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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.05.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. April 2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.

    Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23. April 2021 wurden bekanntzugeben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan A la Fontaine 1. Änderung; 
    Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs 

    Protokoll

     

    Az.: 621.411:0016/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2021 vor.

     

    GR Weinstok erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

     

    GA Braun berichtet, dass die Gemeinde Nordheim beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan für das Gebiet „A la Fontaine“ in Nordhausen zu ändern, da dieser nicht mehr zeitgemäß ist. Die Bebauungsplanänderung war bereits Tagesordnungspunkt in der Sitzung vom Dezember 2020, wurde allerdings vor Eintritt der Tagesordnung abgesetzt, da bei der Vorberatung im TA die Waldabstandsproblematik aufgetreten ist. Es galt deshalb, das weitere Vorgehen bezüglich des Waldabstandes mit der Stadt Brackenheim als Waldbesitzer und dem Forstamt zu besprechen. Geändert werden soll in erster Linie die im Süden und Osten des Baugebiets verlaufende Baugrenze, da durch die Verlegung der L 1106 auf die Ortsumfahrung kein Anbauabstand zur Straße mehr erforderlich ist. Die Baugrenze soll entsprechend in südliche bzw. östliche Richtung verschoben werden. Zudem soll die westliche Baugrenze in Abstimmung mit der Forstbehörde und der Stadt Brackenheim geringfügig in Richtung Wald verschoben werden. Im südlichen Bereich des Gemeindebauplatzes Flurstück 201/9 soll das vorhandene Feldgehölz durch die Festsetzung einer Ortsrandbegrünung gesichert werden.

    Darüber hinaus werden von Herrn Plieninger weitere kleine Anpassungen vorgeschlagen:

    Bei der Aufteilung der gemischten und gewerblichen Bauflächen soll das Grundstück in der Zabergäustraße 24 dem Mischgebiet zugeschlagen werden.
    Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden zeitgemäßer formuliert.
    Im Westen wurden zwei öffentliche Flächen als Feldwege festgesetzt, um eine öffentliche Verbindung am Waldrand zu gewährleisten.
    Die maximale Höhe baulicher Anlagen soll auf 6,50 m festgelegt werden.
    Bezüglich der Dachform und -neigung sind Flach- und Pultdächer bis max.15° sowie Sattel- und Sheddächer mit 20°-35° zulässig.
    Die Stellplatzverpflichtung wird für Wohnungen auf 2 Stellplätze pro Wohnung erhöht.
    Die vermehrten kleineren Änderungen sind laut Herrn Plieninger der Tatsache geschuldet, dass es sich um einen sehr alten Bebauungsplan handelt.

     

    Die Änderung soll als einstufiges, beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen mit Verzicht auf die Frühzeitige Beteiligung. Das beschleunigte Verfahren ist vorliegend möglich, da der Bebauungsplan Maßnahmen der Innenentwicklung dient. 

     

    Mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender

    Beschluss:

    1. Für den im beigefügten Plan ersichtlichen Bereich wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans „A la Fontaine; 1. Änderung“ in der Fassung vom 21.05.2021 wird gebilligt.
    3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.05.2021 wird gebilligt.
      Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB).
  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorstellung des Gemeindevollzugsbediensteten im Gemeinderat

    Protokoll

     

    Az.: 100.30:0001
    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 69/2021 vor.

     

    Herr Menzel stellt sich und seine Aufgaben im Gremium vor. Er berichtet, dass er sich inzwischen einen Überblick über sein Aufgabengebiet und die Situation in der Gemeinde verschafft hat und informiert den Gemeinderat über derzeit aktuelle Schwerpunkte. Dazu gehören bei Weitem nicht nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern im besonderen Maße die unerlaubte Beseitigung von Müll, die zuletzt bei uns wie bei vielen Gemeinden ein nicht mehr hinnehmbares Maß angenommen hat. Das Bauamt wird von Herrn Menzel unterstützt indem er nach und nach die Bauten im Außenbereich aufnimmt, die oftmals ungenehmigt erstellt wurden. In solchen Angelegenheiten wird die anschließende Bearbeitung vom Landratsamt übernommen. Angelegenheiten für welche die Gemeinde zuständig ist, bearbeitet Herr Menzel aufgrund seiner Vorbildung und Erfahrung weitgehend selbstständig. 

