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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 25.06.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21. Mai 2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg";
    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
    a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung 
    b) Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0091/05/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 80/2021 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die Sitzungsvorlage und berichtet, dass im Bebauungsplanverfahren "Wohnen am Auerberg" vom 12.04. bis 14.05.2021 als zweite Beteiligungsrunde für die Öffentlichkeit die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes stattgefunden hat. Ebenso wurden in diesem Zeitraum die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört. Sämtliche während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen liegen der Sitzungsvorlage als Anlage 7 mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich bei.

     

    Nach ergangener Abwägung der Stellungnahmen kann heute der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Der Bebauungsplan tritt nach entsprechendem Beschluss mit seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

     

    Sodann trägt GA Keller die Ergebnisse der Auslegung des Planentwurfes und die Abwägungsvorschläge hierzu vor.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht sodann einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 7 beschlossen.
    2. Der Gemeinderat beschließt die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Satzungen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg" und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg".
  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergartenangelegenheiten: 
    A) Sachstandsbericht 
    B) Gebührenerhöhungen 
    C) Satzungsänderung

    Protokoll

     

    Az.: 471.42:2021

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 82/2021 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlagen und zeigt zunächst die Belegungssituation in den Kindergärten auf. Geht man von einer "Normalbelegung" aus, fehlen aktuell zwar 7 Plätze; durch die Möglichkeit zur Maximalbelegung besteht jedoch noch eine "Reserve" von 24 freien Plätzen.

     

    In der Krippe lässt sich in diesem Jahr ein deutlicher Rückgang der Belegungszahlen erkennen. Aufgrund der Corona-Pandemie (lange Schließung, dadurch verschobene Eingewöhnungen, Betreuungsgebühren für Eltern teilweise zu teuer, Betreuung anderweitig organisiert,...) gibt es aktuell deutlich mehr Abmeldungen, als in normalen Jahren. Frau Rieger weist darauf hin, dass das in vielen Kommunen der Fall ist und sich die Zahlen im Laufe des Jahres vermutlich wieder erhöhen.

     

    Festgestellt wird, dass in Kindergarten und Krippe somit aktuell ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Die bisher noch freie Gruppe im Kinderhaus Pusteblume wird bei steigenden Kinderzahlen ggf. im Laufe des Jahres 2022 notwendig werden.

     

    Frau Rieger erläutert die vorgeschlagene Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das nächste Kindergartenjahr. Sowohl in der Krippe wie auch im Kindergarten sollen die Beiträge um 2,9 % erhöht werden. Ausgehend von den Empfehlungsbeiträgen wurden die Gebühren anhand unserer Systematik neu berechnet. Die Gebührenkalkulation liegt dem Gremium vor.

     

    Es wird auf die Beratung im Verwaltungsausschuss verwiesen, die zusammen mit der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Schaible geführt wurde.

    Das Gremium ist sich einig, dass die jährliche Erhöhung der Gebühren notwendig ist, da auch die Kosten für die Kinderbetreuung steigen. Der Gemeinderat steht hinter den Beiträgen und der Berechnungssystematik und verweist auf die gute Ausstattung und die umfassenden Leistungen der Kindertageseinrichtungen.

     

    Neben der Gebührenerhöhungen gibt es in der Satzung redaktionelle Änderungen. So wurden extra Paragraphen für den Gebührenschuldner, die Entstehung und die Fälligkeit hinzugefügt. Diese Punkte waren inhaltlich schon bisher  in der Satzung aufgeführt, müssen zur besseren Übersichtlichkeit und als verpflichtender Bestandteil einer Satzung jedoch separat genannt werden.

     

    Einstimmig ergehen folgende

    Beschlüsse:

    A) Kenntnisnahme

    B) Die Gebühren werden wie vorgeschlagen beschlossen.

    C) Die Satzung wird entsprechend den geänderten Gebühren für Kindergarten und Krippe angepasst.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Schülerbetreuung an den Grundschulen; 
    Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2021; 
    Änderung der Satzung

    Protokoll

     

    Az.: 471.42:2021

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2021 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Sie erklärt, dass sich die Beitragserhöhung für die Schülerbetreuung an den Empfehlungen der Kindergartenbeiträge orientiert. Aus diesem Grund wird für das Schuljahr 2021/2022 eine Erhöhung um 2,9 % vorgeschlagen. Die Gebührenkalkulation liegt dem Gremium vor.

