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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 29.09.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2021 geht zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

     

     

     

    Az.: 472.21:0001

    Kindergartenferien 2022

    In Absprache mit dem Gesamtelternbeirat wurden die folgenden Ferien- und Schließzeiten für das Jahr 2022 festgelegt:

    •  Freitag, 17.06.2022 (Brückentag)
    • Sommerferien 2022: Montag, 1.8.2022 bis Freitag, 19.08.2022 (die Sommerferien finden im jährlichen Wechsel in der 1.-3. oder in der 2.-4. Augustwoche statt)
    • Weihnachtsferien 2022/23: Dienstag, 27.12.2022 bis Donnerstag, 5.1.2023

     

     

    Az.: 149.1:2020/0009/6

    Testzentrum Alter Bauhof

    Da der Bedarf an Tests in Nordheim aktuell von den Teststellen im Ort und Umgebung abgedeckt werden kann, verbleibt unser kommunales Testzentrum „in Wartestellung“. Das heißt, das Testzentrum bleibt weiterhin geschlossen bzw. wird vorerst nicht wieder in Betrieb gehen.

    Sollten sich doch noch Änderungen ergeben, z.B. erhöhter Testbedarf oder ähnliches, stehen sowohl die technischen, wie auch formalen Voraussetzungen (Terminbuchungssystem, Zertifizierung, Beauftragung Gesundheitsamt, Einsatz MitarbeiterInnen), um den Betrieb wieder aufnehmen zu können.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "A la Fontaine, 1. Änderung"; 
    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
    a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung 
    b) Satzungsbeschluss

    Protokoll

    Az.: 621.410:0091/05/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2021 vor.

     

    GR Weinstok ist befangen und verlässt das Sitzungsrund.

     

    GI Sager erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Anschließend geht Herr Plieninger vom Büro Käser auf die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ein.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    a) Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 4 beschlossen.

    b) Der Gemeinderat beschließt die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Satzungen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Radwegverbindung Nordheim / Brackenheim-Hausen; 
    Vergabe von Bauleistungen

    Protokoll

    Az.: 650.015:0014

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2021 vor.

     

    GI Sager erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Fa. Klaus Reimold GmbH aus Gemmingen erhält den Auftrag für das Gewerk Radwegverbindung Nordheim / Brackenheim-Hausen zum Angebotspreis von 121.093,38 EUR.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Mögliche einreihige Bebauung nördlich der bestehenden Straße "Im Schelmental";
    Klärung von Grundsatzfragen

    Protokoll

     

    Az.:615.01:0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 107/2021 vor.

     

    GA Keller bezieht sich auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erinnert daran, dass Angrenzer nördlich der Straße Im Schelmental im vergangenen Jahr angefragt hatten, ob auf deren Grundstücken eine einreihige Wohnbebauung ermöglicht werden kann. Im Gemeinderat wurde entsprechend berichtet. Die Verwaltung erhielt damals den Auftrag, grundsätzlich zu klären, ob dort eine Entwicklung zu Wohnbaufläche möglich wäre.

     

    Die seitherigen Gegebenheiten mit teilweise unbeplantem Außenbereich und teilweise festgesetztem Gartenhausgebiet haben eine Entwicklung für eine Wohnbebauung bislang verhindert. Ebenso schwierig ist das Vorhandensein von Obstbaumwiesen. Kürzlich ist nun das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten, welches den § 13b BauGB reaktiviert. Hiernach besteht nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines befristeten Zeitraums die gewünschte Entwicklung in Angriff zu nehmen.

