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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.04.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 26. März 2021 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat Stundungsanträgen zugestimmt und einen Grundstückskauf in Nordhausen beschlossen hat. 

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gigabitregion Heilbronn-Franken;
    a) Sachstandsbericht
    b) Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Deutsche GigaNetz GmbH

    Protokoll

    Az.: 797.34:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2021 vor.

     

    Der Vorsitzende führt kurz ins Thema ein und begrüßt zu diesem TOP Herrn Dr. Schumm, den Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken.

    Dieser erläutert anschließend ausführlich entsprechend der Sitzungsvorlage und einer PowerPoint-Präsentation, die nachträglich in der Materialsammlung abgespeichert wird. Anschließend beantwortet Herr Schumm verschiedene Verständnisfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht dann einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Sachstandsbericht zu den Bemühungen, ein flächendeckendes Glasfasernetz aufzubauen, wird zur Kenntnis genommen.

    Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nordheim und der Deutsche GigaNetz GmbH entsprechend Anlage 1 der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Abwasserhebeanlage Kleintierzüchterheim;
    Variantenuntersuchung und Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 784.68:0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 53/2021 vor.

     

    GA Braun verweist auf die Sitzungsvorlage mit Anlage und die beigefügte Tischvorlage.

     

    Der Vorsitzende schlägt vor, dass aufgrund des zeitlichen Drucks und zur Vermeidung weiterer Planungskosten für die Erstellung einer Ausschreibung vorgeschlagen wird, die Arbeiten nicht auszuschreiben, sondern direkt zu vergeben. Das Gremium sieht dies ebenso.

     

    Nach kurzer Diskussion fasst das Gremium einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Ausführungsvariante 1 zu realisieren. Zugleich wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden Leistungen an die Firma M+S Abwassertechnik zu vergeben

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung Sporthalle Nordheim; 
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 564.22:0013/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 54/2021 vor.

     

    GA Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügte Tischvorlage.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Fa. A. Pullmann GmbH aus Brackenheim erhält den Auftrag für das Gewerk Brandschutzsanierung der Lufttechnischen Anlagen zum Angebotspreis von 49.070,25 EUR.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Langwiesen IV" des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu; 
    Sachstandsbericht

    Protokoll

     

    Az.: 790.63:0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2021 vor.

     

    Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt anhand den Sitzungsvorlagen.

     

    Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat von den Informationen 

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Keine Spenden.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 149.1:2020/Öffentlichkeitsarbeit

    Aktueller Stand zum Thema Corona

     

    Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat zu verschiedenen, besonders interessanten Aspekten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

     

    Testungen in Schule:

    seit 19. April gibt es eine Testpflicht für alle SchülerInnen und LehrerInnen. Hierfür gibt es auch Testlieferungen vom Land. Die Tests finden entweder im Klassenverband statt oder werden an die Eltern verteilt. (nur für Notbetreuung, solange Inzidenz > 165)

     

    Testungen in Kindergärten:

    eine Testpflicht im Kindergarten ist aktuell noch nicht vorgesehen, allerdings wird dringend empfohlen, sowohl den ErzieherInnen, wie auch den Kindern 2x in der Woche einen Schnelltest anzubieten. Für die Tests der Kinder wurden nun Antigen-Selbsttest beschafft, die voraussichtlich an die Eltern verteilt werden. Elternbeschwerde wg. Testform - Wunsch nach "Lollie-Test"

     

    Insgesamt erhält die Gemeinde Nordheim vom Land Baden-Württemberg ca. 800 Tests pro Woche für SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und sonstiges an Schulen tätiges Personal (Reinigungskräfte, Hausmeister, Sekretariat, Mensa,...). Bei zwei Testungen pro Woche für alle genannten Personen wären 1.300 Tests pro Woche notwendig. Zusätzlich gäbe es ca. 400 Kindergartenkinder, die sich ebenfalls 2x/ Woche testen lassen sollen. Da die Tests vom Land hierfür nicht ausreichen, werden die fehlenden Tests aktuell beschafft. Der Stückpreis liegt bei 4 - 8 €. Insgesamt wurden bisher 3000 Tests bestellt, hierfür fielen Kosten von 8.500 € an. Die Kosten für die Testkits für Schulen und Erzieher können beim Land abgerechnet werden. Die Finanzierung der Testungen im Kindergarten wird noch von den Landesverbänden beraten.

     

    Testungen Beschäftigte:

    durch die neue Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Mitarbeitern 2x pro Woche ein Testangebot zu machen. Hierfür wurden ebenfalls Selbsttests bestellt, zudem besteht für die Beschäftigten der Gemeinde Nordheim auch die Möglichkeit sich morgens und Freitagnachmittags im Testzentrum Alter Bauhof testen zu lassen. 

    Betrieb KiTa und Schule:

    In Nordheim sind bzw. waren in den letzten 4 Wochen 5 Kindergartengruppen in Quarantäne. Die Schulen waren bisher noch nicht betroffen.

    Da der Landkreis über einer 7-Tage-Inzidenz von 165 liegt, wurden Schulen und Kindergärten wieder geschlossen. Es findet nur eine Notbetreuung statt. Notbetreuung im Kiga wird in Durchschnitt bis zur knappen Hälfte der Gruppengröße beansprucht; im Ganztag etwas mehr, ansonsten etwas weniger.

