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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 20.09.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 19.07.2021 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 19.07.2021 gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 6646, Schwaigerner Straße 36; 
    Errichtung einer Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Schwaigerner Straße 36/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es gilt der Baulinienplan "Schwaigerner Straße" aus dem Jahr 1949. Die Garage soll im Vorgarten errichtet werden. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 2971/1, Lauffener Straße 36/1; 
    Neubau eines Containerschulgebäudes – P2

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Lauffener Straße 36_1/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2021 vor.

     

    GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geißbühl" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Es handelt sich um eine erneute Genehmigung wegen Fristablauf der bisherigen Genehmigung. Das Containerschulgebäude befindet sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Zudem befindet sich das Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortskern III".

     

    Die Neuerteilung der Baugenehmigung ist nach bisheriger Rücksprache mit dem Landratsamt Heilbronn aller Voraussicht nach mit Auflagen verbunden. Sie wird in jedem Falle befristet erteilt und längstens 40 Monate gültig sein. Über bauliche Veränderungsmaßnahmen ist bis dato nichts bekannt. Die Verwaltung wird über Neuigkeiten zeitnah informieren. 

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt. Zudem wird die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 4271/3, Hölderlinstraße 6; 
    Sanierung und Wohnhauserweiterung

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Hölderlinstraße 6/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es gilt der Baulinienplan "Weihen".

    Zwei Stellplätze sollen außerhalb der Baulinie im Vorgarten errichtet werden. Im Übrigen ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 2460, Falkenstraße 23; 
    Neubau Zweifamilienhaus mit Doppelgarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Falkenstraße 23/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2021 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Geroldsgrund II, 3. Änderung" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.

    Die Baugrenze wird mit dem Wintergarten um ca. 1,90 m überschritten. Die übrigen Baugrenzenverstöße liegen in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Statt des festgesetzten Satteldaches soll ein Krüppelwalmdach errichtet werden. Außerdem wird auf beiden Dachseiten jeweils die maximale Länge der Einzelgauben überschritten. Die Gesamtdachgaubenlänge pro Dachseite wird aber eingehalten. Der ebenfalls vorhandene Abstandsflächenverstoß der Grenzgarage wegen Höhenüberschreitung liegt wiederum in der Zuständigkeit des Landratsamtes.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bausache: Flurstück 3089/1, 3089, 3096, Im Schelmental 3; 
    Abbruch Fabrik, Bürogebäude und Lagerfläche

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Im Schelmental 3-7/0030

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2021 vor.

     

    GA Keller führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Wohnen am Auerberg" befindet und dessen Festsetzungen entspricht.

     

    Das Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bausache: Flurstück 253/1, Im Brühl 10; 
    Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienhauses

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Im Brühl 10/0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2021 vor.

     

    Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Sitzung abgesetzt und auf die kommende Sitzung verschoben.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 471.691:0004

    Fluchttreppe Kindergarten Hauptstraße

    GA Braun erläutert, dass zwar die Baugenehmigung für die Fluchttreppe am Kindergarten Hauptstraße vorliege, jedoch die Baufreigabe bis dato nicht erteilt wurde. Der Prüfstatiker prüfe bereits die Statik und wird diese voraussichtlich zeitnah final freigeben. Erst dann kann der Auftrag für die Schlosserarbeiten erteilt und die Treppe gefertigt werden.

     

    Az.: 354.21:0011/1

    Brandschutz Ortsbücherei

    GA Braun berichtet, dass auch hier die Baugenehmigung vorliege, jedoch nun die detaillierte Statik für den Prüfingenieur erstellt werden müsse. Der Statiker hat bereits die Arbeit aufgenommen und wird sich der Aufgabe schnellstmöglich widmen. Nach der Baufreigabe können die entsprechenden Leistungen dann ausgeschrieben werden.

     

     

    Az.: 797.34:0036/4

    Glasfaserausbau der Deutsche GigaNetz GmbH

    GA Braun berichtet, dass vergangenen Freitag der Speedpoint-Beratungscontainer der Deutschen GigaNetz GmbH zwischen Rathaus und Backhaus positioniert wurde. Dieser wird dort voraussichtlich für rund 6 Monate stehen und zur Kundengewinnung und Beratung dienen. Die Öffnungszeiten des Containers sind wie folgend:

    Montag/Mittwoch/Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr

    Dienstag/Donnerstag: 10.00 - 19.00 Uhr

    Samstag: 09.00-16.00 Uhr

    Um alle Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wird es einen Informationsbrief der GigaNetze an alle Haushalte geben.