     

    Neben der Gebührenerhöhungen gibt es in der Satzung redaktionelle Änderungen. So wurden extra Paragraphen für den Gebührenschuldner, die Entstehung und die Fälligkeit hinzugefügt. Diese Punkte waren inhaltlich schon bisher in der Satzung aufgeführt, müssen zur besseren Übersichtlichkeit und als verpflichtender Bestandteil einer Satzung jedoch nochmal separat genannt werden.

     

    Die neuen Beiträge gelten ab 01.09.2021. Beide Satzungen werden entsprechend geändert.

     

    Einstimmig ergehen folgende

    Beschlüsse:

    A) Die Beiträge für die Schülerbetreuung werden wie in der Sitzungsvorlage dargestellt erhöht.
    Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval Schule wird entsprechend den geänderten Gebühren angepasst.

    B) Die Gebühr in Höhe von 5 Euro/Tag für die Schülerbetreuung in Nordhausen wird beibehalten.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Verkehrsangelegenheiten; 
    Brackenheimer Straße;
    Festlegung eines Parkverbots?

    Protokoll

     

    Az.: 112.28:BRACKENHEIMER STRAßE/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2021 und die Tischvorlage vor.

     

    Herr Eismann erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und der Tischvorlage, in welcher weitere Stellungnahmen von Bürgern enthalten sind.

    Er berichtet außerdem von den Beratungen im Verwaltungsausschuss. 

     

    Wie dort ist auch im Gemeinderat einhellig erkennbar, dass für die Brackenheimer Straße im Bereich zwischen Hauptstraße und Elbinger Straße für die Zeit von Montags bis Freitags und jeweils von 7 - 19 Uhr ein Parkverbot beantragt werden soll. Die Daten der dem Gemeinderat vorgelegten Verkehrserhebung aus 2019 bekräftigen die schon vorher erkennbare Tendenz, das Parkverbot durchgängig zu beantragen und nicht nur für die Hauptverkehrszeiten. Laut Meßergebnissen ist der Rückgang außerhalb der Spitzenzeiten relativ gering. Eher wäre ein Beginn des Parkverbotes schon ab 6 Uhr morgens notwendig, darauf wird aber zunächst verzichtet.

    Über die Einbeziehung der Samstage ins Parkverbot wird kontrovers diskutiert. Zwar ist die Verkehrsbelastung Samstags ähnlich wie Freitags, teilweise wird jedoch eine gleichmäßigere und damit verträglichere Verteilung über den Tag vermutet. Außerdem wird von einzelnen Gemeinderäten argumentiert, dass die Anlieger besonders an Samstagen entsprechenden Bedarf haben, z.B. im Zusammenhang mit Einkäufen, Gartenarbeiten usw..

     

    Unterschiedlich wird auch die Frage bewertet, ob das früher in Abschnitten der Brackenheimer Straße mögliche Gehwegparken nochmals geprüft werden soll. Einerseits wird auf mögliche negative Folgen sowohl für Fußgänger als auch für den Verkehr auf der Straße verwiesen; andererseits wird argumentiert, dass es auf beiden Seiten der Brackenheimer Straße Gehwege und damit Ausweichmöglichkeiten gibt, das Parken aber nur auf einer Seite zugelassen werden sollte. Auch die Ausweichmöglichkeit in die Klausenstraße wird angesprochen. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die langfristige Komplettsperrung des Gehweges in der Brackenheimer Straße durch das Bauvorhaben "Wohnen am Park"  im Ergebnis gut bewältigt wurde, ein beidseitig freier Gehweg also durchaus hinterfragt werden kann.

     

    Anschließend werden folgende

    Beschlüsse gefasst:

    1. Einstimmig wird beschlossen, dass bei der Verkehrsbehörde beantragt werden soll, für die Brackenheimer Straße zwischen Hauptstraße und Elbinger Straße von montags bis freitags jeweils von 7 Uhr bis 19 Uhr ein Parkverbot zu beantragen.
    2. Der Beschlussvorschlag, das unter 1. beschlossene bzw. zu beantragende Parkverbot auch für Samstage zu beantragen, wird mit 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 14 Nein-Stimmen abgelehnt.
    3. Der Beschlussvorschlag, mit der Verkehrsbehörde die Möglichkeit des Gehwegparkens im genannten Bereich zu prüfen bzw. dieses zu beantragen und einzurichten wird mit 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen angenommen.
  • Tagesordnungspunkt 6

    Anstalt des öffentlichen Rechts komm.ONE;
    Anpassung der vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu komm.ONE

    Protokoll

     

    Az.:048.41:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2021 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender 

    Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:

    1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
    2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.
  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.: 960.041:0004

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    Herr Jannik Zimmermann, Schwaigern: 200 EUR für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr.

