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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.07.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.6.2020 geht zur Unterschrift in Umlauf.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Neckar-Zaber-Tourismus;

    Bericht aus der Vereinsarbeit

    Protokoll

    Az.:792.847:Geschäftsbericht

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2020 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sabine Hübl, Geschäftsführerin des Neckar-Zaber-Tourismus e.V., die anhand einer Power-Point-Präsentation über die Entwicklung des Neckar-Zaber-Tourismus sowie vergangene, aktuelle und geplante Projekte informiert. Sie erläutert den Geschäftsbericht, der für die Gemeinderäte zusammen mit den aktuellen Broschüren des Vereins ausliegt.

    Aus der Mitte des Gemeinderates werden Verständnisfragen gestellt und von der Geschäftsführerin sowie vom Vorsitzenden beantwortet.

    GR Michelbach empfiehlt den Gemeinderatskollegen und den Besuchern, die Touristinformation einmal zu besuchen. Ihm und seiner Familie haben die dort vorhandenen Angebote während der Coronaphase viel genützt. Er fragt Frau Hübl, welche Entwicklungsmöglichkeiten es in der Neckar-Zaber-Region noch gibt. Frau Hübl bestätigt, dass es noch Entwicklungspotenzial gibt. Dabei kommt darauf an, welche Zielgruppe man ansprechen möchte. Es müssen immer die entsprechenden Angebote vorhanden sein.

    GR Hachtel findet beachtlich, was der interkommunale Tourismusverein bisher geleistet hat. Sie erkundigt sich, weshalb andere Kommunen nicht Mitglied werden möchten. Der Vorsitzende berichtet aus der Entstehungsgeschichte des Vereins und vom vor Jahren festgelegten Ansatz, dass man die Vereinsgrenze nicht erweitern möchte. Grund ist, dass dem Verein der persönliche Kontakt zu den Leistungsträgern wichtig ist und das ist nur bis zu einer gewissen Größe möglich. Frau Hübl weist ergänzend darauf hin, dass innerhalb der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand der Neckar-Zaber-Tourismus als Vorbild angesehen wird. Inzwischen werden die Strukturen des Vereins auch von anderen Teilregionen übernommen, z. B. vom Weinsberger Tal.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Vortrag und den Informationen

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierungsmaßnahme Heilbronner Straße;
    Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

    Protokoll

    Az.:658.2:006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2020 vor.

     

    GR Geiger ist zu diesem TOP befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GI Sager führt kurz in die Thematik ein und berichtet vom gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Verkehrsbehörde des Landratsamts Heilbronn, der Polizei und dem Busunternehmen Rexer. Es wurden hierbei alle zur Diskussion stehenden Standorte für die Bushaltestelle Siegeshalle betrachtet.

    GI Sager geht darauf ein, welche alternativen Standorte in Frage kommen und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen. Alle an der gemeinsamen Begehung Beteiligten befürworten dabei die Verlegung der Bushaltestelle Siegeshalle vor die Gebäude Hauptstraße 80-82. Hierfür sprechen vor allem das geringe Verkehrsaufkommen, die höhere Übersichtlichkeit und die räumliche Nähe zur Haltestelle Obere Gasse. Es kann zudem die Manövrierfläche von 2,5 m erreicht werden und es steht ausreichend Platz für einen Fahrgastunterstand zur Verfügung. Dieser soll vor dem Vorgarten des Grundstücks in der Hauptstraße 82 errichtet werden. An der Stelle werden dadurch 3 Längsparkplätze entfallen, allerdings im Bereich des jetzigen Standorts der Bushaltestelle Siegeshalle 3 Längsparkplätze hinzukommen. Für die Verlegung und den Umbau der Bushaltestelle zu Parkplätzen werden ca. 48.000 € Baukosten anfallen.

