an das bestehende Baugebiet „Weihen II“.

     

    Für die Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz sind grundsätzlich zwei Varianten vorstellbar: Zum einen die Erschließung über das bestehende Straßennetz des westlich angrenzenden, bestehenden Wohngebiets „Weihen II“; zum anderen eine direkte Anbindung an die Landesstraße L 1106, zusätzlich zu der Anbindung an das Wohngebiet „Weihen II“.

     

    Mit der vorliegenden Verkehrsuntersuchung hat das Ingenieurbüro BS Ingenieure die verkehrstechnischen Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung „Weihen III“ auf das direkt an das Plangebiet angrenzende Straßennetz ermittelt. Herr Glock stellt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung anhand eine Präsentation vor, die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt und zum Protokoll genommen wird.

     

    GR Seifert erkundigt sich, ob an dem von Herrn Glock heute schon als kritisch definierten Knotenpunkt der Landesstraße L1105 und L1106 ein Kreisverkehr möglich ist. Ingenieur Glock antwortet mit der Aussage, dass der Verkehr auf Landesstraßen fließen soll. Das kann er insbesondere dann, wenn eine Landesstraße Vorfahrt hat. Wenn ein Kreisverkehr gebaut wird, werden alle gleichbehandelt. Dann müssen auch Verkehrsteilnehmer, die auf einer Landesstraße fahren, am Kreisverkehr abbremsen. Grundsätzlich ist das Interesse der Straßenbauverwaltung des Landes und Kreisverkehren deshalb gering.

     

    Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bereits vorliegende Erlaubnis des Landes zum Bau der direkten Anbindung von Weihen III an die L1106 mit der bestehenden Situation an besagter Kreuzung zu tun hat. Seines Erachtens wäre bei einer Forderung nach Umbau der heutigen Landesstraßenkreuzung damit zu rechnen, dass sich dies auf die Anbindung von Weihen III in der Form auswirkt, dass diese nochmal hinterfragt wird.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Konzeption der Medientechnik im Alten Bauhof

    Protokoll

     

    Az.:764.21:0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin stellt die geplante Medienkonzeption für den Sitzungssaal im Gemeindezentrum Alter Bauhof vor und erläutert die Zusammensetzung der Kosten, die sich insgesamt auf ca. 73.000 Euro belaufen werden. Sie verweist zudem auf die ausführliche Vorberatung im technischen Ausschuss.

    Die Technik im Sitzungssaal war bereits vor Einzug des Rathauses nicht mehr voll funktionsfähig und wurde durch die provisorische Nutzung weiter in Mitleidenschaft gezogen. Die Technik ist veraltet und zudem ist aktuell ist keine Steuerung von Jalousien, Licht, Fenstern etc. mehr möglich.

     

    Sie geht zudem darauf ein, dass bei einem solchen Projekt eine öffentliche Ausschreibung nicht zielführend ist, da es nicht um einen reinen Beschaffungsauftrag geht, sondern auch um die technische Einrichtung und Betreuung. Zudem muss das Zusammenspiel aus Audiotechnik, Videotechnik und Steuerungstechnik funktionieren.

     

    Zur Technik kommen die Kosten für den Rückbau des Sitzungssaals sowie die Verlegung von neuen Kabeln für die Sitzungstechnik. Die genaue Höhe hierfür kann noch nicht abschließend geklärt werden, da im Laufe der Arbeiten geprüft werden muss, was alles ersetzt werden muss und welche Maßnahmen hierfür notwendig sind (Schlitze in Wände, Fließen raus,...).

     

    Weiter wird die Beleuchtung im Sitzungssaal angesprochen. Diese ist ebenfalls in die Jahre gekommen und hat einige Schwachstellen. Zum einen ist die Lichtverteilung nicht gleichmäßig, an manchen Stellen sehr hell, an anderen recht dunkel und zum anderen benötigen die vorhandenen Leuchten sehr viel Strom.

     

    Im Zuge der nun sowieso notwendigen Bauarbeiten bietet es sich daher an, auch die Beleuchtung zu erneuern.

     

    Für die Umrüstung wird mit einem Zuschuss von bis zum 25% gerechnet.