    Herr Norbert Huschka, Nordheim: 250 EUR für ZÖ-Gruppen des Kindergartens Südstraße.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 780.41:Seeloch/04

    Geplante Flurneuordnung "Seeloch"; Stellungnahme der Gemeinde im Zuge der Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und Information über den weiteren Ablauf

    GA Keller informiert darüber, dass das Amt für Flurneuordnung beim Landratsamt während der ersten Junihälfte die Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange im Vorfeld der geplanten Flurneuordnung "Seeloch" durchgeführt hat. Dies dient vor allem dazu, anderweitige öffentliche Planungen zu ermitteln, welche Einfluss auf das Flurneuordnungsverfahren haben könnten, und diese dann auch der zu beteiligenden Öffentlichkeit bekanntzugeben.

    Die Stellungnahme der Gemeinde Nordheim lautete hierzu:

     

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    vielen Dank für die Zusendung der Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange zur geplanten Flurneuordnung "Seeloch" in Nordheim.

     

    Die Gemeinde Nordheim teilt mit, dass derzeit zwei anderweitige Planungen das Gebiet der vorgesehenen Flurneuordnung "Seeloch" betreffen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Verlegung der Süddeutschen Erdgasleitung durch die terranets bw und zum anderen um die Biotopvernetzungskonzeption. Beide Vorhaben sind Ihnen bereits bekannt, liegen diesem Schreiben aber nochmals in aktueller Fassung bei.

     

    Wir bitten darum, im Anschluss an die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der zu beteiligenden Grundstückseigentümer über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit informiert zu werden mit dem Ziel, diese im Gemeinderat bekannt zu geben und zu diskutieren."

     

    Weiter berichtet Frau Keller, dass als nächster Verfahrensschritt das Flurneuordnungsamt die sogenannte Aufklärungsveranstaltung durchführen wird. Leider wird dies aufgrund der Coronabedingungen schriftlich erfolgen müssen. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hierbei in den nächsten Tagen ein Schreiben, in welchem das Vorhaben und der Ablauf des Flurneuordnungsverfahrens genau erläutert wird. Es wird über den Zweck der Flurneuordnung, den bisherigen Werdegang, das Verfahren, den Landabzug (übernimmt die Gemeinde) und die voraussichtlichen Kosten und den weiteren zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Flurneuordnungsverfahrens informiert. Im Laufe des Verfahrens werden verschiedene Verwaltungsakte erlassen, gegen die die betroffenen Grundstückseigentümer beim Flurneuordnungsamt Widerspruch einlegen können. Der weitere Rechtsweg ist über die Verwaltungsgerichte gegeben. Ansprechpartner zur Klärung eventueller Fragen ist das Flurneuordnungsamt beim Landratsamt Heilbronn. Konkrete Kontaktdaten werden im Schreiben genannt.

     

    Darüber hinaus wird der Inhalt des Schreibens in den Mitteilungsblättern von Nordheim, den umliegenden Gemeinden und der Stadt Heilbronn öffentlich bekanntgemacht. Die vorläufige Abgrenzungskarte der Flurneuordnung wird voraussichtlich Mitte bis Ende Juli 2021 im Foyer des Rathauses Nordheim öffentlich ausgelegt. Hierzu können beim Flurneuordnungsamt im Landratsamt Heilbronn Fragen gestellt oder Stellungnahmen abgegeben werden.

     

    Im weiteren Verlauf werden die Grundstückseigentümer auch über die Vorstandsversammlungen noch mehrfach die Gelegenheit haben, sich zum dann in Zusammenarbeit mit dem Vorstand entstehenden Wege- und Gewässerplan der Flurneuordnung zu äußern.