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wir die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass Herr Menzel nicht allzuviel zu tun bekommt und dass dort, wo ein Einschreiten notwendig ist, die Dinge einvernehmlich geregelt werden können.

     

    Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierung der Kirchentreppe; 
    Vergabe der Leistung

    Protokoll

     

    Az.: 656.25:0004/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2021 und die Tischvorlage vor.

     

    GA Braun verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügte Tischvorlage.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Fa. Flora Garten- und Landschaftsbau aus Nordheim erhält den Auftrag für die Sanierung der Kirchentreppe zum Angebotspreis von 74.901,50 EUR.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Aussegnungsraum Nordhausen; 
    Vergabe von Planungsleistungen

    Protokoll

     

    Az.: 752.21:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2021 vor.

     

    GA Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.

     

    GR Göltenboth ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    Der Gemeinderat fasst anschließend einstimmig folgenden

    Beschluss:
    Das Architekturbüro Götze und Langguth aus Nordheim wird aufgrund seines Honorarangebotes vom 06.05.2021 mit den Architektenleistungen für den Aussegnungsraum in Nordhausen beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Änderung der Hauptsatzung

    Protokoll

     

    Az.: 020.05:0016

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 67/2021 vor.

     

    GI Berken-Mersmann erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird entsprechend der Anlage zum Protokoll "Änderung der Hauptsatzung" dargestellt, erlassen. Die Hauptsatzung wird entsprechend Anlage 2 der Sitzungsvorlage geändert.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.:960.041:0004

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

     

    Herr Michael Seeger, Heilbronn: 100 EUR für die Kindergartenarbeit.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 112.28:Brackenheimer Straße/0001, 112.28:Brackenheimer Straße/0003

    BM Schiek informiert darüber, dass die Gemeinde immer wieder auf die Parksituation und die damit einhergehenden Probleme (z. B. langer Rückstau während den Hauptverkehrszeiten) angesprochen und um Verbesserung der Situation gebeten wird. Dies war Anlass das Thema in der Verkehrsschau mit dem Landratsamt Heilbronn, welche am 27.04.2021 stattgefunden hat anzusprechen. Im Moment ist das Parken auf der Brackenheimer Straße zwischen Hauptstraße und Elbinger Straße erlaubt. Dadurch kommt es vor allem in den Hauptverkehrszeiten zeitweilig zu großem Rückstau. Denkbar wäre die Einrichtung eines Halt-/Parkverbots mindestens zu den Hauptverkehrszeiten morgens und abends, alternativ ggf. ganztägig von 7 Uhr bis 19 Uhr. Damit bliebe das Parken nachts für die Anwohner und Anlieger weiterhin möglich. Dies wird von der Verwaltung geprüft. Über weitere Überlegungen/Entscheidungen wird informiert. Die Bürger/innen wurden im Amtsblatt vom 06.05.2021 (Gesamtausgabe) ebenfalls über dieses Thema informiert.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird Einverständnis zum von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen zum Ausdruck gebracht.

     

    Alles Weitere bleibt dann der vorgesehenen Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorbehalten. 

     

     

    Az.: 043.1112:731/3

    Umbau und Erweiterung des Rathauses; Abrechnung der Architektenleistungen

    GA Braun berichtet von den derzeitigen Abschlussarbeiten der Großbaustellen Rathaus und Kindergarten Südstraße. Beim Rathaus ist die Abrechnung der Architektenleistungen durchaus komplex und aufwendig. Grund dafür ist die lange Planungsphase, die bereits im Jahr 2012 begonnen wurde. Damals wurde der Architektenvertrag auf Grundlage der HOAI 2009 abgeschlossen. Die Abrechnung von Neubau und Umbau des Bestandsgebäudes erfolgen hierbei getrennt. Zwischenzeitlich trat im Jahr 2013 die neue HOAI in Kraft. Mit dem Architekturbüro wurde damals die Stufenbeauftragung gewählt und anschließend bedarfsweise abgerufen.