    Die Maßnahme sollte bestenfalls zusammen mit der Sanierungsmaßnahme in der Heilbronner Straße erfolgen, damit die Straße nächstes Jahr nicht erneut aufgerissen werden muss. Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen ist zwar förderfähig, jedoch können die entsprechenden Förderanträge nicht mehr rechtzeitig gestellt werden. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, die Kosten in Kauf zu nehmen und auf einen Zuschuss zu verzichten.

    Laut dem Vorsitzenden darf nicht unerwähnt bleiben, dass sich die betroffenen Anwohner in der Hauptstraße ablehnend gegenüber einer Verlegung der Bushaltestelle Siegeshalle geäußert haben, da eine Bushaltestelle regelmäßig mit Störungen wie Lärm oder Verschmutzung einhergeht. Rechtlich gesehen kann sowohl die Bushaltestelle als auch das Buswartehäuschen verlegt werden. Hierfür wird keine Baugenehmigung und keine Zustimmung der Angrenzer benötigt. An dieser Stelle muss der Gemeinderat das private Interesse und die Bedenken der Anwohner gegenüber dem öffentlichen Interesse abwägen.

    Das Gremium ist einheitlich der Ansicht, dass dies der richtige Standort für die Bushaltestelle Siegeshalle ist.

    GR Michelbach fragt nach, ob der Ahorn erhalten bleiben kann, der sich an der Grundstücksgrenze der Hauptstraße 82 mit der Hauptstraße 86 befindet. Dies soll nach Aussage des Vorsitzenden versucht werden.

    GR Wehler fragt an, ob die Ausfahrt aus der Kirchstraße trotz haltendem Bus möglich sein wird und ob das Verkehrsaufkommen in der Heilbronner Straße tatsächlich höher ist als in der Hauptstraße. Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass es üblich ist, dass manchmal Zufahrten kurzzeitig nicht möglich sind, wenn ein Bus hält. Laut der Polizei sind das Verkehrsaufkommen und vor allem auch die Geschwindigkeit in der Hauptstraße geringer als in der Heilbronner Straße. Die Hauptstraße als zukünftiger Standort für die Bushaltestelle Siegeshalle passt auch besser zu den Wegen der Schüler, da diese so weder die Bahnhof- noch die Lauffener Straße überqueren müssen.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Als neuer Standort für die Bushaltestelle Siegeshalle wird die Fläche vor den Gebäuden in der Hauptstraße 80 und 82 gewählt. Die Verlegung der Bushaltestelle Siegeshalle in die Hauptstraße sowie der Umbau der Bushaltestelle zu Parkplätzen wird zu den ausgeschriebenen Preisen ausgeführt. Auf den Zuschuss hierfür wird verzichtet.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kindergartenangelegenheiten;

    A) Sachstand 

    B) Eingruppierung Einrichtungsleitungen

    C) Gebührenerhöhungen Kindergarten und Krippe

    D) Satzungsänderung

    Protokoll

     

    Az.:471.42

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin verweist auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der sehr ausführlich über die aufgeführten Themen diskutiert wurde.

     

    Sie erläutert den Sachstand anhand der Vorlage und geht darauf ein, dass es aktuell so aussieht, dass zwar 7 Plätze in Bezug auf die Normalbelegung fehlen, aber noch 24 Plätze "Luft" vorhanden sind, wenn man die Maximalbelegung als Maßstab nimmt.

    Im Vergleich zum noch laufenden Kindergartenjahr werden im nächsten Kindergartenjahr 2 Kleingruppen (=Halbe Gruppen) auf ganze Gruppen aufgestockt, womit zusätzliche Plätze geschaffen werden.

     

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher nicht geplant, eine weitere Gruppe zu eröffnen.

     

     

    Weiter geht die Hauptamtsleiterin auf die Eingruppierung der Einrichtungsleitungen ein. Sie erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss mit einer Enthaltung dem Gemeinderat empfiehlt, die Eingruppierung wie dargestellt umzusetzen.