     

    Nach kurzer Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt eine beschränkte Ausschreibung zur Beschaffung der Medientechnik durchzuführen.

    Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für eine neue Beleuchtung des Sitzungssaals zu erarbeiten.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Mensa an der Kurt-von-Marval- Grund- und Gemeinschaftsschule;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

    Essenslieferung

    Protokoll

    Az.: 211.821:2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Tischvorlage.

     

    Die Frage von GR Pfautsch, ob die Preise ggü. bisher stark erhöht sind, wird von Frau Zeh verneint.

     

    Auf die Frage von GR Seifert nach der Auslastung der Mensa teilt Frau Zeh mit, dass diese vor allem abhängig ist vom jeweils angebotenen Essen.

     

    Ohne weitere Fragen ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten wird mit der Firma apetito AG geschlossen.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg";
    Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans bzw. des Vorentwurfes und Frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

    Protokoll

     

    Az.: 622.303:0006/05

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2020 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass der Vorhabenträger zwischenzeitlich nochmals eine neue Planvariante für den Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen im Auerberg" vorgelegt hat. Die bereits beim Aufstellungsbeschluss zusätzlich vorgestellte Variante mit Satteldächern ist hier nochmals überarbeitet worden und wird jetzt vom Vorhabenträger so bevorzugt. Die wesentlichen Änderungen bei der neuen Planung vom 16.06.2020 bestehen in der Dachform des Hauses Nr. 5, welches von der Variante Satteldach wieder in ein Flachdach umgestaltet wurde, und in der kompletten Überarbeitung der Parkierung. Es gibt nun noch 26 Stellplätze im Freien und 99 in der Tiefgarage. Davon sind 21 gefangene Stellplätze. Es liegen damit im Schnitt 1,5 Stellplätze pro Wohnung vor. Der Vorhabenträger hat diese Änderung aufgrund von Diskussionsbeiträgen beim Aufstellungsbeschluss eingearbeitet. Nachdem die Frühzeitige Beteiligung aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch nicht erfolgen konnte, könnte diese nun gleich mit den neuen Planunterlagen vom 16.06.2020 stattfinden. Das Büro Käser Ingenieure wird im Falle der Zustimmung durch den Gemeinderat den Vorhaben- und Erschließungsplan vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend ändern und den Vorentwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung anpassen.

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die geänderte Planung vom 16.06.2020 in den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Wohnen im Auerberg" einzuarbeiten und die Frühzeitige Beteiligung mit der aktualisierten Planung vom 16.06.2020 durchzuführen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Freibad Nordheim;
    Bericht vom Badebetrieb im Rahmen der Bade- und Gebührenordnung vom 15.6.2020

    Protokoll

    Az.: 574.30:0016/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2020 vor.

     

    BM Schiek berichtet von der neuen Bade- und Gebührenordnung, die auf Grund der Corona-Regelungen erforderlich ist und die vom Gemeinderat im Elektronischen Verfahren beschlossen wurde.

     

    Kämmerer Jochen Schmidt berichtet anschließend von den Erfahrungen seit der Eröffnung des Freibades am 19.6.2020. Er geht insbesondere auf den Ablauf beim Erwerb der Freibadkarten sowie auf die Organisation und den Ablauf des Badebetriebes einschließlich Einlasskontrolle ein.

     

    Hauptamtsleiterin Hanna Zeh ergänzt, dass sich die Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie bzw. deren Auswirkungen komplett verändert haben. Insbesondere ist der Personalbedarf stark erhöht; Frau Zeh dankt in diesem Zusammenhang allen, die aktuell aushelfen. Sie teilt mit, dass die Besucher des Freibades überwiegend verständlich und freundlich sind, auch wenn es voll ist und an warmen Tagen zu Wartezeiten und Warteschlangen am Zugang zu dem Schwimmbecken kommt. An dieser Stelle sind teilweise auch nicht akzeptables Verhalten der Badegäste und ebenso wenig akzeptable Äußerungen gegenüber den Mitarbeitern im Freibad festzustellen. Beispielhaft beschreibt Frau Zeh, dass angesichts der begrenzten Zahl von Personen im Wasser ein Verlassen der Schwimmbecken von Eltern geradezu verhindert wird. So bringen z.B. Mütter ihren Kindern Getränke an den Beckenrand; eine Mutter hat gar gefragt, ob ihr Kind ausnahmsweise ins an das Nichtschwimmerbecken angrenzende Gebüsch pinkeln darf, weil es sonst seinen Platz im Wasser verliert, wenn es auf die Toilette geht.

