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Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 26.03.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDas Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26. Februar 2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 26. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.
Az: 902.4126:0001
Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn zum Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Nordheim
Der Landrat bestätigt mit Schreiben vom 08.03.2021 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zum Haushaltsplan 2021 und genehmigt den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung.
- Tagesordnungspunkt 2
Wasserwerk Nordheim;
Bau einer zweiten Versorgungsleitung vom Hochbehälter Landturmbacken nach NordheimProtokollAz.: 815.41:0012
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2021 vor.
Frau Ahlendorf von der HNVG, als technischer Betriebsführer des Wasserwerks Nordheim, berichtet über die Ausgangslage und den aktuellen IST-Zustand der Wasserversorgung von Nordheim und Nordhausen. Sie kommt auf die Risiken, gerade in einem möglichen Schadensfall, zu sprechen und erläutert, wie Abhilfe geschaffen werden könnte. Dabei verweist sie auf den Zusammenhang der Maßnahme mit der Westumfahrung und skizziert eine mögliche Trasse einer zweiten Versorgungsleitung vom HB Landturmbacken zum HB Gartacher Pfad.
Im Anschluss berichtet Frau Schulz von der HNVG über Grundsätzliches eines Wasserstrukturgutachtens, das Grundlage für eine Bezuschussung der zweiten Versorgungsleitung darstellt.
GR Geiger erkundigt sich ob der HB Landturmbacken über ein oder zwei Leitungen gespeist wird. Die Zuleitung erfolgt über eine DN 600 Eternit Leitung.
Anschließend fragt er, wieso vom HB Landturmbacken nach Nordheim zwei Leitungen geplant sind, während die Zuleitung zum Landturmbacken weiterhin über eine Leitung erfolgt.
Frau Ahlendorf verweist auf die Speicherkapazitäten im HB Landturmbacken, während Nordheim beim HB Gartacher Pfad keine Speicher mehr hat und deshalb bei einem Rohrbruch sofort von der Wasserversorgung abgetrennt wäre. Sie geht davon aus, dass die gefüllten Speicher im HB Landturmbacken für etwa sechs Stunden bis maximal einen halben Tag zur Wasserversorgung ausreichen müssten. Im Falle eines Bruchs der DN-600-Eternit-Zuleitung zum Landturmbacken würde diese umgehend repariert werden und man geht davon aus, dass dazu die besagten 6 Stunden ausreichen.
GR Kurz fragt an, ob das Gutachten auch besagen kann, dass das Wasserwerk eine zweite Versorgungsleitung von Nordheim nach Nordhausen bauen muss.
Frau Ahlendorf erklärt, dass alles ergebnisoffen sei, da das Strukturgutachten die Wasserversorgung als Ganzes betrachtet und Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung darlegt. Allerdings ist die Leitung nach Nordhausen wesentlich jünger und auch die Überbrückung wäre einfacher.
GR Michelbach erkundigt sich, ob es Neuigkeiten bezüglich der Westumgehung von Nordheim gebe; er wundert sich, dass die Pläne gezeigt und berücksichtigt werden.
BM Schiek verneint die Frage und hält es für grob fahrlässig, eine bestehende Planung auszublenden und dann unter Umständen nach kurzer Zeit die eine Leitung wieder umlegen zu müssen.
GR Wehler erkundigt sich nach den Kosten eines solchen Gutachtens.
Frau Schulz beziffert diese aufgrund bisheriger Erfahrungen auf voraussichtlich 10 bis 20 TEUR, wovon 50 % durch einen Zuschuss gedeckt werden können.
Abschließend weist BM Schiek darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nicht über die Baumaßnahme entschieden wird, sondern lediglich über das Strukturgutachten. Schlussendlich wird das Strukturgutachten aufzeigen, ob und in welcher Form die Maßnahme erforderlich ist. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird das Thema im Rahmen einer Sitzung wieder aufgegriffen.Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote für die Erstellung eines Strukturgutachtens einzuholen, einen Förderantrag beim Landratsamt zu stellen und bei Zuschussbewilligung die Erstellung des Strukturgutachtens an den geeignetsten Bieter zu vergeben.
- Tagesordnungspunkt 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften
"Wohnen am Auerberg";
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a) Genehmigung Städtebaulicher Vertrag
b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
c) Billigung des Planentwurfs und AuslegungsbeschlussProtokollAz.: 621.410:0091/05/02
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 40/2021 vor.
GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und berichtet, dass im Bebauungsplanverfahren zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden sei. Über die Abwägungsvorschläge zu den hierbei eingegangenen Stellungnahmen ist heute zu beschließen. Ebenso wurde die benötigte schalltechnische Untersuchung für den Bereich fertiggestellt und liegt nun für die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes bereit. Der Vorhabenträger hat seine Planung aufgrund der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung etwas angepasst. Weiter liegt nun auch der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger vor, der zum einen die Umsetzung des geplanten Projektes regelt als auch die Kostentragung für das Verfahren und die zu erwartenden Folgekosten. Der Vertrag liegt dem Gremium vollinhaltlich vor und muss vom Gemeinderat noch genehmigt werden bevor die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs stattfindet. Dies, um zu sichern, dass beim Bebauungsplan keine Planreife entstehen kann, bevor der städtebauliche Vertrag unterschrieben ist. Der Vorhabenträger hat den Vertrag bereits unterzeichnet.
Sodann trägt Herr Plieninger vom Büro Käser Ingenieure die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und die Abwägungsvorschläge hierzu vor. Ebenso stellt er den angepassten Bebauungsplanentwurf vor.
Der Vorsitzende verweist nochmals auf die bestehende dichte Bebauung aus dem Bestand, welche im Lageplan deutlich zu erkennen ist. Das geplante Wohnbauvorhaben ist deutlich "luftiger". Weiter spricht er eine Mail von Anwohnern des Bebauungsplangebietes an, die an die Gemeinderäte und ihn geschickt wurde und Bedenken gegen einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes enthalten hat.
GR Michelbach betont im Hinblick auf die als Zuhörer anwesenden Anwohner des Vorhabens, dass man das Vorhaben positiv oder negativ sehen könnte. Seine Fraktion hat das Thema sehr intensiv beraten und kam zum Schluss, dass Nordheim bezahlbaren Wohnraum braucht. Dieser soll nach Möglichkeit im Innenbereich liegen, Lücken füllen und kein Ackerland verbrauchen. Er weist auf die Bereitschaft des Bauträgers hin, der in vielen Schritten den Wünschen der Anwohner und des Gremiums entgegen gekommen ist. Das Projekt ist eine gute Entwicklung für den Ort.
Auch BM Schiek hält die Planung aus Gemeindesicht als Ganzes für begrüßenswert. Wo sonst im Ort gibt es Flächen für eine solche Entwicklung, so die Frage des Vorsitzenden. Der Altbestand würde sich irgendwann zu einem Problem entwickeln. Ihm ist klar, dass Veränderungen für Unsicherheit sorgen und er begrüßt, dass sich die Anwohner intensiv mit dem Vorhaben beschäftigen. Er hält die Veränderung aber für verträglich gestaltet.
Einstimmig ergeht sodann folgender
Beschluss:
- Der Gemeinderat genehmigt den städtebaulichen Vertrag gemäß der Anlage 8 zur Sitzungsvorlage.
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 7 der Sitzungsvorlage beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg" mit Lageplan, Textteil und Begründung in der Fassung vom 06.07.2020/24.02.2021, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, mit Vorhaben- und Erschließungsplan vom 24.02.2021, gefertigt durch die Böhringer Creativbau GmbH, Heilbronn, und die der Begründung beiliegenden Gutachten (Anlagen 1-6 der Sitzungsvorlage) werden gebilligt und nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Ebenso soll die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgen.
- Tagesordnungspunkt 4
Baugebiet "Wohnpark Nordhausen Ost";
Erlass einer VeränderungssperreProtokollAz.: 621.411:0015/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 41/2021 vor.
GA Keller berichtet, dass der Gemeinderat am 19.01.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wohnpark Nordhausen Ost" gefasst hat. Weiter wurde damals auch schon die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentliche Belange durchgeführt.
Nachdem sich herausgestellt hat, dass die für die Fläche vorgesehene Wohnbebauung eines Bauträgers nicht realisiert werden kann, soll vermieden werden, dass es dort zu anderweitigen Entwicklungen kommt, welche städtebaulich nicht gewünscht sind. Ein geeignetes Instrument, um die Planungshoheit der Gemeinde im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes abzusichern ist die sogenannte Veränderungssperre. Diese wird als Satzung beschlossen und bewirkt, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten der Zustimmung des Technischen Ausschusses bzw. des Gemeinderates bedürfen. Ebenso dürfen ohne vorherige Zustimmung keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen sonst nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig wären, vorgenommen werden. Die Satzung gilt ab Bekanntmachung zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren und kann danach um ein Jahr verlängert werden, in besonderen Fällen sogar noch um ein weiteres Jahr. Der Satzungstext ist in der Sitzungsvorlage vollinhaltlich aufgeführt.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für das künftige Bebauungsplangebiet „Nordhausen Ost“, eine Veränderungssperre zu erlassen und beschließt die der Sitzungsvorlage anhängende Satzung "Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Wohnpark Nordhausen Ost“.