     

     

    In Bezug auf die Gebührenerhöhung verweist die Hauptamtsleiterin auf die sehr ausführliche Diskussion im Verwaltungsausschuss, die zusammen mit den Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats, Frau Schaible und Herr Staudenmaier, geführt wurde.

    Einigkeit bestand darüber, dass bei der Betrachtung der Gebühren auch die Kostenseite nicht außer Acht gelassen werden darf. Die kommunalen und kirchlichen Landesverbände streben mit ihren Empfehlungsbeiträgen eine Kostendeckung von 20% an. Die Kostendeckung bei der Gemeinde Nordheim liegt aktuell bei nur ca. 13 %. Konsens im Verwaltungsausschuss bestand darüber, dass die Qualität der Kinderbetreuung in Nordheim sehr gut ist. Die Gebühren werden daher, auch im Vergleich zu Nachbarkommunen als angemessen erachtet.

     

    GR Kurz erkundigt sich, ob mit höheren Gebühren auch die Kostendeckung verbessert wird. Der Vorsitzende erwidert, dass dies eher nicht der Fall sein wird, da die Kosten weiter steigen.

     

    Weiter erkundigt sich GR Kurz, ob die von Eltern angegebenen Einkommen jährlich kontrolliert werden. Die Hauptamtsleiterin teilt mit, dass dies mit Blick auf den damit verbundenen Aufwand nicht möglich ist, dass aber Stichproben stattfinden.

     

    GR Wehler führt zum Thema Kindergartenbeiträge wie folgt aus:

    Beiträge und Gebühren zu erhöhen, ist stets unangenehm und mutet den Bürgern Verzicht zu. Wir alle hier hätten gegen eine bessere finanzielle Ausstattung unseres Gemeindehaushaltes nichts einzuwenden um dann großzügiger verfahren zu können.

     

    2019 verzichteten Gemeinderat mit Verwaltung auf die Erhöhung, heuer kann sich die Gemeinde das nicht leisten, sind doch erhebliche Mindereinnahmen Corona bedingt zu erwarten.

     

    Es muss an dieser Stelle aber betont werden, dass Nordheim viel für die Kinder bietet:

    Da ist in unseren Kindergärten nicht nur die hervorragende Personalausstattung – qualitativ wie quantitativ, die zu Recht auch eine faire Bezahlung erwarten darf. Ferner investierte Nordheim für die räumliche Ausstattung Millionenbeträge, zuletzt mit dem Neubau in der Südstraße. Aber auch Organisation und Verwaltung bieten den Eltern maximale Flexibilität und Engagement.

     

    Darüber hinaus leistet sich unsere Kommune nicht nur große Sportanlagen – vor allem sei hier erinnert an unser schönes Freibad, das aus Haushaltssicht eine freiwillig Leistung und damit der pure Luxus ist, für uns Bürger und gerade für Familien aber eine Oase für Bewegung und Entspannung!

     

    Insofern bitten wir um Verständnis für die Erhöhung.

     

    Ohne weitere Aussprache ergehen einstimmig folgende

    Beschlüsse:

    A) Kenntnisnahme

    B) Die bisherigen Stellvertretungen der Gesamtleitungen werden als Einrichtungsleitung eingesetzt und entsprechend dem Vorschlag eingruppiert.

    C) Die Gebühren werden wie vorgeschlagen beschlossen.

    D) Die Satzung wird entsprechend den geänderten Gebühren für Kindergarten und Krippe angepasst.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Schülerbetreuung an den Grundschulen Nordheim und Nordhausen;

    Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2020;

    Änderung der Satzung

    Protokoll

     

    Az.:471.42

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet von der Vorberatung und der Empfehlung des Verwaltungsausschusses.

     

    Ohne weitere Aussprache ergehen einstimmig folgende

    Beschlüsse:

    A) Die Gebühren werden entsprechend dem aus der Sitzungsvorlage hervorgehenden Vorschlag geändert. Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval Schule wird entsprechend den geänderten Gebühren angepasst.