    Von der HOAI 2009 zur HOAI 2013 änderten sich zudem auch die Honoraranteile in den jeweiligen Leistungsphasen. Eine weitere wesentliche Änderung der HOAI 2009 zu 2013 war auch, dass die vorhandene mitzuverarbeitende Bausubstanz in die Baukosten aufzunehmen ist. Mit der Fertigstellung des Rathauses in der zweiten Jahreshälfte 2020 kam zudem die Thematik der Mehrwertsteuersenkung auf 16 % hinzu. Während der Bauphase kam es zu zahlreichen Änderungen in den Ausführungen und im Leistungsumfang. So war der Ausbau des heutigen Bauamts zunächst nicht vorgesehen, kam jedoch gleich zur Ausführung. Diese Faktoren machen die Abrechnung der Architektenleistungen für das Rathaus äußerst komplex und unübersichtlich.

     

    Auf Grundlage dieser Tatsachen und nach Rücksprache mit der GPA könnte eine vergleichsweise Einigung folgendermaßen aussehen:

    Die Leistungsphasen 1-3 werden nach Kostenanschlag abgerechnet, ebenso die Leistungsphasen 4-5 auf Grundlage der HOAI 2009, jedoch nach den geminderten Prozentsätzen der HOAI 2013. Hier wurde für die Leistungsphase 4 zum Beispiel von 6% auf 3% reduziert, für die Leistungsphase 5 von 25% auf 23%, also weniger Honoraranteil. Ab der Leistungsphase 6-8 wird dann abweichend der HOAI 2009 nach der Kostenfeststellung abgerechnet und auf Basis der HOAI 2013, so dass dadurch dann die Kosten für die zusätzlichen bzw. nachträglichen beauftragten Leistungen mit enthalten sind. Auf die Anrechnung der vorhandenen mitzuverarbeitenden Bausubstanz wird im Gegenzug in der Honorarabrechnung komplett verzichtet. Ferner werden die Zusatzleistungen wie Perspektiven, die umfangreichen Aufmaße der Pläne vom Dachstuhl, wie vom Denkmalamt gefordert, und sonstige Änderungsleistungen in Planung und Ausführung, nicht berechnet. Damit erhält das Architekturbüro Kuon und Reinhardt eine Restzahlung in Höhe von 34.135,17 EUR. In Summe belaufen sich die Planungskosten damit auf rund 541.000 EUR zzgl. der noch anfallenden Objektüberwachungskosten aus Leistungsphase 9.

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Der vergleichsweisen Einigung mit dem Architekturbüro Kuon und Reinhardt wird in dargestellter Form zugestimmt. Die Planungsleistung soll auf dieser Grundlage abgerechnet werden.

     

     

    Az.:364.35:0005/2

    Biotopvernetzung; Sachstandsinfo und Beteiligung der Öffentlichkeit

    GA Reegen informiert darüber, dass vom beauftragten Büro Strunk inzwischen ein ausführlicher Entwurf und ein erläuterndes Kurzkonzept der Biotopvernetzungsplanung vorgelegt wurden. Nächste Schritte sind die sog. "Felderrundfahrt" mit Vertretern der Landwirtschaft und den Mitgliedern des gebildeten Arbeitskreises; außerdem soll die interessierte Öffentlichkeit informiert und zur Stellungnahme eingeladen werden. Leider kann dies aus "Corona-Gründen" nicht in Präsenz stattfinden, soll aber zeitnah auf der Basis der nun vorliegenden Unterlagen erfolgen.

     

     

    Az.: 574.30:0016/1

    Freibad Saison 2021 Öffnungsperspektive - Stand der Dinge

    Zwischenzeitlich ist das Freibad ist betriebsbereit und der Badebetrieb könnte starten. Auf Grund der Coronaregelungen, die in Abhängigkeit der Inzidenzwerte einen Stufenplan für die Öffnung vorsehen, ist das Bad jedoch noch geschlossen.

     

    Laut derzeitigem Stand haben wir ähnlich dem letzten Jahr einige formelle Einschränkungen für den Badebetrieb:

    - Stufenplan: Inzidenz an 5 Werktagen < 100 + 2 Werktage: Öffnung möglich, sofern die Behörden dies verfügen.