- Tagesordnungspunkt 5
Flurneuordnung "Seeloch";
Beschluss über gemeinschaftliche AnlagenProtokollAz.: 780.41:Seeloch/04
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 42/2021 vor.
GR Nagel ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt daher im Zuschauerraum Platz.
GA Keller berichtet, dass sich in der Abfrage bei den Eigentümern im geplanten Gebiet der Flurneuordnung "Seeloch" im vergangenen Jahr bekanntlich ergeben hat, dass zu einem großen Teil Bereitschaft für die Durchführung einer Flurneuordnungsmaßnahme besteht. Diese soll voraussichtlich im Sommer dieses Jahres durch das Flurneuordnungsamt angeordnet werden.
Im Vorfeld ist noch ein Beschluss hinsichtlich der sogenannten gemeinschaftlichen Anlagen notwendig. Dieser beinhaltet, dass die während der Maßnahme durch die Teilnehmergemeinschaft hergestellten Feldwege, Wassergräben, Entwässerungsanlagen etc. nach Abschluss des Verfahrens der Gemeinde zu Eigentum zugeteilt werden. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für die Anlagen gehen damit auf die Gemeinde über, wie das auch sonst bei solchen Anlagen üblich ist. Ausdrücklich nicht beinhaltet sind hierbei bereits bestehende private Bewässerungs- und Drainageleitungen, die weiterhin in der Zuständigkeit der Privateigentümer bleiben.
Des Weiteren ist es üblich, dass die Gemeinde mit Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung bei Bedarf die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übernimmt. Dies ist nur in sehr seltenen Fällen notwendig.
Bei einer Enthaltung ergeht sodann einstimmig folgender
Beschluss:
- Die Gemeinde stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden. Dies gilt auch für die öffentlichen Feldwege, soweit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zustande kommt.
- Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feldwege (§ 2a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gemäß § 12 VOB Teil B, an der die Gemeinde zu beteiligen ist.
- Die Gemeinde stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).
- Tagesordnungspunkt 6
Sanierung Sporthalle Nordheim;
BemusterungenProtokollAz.: 564.22:0013/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 43/2021 vor.
GA Braun erläutert die zur Auswahl stehenden Sportbodenfarben, die bei der Ortsbesichtigung bemustert wurden. Vorab wurden die Hauptnutzer der Sporthalle, also der TSV/RRKV und die Schule angeschrieben und der Sportboden in einem Ortstermin vorbemustert. Einstimmige Meinung war die Farbe hellblau "DLW Linodur Sport Lagoon 1026".
Im Zuge der Sanierungsarbeiten fand bereits ein Ortstermin mit der ausführenden Fa. Top Sport statt. Nachdem für den Sportbodenausbau drei Probebohrungen durchgeführt wurden, hat die Fa. Top Sport empfohlen, den vorhandenen Gussasphalt nicht auszubauen. Stattdessen wird eine 15 mm starke Birke-Sperrholzplatte mit eingelassenen 12 mm Elastikpads aus Regupol vollflächig verlegt. Auf dieser Schicht wird anschließend der Oberbelag in der gewünschten Farbe aufgebracht. Es ist bei dieser Ausführungsvariante mit einer deutlichen Kosteneinsparung zu rechnen.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Der Sportboden soll in der Farbe hellblau "DLW Linodur Sport Lagoon 1026" aufgeführt werden.
- Tagesordnungspunkt 7
Gemeindezentrum Alter Bauhof;
Nutzung der Räumlichkeiten nach der WiederinbetriebnahmeProtokollAz.: 764.24:0007/2021
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2021 vor.
GI Frank erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet von der Vorberatung und Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses.
Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die aus der Anlage zum Protokoll ersichtliche Benutzungsentgeltordnung "Benutzungsentgeltordnung für das Gemeindezentrum Alter Bauhof" und die Benutzungsordnung "Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Alter Bauhof" werden beschlossen. - Tagesordnungspunkt 8
Vereinsräume in der Südstraße 60;
Nutzung durch Vereine und Institutionen;
Festlegung der BenutzungsentgelteProtokollAz.: 764.91:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 47/2021 vor.
GI Frank erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet von der Vorberatung und Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses.
Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die aus den Anlagen zum Protokoll dargestellte Benutzungsentgeltordnung "Benutzungsentgeltordnung Südstraße 60", Nutzungsvereinbarung für Dauernutzer "Nutzungsvereinbarung für Dauernutzer Südstraße 60" und die Hausordnung "Hausordnung Südstraße 60" für die Vereinsräume im Kindergarten Südstraße werden beschlossen.
