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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 18.10.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 20.09.2021 zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 20.09.2021 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 253/1, Im Brühl 10;
Bauvoranfrage für Neubau eines EinfamilienhausesProtokollAz.: 632.62:Im Brühl 10/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2021 vor.
GA Braun berichtet, dass sich das Vorhaben im sogenannten Außenbereich im Innenbereich befindet und nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.
Der Außenbereich stellt hohe Voraussetzungen an eine Bebauung und ist vorwiegend landwirtschaftlichen Vorhaben vorbehalten. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Durch eine Bebauung wäre eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange in diesem Fall aber gegeben, weil dort die natürliche Eigenart der vorhandenen großflächigen innerörtlichen Grünfläche gestört wird. Langfristiges und im Flächennutzungsplan dokumentiertes Ziel der Gemeinde ist für diesen Bereich eine Grünfläche. Zudem sieht die Gemeinde im vorliegenden Fall die Erschließung als nicht gesichert oder zumindest als fraglich an. Das Wohnhaus muss über einen Feldweg angefahren werden.
GR Altmann verweist auf ein Schriftstück des Architekten, welches den Mitgliedern des Gemeinderats vor der Sitzung zuging. Er fragt nach, welche Rechtsgrundlage der Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens zugrunde gelegt werden, da sich die Rechtsansichten von Verwaltung und Architekt diesbezüglich unterscheiden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Ausführungen von GA Braun auf Absprachen mit dem Landratsamt beruhen und dieses das Vorhaben im sogenannten Außenbereich im Innenbereich einordnet. Er erinnert zudem daran, dass das Einvernehmen in ähnlichen Fällen ebenfalls versagt wurde und gleiche Fälle auch gleich zu behandeln sind. GR Seiffert und GR Hachtel sprechen sich für eine Erhaltung der innerörtlichen Grünzüge und gegen eine Bebauung im Bereich des Flurstücks 253/1 aus.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 35 BauGB wird nicht erteilt, da das Gremium der Ansicht ist, dass durch eine Bebauung des Flurstücks 253/1 vom Flächennutzungsplan abgewichen wird und dadurch öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Darüber hinaus sieht das Gremium die Erschließung als nicht gesichert oder zumindest als fraglich an.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 689, Gartenstraße 32;
Abbruch ehemaliger Schweinestall
ProtokollAz.: 632.63:Gartenstraße 32/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Ortskern Nordhausen, 1. Änderung" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 4367, Kernerstraße 1;
Errichtung einer Gartenanlage mit Pool und Sitzbereich
ProtokollAz.:632.62:Kernerstraße 1/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Weihen/Heilbronner Straße" befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht. Mit dem Vorhaben wurde bereits begonnen.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 6658, 6660, 6661, 6662, 6663, Gewann: Vorderes Katzental;
Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung
ProtokollAz.:364.412:0021/0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2021 vor.
GR Nagel ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
GI Sager berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6658, 6660, 6661, 6662, 6663 im Gewann "Vorderes Katzental" zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 34 Ar mit rund 650 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeine erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 6424 und 6426, Gewann: Hinteres Katzental;
Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung
ProtokollAz.:364.412:0021/0009
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2021 vor.
GR Nagel ist befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
GI Sager berichtet, dass der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 6424 und 6426 im Gewann "Hinteres Katzental" zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 24 Ar mit rund 450 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeine erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 1423, Im Langen Rain 7;
Errichtung eines Carports
ProtokollAz.:632.62:Im Langen Rain 7/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 118/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Im Langen Rain, 1. Änderung" aus dem Jahr 1961 befindet. Die vorgegebene Baulinie entlang der Straße Im Langen Rain soll überschritten werden. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.
Einstimmig ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass mit der Längsseite des Carports ein Abstand von 50 cm zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.
- Tagesordnungspunkt 8
Bausache: Flurstück 973/2, Wartbergstraße 3;
Dachaufstockung Wohnhaus
ProtokollAz.:632.62:Wartbergstraße 3/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 119/2021 vor.
GI Sager berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „A la Redoute“ befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt. Das Landratsamt Heilbronn beurteilt die Dachaufstockung als sogenannten „Dachreiter“. Es setzt den Schnittpunkt zwischen der Außenwand und der Dachhaut als Beginn des Dachraumes an. Demnach würde die maximale Gebäudehöhe um 1,4 m überschritten werden. Zudem entsteht nach Ansicht des Landratsamts durch die Dachaufstockung ein zweites Vollgeschoss. Dies wäre ein weiterer Verstoß gegen den Bebauungsplan, welcher an dieser Stelle nur ein Vollgeschoss zulässt. Außerdem wird die mit ca. 30° festgesetzte Dachneigung um etwa 14° unterschritten.
GR Geiger erkundigt sich, warum sich die Verwaltung in diesem Fall gegen eine Innenverdichtung ausspricht. Der Vorsitzende erläutert, dass in diesem Fall die Grundzüge der Planung nicht nur berührt werden, sondern mit dem Vorhaben schwerwiegend gegen diese verstoßen wird.
Mit 2 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen ergeht folgender
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird nicht erteilt.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 562.122:0005
Sportplatz Nordhausen; Beeinträchtigung des Flutlichts durch Bäume
Der Vorsitzende berichtet und zeigt anhand Fotos, dass einige Bäume entlang des alten Sportplatzes in Nordhausen einen solch großen Schatten werfen, dass die Spieler die Begrenzungslinien trotz Flutlicht nur schwer erkennen können. Dadurch kann bei Dunkelheit nur erschwert trainiert und kaum gespielt werden. Die Verwaltung und der Bauhofleiter haben sich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Es ist nun vorgesehen, in der Mitte des Platzes, wo der Schattenwurf am größten ist, rechts und links des Flutlichtmastens 2 Bäume zu fällen.
GR Seifert fragt nach, ob eventuell das Flutlicht versetzt werden könnte.
Der Vorsitzende verneint dies.