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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.10.2021 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.09.2021 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0001/2

    Mobiles Impf-Angebot

    In Absprache mit dem LRA wird voraussichtlich am 6. oder 13.11. (jeweils samstags) ein mobiles Impfteam nach Nordheim ins Gemeindezentrum Alter Bauhof kommen. Im Angebot sind dann ca. 100 Impfdosen BionTech und Johnson&Johnson; geimpft wird alles ab 12 Jahren, egal ob Erst-, Zweit- oder Drittimpfung.

     

     

    Az.: 880.22:0007
    Mieterhöhung gemeindeeigener Gebäude am 2022

    In seiner Zuständigkeit hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2021 Erhöhung der Wohn- und Gewerbemieten um bis zu 10% ab 1.1.2022 beschlossen

  • Tagesordnungspunkt 2

    Umstellung der restlichen technischen Straßenleuchten auf LED-Technik;

    Vergabe von Lieferung und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.:656.42:0024/01/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 120/2021 und die Tischvorlage vor.

     

    GA Braun erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und der Tischvorlage.

     

    Für eine Ortsbesichtigung wurden mehrere Modelle in der Kreuzstraße montiert. Der Technische Ausschuss hat diese hinsichtlich Ausleuchtung und weiterer Kriterien bewertet. Aus der Bewerbungsmatrix wurde der Bieter mit der besten Punktzahl ermittelt. 

     

    Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden

    Beschluss:

    Die Fa. Fischer- J.W. Zander GmbH & Co. KG aus Erlenbach erhält den Auftrag für das Gewerk Umstellung der restlichen Straßenleuchten auf LED-Technik mit dem Beleuchtungsmodell Siteco SL 31 zum Angebotspreis von 187.820,38 EUR.

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2022

    Protokoll

     

    Az.: 963.11:0012

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 122/2021 vor.

     

    Der Kämmerer berichtet aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss und erläutert, dass die dort vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuer um 15 anstatt um 10 Hebesatzpunkte weitere Mehreinnahmen von gut 26.000 EUR bringen würde.

    Weiter führt er aus, dass die Gemeinde in erster Linie dafür zu sorgen hat, dass sie Entgelte aus ihren erbrachten Leistungen einnimmt. Erst danach kommt die Erhebung von Steuern, bevor an letzter Stelle die Kreditaufnahme folgt, soweit eine andere Finanzierung nicht möglich ist.

     

    Der Gemeinderat hat die Grundsteuern A+B zuletzt zum Haushaltsjahr 2016 von 370 auf 390 Hebesatzpunkte erhöht. Die Gewerbesteuer wurde letztmalig in 2011 von 350 auf 360 Hebesatzpunkte erhöht.

     

    Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gemeinde - ebenso wie private Haushalte und Betriebe - mit steigenden Kosten umzugehen hat, mit denen die Einnahmen nicht Schritt halten. Dies bestätigt auch die Rechtsaufsichtsbehörde, die zur Verbesserung der Finanzsituation strukturelle Maßnahmen anmahnt.

    Erster Ansatz struktureller Maßnahmen ist stets die Reduzierung von Ausgaben. Ausgaben reduzieren heißt aber regelmäßig gleichzeitig, Aufgaben reduzieren. Dem Vorsitzenden ist keine größere Aufgabe bekannt, die nicht mehr erfüllt werden muss oder soll.

     

    Das große Aufgabenspektrum der Gemeinde, das gesamte Angebot und die Infrastruktur kosten Geld. Geld das für viele Aufgaben nicht mit direkt entgegenstehenden Gebühren finanziert werden kann, wie z.B. bei den Kindergärten, Hallen, Sportanlagen oder dem Freibad. Auch die laufende Unterhaltung z.B. der Straßen oder der Grünanlagen braucht allgemeine Finanzierungsmittel.

    Vor diesem Hintergrund ist nach den Worten des Vorsitzenden eine Diskussion über eine angemessene Erhöhung der Realsteuern entstanden mit dem Ergebnis, dass sich ein Konsens abzeichnet. Die in Rede stehenden Erhöhungen hält auch der Vorsitzende für notwendig und vertretbar.

     

    GR Altmann fragt, ob der Hebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform erneut geändert werden soll.

    Der Vorsitzende teilt mit, dass er davon ausgehe. Allerdings nicht wegen einer angestrebten Erhöhung, sondern deshalb, weil sozusagen mit dem Ziel eines gleichbleibenden Steueraufkommens und neuer Meßbeträge der Finanzverwaltung in einer Rückwärtsrechnung der Hebesatz zu ermitteln ist, der zu einem aufkommensneutralen Gesamtbetrag führt.