- Tagesordnungspunkt 9
Freibad Nordheim;
Badesaison 2021
Bade- und Gebührenordnung mit Hygienekonzept und Corona BedingungenProtokollAz.: 574.30:0016/1; 574.30:0021
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2021 vor.
OAR Schmidt teilt mit, dass es bisher noch keine Signale oder gar Regelungen zum Freibadbetrieb gibt, die hinsichtlich der Corona-Pandemie zu beachten sein werden. Dennoch bereitet sich die Gemeinde auf den Badebetrieb vor. Neben den praktischen Arbeiten vor Ort hat sich die Verwaltung mit der Bade- und Gebührenordnung befasst und dem Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Grundsätzlich entsprechen die vorgeschlagenen Regelungen denen des Vorjahres.
Die beiden wichtigsten Beschlüsse – alles vorbehaltlich weiterer behördlicher Vorgaben – betreffen die möglichen Zeitabschnitte für den Badebetrieb und die Eintrittspreise.
Wie im Vorjahr soll es auch 2021 ausschließlich Einzelkarten geben, die online bzw. hilfsweise im Bürgerbüro vorab gebucht werden können:
Die Zeitabschnitte für die tägliche Freibadöffnung wurden zwar noch nicht endgültig festgelegt, weil mit gesetzlichen Vorgaben zu rechnen und auch das Arbeitsrecht für die Beschäftigten im Freibad zu beachten ist, aber es sollen wie im Vorjahr täglich drei Zeitabschnitte sein, in denen Gäste das Bad besuchen können. Insbesondere während der üblicherweise „heißen“ Monate von Juni bis August sind die Zeitabschnitte von 10-12 Uhr, von 13-18 Uhr und von 19-21 Uhr vorgesehen. Damit soll einerseits die „Hauptschicht“ am Nachmittag attraktiver, aber auch den gut frequentierten „Spätschwimmern“ entgegengekommen werden. Die Eintrittspreise sollen 3,00 / 1,50 EUR für den Früh- und Späteintritt und 5,00 / 2,50 EUR für den Nachmittagseinritt betragen.
Je nach weiterem Verlauf der Entwicklungen soll der Gemeinderat bei Bedarf erneut über die konkrete Umsetzung des Freibadbetriebes beraten, von dem gehofft wird, dass er am 1. Mai beginnen kann.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden verschiedene Fragen zu möglichen Badezeiten gestellt.
GR Geiger fragt, ob bei Vorliegen negativer Testergebnisse evtl. mehr Badegäste zugelassen werden können.
Die Frage von GR Kurz, ob auch ein Frühbadetag vorgesehen ist, wird von der Verwaltung mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen verneint.
Anschließend ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Der Bade- und Gebührenordnung mit dem Hygienekonzept für das Freibad Nordheim in der Fassung vom 26.3.2021 wird entsprechend der Anlage zum Protokoll "Bade- und Gebührenordnung 2021 für das Freibad Nordheim" zugestimmt.
Unter Punkt 1 der Bade- und Gebührenordnung für das Freibad Nordheim wurden folgende Änderungen gegenüber der Anlage zur Sitzungsvorlage hinsichtlich der Badezeiten festgelegt:Frühschicht: 10 - 12 Uhr
Mittelschicht: 13 - 18 Uhr
Spätschicht: 19 - 21 Uhr
Entsprechend den Witterungsverhältnissen sollen Abweichungen bei den Zeitabschnitten möglich sein.
- Tagesordnungspunkt 10
Umstufung, Einziehung und Widmung von Verkehrsflächen in Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Nordhausen
ProtokollAz.: 652.01:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2021 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und informiert über die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.
Er ergänzt, dass sowohl das Teilstück der ehemaligen Kreisstraße K2075 zwischen Zabergäustraße/Ortsende und Querung L1106, als auch das Teilstück der ehemaligen Landesstraße L1106 zwischen Ortsende Nordhausen und Einmündung in die „neue“ Landesstraße als sogenannte Gemeindeverbindungsstraßen gewidmet werden können.