     

    In dem Bereich gibt es zahlreiche Grundstückseigentümer, die wohl im Falle eines Verfahrens nicht alle einen Bauplatz erhalten können. Wichtig ist daher ein transparentes Verfahren in Abstimmung mit allen Eigentümern. Es wird vorgeschlagen, hier so vorzugehen, wie es schon öfter bei der Entwicklung von Gewerbeflächen praktiziert wurde: Die Gemeinde kauft zunächst alle Grundstücke im künftigen Baugebiet zu einem relativ niedrigen Quadratmeterpreis auf und die Beteiligten werden anschließend gleichermaßen am Erlös aus dem Verkauf der entstehenden Bauplätze beteiligt. Der Erlös ergibt sich hierbei aus den Verkaufspreisen aller Bauplätze abzüglich aller dem Baugebiet zuzurechnenden Kosten und Ausgaben. Ein Bebauungsplanverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn sich alle Grundstückseigentümer nach gleichen Vereinbarungen beteiligen. Den früheren Grundstückseigentümern soll dann ein Vorkaufsrecht für die entstehenden Bauplätze eingeräumt werden. Der Quadratmeterkaufpreis für die Bauplätze wird vom Gemeinderat festgesetzt. Durch dieses Vorgehen sollen Ansätze zu Spekulationen ausgeschlossen werden, da Bauplätze nur an "Selbstnutzer" verkauft werden.

     

    Weitere Festlegungen müssen, je nach der künftigen Entwicklung des Vorhabens später noch getroffen werden. Die Entscheidung über die Realisierung trifft, falls sich die Eigentümer einig sind, der Gemeinderat.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit allen Grundstückseigentümern im in Rede stehenden Bereich zu klären, ob Interesse und Bereitschaft an der Entwicklung zu Wohnbaufläche entsprechend den genannten Grundsätzen besteht.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Klimaschutz - KlimaPakt Baden-Württemberg; 
    Umsetzung in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim 

    a) Einstellung eines Klimaneutralitätsbeauftragten / Klimaneutrale Verwaltung 

    b) Erstellung und Fortschreibung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz

    Protokoll

    Az.: 106.00:0004/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2021 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und ergänzt, dass die Gemeinde bereits vor Jahren dem KlimaschutzPakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden entsprechend dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg beigetreten ist. Er wirbt dafür, nun gemeinsam mit den Partnern in der VVG die nächsten Schritte zu gehen.

     

    Mehrere Gemeinderäte äußern sich positiv, sowohl zur Sache als auch zur Zusammenarbeit in der VVG. 

    Auf Frage von GR Geiger bestätigt der Vorsitzende, dass der oder die zu suchende Klimaschutzbeauftragte für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Stadt Lauffen angestellt sein soll. 

     

    GR Michelbach ist wichtig, dass sich die Person des Klimaschutzbeauftragten zu gegebener Zeit nicht nur um die Belange der Kommunalverwaltungen, sondern auch um die Bürger kümmern soll.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Nordheim-Neckarwestheim soll zur gemeinsamen Umsetzung der klimaneutralen Verwaltung ein Klimaneutralitätsbeauftragter eingestellt werden.
    2. Die entsprechende Förderung dieser Stelle und der Sachkosten ist über das Landesprogramm „Klimaschutz PLUS“ zu beantragen.
    3. Die Kostenaufteilung zwischen den Kommunen der VVG ist über eine Verwaltungsvereinbarung festzulegen. Verteilungsschlüssel ist die Einwohnerzahl jeweils zum 30.06. des Vorjahres.
    4. Zur Erstellung einer gemeinsamen CO2-Bilanz für das Gebiet der VVG soll ein entsprechendes Angebot eines externen Beratungsbüros eingeholt werden.
  • Tagesordnungspunkt 6

    Jahresabschluss 2020 des Wasserwerks Nordheim

    Protokoll

    Az.: 815.916:2020-1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2021 vor.

     

    GA Reegen erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Jahresabschluss 2020 des Wasserwerks Nordheim wird entsprechend der Anlage "Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für das Wasserwerk Nordheim" festgestellt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Interkommunale Zusammenarbeit im Standesamtswesen mit Neckarwestheim 

    Protokoll

    Az.: 071.02:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2021 vor.

     

    Herr Eismann erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Mehrere Gemeinderäte begrüßen die geplante interkommunale Zusammenarbeit.

    Auf Nachfrage von GR Geiger, von wem die Initiative stammt, teilt der Vorsitzende mit, dass sich dieses im Rahmen eines Gespräches zwischen den Bürgermeistern und auf Grundlage eines funktionierenden Beispiels in anderen Gemeinden entwickelt hat.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Gemeinderat beschließt die "Kommunale Vereinbarung zwischen der Gemeinde Neckarwestheim und der Gemeinde Nordheim für eine Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens" wie in der Anlage zum Protokoll dargestellt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Ortsschild Nordhausen; 
    Zusatzbezeichnung „Waldenserort“

    Protokoll

    Az.: 650.411:0002, 020.2:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2021 vor.