     

    Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinderat darüber informiert, dass sich die Verwaltung über organisatorische Änderungen Gedanken macht, welche diese Situation verbessern sollen.

     

    Auf Frage aus der Mitte des Gemeinderates, ob der neue Freibadpächter zufrieden ist, wird das vom Kämmerer bestätigt. Natürlich ist dies auch für den Pächter ein sehr schwaches Jahr, er ist aber angesichts der Umstände zufrieden.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde ging folgende Spende ein:

    Anonyme Spende über 20 EUR für die Seniorenarbeit.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 048.731:0006

    WiFi4EU 4. Förderaufruf

    Am Mittwoch, den 03.06.2020 um 13.00 Uhr startete der 4. Aufruf zur Förderung von kostenfreiem Internet an öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Einrichtungen. Die Gemeinde hat wieder am Förderaufruf teilgenommen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

     

     

    Az.: 471.698:0002

    Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Hardtwald beim Naturkindergarten

    Der Eichenprozessionsspinner ist leider seit vielen Jahren ein Problem in den Wäldern. Weniger für den Wald an sich, sondern für die Nutzer des Waldes. In unserem Fall speziell die Kindergartenkinder des Naturkindergartens im Hardtwald.

     

    Zwischenzeitlich wurde eine Absammelaktion durch eine Spezialfirma beauftragt. Diese soll an 3 Tagen das nötigste um die wichtigen Aufenthaltsstellen der Kindergartenkinder im Hardtwald absammeln. Die Kosten belaufen sich auf rund 3.200 EUR pro Tag (Arbeitskräfte, Baumsteiger, Ausrüstung usw.).

     

    In den Vorjahren ist der Naturkindergarten das Gebiet "Steinbruch" am Heuchelberg ausgewichen. Hier ist der Eichenprozessionsspinner jedoch ebenfalls an den Eichen und wird nicht bekämpft. Aufgrund der Größe des zusammenhängenden Waldgebietes steht hier das Absammeln in keinem annähernd sinnvollen Verhältnis.

     

    Die Problematik wird uns auch in den Folgejahren betreffen. Mit Spritzaktionen per Hubschrauber mit der Belaubung der Wälder könnte, regelmäßig angesetzt, das Problem im Vorfeld bekämpft werden. Die Zulässigkeit von Spritzaktionen und die ebenfalls damit verbundenen Kosten werden derzeit geprüft.

     

    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch in Zukunft erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden können, oder ob sich der Naturkindergarten alternative Aufenthaltsflächen suchen muss.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 621.410:0072/1

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Vereinsgelände RRKV"; Sachstand und verkürzte/eingeschränkte Auslegung nach § 4a (3) BauGB

    GA Keller berichtet kurz über den Sachstand beim Bebauungsplanverfahren "Vereinsgelände RRKV". Letzter Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes im November/Dezember 2017 gewesen. Die Abwägung der damals eingegangenen Stellungnahmen ist noch nicht erfolgt. Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn muss die Planung nun geringfügig angepasst werden. Da die Grundzüge der Planung aber nicht berührt sind, kann die erneute Offenlage in Form einer verkürzten bzw. eingeschränkten Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB erfolgen, was bedeutet, dass zu der Änderung lediglich der RRKV als Öffentlichkeit und das Landratsamt als Behörde gehört werden. Im Anschluss an die Auslegungs- bzw. Anhörungsfrist kann dann gleich der Satzungsbeschluss im Gremium erfolgen.

