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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 19.07.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 21.06.2021 zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 21.06.2021 gefassten Beschlüsse.
Az.: 632.62:Bahnhofplatz 6/000
Balkontüre Absturzsicherung
GA Braun berichtet, dass die fehlenden Absturzsicherungen mittlerweile angebracht wurden.
Az.: 632.62:Heuchelbergstraße 2/000
Errichtung einer Gartenmauer
GA Braun berichtet, dass die gebaute Gartenmauer mit Zaun durch den Bebauungsplan gedeckt sei.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 4664/6, Goethestraße 5;
Aufstellung von Bienenstöcken im VorgartenProtokollAz.: 632.62:Goethestraße 5/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Baulinienplans "Weihen" aus dem Jahr 1950 befindet. Die Bienenstöcke sollen im Bauverbot errichtet werden. Hierfür müsste eine Befreiung erteilt werden. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
GI Sager weist darauf hin, dass die Bienenstöcke aus bauplanungsrechtlicher Sicht als reine bauliche Anlage zu sehen und auch als solch eine zu beurteilen sind. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits mehrerer bauliche Anlagen (v.a. Garagen) im Bauverbot genehmigt. Es sind auch bereits Nachbareinwendungen eingegangen, die an das Landratsamt weitergeleitet werden.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 10553, Geroldsgrund 5;
Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Carports, PKW-Stellplatz, Lüftungsheizung und PV-Anlage
ProtokollAz.: 632.62:Geroldsgrund 5/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd-West III" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache:Flurstück 10473/1, Zimmerer Höhe 10;
Nutzungsänderung vom Hobbyraum in Privatpraxis
ProtokollAz.: 632.62: Zimmerer Höhe 8+10+12+14/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass die Antragstellerin einen Hobbyraum als Privatpraxis für Vitalfeldtherapie nutzen will. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Zimmerer Höhe Nord II" und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:691.711:0008
Brücke der PBS vom "Wohnen im Park" zum Gartengrundstück Flst. 265 der Gemeinde im Brühl
Der Vorsitzende erinnert den Gemeinderat an die Absicht der PBS, vom "Wohnen im Park" über den Katzentalbach eine Brücke zum der Gemeinde gehörenden Gartengrundstück östlich des Anwesens Kennel zu bauen. Der Gemeinderat wird über sich in diesem Zusammenhang stellende Fragen informiert. Diese beziehen sich zum einen auf zukünftige Überlegungen hinsichtlich der Brücke Brackenheimer Straße, für welche aus Sicht der Verwaltung eher eine Entwicklung zur Hochwasserschutzeinrichtung als eine Aufdimensionierung des Durchlasses anzustreben ist. Vor diesem Hintergrund wird auch vorgeschlagen, zur von der PBS geplanten Brücke eine positive Stellungnahme abzugeben, zumal diese Brücke bei veränderter Ausführung (sprich: mit höherem Freibord) nicht mehr barrierefrei gestaltet werden könnte.
Weiter informiert der Vorsitzende über die Absprache mit der PBS, dass die neue Brücke in Eigentum und Unterhaltslast der PBS (oder der Eigentümergemeinschaft von "Wohnen am Park") bleiben soll. Das Gartengrundstück Flst. 265 dagegen bleibt Eigentum der Gemeinde, auch wenn es neu gestaltet wird. Von der neuen Brücke bis zum bestehenden Weg durch die Kleingärten ist eine Verbindung zu schaffen. Anschließend soll das Grundstück in Ordnung gebracht und den Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden, z.B. auch mit Sitzgelegenheiten. Vorgesehen ist, dass die PBS den Wegebau übernimmt und der Bauhof die nachfolgende gärtnerische Gestaltung.