    - 1 Person pro 20m² öffentliche Fläche. Eine Regelung für den Aufenthalt in den Wasserbecken steht noch aus.

    - Einlass nur mit dem Nachweis eines negativen Tagesschnelltests / Impfausweises / Nachweis über die Genesung.
    Weitere Konkretisierungen hierzu werden noch erwartet.

     

    Für das Nordheimer Freibad wurde zum Betrieb u.a. folgendes festgelegt (GR Beschluss vom 23.04.2021):
    - Karten nur per Onlinebuchung oder in Ausnahmefällen über das Rathaus. Preise: Mittags: 5,00/2,50 EUR und morgens u. abends: 3,00/1,50 EUR

    - Zeiteinheiten mit begrenzten Besucherzahlen:

      täglich 9-12 Uhr: 100 Personen; 13-18Uhr: 300 Personen und 19-21 Uhr: 100 Personen

     

    Das Vorzeigen eines negativen Tagesschnelltests ab 6 Jahren erfordert derzeit noch weitere Überlegungen und Planungen, da das bisherige Testsystem (täglich 30 Minuten durch die Rathausmitarbeiter und dienstags und freitags durch das DRK) bei weitem nicht für die zu erwartende Anzahl an Testwünschen ausreicht.

     

    Die Verwaltung ist weiterhin mit der Organisation der nötigen Maßnahmen befasst und passt die Regelungen entsprechend den Vorgaben und im Sinne des gewünschten Badebetriebes an. Bisher peilt die Verwaltung die Freibadöffnung nicht vor dem 01. Juni 2021 an.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis

     

     

    Az.: 564.22:0013/5/325d

    Fliesenarbeiten Foyer

    Bereits in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats wurde der baulich schlechte Zustand der vorhandenen Fliesen im Foyer angesprochen. Teilweise sind diese rissig und defekt. Austauschfliesen sind noch in geringer Stückzahl vorhanden. Das Architekturbüro Kuon und Reinhardt wurde gebeten, eine Kostenschätzung für den Ausbau und die Erneuerung des Fliesenbodens zu erarbeiten. Grundlage für die Kostenschätzung sind die Preise vom Rathausneubau mit 5 % Zuschlag. Demnach würden für die Maßnahme Kosten in Höhe von rund 48.000 EUR entstehen. Falls dies gewünscht ist, wäre die Leistung beschränkt auszuschreiben und an den annehmbarsten Bieter zu vergeben.

     

    Der Vorsitzende informiert in diesem Zusammenhang auch über einen strittigen Nachtrag in Höhe von 30.000 EUR. Die Verwaltung befindet sich derzeitig in der Prüfung und wird in naher Zukunft berichten. 

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Fliesenarbeiten im Foyer sollen nicht ausgeführt werden. 

     

     

     

     

    AZ:. 757.35:0034

    Schaffung weiterer Urnennischen/Urnenstelen im Friedhof Nordheim

    Der Vorsitzende informiert über die aktuellen Planungen für die neuen Urnenwände auf dem Friedhof Nordheim. Das Planungsbüro Hörner wird hierzu in den nächsten 2 Wochen der Verwaltung erste Planentwürfe vorlegen.

    Diese werden dann in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az. 112.28:BRACKENHEIMER STRAßE/0003

    Ein Bürger regt an, zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Brackenheimer Straße wieder zur früheren Regelung zurückzukehren, nach welcher das Parken teilweise auf dem Gehweg erlaubt war.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Regelung aus rechtlichen Gründen und insbesondere wegen der Verkehrssicherheit für die Fußgänger nicht mehr möglich ist.

     

     

    Az. 621.410:0089/0002

    Eine Bürgerin erkundigte sich, wann es mit dem Baugebiet Weihen III weitergeht.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zwar erste Schritte schon unternommen wurden, dass aber derzeit andere, noch wichtigere bzw. dringendere Aufgaben einen umfassenden Einstieg in dieses größere Projekt verzögern. Dennoch soll sobald als möglich an der weiteren Entwicklung vom Weihen wieder gearbeitet werden. Eine zeitliche Abschätzung ist allerdings derzeit nicht möglich.

     

     

     

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