     

    Der Gemeinderat nimmt hiervon zustimmend

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 471.42:0006
    Abweichende Elternbeiträge für den Monat Juni

    Im Juni findet noch immer der eingeschränkte Regelbetrieb und die Notbetreuung statt. Aus diesem Grund wird die Abrechnung mit den angepassten Beiträgen (Tagessätze) durchgeführt. Die regulären Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Schülerbetreuung werden daher nicht erhoben.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0002

    Öffnung Kitas und Grundschule

    Ab Montag, 29.06. öffnen Krippen, Kindergärten und Grundschulen wieder vollständig. Nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Kinderstudie tragen Kinder unter 10 Jahren nur einen geringen Anteil am Infektionsgeschehen und haben meist milde Verläufe und wenig bis gar keine Symptome. Alle Eltern haben bereits einen Elternbrief mit den Infos und Regelungen zur Öffnung erhalten. In diesem Zusammenhang öffnet auch wieder die Mensa, um für Ganztagsschüler und –kinder zu kochen.

    Die Krippenbetreuung kann nur von 7:30 – 13:30 Uhr stattfinden, da durch Erzieherinnen, der Risikogruppe angehören, leider nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht.

     

    Die Kindergartenbetreuung findet normal statt (auch Ganztag), ggf. werden die Regelgruppen auf zÖ (7:30 – 13:30 Uhr) umgestellt, da dort die Nachmittage personell nicht abgedeckt werden können.

    Für Juli werden wieder die normalen Elternbeiträge eingezogen.

     

    Von den Eltern kam die Fragen auf, ob eine Rückerstattung des Beitrags für Juli erfolgt, wenn sie ihr Kind wegen Corona vorsorglich noch nicht in den Kindergarten oder die Schülerbetreuung bringen.

    In der Schule (für Ganztag und FLIBS+) gibt es durch die bestehende Satzung die Möglichkeit, dass die Eltern sich entscheiden, ob sie ihr Kind bringen oder ob es nur am Vormittagsunterricht teilnimmt. Eine Anwesenheit ist somit freiwillig. Diese Entscheidung ist bindend für den ganzen Monat Juli/ das restliche Schuljahr.

    Eine einheitliche Regelung für Krippen, Kindergärten und Schülerbetreuung wäre sinnvoll.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 211.70:0003; 212.31:0001

    Projekt S-B-M an der Kurt-von-Marval-Schule 

    Bereits seit einigen Jahren läuft an der Kurt-von-Marval-Schule im Rahmen der Ganztagsgrundschule das Projekt „Singen-Bewegen-Musizieren“ (S-B-M) in Kooperation mit der Musikschule Lauffen. Durchgeführt wird das Projekt in 5 Gruppen mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 45 Minuten pro Gruppe.

    Die Kosten betragen 2.400,00 EUR pro Gruppe und können durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden abgedeckt werden.

     

    Auch die Grundschule Nordhausen hatte im vergangenen Schuljahr zur Unterstützung ihres Chors die Musikschule Lauffen im Rahmen des S-B-M einbezogen. Dies wurde aus Mitteln der Eugen-Mehrer-Stiftung finanziert. Für das nächste Schuljahr 2021/2022 wird dieses Angebot nicht mehr benötigt.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates gab es keine Anfragen an die Verwaltung.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.:621.410:0091/02

    Herr Erne erkundigt sich, ob es für das Bebauungsplanverfahren "Wohnen im Auerberg" eine ähnliche Verkehrsuntersuchung gibt, wie jene für das Baugebiet "Weihen III".

    BM Schiek weist auf die unterschiedliche Ausgangsvoraussetzung und auch auf die andere Situation vor Ort hin. Für das Schelmental ist weniger eine Verkehrsuntersuchung, dafür aber eine Planung der Verkehrssituation sowohl im neu zu gestaltenden Bereich als auch bis zur Einmündung des Schelmentals in die Landesstraße Richtung Lauffen erforderlich und vorgesehen.

     

    Auf die Nachfrage von Herrn Erne nach der Lärmuntersuchung für das Bebauungsplanverfahren teilt der Vorsitzende mit, dass diese u.a. wegen der nahen Landesstraße, des angrenzenden Gewerbes und des in der Nähe befindlichen Freibades durchgeführt wird.