     

    Das Gremium nimmt hiervon
    Kenntnis.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0002/Öffentlichkeitsarbeit

    Aktuelles zu Corona

     

    Frau Rieger berichtet dem Gemeinderat anhand folgender Stichworte zu Corona:

     

    Aktuell:

    • keine Infizierten oder Kontaktpersonen, 1 Verstorbener
    • Inzidenz im Landkreis HN aktuell bei unter 9
    • noch immer bzw. wieder viele Einreisen, im Juni über 80 Einreisende (aufgrund Urlaubszeit vermutlich weiterhin so hoch bzw. ansteigend), bisher max. 40 Einreisende im Monat

     

    Impfung:

    • nach Infos von Gesundheitsamt nächste Möglichkeit für Impfaktion in Nordheim wäre erst Mitte Juli. Aktuell aber Probleme mit AstraZeneca (Termine werden abgesagt, nicht angenommen, Impfstoff bleibt übrig,...), während andererseits noch zu wenig BionTech zur Verfügung steht.
    • Nachfrage in anderen Kommunen bei Impfaktion eher verhalten, oftmals nur 50-60 Impfungen (über 100 geplant)
    • Impfquote im Landkreis HN: 42 % (voll geimpft) bzw. 26 % (Erstimpfung), eine Aufschlüsselung in einzelne Gemeinden ist nicht möglich
    • neueste Info: aufgrund nahender Delta-Variante werden dem Landkreis HN 1.000 Impfdosen Johnson & Johnson zur Verfügung gestellt. Bedarfsabfrage auf Homepage und in Mitteilungsblatt und bei ausreichend Nachfrage in 3-6 Wochen ggf. Möglichkeit für Impftermin in Nordheim (oder Zusammenschluss mit anderer Gemeinde oder in Impfzentrum).

     

    Tests und Testzentrum:

    • Aktuell Mo - Fr 1 Stunde, Öffnungszeiten stehen auf der Homepage
    • grundsätzlich nimmt Testnachfrage ab (anfangs über 80 Tests/ Stunde, inzwischen nur noch ca. 15 Tests/ Stunde)
    • Anpassung der Öffnungszeiten aufgrund Entwicklung Inzidenzen, Testnotwendigkeit und -nachfragen, sowie sonstige Testangebote (Betriebe, private Teststellen, Gaststätten, Fitnessstudios, Schulen,...)

     

    Hallen und Sportplätze:

    werden wieder unter Beachtung Corona-Regelungen (Abstand, Maske, innen Tests) von Sportvereinen genutzt .

    Für private Veranstaltungen aktuell noch nicht möglich, da CoronaVO und Kontaktbeschränkungen das noch nicht zulassen. Ab Montag ggf. durch neue Verordnung Änderungen.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Informationen

    Kenntnis.

     

     

    Az:047.10:0010/1

    Bezugspreis der Nordheimer Mitteilungen

    Der Vorsitzende informiert über eine vom Verlag Nussbaummedien beabsichtigte Erhöhung des Bezugspreises aller Mitteilungsblätter in der Region Neckar-Zaber. Die Erhöhung soll gleich 2-stufig festgelegt werden mit einem 1. Schritt zum 01.01.2022 und einem 2. Schritt zum 01.01.2023. Grund für die relativ starke Erhöhung sind zum einen gestiegene Preise, zum anderen weiter rückläufiges Anzeigevolumen. Gleichzeitig beabsichtigt Nussbaum, die Mitteilungsblätter künftig komplett farbig zu drucken. Eine weitere Änderung steht in der Form an, dass es künftig in allen Kommunen nur noch 6 Gesamtausgaben pro Jahr geben soll. Aus Sicht der Verwaltung sind alle Änderungen verständlich und letztlich auch zu akzeptieren. Dies gilt auch für den Bezugspreis, der in Nordheim bisher 12,81 EUR pro Halbjahr beträgt, die erste Steigerung zum 01.01.2022 wird dann einen Bezugspreis von 15,30 EUR pro Halbjahr mit sich bringen, die weitere Steigerung zum 01.01.2023 einen Bezugspreis von 17,90 EUR pro Halbjahr.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Informationen

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 785.3:0022

    Feldwegebaumaßnahmen 2021;

    Vergabe von Ingenieurleistungen

    Die Teilbereiche Feldweg "Betonweg", Seeloch und Denzler sollen modernisiert werden. Die Baubeschlüsse hierfür wurden bereits in den Sitzungen im Februar und Mai gefasst.