    B) Die Gebühr in Höhe von 5 Euro/Tag für die Schülerbetreuung in Nordhausen wird beibehalten.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Gemeindezentrum Alter Bauhof;

    Rückbau Sitzungssaal, Erneuerung Haustechnik, Neueinrichtung Medientechnik;

    Vergabe

    Protokoll

     

    Az.:880.2501.1:2020

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2020 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass im Rahmen des beschränkten Ausschreibungsverfahrens 4 geeignete Unternehmen angeschrieben wurden.

    Zur Submission am Donnerstag, den 24.07.2020 um 15.00 Uhr lagen 3 Angebote vor.

    Die Prüfung der Unterlagen erweist sich als sehr aufwendig, da bei einigen Positionen nicht das genannte Produkt, sondern ein gleichwertiges angeboten wurde. Die Gleichwertigkeit muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

    Da die Prüfung noch Zeit in Anspruch nehmen wird, bittet die Verwaltung darum, dass sie die Ermächtigung erhält, nach Prüfung aller Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die Kosten nicht mehr als 5% über der Kostenschätzung liegen.

    Nach erster Durchsicht der Unterlagen geht die Verwaltung davon aus, dass die Kostenschätzung leicht unterschritten werden kann.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, nach Prüfung der Angebotsunterlagen den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Voraussetzung ist, dass die Kosten maximal 5% über der Kostenschätzung liegen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 4760/2, Lerchenstraße 26; 

    Errichtung 2 Dachgauben

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Lerchenstraße 26/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2020 vor.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Klimmerdingen" befindet. Zu den geplanten Dachgauben befinden sich keine Regelungen im Bebauungsplan, weshalb die Prüfung hierfür allein durch das Landratsamt durchgeführt wird. Fraglich war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch, ob durch die Dachgauben ein Vollgeschoss im Dachgeschoss entsteht. Da dies wiederum das Bauplanungsrecht betrifft, wäre hierfür die Gemeinde zuständig. Die technische Prüfung durch das Landratsamt hat zwischenzeitlich ergeben, dass im Dachgeschoss durch die Gauben kein Vollgeschoss entsteht. Somit ist das Bauvorhaben verstoßfrei und wird hiermit dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bausache: Flurstück 4267/8, Seyboldstraße 22; 

    Errichtung einer Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Seyboldstraße 16+18+20+22/0014

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 68/2020 vor.

     

    GR Wehler ist befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Für den Bereich liegt ein Baulinienplan aus dem Jahre 1957 vor. Die Baulinie wird mit der Garage nicht überschritten. Lediglich die Zufahrt führt über den Bereich des Vorgartens.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen wird nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    1. Eine Bürgerin aus Nordheim: 50 EUR für die Seniorenarbeit der Gemeinde

    2. Firma GST Brandschutz GbR, Obrigheim: 400 EUR Spiel- u. Beschäftigungsmaterial für die Nordheimer Kindergärten

     

    Einstimmig ergeht folgender
    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.:112.28:Brackenheimer Straße

    Parken auf der Landesstraße L 1106

    Der Vorsitzende teilt mit, dass derzeit verstärkt auf die Probleme in der Brackenheimer Straße hingewiesen wird. Das frühere Gehwegparken wurde auf beiden Seiten verboten, letztlich auch als Folge häufiger Beschwerden. Nun gibt es insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten immer wieder Ärger, wenn Fahrzeuge - rechtlich korrekt - auf der Fahrbahn parken. Einerseits ist das aus Sicht des eiligen Autofahrers verständlich, andererseits wird immer wieder der Wunsch nach gemäßigtem Tempo vorgebracht.


    Eine Lösung ist nach Meinung des Vorsitzenden nicht in Sicht; wie so oft ist gegenseitiges Verständnis gefragt.