     

     

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass -wie auch in der Sitzungsvorlage ausgeführt- entsprechend der Gemeindeordnung der Beschluss mit einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen aller Mitglieder des Gremiums zu fassen ist. Ausnahmsweise ist dieses Quorum in der aktuellen Sitzung nicht erfüllt.

     

    Übereinstimmend wird deshalb festgehalten, dass Beratung und Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt und auf die kommende Sitzung verschoben werden.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0004

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

     

    1. Gebrüder Eberhard GmbH, Nordheim: 200 EUR für die Freiwillige Feuerwehr

    2. Anonyme Spende in Höhe von 20 EUR für die Nordheimer Kindergärten.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 815.41:0012

    Erstellung eines Wasserstrukturgutachtens

    Der Zuschuss für die Erstellung eines Wasserstrukturgutachtens wurde zwischenzeitlich bewilligt. Die Fa. RBS wave GmbH aus Stuttgart wurde entsprechend dem Beschluss im Gemeinderat vom 26.03.2021 mit der Erstellung beauftragt. Das Gutachten wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres vorliegen.

     

    Az.: 211.7:0004/1

    Projekt S-B-M an der Kurt-von-Marval-Schule

    Bereits seit einigen Jahren läuft an der Kurt-von-Marval-Schule im Rahmen der Ganztagsgrundschule das Projekt „Singen-Bewegen-Musizieren“ (S-B-M) in Kooperation mit der Musikschule Lauffen. Durchgeführt wird das Projekt in 6 Gruppen mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 45 Minuten pro Gruppe.

    Die Kosten betragen 2.400 EUR pro Gruppe. 2 Gruppen werden durch die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden abgedeckt, die Kosten der restlichen 4 Gruppen werden auch weiterhin von der Gemeinde Nordheim bezahlt.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

    Az.: 211.7:0001/4

    Betreuungszeiten an der Kurt-von-Marval-Schule (Ganztag und FLIBS+)

    Bereits mit Beginn des neuen Schuljahres wurde im Mitteilungsblatt bekanntgegeben, dass die Betreuungszeiten FLIBS+ der Kurt-von-Marval-Schule aufgrund Personalmangel vorerst gekürzt werden müssen. Die Betreuung in den Randzeiten Mo - Fr 16 - 17 Uhr, sowie der Freitagnachmittag 13.30 - 16 Uhr ist somit vorerst ausgesetzt.

    Da noch immer weitere Anmeldungen kommen, besteht aktuell ein Anmeldestopp für die zusätzlichen Betreuungszeiten und den Ganztag. Sobald der momentane Personalmangel wieder ausgeglichen werden kann, sollen auch die Betreuungszeiten wieder dem ursprünglichen Umfang angepasst werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

    Az.: 464.4:0002

    Öffnung des Jugendhauses

    Seit Anfang des Jahres 2021 ist das Jugendhaus aufgrund Corona und unbesetzter Stelle des Jugendhausleiters geschlossen.

    Um den Kindern und Jugendlichen trotzdem eine Anlaufstelle und Aufenthaltsmöglichkeit zu bieten, wurde in Zusammenarbeit mit Bernd Maier und Melanie Spenrath (Integrationsbeauftragte) das Jugendhaus an zwei Tagen pro Woche geöffnet.

     

    Dieses Angebot wurde bereits von einigen Kindern und Jugendlichen angenommen. Da hier offensichtlich weiterer Bedarf besteht, versucht die Verwaltung eine Übergangslösung zur Öffnung des Jugendhauses zu schaffen. Das Jugendhaus wird deshalb ab dem 04.10.2021 an vier Nachmittagen (jeweils 15:30 - 18:30 Uhr) unter Aufsicht von Bernd Maier oder Melanie Spenrath geöffnet. Auch das Mittagsband der Kurt-von-Marval-Schule wird weiterhin von Bernd Maier angeboten.