    Für die Fachplanung bei den Wegebauarbeiten bietet das Ingenieurbüro Ippich seine Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI an. Die Leistung soll der Honorarzone II, Mindestsatz zugeordnet werden. Vom Leistungsbild sollen insgesamt 74,00 % erbracht werden. Die Nebenkosten sollen pauschal mit 4 Prozent des Nettohonorars vergütet werden.  Es ist die Gesamtbeauftragung vorgesehen. 

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das Ingenieurbüro Ippich wird aufgrund seines Honorarangebots mit den Ingenieurleistungen für die Ingenieurbauwerke gemäß §§ 5 und 48 HOAI beauftragt.

     

     

    Az.: 785.02:0004

    Modernisierung von Feldwegen - Feldweg Denzler

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat hat die Verwaltung geprüft, ob für die Feldwege "Denzler" Fördermittel aus einem Radweg-Topf beantragen werden können, nachdem vom Landratsamt eine Förderung nach der VwV MoLWe ausgeschlossen wurde.

     

    Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium in Stuttgart, lässt sich sagen, dass keine Fördermittel bewilligt werden können. Das liegt daran, dass es sich bei diesem Wegstück im Gegensatz zum Radweg nach Hausen um eine Sanierungsmaßnahme und nicht um einen Neubau handelt. Dazu kommt, dass das Wegstück kein Bestandteil des landesweiten RadNETZ BW ist. Nach Fertigstellung des Neckar-Radweges zwischen Lauffen a.N. und Horkheim ist die Gemeinde Nordheim ohnehin nicht mehr vom RadNETZ tangiert.

     

     

    Az.: 630.555:VBU; 632.62:Hauptstraße 64/0009

    GA Braun berichtet, dass für die gewerblichen Flächen der Geschäftsstelle der VBU in der Hauptstraße 64, die umgebaut und erweitert werden soll, 6 Stellplätze notwendig sind. Diese können nicht auf dem Grundstück untergebracht werden und müssen bei der Gemeinde abgelöst werden. Hierfür müssen die beiden Parteien einen Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht schließen. Dem Vertrag liegt die "Regelung über die Ablösung von Stellplätzen" der Gemeinde zugrunde. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bauherr, für jeden der nicht nachgewiesenen Stellplätze einen Ablösungsbetrag von 8.000 Euro zu zahlen.

     

    Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Technische Ausschuss die Ablösung der Stellplätze mit großer Mehrheit beschlossen hat. Wegen einer Restunsicherheit bezüglich der Zuständigkeiten, die in der Hauptsatzung geregelt sind, wird der Beschluss jedoch nochmals dem Gemeinderat vorgelegt um Gelegenheit zu geben, sich bei Ablehnung entsprechend zu äußern. 

     

    Dies wird aus der Mitte des Gemeinderates nicht gewünscht.

     

     

    Az.: 564.22:0013/5/430

    Brandschutzsanierung der Lufttechnischen Anlagen in der Sporthalle

    GR Braun berichtet von der beschränkten Ausschreibung zur Brandschutzsanierung der lufttechnischen Anlagen in der Sporthalle. In der Ausschreibung enthalten war ebenfalls der Ausbau der vorhandenen asbesthaltigen Brandschutzklappen nach den geltenden Richtlinien gemäß TRGS. Nach einem ersten Termin vor Ort hat die, welche das günstigste Angebot gemacht hat, ein Nachtragsangebot für den Ausbau der asbesthaltigen Brandschutzklappen gesendet. Es geht um Kosten in Höhe von 31.508,82 EUR. Die Auftragssumme liegt bei 49.070,25 EUR. Da der Nachtrag vom Bauamt als auch vom Ingenieurbüro Bunse als nicht gerechtfertigt eingestuft wird, hat nun der Rechtsanwalt der Gemeinde die Firma kontaktiert. Diese ist nicht in der Lage, die angebotenen Arbeiten zu diesem Preis auszuführen und verweist auf eine unvollständige Ausschreibung. Um einen langjährigen, kostenintensiven Prozess zu vermeiden, hat der Rechtsanwalt zu einem Aufhebungsvertrag geraten. Dieser wurde zwischenzeitlich beiderseits ohne jegliche gegenseitigen Schadenersatzansprüche abgeschlossen.

     

    Die Gemeinde hat zwischenzeitlich einen Ortstermin mit dem Zweitplatzierten, der Fa. Kellenbenz, abgehalten. Die Fa. Kellenbenz würde die Arbeiten zur damals angebotenen Summe von 60.779,85 EUR ausführen und könnte bereits gegen Mitte August starten.