     

    Weiter fragt Herr Erne nach dem Nutzungscharakter des Gebietes.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass er den heutigen Gebietscharakter als Misch- oder Dorfgebiet einschätzen würde, weil dort nicht nur gewohnt wird, sondern auch Gewerbe angesiedelt ist. Eine Änderung des Gebietes könnte deshalb Probleme bereiten, weil damit möglicherweise in Rechte der bestehenden Betriebe eingegriffen wird.

     

    Frau Erne verweist darauf, dass heute schon schwierige Parksituationen bestehen, wenn bei gutem Wetter die Freibadbesucher bis in den Auerberg parken. Die Frage von Frau Erne, wo künftig die Freibadbesucher parken sollen, vermag der Vorsitzende nicht zu beantworten. Er verweist aber auch darauf, dass dies mit dem Bebauungsplan "Wohnen im Auerberg" nicht direkt zu tun hat. Problem ist hier eher fehlendes Unrechtsbewusstsein, mangelnde Kenntnis der Straßenverkehrsregeln oder die fehlende Bereitschaft, auch einmal ein paar Meter zu laufen. Möglicherweise bleibt am Ende nichts Anderes übrig, als Strafzettel zu verteilen.

     

    Herr Wolf spricht zum Bebauungsplanverfahren "Wohnen im Auerberg" das Gebäude 5 an, welches nach aktuellen Änderungen ein Flachdach erhalten soll. Herr Wolf fragt, ob das Gebäude dann niedriger ist, als mit dem bisher vorgesehenen Satteldach.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass Flachdachgebäude bei gleicher Geschossigkeit grundsätzlich niedriger sind als der First bei Gebäuden mit Satteldach. Eine genaue Aussage ist allerdings ohne Blick in den Plan nicht möglich.

    Der Bürgermeister lädt Herrn Wolf und die anwesenden Bürgerinnen und Bürger aus dem Schelmental ein, an der demnächst stattfindenden Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan rege teilzunehmen.

     

    Herr Wolf spricht nochmals das bereits von Frau Erne thematisierte Parkplatzproblem im Schelmental beim Freibadbetrieb oder bei größeren Sportveranstaltungen an.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass auch in anderen Bereichen der Gemeinde immer wieder so geparkt wird, dass selbst Rettungskräfte schwer oder nicht durchkommen. Solches kann allerdings nicht durch Gemeinderatsbeschluss geregelt werden, sondern sollte im Grunde jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Nachhilfe ist bei Bedarf in Form von Strafzetteln möglich.

     

     

    Az.:112.28:Heilbronner Straße

    Herr Nagel schlägt vor, im Zuge des anstehenden Ausbaus der Heilbronner Straße die Geschwindigkeit dort auf 30 km/h zu begrenzen und das Parken auf der Straße künftig zu verbieten, weil durch das damit verbundene Bremsen und Anfahren auch künftig Straßenschäden befürchtet werden.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass die Festlegung von Tempo 30 nur auf der Grundlage des Lärmaktionsplans möglich ist, der aktuell überarbeitet wird.

     

    Der von Herrn Nagel gewünschte Verzicht auf das Parken bewirkt nach Ansicht des Vorsitzenden allerdings genau das Gegenteil von einer Geschwindigkeitsreduzierung, weil dann der Verkehr freie Fahrt hat. Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass die Straße in weiten Bereichen nicht nur eine neue Decke erhalten soll, sondern vollständig neu aufgebaut wird. Damit verspricht man sich eine künftig bessere Tragfähigkeit und Belastbarkeit als bisher.

     

     

    Az.:112.28:Hauffstraße

    Herr Nagel erkundigt sich, ob schon einmal angedacht wurde, die Hauffstraße zur Einbahnstraße zu machen.

    Der Vorsitzende verweist auf die guten Erfahrungen der Talstraße als Einbahnstraße, aber auch darauf, dass bei der Hauffstraße eine völlig andere Situation besteht. Die Hauffstraße ist wesentlich breiter, von daher besteht zunächst einmal kein Bedarf an einer Einbahnstraßenregelung. Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass eine Einbahnstraßenregelung grundsätzlich dazu führt, dass der Verkehr etwas längere Strecken zurücklegen muss.

     

     

     

     

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