     

     

    Az.:727.32:1

    Unerlaubte Müllablagerung, nicht nur bei den Wertstoff-Containern

    Auch zu diesem Thema häufen sich derzeit die Beschwerden. Dabei sind nicht die Container an sich das Problem, sondern diejenigen, die sich nicht an die Nutzungsregeln halten. Die Möglichkeiten der Überwachung sind begrenzt. Auch hier wird an alle appelliert, sich doch bitte an die Regeln zu halten.

     

     

    Az.:574.12:0006
    Freibad: Bedarf an weiterer Lagerfläche

    Neben dem Technikraum im Untergeschoss des Freibades, zugänglich über eine Treppe gibt es einen ebenerdigen Werkstattraum, der als Lagerfläche dient.

    In den vergangenen Jahren wurde der sog. DLRG-Raum als zusätzliche Lagerfläche genutzt. Der Hochdruckreiniger, ein Hubwagen, eine Kehrmaschine und weitere größere und kleinere Geräte sind hier untergestellt.

     

    Mit der Aktivierung der DLRG-Ortsgruppe und deren Aufenthalt in diesem Raum ist dies so nicht mehr möglich.

    Der Flächenbedarf entspricht in etwa der Größe einer Garage mit 2,5m x 6m / 15m².

    Bei der Suche nach weiteren Lagerflächen käme ein Bereich im Wirtschaftshof in Betracht, bei dem jedoch in den Hang eingegriffen werden müsste, samt Maßnahmen zur Hangsicherung. Die nordwestliche Ecke im Freibad, also der Bereich bei der

    Tischtennisplatte / Trafohaus, käme ebenfalls in Frage. Hier könnte auf einfache Art und Weise ein Lagerraum aufgestellt werden. Ein für Hubwagen und weitere Fahrgeräte geeigneter Zugang müsste noch angelegt werden.

    Als Kosten sind hier bis zu 20.000 EUR zu erwarten.

     

    Der Gemeinderat nimmt von der Information

    Kenntnis.

     

    Az.: 048.731:0006

    WiFi4EU 4. Förderaufruf

    Am Mittwoch, den 03.06.2020 um 13.00 Uhr startete der 4. Aufruf zur Förderung von kostenfreiem Internet an öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Einrichtungen. Die Gemeinde hat wieder am Förderaufruf teilgenommen. Die beantragte Förderung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Zahl an Gutscheinen begrenzt war. Ein Datum für einen 5. Förderaufruf ist derzeit noch nicht bekannt.

     

     

    Anfragen

     

    Az.:364.35:0005/0002

    GR Wehler spricht die Biotopvernetzungskonzeption an, welche derzeit erarbeitet wird. Sie bittet um Prüfung, ob schon vorab Blühstreifen angelegt werden können.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Bauhof bereits mit dem Thema auseinandersetzt. Schon im Vorjahr wurden einige Flächen nicht mehr bzw. nur einmal gemäht. Allerdings sind Verbesserungen entsprechend den inzwischen besichtigten Beispielen in Öhringen durchaus möglich und man wird sich dort nach Erfahrungen erkundigen.

     

     

    Az.:283.9

    GR Hachtel spricht einen Bericht in der Heilbronner Stimme über eine freie Naturschule an und erkundigt sich, ob die Gemeinde davon weiß.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass die Interessenten bzw. die Gründer der Schule schon im Gemeinderat waren, um sich und ihre Idee vorzustellen.

    Über aktuelle Entwicklungen ist die Gemeinde nicht informiert.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

     

    Herr Häffner weist als Anwohner der Heilbronner Straße darauf hin, dass die derzeitige Baustelle als Rennstrecke genutzt wird. Seinen Informationen zu Folge wird die Beschilderung nicht beachtet und die Koordination bewertet er als chaotisch.

    Der Vorsitzende sagt Prüfung zu.

     

    Herr Rath schlägt vor, wegen der zunehmenden Probleme an den Wertstoffcontainern Überwachungskameras einzusetzen.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies Datenschutzrechtlich problematisch ist.

     

     

     

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