     

    Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Arbeiten für die Brandschutzsanierung an der Lufttechnischen Anlage sollen an den Zweitplatzierten, der Fa. Kellenbenz, zum Angebotspreis von 60.779,85 EUR vergeben werden.

     

     

    Az.: 757.35:0034

    Schaffung weiterer Urnennischen/Urnenstelen im Friedhof Nordheim

    Aufgrund der Nachfrage nach Urnennischen auf dem Friedhof Nordheim ist ein weiterer Standort erforderlich. Das Architekturbüro Hörner hat zwei Planungsvarianten erarbeitet. Die Variante A ist gegenüber der bereits bestehenden Urnenstelen in östlicher Richtung angesiedelt. Die Verwaltung sieht diesen Standort als kritisch, da der Platz damit recht massiv wirken wird und die Aussicht in Richtung Osten verbaut werden würde. Ebenfalls müssten der dort vorhandene Baum und eine Hecke gerodet werden. Möglich wären maximal 2 Urnenwände.

    Die Variante B erschließt eine Fläche in südwestlicher Richtung. Aufgrund der dortigen Topographie und der Erschließungsmöglichkeiten wird dieser Standort präferiert.

     

    Das Bauamt würde die Planung und Ausschreibung einschließlich der Bauleitung in Eigenleistung übernehmen. Damit erhofft man sich Kosteneinsparungen. In Summe können dort mindestens 4 neue Urnenwände erstellt werden. Sobald eine erste Vorplanung vorliegt, soll diese nochmals im Gremium vorgestellt werden.

     

    Die Verwaltung präferiert eindeutig die Variante B und schlägt dem Gemeinderat vor, diese planerisch weiter zu verfolgen.

     

    Der Gemeinderat stimmt dem einhellig zu.

     

    GR Krieg erkundigt sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf.

     

    Der Vorsitzende erläutert, dass die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr 2022 ausgeführt werden sollen.

     

     

     

    Az.:364.35:0005/2

    Biotopvernetzung;

    Information über Öffentlichkeitsbeteiligung und weitere Abläufe

    GA Reegen berichtet, dass in der Gemeinderatssitzung im Mai darüber informiert wurde, dass im Rahmen der Biotopvernetzungskonzeption die Beteiligung der Öffentlichkeit bevorsteht. Die Bürgerschaft wurde über Mitteilungsblatt und Homepage informiert und hatte Gelegenheit, sich zur Konzeption zu äußern. Insgesamt sind 66 Rückmeldungen eingegangen. 61 davon sind gleichlautend und enthalten auf vorgedruckten Karten jeweils die Forderung, Nordhausen und Nordheim durch eine Baumallee entlang dem Fürterer-Weg zu verbinden. Dies sei zum Wohle der Bürger, Bienen, Insekten und Vögel. Die Landwirte würden für Ertragsausfälle und Pflege entschädigt.

     

    Bei der sich an die Öffentlichkeitsbeteiligung anschließenden Felderrundfahrt mit dem Arbeitskreis, der Naturschutzbehörde und Landwirtschaftsamt haben wir uns diesen Bereich auch vor Ort angesehen. Gleichlautender Tenor der Fachleute war, dass eine Baumallee für die in diesem Bereich vorkommenden Arten – vor allem für die gefährdete und dort brütende Feldlerche – völlig konträr wäre und diese wie auch andere Offenlandbrüter vertreiben würde. Laut Naturschutzbehörde wäre so ein Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

     

    Zu den weiteren Abläufen der Konzeptionserstellung:

    In den kommenden Wochen soll möglichst ein Ökologe für eine Zustandsbeurteilung und zur Klärung artenschutzrechtlicher Belange der Weinbergmauer am Bahnhof eingeschaltet werden. Eine solche Analyse ist die Voraussetzung für weitere Maßnahmen an der Mauer. Sollte die Analyse nicht in den Sommermonaten durchgeführt werden, würde das die Sanierung um ein weiteres Jahr verzögern. Die Ergebnisse der Analyse sollen dann im Herbst besprochen werden, so dass voraussichtlich im nächsten Jahr mit der Sanierung begonnen werden könnte. Die dringend notwendige Sanierung der Weinbergmauer war ja mit ein Grund für die Konzeptionserstellung, da auf Grundlage der Konzeption Fördermittel für die Maßnahme beantragt werden können.

