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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 21.09.2020 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 20.07.2020 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 20.7.2020 gefassten Beschlüsse.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 2/1, Weststraße 24;

    Nachtrag zu den Bauvorlagen vom 21.11.2019 - Teilunterkellerung, geänderte Grundrisse

    Protokoll

    Az.:632.62:Weststraße 24/0009

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 69/2020 vor.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen 1. Änderung" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht. Jedoch wird der Stellplatzschlüssel nicht erfüllt. Dies fällt in den Bereich des Bauordnungsrechts und ist vom Landratsamt zu prüfen.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Technische Ausschuss erteilt das erforderliche bauplanungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 33 BauGB. Das Landratsamt Heilbronn wird gebeten, die Anzahl der Stellplätze zu prüfen, da der Stellplatzschlüssel nicht erfüllt wird.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 2/2, Blumenstraße 19;

    Nachtrag zu den Bauvorlagen vom 21.11.2019 - Teilunterkellerung; 

    geänderte Grundrisse

    Protokoll

    Az.:632.62:Blumenstraße 19/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 70/2020 vor.

     

    GOI Braun berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verstößt. Die maximale Giebelhöhe wird geringfügig überschritten. Ebenso wird der Stellplatzschlüssel nicht erfüllt. Dies fällt in den Bereich des Bauordnungsrechts und ist vom Landratsamt zu prüfen.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Der Technische Ausschuss erteilt das erforderliche bauplanungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 33 BauGB. Das Landratsamt Heilbronn wird gebeten, die Anzahl der Stellplätze zu prüfen, da der Stellplatzschlüssel nicht erfüllt wird.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 2948/4, Im Geißbühl 70;

    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage im Untergeschoss

    Protokoll

    Az.:632.62:Im Geißbühl 70/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 71/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geißbühl" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Die Baugrenze wird im Norden um ca. 8 m² überschritten. Zudem wird die maximale Gebäudehöhe um ca. 9 cm überschritten.

     

    GR Weinstok erläutert, dass seiner Meinung nach eine Grenzbebauung vorgeschrieben sei, jedoch nicht auf welcher Seite.

    BM Schiek teilt mit, dass dies das Landratsamt Heilbronn prüfen werde.

     

    GR Kurz erkundigt sich, ob die Gebäudehöhe wirklich nur durch die angegebenen 9 cm überschritten werde.

    GOI Braun erläutert, dass dies nach Rücksprache mit dem Landratsamt so bestätigt wurde. Zeigt sich jedoch, dass die Höhe 9 cm überschreitet, gilt das Einvernehmen als nicht erteilt.

     

    GR Krieg möchte wissen, ob das Flachdach auch als Terrasse genutzt werden soll.

    BM Schiek erläutert, dass dies laut Plan nicht vorgesehen ist.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

    Das Einvernehmen zur Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die bisher angenommenen 9 cm nicht weiter überschritten werden.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10430, Silvanerweg 9;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage

    Protokoll

    Az.:632.62:Silvanerweg 9/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 72/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West II" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Das Obergeschoss soll mit einem hohen Kniestock (1,9 m) und einem Dachaufbau errichtet werden, sodass es rechnerisch als bauliches Vollgeschoss zu werten ist. Nach dem Bebauungsplan ist maximal ein Vollgeschoss zulässig. Zudem wird die maximale Traufhöhe um ca. 23 cm überschritten. 

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zur Überschreitung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse und zur Überschreitung der maximalen Traufhöhe wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 10456, Zimmerer Höhe 31;

    Errichtung einer Werbeanlage, bestehend aus 2 Werbestelen mit beleuchteter Schrift

    Protokoll

    Az.:632.62:Zimmerer Höhe 31/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Zimmerer Höhe Nord II" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Laut Bebauungsplan dürfen Werbeanlagen maximal 1 m² groß sein. Die beiden Werbestelen sind jeweils 4,48 m² und 2,60 m² groß. Zudem befinden sich beide Werbestelen außerhalb der Baugrenze.

     

    GR Conte macht auf die Folgen der Größenbefreiung von Werbestelen aufmerksam.

    BM Schiek erläutert, dass in den vergangenen Jahren teilweise noch größere Werbeanlagen genehmigt wurden. Die Frage sei aber durchaus berechtigt.

     

    Bei einer Gegenstimme ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Einvernehmen zur Überschreitung der maximalen Größe der Werbeanlagen sowie der Überschreitung der Baugrenze wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 2358, Wartbergstraße 72;

    Bau von 2 Gauben auf bestehendes Gebäude

    Protokoll

    Az.:632.62:Wartbergstraße 72/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2020 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund 1. Änderung" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht. Laut des vorliegenden Vollgeschossnachweises besteht kein Verstoß gegen die festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    AZ: 632.62:Heuchelbergstraße 18/0002

    BV der Deutschen Funkturm GmbH; Antennenmast auf dem Grundstück Heuchelbergstraße 18

    Der Vorsitzende berichtet vom Sachstand und von einem Gespräch, das er mit Vertretern der Einwender am 4.8.2020 geführt hat. Sich daraus ergebende Fragen hat er an den Bauherrn weitergeleitet.

     

    Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird das Gremium darüber informiert.