     

     

    Az.: 566:0003

    Bikepark

    Der Vorsitzende berichtet, dass das Gelände des Bikeparks inzwischen vom TÜV abgeschaut wurde. Es gibt dort die gefährliche Situation, dass die Biker vom Gelände aus direkt auf den Feldweg rausfahren können. Dies wird derzeit provisorisch mittels Pfosten und Latten verhindert. Aus Sicherheitsgründen muss aber anstatt diesem Provisorium ein Graben ausgebildet werden. Des Weiteren muss auf dem Container ein Geländer angebracht werden, weil die Jugendlichen gerne auf dessen Dach hinauf klettern.

    Ein Jugendlicher hat sich bereits bereit erklärt, für die Unterhaltung des Bikeparks zu sorgen. Sicherlich finden sich noch einige Eltern zur Unterstützung. Es sollen aber insgesamt nicht mehr als 3 Schlüssel für den Container mit den Materialien ausgehändigt werden. Zur Abstimmung für Reparaturaktionen soll eine eigene WhatsApp-Gruppe gebildet werden. Ansonsten funktioniert die Nutzung und Abstimmung der Nutzer des Parks recht gut.

    Auf die Frage von GR Kurz nach der Haftung, wenn die Bikestrecke einen Schaden hat, antwortet der Vorsitzende, dass man seitens der Gemeinde beim Bikepark alles getan hat, wie bei den Spielplätzen auch. Auch auf Spiel- und Sportplätzen ist man nicht vor Unfällen gefeit.

    GR Weinstok fragt an, wie die Nutzung bei Regen geregelt wird.

    Der Vorsitzende erläutert, es wird von den Nutzern untereinander abgestimmt, wann der Bikepark aus Witterungsgründen nicht genutzt erden kann. Bislang funktioniert dies sehr gut.

    Az.: 690.20:0002

    Hochwasserschutz

    GR Michelbach berichtet, er wurde vergangene Woche auf das Thema Hochwasserschutz angesprochen. Ihm wurden drei Fragen gestellt, die er nun weitergibt:

    Es wurde angefragt, ob man nicht die Ufervegetation im Bereich zwischen der Wilhelmstraße und dem Gelände des RRKV zurückschneiden könnte. Weiter wurde um Auskunft gebeten, ob die Sperre/der Staudamm beim Gelände Willy noch absenkbar sei. Diese wäre mittlerweile sehr rostig. Abschließend wurde angesprochen, dass im Gemeinderat einmal Thema war, ein Regenrückhaltebecken außerhalb des Ortes zu errichten. Er selbst können sich hieran nicht erinnern

    .

    Der Vorsitzende erläutert, ein Regenrückhaltebecken außerhalb der Ortschaft wäre tatsächlich einmal als Idee gegenüber dem Landratsamt geäußert worden. Dieses hätte, als kleiner Damm ausgestaltet, westlich des RRKV-Geländes liegen sollen. Die Naturschutzbehörde hätte damals aber sehr schnell deutlich gemacht, dass dies dort nicht umsetzbar ist. Eventuell könnte man weiter ortseinwärts ein solches Vorhaben realisieren. Vor einer eventuellen Umfahrung West mache eine Planung aber keinen Sinn.

    Zur Sperre beim Gelände Willy erklärt der Vorsitzende, dass dies seines Wissens nur ein Notauslass sei. Er sieht in der Anlage keine Gefahr, vermutlich könne sie sogar abgebaut werden.

     

    Zum Thema Rückschnitt entlang der Uferbereiche berichtet der Vorsitzende vom Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz. Ein Abmähen der Böschungen wäre nach Auskunft der Naturschutzbehörde erst ab August möglich. So werde dies auch gehandhabt.

     

    GR Krieg wirft ein, dass je besser die Ufer ausgeputzt sind, die Unterlieger umso schneller unter Wasser sind.

     

    Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang noch von einer Umweltmeldung eines Privaten an das Regierungspräsidium, zu welcher die Gemeinde jetzt eine Stellungnahme an das Landratsamt abgeben musste. Auch hierbei ging es um das schwierige Verhältnis von Natur- und Hochwasserschutz bezüglich der Bachpflege.

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