Es ergeht sodann folgender einstimmigerBeschluss:
- Das Teilstück der bisherigen Landesstraße L 1106 mit der Bezeichnung „A“ (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird
mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Straßengesetz für
Baden-Württemberg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. - Die Teilstücke der bisherigen Landesstraße L 1106 mit den Bezeichnungen „B“ und „C“ (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 4a
Straßengesetz für Baden-Württemberg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. - Das Teilstück der bisherigen Kreisstraße K 2075 mit der Bezeichnung „D“ (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) sowie das Teilstück der bisherigen Landesstraße mit der Bezeichnung „E“ werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindeverbindungsstraßen im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 1 zweite Alternative Straßengesetz für Baden-Württemberg dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die weiteren, in Zusammenhang mit dem Bau der Landesstraße L 1106 entstandenen Verkehrsflächen (siehe Anlage 2 der Sitzungsvorlage) werden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4a Straßengesetz für Baden-Württemberg dem beschränkt öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffern 1 bis 4 genannten Widmungen öffentlich bekannt zu machen.
- Das Teilstück der bisherigen Landesstraße L 1106 mit der Bezeichnung „A“ (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird
- Tagesordnungspunkt 11
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0004
Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:
- Herr Peter Haug, Nordheim: 100 EUR für den Naturschutz und die Biotopvernetzung.
Es ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Spende wird dankend angenommen.
- Tagesordnungspunkt 12
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:ohne
GR Geiger fragt in Ergänzung zum "TOP 9 Badesaison 2021", ob eine Corona-Teststation auch vor dem Freibad eingerichtet werden kann, insbesondere um die maximale Besucheranzahl zu erhöhen.
Bürgermeister Schiek erläutert, dass aktuell ein Testzentrum im Alten Bauhof in Planung ist und ggf. dort Testungen durchgeführt werden können. Für eine detaillierte Planung des Freibadbesuchs lägen zurzeit zu wenig Informationen von der Regierung vor.
- Tagesordnungspunkt 13
Bürgerfragestunde
ProtokollAz.: 780.41:Seeloch/04, 621.410:0091/05/02
Drei Bürger stellen Fragen zur Flurbereinigung Seeloch, insbesondere zur Möglichkeit der Beteiligung bzw. Stellungnahme für betroffene Grundstückseigentümer, zur Höhe des Teilnehmerbeitrags und zur Biotopvernetzung.
Bürgermeister Schiek verweist darauf, dass das Verfahren durch das Flurneuordnungsamt durchgeführt wird und Fragen im Rahmen der Flurbereinigungsbeteiligung gestellt werden können. Er teilt mit, dass die heutige Befassung des Gemeinderates mit der Flurbereinigung ein formaler Teil der Vorbereitung für das weitere Verfahren ist. Weil nicht alle Fragen sofort bzw. exakt beantwortet werden können, sagt der Vorsitzende zu, dem Sitzungsbericht im Mitteilungsblatt eine entsprechende Information anzufügen.
Weiter erläutert der Bürgermeister, dass die Konzeption der Biotopvernetzung überall auf der Gemarkung, also auch im gedachten Flurneuordnungsgebiet, beachtet werden soll. Allerdings ist auch die Biotopvernetzungskonzeption weder beschlossen noch Teil der heutigen Tagesordnung
Eine Bürgerin, Anwohnerin aus dem Auerberg/Schelmental, bittet um mehr Information bzw. Beteiligung bei so großen Verfahren wie dem Bebauungsplan "Wohnen im Auerberg". Bürgermeister Schiek dankt und verweist auf die Einbeziehung im Umfang des regulären Beteiligungsverfahrens.
Weiter fragt die Bürgerin zur angedachten Bebauung nördlich der Straße im Schelmental und zur Straßenplanung. Bürgermeister Schiek informiert über erwartete rechtliche Änderungen, vor denen eine weitere Bearbeitung der angesprochenen Bebauung nördlich der Straße nicht vorgesehen bzw. sinnvoll ist. Zur Straßenplanung verweist er darauf, dass diese mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht in einen Topf zu werfen ist; außerdem die angesprochene, evtl. kommende einreihige Bebauung sich ggf. auf diese Straßenplanung auswirken wird. Bei der Straßenplanung soll zu gegebener Zeit, wie auch in der Vergangenheit bei ähnlichen Planungen üblich, eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.
Eine Bürgerin bittet hinsichtlich der Straßenplanung, im Schelmental öffentliche Parkplätze in ausreichender Anzahl zu berücksichtigen. Die Kapazitäten seien bereits heute häufig ausgelastet, außerdem die Zufahrt von Reisebussen durch falsches Parken manchmal unmöglich.
Ein Bürger fragt mit Blick auf den städtebaulichen Vertrag zum Auerberg, ob angesichts der Verpflichtung des Vorhabensträgers, die Bebauung innerhalb von bis zu fünf Jahren abzuschließen, damit zu rechnen sei, dass die Straße erst danach gebaut wird.
Bürgermeister Schiek erläutert, dass dies von der weiteren Entwicklung abhängig und daher nicht vorhersehbar ist.