     

     

    AZ: 562.42:003

    Kunstrasenplatz und Sportplatz; Sachstandsbericht

    GOI Braun berichtet von den aktuellen Entwicklungen in der Problematik verklumpendes Granulat auf dem Kunstrasenplatz. In der vergangenen Woche gab es einen Termin mit der damals ausführenden Firma Becker, dem Granulatlieferanten der Firma Polytan und dem Fachplaner, Herrn Haas. Der Gemeinde liegt zwischenzeitlich ein Angebot der Fa. Polytan für den Austausch des Granulats zum Angebotspreis von 23.586,28 EUR vor. Das sogenannte EPDM-Granulat wird dabei von der Fa. Polytan kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Gespräch mit den Parteien wurde seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass ein zügiger Lösungsansatz herbeigeführt werden müsse und die Gemeinde die Kosten nicht allein tragen werde. Ebenso müsse sich die Gemeinde entscheiden, mit welchem Füllstoff der Kunstrasenplatz verfüllt werden solle. Ein möglicher Ersatzstoff könnte Kork sein. Zwischenzeitlich ist der Gemeinde ein aktualisiertes Angebot der Fa. Polytan zugekommen. Der Kostenanschlag beläuft sich nun auf 16.000 EUR netto. Nach Rücksprache mit der Rechtsberatung wird der Gemeinde empfohlen das Angebot anzunehmen, da es sonst einen langwierigen Rechtsstreit geben werde. Im Streitfalle müsse die Gemeinde einen versteckten Mangel darstellen. Dies gestaltet sich jedoch als äußerst problematisch.

     

    Einstimmig wird folgender

    Beschluss gefasst:

    Das Angebot der Fa. Polytan für den Austausch des Granulats zum Pauschalpreis von 16.000 EUR netto wird angenommen.

     

     

    Az: 043.1111:02

    Alter Bauhof; Sachstandsbericht

    BM Schiek erläutert die Maßnahmen, die im Zuge der Ertüchtigung des Alten Bauhofs angegangen werden sollen. Bereits beschlossen wurde die Erneuerung der Sitzungstechnik im Sitzungssaal. Die Abdichtung an den Oberlichtern im ehemaligen Bauamt und Hauptamt wird die Fa. Stopper durchführen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollen die Räume durch gemeindeeigene Mitarbeiter neu gestrichen werden. Die Trennwand zum Foyer soll rückgebaut und die damit verbundenen Ausbesserungen angegangen werden. Nach Klärung der nötigen Hygienestandards soll die Küche in einen baulich fach- und sachgerechten Zustand versetzt werden. Die Einrichtung bleibt in jetzigem Ausmaß erhalten.

     

     

    AZ: 471.691:0004

    Fluchttreppe Kindergarten Hauptstraße

    GOI Braun erläutert, dass bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 25.05.2020 der Anbau einer Fluchttreppe an den Kindergarten Hauptstraße behandelt wurde. Hierbei wurde die Fa. Layher GmbH & Co. KG. mit der Lieferung einer Fluchttreppe beauftragt. Umgehend nach Erhalt wurde die Fluchttreppe durch den Bauhof errichtet. Schon während der Errichtung wurde deutlich, dass hier unter anderem auch Planungsfehler aufgetreten sind. Nach Begehung mit dem stv. Kreisbrandmeister Vogel und dem Brandschutzsachverständigen Tretter muss die Treppe nun nachgearbeitet werden. Ebenso soll die Laufrichtung verändert werden, damit in den Gruppenräumen mehr Licht eintritt und der Garten weniger Fläche einbüßen muss. Derzeit werden Pläne für den Umbau erstellt.

    Nach Abstimmung der geänderten Planung mit den Brandschutzsachverständigen soll die Treppe dann umgebaut werden.

     

     

    AZ: 652.31:08

    Ausbau der OD im Zuge der L 1105 im Jahr 2020 durch LRA im Auftrag des RPS

    GI Sager berichtet, dass der Gemeindeverwaltung am Freitag, den 18.09.2020 kurzfristig mitgeteilt wurde, dass die Asphaltarbeiten der Fa. Reimold bereits am darauffolgenden Tag beginnen werden und somit leider keine Möglichkeit bestand, die Öffentlichkeit, insbesondere die Anwohner, sachgemäß zu informieren. So wurde sowohl am Samstag als auch heute bereits im Bereich Bahnhofstraße bis zur Mitte der Kreuzung Lerchenstraße das Schotterplanum hergestellt. Voraussichtlich am Dienstag und Mittwoch soll dann das Schotterplanum bis Auf dem Weihen fortgesetzt werden. Ab Mittwoch, 23.09. bis einschließlich Freitag, 25.09. erfolgt der Einbau der Asphalttrag- und Binderschicht beginnend von der Kreuzung Bahnhofstraße/Heilbronner Straße bis Auf dem Weihen. Daher ist ab Mittwoch bis einschließlich Freitag ein Befahren des Baufelds mittels Kfz nicht möglich. Es wird jedoch versucht, den Kreuzungsbereich Heilbronner Straße/Lerchenstraße für den Querverkehr freizuhalten.

     

     

    AZ: 632.62:Bahnhofstraße 1_1/0000

    Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Bahnhofstraße 1/1

    GR Seifert erkundigt sich nach den derzeitigen Baumaßnahmen am Gebäude Bahnhofstraße 1/1.

     

    BM Schiek erläutert, dass dieses derzeit offenkundig saniert werde.

     

     

    Az: 785.02:0004

    Probebohrungen am Betonweg

    GR Conte erkundigt sich, wann die Probebohrungen am Betonweg stattfinden werden.

    BM Schiek sichert eine Prüfung mit dem Ingenieurbüro Ippich zu.

     

     

    Az: 656.42:0024/2020

    Beleuchtung der Fahrradboxen am Bahnhofsplatz

    GR Kurz erörtert, dass die Beleuchtungssituation an den Fahrradboxen am Bahnhof nicht ausreichend sei. Es gebe wohl eine Straßenleuchte, diese habe jedoch sehr dunkles gelbes Licht.

    BM Schiek entgegnet, dass der Sachverhalt geprüft werde und im Zuge der Umrüstung auf LED ggf. erledigt werden könne. 

     

     

     

     

     

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