    Die Bemühungen um eine Stellenbesetzung laufen weiter. Die Stellenanzeige ist sowohl auf den Onlineportalen der entsprechenden Hochschulen, wie auf unserer Homepage online und wird auch über Mailverteiler im Landkreis bzw. den umliegenden Mitteilungsblättern veröffentlicht.

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur

    Kenntnis.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0010/5
    Luftfilter und CO2-Ampeln an Schulen und Kindergärten

    GA Braun teilt mit, dass die Verwaltung in intensivem Austausch mit den Schulleitern der Schulen Nordheim und Nordhausen und der Gesamtleitungen der Kindergärten und Krippen steht. Aktuell ist der Wunsch der Erzieherinnen nach Luftreinigungsgeräten nur für einen Wickelraum vorhanden. Es wird auf eine ausreichende und gute Belüftung der Räume Wert gelegt. Die Gemeinde besitzt im Wesentlichen nach Definition nur gut belüftbare Räume, in denen Fenster bzw. Raumlufttechnische Anlagen oder beides verbaut sind. Für Räume, die nur mit erhöhtem Aufwand zu belüften sind, wäre eine zusätzliche Lüftungsmöglichkeit überlegenswert und derzeitig auch förderfähig. Dem Thema C02-Sensoren stehen die Beteiligten aufgeschlossen gegenüber. In den Schulen sollen die Sensoren der Orientierung zum Lüftungsverhalten der einzelnen Klassen dienen und nur stichprobenartig zum Einsatz kommen. Eine Ausstattung jeden Klassenzimmers wird als nicht notwendig erachtet. Im Kindergarten und in den Krippen besteht der Wunsch nach CO2-Sensoren in den einzelnen Einrichtungen. Die Ampeln sollen als Orientierung zum Lüftungsverhalten dienen. Die Gemeindeverwaltung hat zwei Testgeräte beschafft und Rückmeldungen der pädagogischen Fachkräfte erhalten. Diese waren durchgehend positiv.

     

    Az.: 564.22:0012

    Sporthalle; Benutzung von Haftmitteln

    GA Braun erläutert, dass es bereits nach wenigen Wochen Spiel- und Trainingsbetrieb erhöhte Verschmutzungen auf dem neuen Hallenboden durch Haftmittel gibt. Erste Versuche, das wasserlösliche Haftmittel mit der Reinigungsmaschine zu entfernen, sind nicht geglückt. Die Verwaltung ist bereits in Kontakt mit den Vereinen und dem Bodenhersteller und versucht Lösungen zu erarbeiten.

     

     

     

    Az.:701.66:0002/3
    Gewässerunfall RÜB I am 11.09.2021
    Der Vorsitzende spricht den Gewässerunfall an, über den das Wesentliche bereits im Mitteilungsblatt berichtet wurde. Zum Sachstand teilt er mit, dass derzeit in Absprach mit dem Ingenieurbüro und dem Landratsamt erarbeitet wird, wie künftig überwacht und vorgegangen werden soll, damit sich solches nach Möglichkeit nicht wiederholt. Angesichts der Fülle und der erforderlichen Fachlichkeit der notwendigen Tätigkeiten wird auch geprüft, ob – dem Beispiel von Nachbargemeinden folgend – die Aufgabe an externe Dienstleister vergeben wird.

     

     

    Anfragen:

     

    Az.:797.79:0005

    Bürgerbus Nordheim

     

    GR Hachtel teilt mit, dass sie angesprochen wurde, ob der Bürgerbus auch samstags fahren könne.

    Der Bürgermeister teilt mit, dass er die Frage zur Prüfung mitnimmt. Er weist aber auch darauf hin, dass sich Fahrer finden müssen, dass an Samstagen u.a. keine Arztbesuche möglich sind, welche ansonsten häufig ein Grund für Fahrten mit dem Bürgerbus sind, und er weist darauf hin, dass die typische Klientel für den Bürgerbus durchaus an Wochentagen Zeit hat, beispielsweise zum Einkaufen zu fahren.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    keine Anfragen

     

     

     

     

     

     

     

     

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