    Durch Quarantänefälle und Schließungen fehlen teilweise sowohl im Kindergarten, wie auch in der Schülerbetreuung ErzieherInnen, um den vollen Betreuungsumfang leisten zu können. Dadurch kann es wieder zu Reduzierung der Betreuungszeit oder tageweisen Gruppenschließungen kommen.

    Testaktion Alter Bauhof:

    Die Testaktionen finden nun jeden Freitag von 16-18 Uhr statt. In den zwei Stunden werden ca. 160 Personen getestet, Tendenz steigend, bisher war keiner positiv.

    Zusätzlich werden nun jeden Morgen von 8:00 - 8:30 Uhr angeleitete Selbsttests angeboten werden, um den weiteren Testbedarf, z.B.  für den erforderlichen tagesaktuellen Test für den Frisörbesuch, zu decken. Die Überwachung der Testdurchführung, die Auswertung des Ergebnisses und die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt durch geschulte Mitarbeiter der Verwaltung.

     

    Rathaus:

    Seit heute, 23.4.2021, ist das Bürgerbüro wegen Corona-Verdacht von Beschäftigten bis auf Weiteres geschlossen.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur

    Kenntnis.

     

     

     

     

    Az.: 149.1:2020/0002/KiGa/7

    Kindergartenschließung seit Mitte April 2021 - Aussetzung der Beiträge im Mai 2021

    Seit dem 19.04.2021 mussten Corona bedingt die Kindergärten wieder schließen. Es findet lediglich eine Notbetreuung statt, die jedoch separat abgerechnet wird.
    Wie bei den bisherigen Kindergartenschließungen wird vorgeschlagen, den Einzug der Beiträge zunächst für Mai 2021 auszusetzen.

     

    Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden 

    Beschluss:

    Die Kindergartenbeiträge für den Monat Mai 2021 werden ausgesetzt. Die Beiträge für die Notbetreuung sind zu bezahlen.

     

     

    Az.: 574.30:0016/1

    Betrieb des Freibades in der Saison 2021

    Kämmerer Jochen Schmidt informiert über den Sachstand zum Thema.

    Nachdem der Gemeinderat in der letzten Sitzung mit dem Beschluss der Bade-, Gebühren- und Hygieneordnung die Voraussetzungen für einen Corona bedingt eingeschränkten Badebetrieb geschaffen hat, laufen die Vorbereitungen im Rathaus und vor Ort im Freibad weiter.

     

    Aktuell ist noch keine Öffnungsperspektive in Sicht. Dennoch wird die Gemeinde nach einem möglichen „Startschuss“ den Badebetrieb zeitnah aufnehmen können:

    - Grundsätzlicher Badebetrieb wie in 2020

    - Nur Online-Kartenverkauf

    - Drei Zeiteinheiten, die flexibel festgelegt werden können – Rahmen:

        Frühschicht:     9 – 12 Uhr        3 / 1,50 EUR

        Hauptschicht: 13 – 18 Uhr        5 / 2,50 EUR

        Spätschicht:   19 – 21 Uhr        3 / 1,50 EUR

     

    Im Amtsblatt und im Internet wird weiter berichtet.

    Die Gemeinde sucht Helferinnen und Helfer, die in den einzelnen Schichten, bei der Koordination der Badegäste helfen können.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Informationen

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 095.62:0012

    Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2017

    Der Kämmerer informiert über die derzeit laufende Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.:632.630:0001

    Pflanzungen und Einzäunungen im Außenbereich; auch Bauen im Außenbereich

    Die Verwaltung wurde von einem Bürger auf nicht artgerechte Pflanzungen und baurechtlich unzulässige Einzäunungen im Außenbereich aufmerksam gemacht. Das Bauamt ist aktuell bei der Bestandsaufnahme erster Fälle und hierzu in engem Kontakt mit dem Landratsamt. Zusätzlich soll schnellstmöglich auf der Homepage zum Thema Pflanzungen und Bauen im Außenbereich umfassend informiert werden. Entsprechende Hinweise sollen auch im Amtsblatt veröffentlicht werden.

     

     

    Az. 780.41:Seeloch/04

    Flurneuordnung Seeloch

    Ein Bürger vertritt die Meinung, dass die vom Flurneuordnungsamt erteilten Auskünfte zu möglichen Zuschüssen für den Wegebau nicht richtig sind. Weiter vertritt der Bürger die Meinung, dass die von Marvalsche Stiftung bzw. der Gemeinderat nicht das Recht haben, landwirtschaftliche Fläche für die Flurneuordnung zur Verfügung zu stellen.

     

    Der Bürgermeister widerspricht dieser Behauptung und vereinbart mit dem Bürger nach einem kurzen Meinungsaustausch, dass man sich zur Klärung des Sachverhaltes zu einem Gespräch trifft. Außerdem widerspricht der Bürgermeister dem Bürger in dessen Behauptung, dass er als Feind der Flurneuordnung bezeichnet worden sei. Dagegen bestätigt der Bürgermeister, dass er den Bürger als Gegner der Flurbereinigung bezeichnet hat, was dieser laut eigenem Bekunden ja auch ist. 

     

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