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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 19.10.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 21.09.2020 zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 21.09.2020 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 2447, Heuchelbergstraße 32;
Neubau Einzelgarage und EinzelcarportProtokollAz.:632.62:Heuchelbergstraße 32/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2020 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund II" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 3931, Lauffener Straße 23;
Anbau und Sanierung Wohnhaus
ProtokollAz.:632.62:Lauffener Straße 23/0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2020 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Für den Bereich gilt der Baulinienplan "Mühlstraße".
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen wird nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 84, Weinbergstraße 19;
Anbau einer Doppelgarage und eines Balkons an bestehendes Wohnhaus
ProtokollAz.:632.62:Weinbergstraße 19/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2020 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Für den Bereich gilt der Baulinienplan "Hardt". Die Baulinie wird mit einem Teil der Garage um 3 m und mit dem Anbau im UG sowie mit dem Balkon im EG um jeweils 1,5 m überschritten.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen wird nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Brandschutz Ortsbücherei Nordheim;
Vergabe von Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung
ProtokollAz.:354.21:0012
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 89/2020 vor.
GA Keller berichtet, dass bekanntlich brandschutztechnische Maßnahmen an der Ortsbücherei durchgeführt werden müssen. Neben den Architekten- und Bauleitungsleistungen, welche in der vergangenen Gemeinderatssitzung an das Büro Kuon + Reinhardt vergeben wurden, sind auch noch Leistungen für die Tragwerksplanung notwendig. Sowohl für die Fluchttreppe als auch für die Umbauarbeiten im Gebäudebestand wird eine Statik benötigt.
Das Büro Wieland Ingenieure aus Öhringen hat hierfür ein Honorarangebot abgegeben. Die Leistungen für die Fluchttreppe sind in Honorarzone II Mindestsatz eingestuft und belaufen sich auf 9.493,13 Euro brutto bei 19 % MwSt. Die Leistungen für den Umbau im Gebäudebestand wurden auf Stundenbasis angeboten und belaufen sich derzeit mit dem geschätzten Stundenbedarf auf 3.523,59 Euro brutto bei 19 % MwSt. Die Angebote sind angemessen.
Da es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt, liegt die Entscheidung über die Vergabe gemäß Hauptsatzung beim Technischen Ausschuss.
GR Altmann zeigt Unverständnis dafür, dass für eine so einfache Treppe noch zusätzliche Leistungen notwendig sind.
GR Stopper stellt in Frage, ob das 2. Obergeschoss zwingend genutzt werden muss, und schlägt vor, den Ausstieg zur Treppe erst ab dem 1. Obergeschoss auszuführen.
GR Conte vermutet, dass dann das Gebäude zum Niedergang verurteilt wird, wenn einzelne Stockwerke wegen Nichtnutzung herunterkommen.
BM Schiek erklärt, die Verwaltung werde prüfen, ob z.B. Lagerräume im 2. Obergeschoss ohne Anschluss an die Fluchttreppe möglich wären. Die Varianten können dann gegenübergestellt und in einer der nächsten Sitzungen vorgetragen werden.
Es ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Nutzung des 2. Obergeschosses der Ortsbücherei notwendig ist bzw. dieses als Lager verwendet werden kann, und ob dann ein Anschluss der Fluchttreppe erst ab dem 1. Obergeschoss möglich wird. Diese Varianten sollen gegenübergestellt und dem Gemeinderat vorgestellt werden.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 471.691:0004
Fluchttreppe Kindergarten Hauptstraße
GOI Braun berichtet, dass bekanntlich nach anderen Lösungen für die Fluchttreppe am Kindergarten Hauptstraße gesucht wurde, weil das Fluchttreppengerüst aufgrund des nicht berücksichtigten Dachvorsprunges nicht passt. Es liegt zwischenzeitlich ein Angebot für eine Schlossertreppe vor, welche entweder vom Ausstieg am Dach aus parallel zum Gebäude nach Norden hin oder aber nach Süden und um den Kastanienbaum herum geführt werden soll. Die beiden Varianten sind preislich etwa gleich.
Eine positive Nachricht ist von Layher Gerüste eingegangen. Die Firma nimmt das Gerüst mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 10 % wieder zurück.
Der Technische Ausschuss nimmt hiervon
Kenntnis.
Az.: 471.698:0003/002
Dachbegrünung Schutzhütte Waldkindergarten Nordhausen
Nach dem Übergang des Waldkindergartens Nordhausen an die Gemeinde Nordheim sind nun mit dem Restkapital des Vereins verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem soll das Flachdach der Schutzhütte mit einer Dachbegrünung vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Die Finanzierung ist mit dem Restkapital des Vereins gedeckt. Das damals vom Verein eingeholte Angebot der Fa. Holl wurde zwischenzeitlich aktualisiert und ergänzt. Die Dachbegrünung wird von der Fa. Holl zum Angebotspreis von 9.708,20 EUR angeboten. Die Arbeiten können noch dieses Jahr ausgeführt und abgeschlossen werden.
Nach kurzer Diskussion ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Dachbegrünung für die Schutzhütte des Waldkindergartens Nordhausen soll zum Angebotspreis von 9.708,20 EUR von der Fa. Holl ausgeführt werden.
Az.: 785.00
Feldwege allgemein
GR Conte berichtet, dass bei der jährlichen Abfrage beim Bauernverband zur Feldwegsanierung schon seit mehreren Jahren der Untere Fritzenweg gemeldet wird. Dort gebe es auf beiden Seiten des großen Einlaufrostes riesige Schlaglöcher. Nun wurde am angrenzenden Acker auch noch streifenförmig Erde aufgefüllt, so dass das Wasser vom Feldweg nicht mehr in den Acker ablaufen kann.
BM Schiek ist keine aktuelle Erdauffüllung bekannt. Bei künftigen Erdauffüllungen soll aber jeweils vor einer Stellungnahme das Gelände besichtigt werden. Es ist üblich, dass das Niederschlagswasser von den Feldwegen in die angrenzenden Äcker entwässert.
Az.: 785.02:0004
Modernisierung von Feldwegen; Sperrung von Feldwegen
GR Kurz fragt an, was es mit den "Durchfahrt gesperrt"-Schildern mit dem Zusatz Mittwoch, 21.20.2020, von 11.00 - 14.00 Uhr auf sich hat, welches er an einem Feldweg aus Richtung Neipperg her gesehen hat.
BM Schiek erteilt hierzu Herrn Martin vom Büro Ippich das Wort.
Herr Martin erläutert, dass im Vorlauf der Planung für die Feldwegesanierung die Firma Kutter in diesem Zeitraum den Aufbau der Feldwege beprobt.
Az.: 652.31
Sanierung Heilbronner Straße / barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
GR Krieg stellt fest, dass der Asphalt auf dem Gehweg an der Hauptstraße geöffnet wurde. Er fragt an, ob dort noch Arbeiten am Kanal durchgeführt werden müssten oder dies schon für die neue Bushaltestelle ist.
GI Sager erklärt, dass die Arbeiten bereits für die Bushaltestelle sind.