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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 22.03.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 22. Februar 2021 zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 22. Februar 2021 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 10311, Hausener Straße 91;
Bau eines Unterstandes für Holz und MülltonnenProtokollAz.: 632.62:Hausener Straße 91/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Der Unterstand soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze mit dem Unterstand wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 1346/1, Imenstraße 27;
Nutzungsänderung Kellerraum + Waschküche in gewerbliche KücheProtokollAz.: 632.62:Imenstraße 27/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass die Antragstellerin einen Kellerraum und die Waschküche als gewerbliche Küche zur Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln nutzen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es gilt der Baulinienplan "Imenäcker". Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 10508, Trollingerweg 34;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zwei StellplätzenProtokollAz.:632.62:Trollingerweg 34/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West III" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 10213 und 10212, Märzenäcker 17 + 19;
Neubau von 2 Wohnhäusern mit je 3 Wohneinheiten;
BauvoranfrageProtokollAz.:632.62:Märzenäcker 17 + 19/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2021 vor.
GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Märzenäcker/Märzenäcker, 1. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.
Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob seitens der Gemeinde Befreiungen für die auf dem Hausgrund sitzenden Gauben, die Überschreitung der südlichen Baugrenze mit Terrasse und Balkon, die Stellplatzflächen außerhalb der Baugrenze und die Überschreitung der GRZ um 14 m² durch die Stellplatzflächen in Aussicht gestellt werden können.
BM Schiek ergänzt, dass sich das Bauvorhaben ganz offensichtlich an den Grenzen des Bebauungsplans bewegt, aber die Verstöße handeln sich allesamt um solche, die in anderen Fällen regelmäßig befreit werden.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die angefragten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 121/1, Hauptstraße 30;
Brandschutzmaßnahmen und FluchttreppenProtokollAz.:632.62:Hauptstraße 30/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2021 vor.
GA Braun berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Auf der Südseite des Gebäudes soll eine Fluchttreppenanlage zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss auf öffentlicher Verkehrsfläche errichtet werden. Hierzu wird ein Fluchtausgang in der Südfassade integriert. Auf der Westseite wird das Rundbogenfenster im Erdgeschoss als Fluchtweg mit barrierefreier Rampe erstellt. Auf der Dachfläche Richtung Norden wird ein bestehendes Dachfenster verschlossen und ein Neues als Rauchabzug eingebaut. Zwischen dem Dachgeschoss und dem Obergeschoss wird innenliegend eine Wendeltreppe als zweiter Fluchtweg eingebaut. Die restlichen Brandschutzmaßnahmen werden im Innenraum realisiert.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V. mit § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 8166, 8167, 8168, 8169, 8170, 8171, Gewann "Koppen";
Antrag auf Erdauffüllung / ErdaufschüttungProtokollAz.:364.412:0021/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 8166, 8167, 8168, 8169, 8170 und 8171 im Gewann „Koppen“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 45 Ar mit 2.416 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 100 cm. Das Erdmaterial stammt von zwei Flurstücken aus der Bismarckstraße in Heilbronn. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.
- Tagesordnungspunkt 8
Bausache: Flurstück 2839, Gewann "Wannenberg";
Antrag auf Erdauffüllung / ErdaufschüttungProtokollAz.:364.412:0021/0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Flurstück 2839 im Gewann „Wannenberg“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 80 Ar mit 8.644,55 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 200 cm. Das Erdmaterial stammt von einem Flurstück im Gewann Lüssen in Güglingen. Mit der Erdauffüllung wurde bereits begonnen. Der An- und Abfahrtsweg ist noch abschließend zu klären. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Mit der Erdauffüllung wurde bereits begonnen.
Nach kurzer Diskussion ergeht bei 1 Enthaltung und 9 Gegenstimmen folgender
Beschluss:
Die Gemeinde versagt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung gemäß § 36 BauGB.
- Tagesordnungspunkt 9
Bausache: Flurstück 6129, 6130, 6136, 6137und 6139, Gewann "Fallriegel";
Antrag auf Erdaufschüttung / ErdauffüllungProtokollAz.:364.412:0021/0006
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2021 vor.
GA Keller berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6129, 6130, 6136, 6137 und 6139 im Gewann "Fallriegel" zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 73 Ar mit 800 m³ und einer maximalen Höhe von 15 cm aufgefüllt werden. Eine Besichtigung der Fläche hat vor der Sitzung stattgefunden.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen für die Erdauffüllung wird gemäß § 36 i.V.m. § 35 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass vom südlichen Feldweg Abstand gehalten wird.
- Tagesordnungspunkt 10
Sonstiges und Anfragen
Protokoll---