     

    Im nächsten Schritt sollen nach den Sommerferien mit Vertretern der Landwirtschaft die Vergütungssätze besprochen werden, welche die Kommune für die Umsetzung von Maßnahmen an Landwirte und Bürger zahlt. Anschließend werden unser Planer sowie Vertreter des Landratsamts in den Ortsbauernverbänden die Konzeption und erste denkbare Maßnahmen vorstellen. Unser Planer sieht gerade die Landwirte als wichtigste Partner für das Gelingen einer Biotopvernetzung.

     

    Voraussichtlich im Oktober wird die Biotopvernetzung Thema im Gemeinderat sein. Dann sind zum einen die Vergütungssätze zu beschließen und zum anderen wird Herr Strunk als Planer die Konzeption vorstellen und erste Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen. Ihre Aufgabe wird es dann sein, festzulegen, welche finanziellen Mittel im Rahmen des Haushaltsplans 2022 zur Verfügung gestellt werden. Für diese Umsetzung wäre uns die weitere Zusammenarbeit mit dem Büro Strunk ein großes Anliegen, da Herr Strunk mit großem Sachverstand sehr praxisnah arbeitet und mit allen Beteiligten einen vorbildlichen Austausch pflegt. Eine Weiterbeauftragung ist ebenso förderfähig wie die Umsetzung von Maßnahmen.

     

    An dieser Stelle sei auch gleich gesagt, dass es nicht bei der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung bleiben soll. Mit der Vorbereitung erster umzusetzender Maßnahmen, was bspw. ein Streuobst- oder Ackerrandstreifenprogramm sein könnte, würde immer die Einbindung der Öffentlichkeit verbunden, um eine möglichst hohe Akzeptanz und Mitwirkung von Seiten der Landwirte und Bürgerschaft zu erreichen. Die Konzeption zeigt den Ist-Stand sowie Potentiale auf und schlägt mögliche Maßnahmen vor. Welche Maßnahmen wie umgesetzt werden, ist Aufgabe der Gemeinde und Entscheidung des Gemeinderats. Das vor allem mit Blick auf damit verbundene Arbeit und kommunales Geld, das für die Umsetzung jährlich bereitgestellt werden kann.

     

     

     

    Az.: 721.20:HÄCKSELPLATZ 

    GR Hachtel fragt, ob der Häckselplatz wegen großem Andrang mittwochs eine Stunde länger geöffnet werden kann. 

     

    Der Vorsitzende sagt Prüfung und Absprache mit dem Landratsamt zu, welches für den Häckselplatz Ansprechpartner ist.

     

     

    Az. 566:0003

    Dirtpark

    GR Michelbach erkundigt sich nach Reaktionen auf die Veröffentlichungen zu einem möglichen Dirtpark.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass sich mehrere Personen mit Interesse gemeldet haben. Die Verwaltung wird dies aufnehmen und versuchen, das Projekt im besprochenen Sinne anzugehen. Über den weiteren Verlauf wird berichtet.

    Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass als Grundstück derzeit eine gemeindeeigene Wiese in Nachbarschaft des Häckselplatzes vorgesehen ist. Andere Gedanken bezüglich noch besser geeigneter Privatgrundstücke haben sich leider nicht umsetzen lassen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: 112.28:BRACKENHEIMER STRAßE/0003

    Ein Bürger äußert sich zu der Parksituation in der Brackenheimer Straße und erinnert an das früher mögliche Parken auf dem Gehweg. Er schlägt vor, dieses auf jeden Fall wieder anzustreben, um den Anwohnern eine Chance auf einen Parkplatz zu geben und den Verkehr nicht unnötig zu erschweren.

     

    Ein weiterer Bürger bittet darum, in der Brackenheimer Straße nach Möglichkeit eine 30-er-Zone einzurichten, wie dies auch in benachbarten Gemeinden zum Teil der Fall ist.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass dies frühestens im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes geschehen kann. Für diesen wiederum ist eine aktuelle Verkehrszählung erforderlich, die wegen der aktuellen Straßensperrung in Klingenberg und den Auswirkungen der Corona-Situation momentan keinen Sinn macht. Sobald möglich, soll am Lärmaktionsplan weiter gearbeitet werden. Der Gemeinderat wird sich dann auch über die Tempo-30-Frage unterhalten.

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