    GR Michelbach weist darauf hin, dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren viele Aufgaben gut erledigt hat. Zuletzt war die Aufnahme von Krediten erforderlich. Die nun in Rede stehende 30 Hebesatzpunkte bei den Grundsteuern halten hoffentlich ein paar Jahre. Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 15 Hebesatzpunkte hält GR Michelbach für angemessen.

    GR Wehler weist darauf hin, dass die Erhöhung von Steuern niemandem Spaß mache, aber in diesem Falle notwendig und vertretbar ist.

    GR Geiger erinnert daran, dass alle Fraktionen das Thema schon in den letzten Haushaltsreden angekündigt haben. Entsprechend werden nun die in Rede stehenden Erhöhungen auch mitgetragen. Aus Sicht der CDU sind keine wesentlichen überflüssigen Ausgaben erkennbar.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgender

    Beschluss:

    1. Die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuern A und B werden ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 420 v.H. festgesetzt.
    2. Der Gewerbesteuerhebesatz wird ab dem Haushaltsjahr 2022 auf 375 v.H. festgesetzt.
    3. Die Festsetzung des Hebesatzes erfolgt im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
  • Tagesordnungspunkt 4

    Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

    Protokoll

     

    Az.: 108.50:0004/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 123/2021 vor.

     

    Der Kämmerer berichtet aus den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und erläutert den Sachverhalt nochmals kurz anhand der Vorlage. Zwischenzeitlich werden 11 gemeindliche Gebäuden als Unterbringungsmöglichkeiten genutzt. Diese sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Kalkulation beruht dabei auf der Summe aller Aufwendungen für diese Gebäude geteilt durch die gesamt zur Verfügung stehende Einquartierungsfläche. Das Ganze wird über einen Zeitraum von 3 Jahren betrachtet, was dann zur vorgeschlagenen Benutzungsgebühr pro Quadratmeter und Monat führt.

     

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Neufassung der "Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 22.10.2021", wie in der Anlage zum Protokoll dargestellt, wird beschlossen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Ortsschild Nordhausen; 
    Zusatzbezeichnung „Waldenserort“

    Protokoll

     

    Az.:650.411:0002, 020.2:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 124/2021 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Ohne weitere Diskussion ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Gemeinde Nordheim bestimmt „Waldenserort“ als sonstige Bezeichnung im Sinne von § 5 Absatz der Gemeindeordnung für den Teilort Nordhausen. Die Genehmigung zur künftigen Führung der Bezeichnung „Waldenserort Nordhausen“ auf den Ortsschildern soll von der Verwaltung beim Innenministerium beantragt werden. 

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.: 960.041:0004

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

     

    Herr Klaus Müller, Sindelfingen: 100 EUR für die Freiwillige Feuerwehr.

     

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.:173.221:0007

    Sonderförderprogramm Sirenen; Zuschussantrag ist gestellt

    Der Vorsitzende erinnert daran, dass nicht erst die jüngsten katastrophalen Überschwemmungen im Westen Deutschlands gezeigt haben, wie wichtig funktionierende Warneinrichtungen für den Schutz der Bevölkerung sein können. Vor diesem Hintergrund wurde ein aktuelles Förderprogramm aufgelegt, welches die Schaffung und Umrüstung von Sirenen großzügig bezuschussen soll. Nach bisher vorliegenden Informationen wird mit Kosten von rund 17.000 EUR pro Standort und mit einem Zuschuss von jeweils ca. 10.000 EUR pro Standort gerechnet. Die Gemeinde hat unverzüglich einen Zuschussantrag für die Neuschaffung bzw. Umrüstung von insgesamt 5 Sirenenstandorten gestellt.

    Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass ein zusätzlicher Sirenenstandort zu schaffen wäre. Die bereits vorhandenen vier Standorte in Nordheim und Nordhausen sind derzeit mit herkömmlichen und seit Jahrzehnten üblichen Sirenen bestückt, die an der Stromversorgung hängen und von dieser abhängig sind. Digitale Sirenen neuerer Generation funktionieren längere Zeit auch bei Stromausfall, können außerdem zentral von der Rettungsleitstelle gesteuert werden und bieten weitere Vorteile. Weil dies im Ernstfall von großer Bedeutung sein kann, wird insgesamt die Erneuerung angestrebt.

    Obwohl sich die Gemeinde unverzüglich um den Zuschuss beworben hat, ist noch nicht sicher, dass dieser gewährt wird. Vermutlich bewerben sich fast alle Kommunen um entsprechende Unterstützung, die nach dem „Windhundprinzip“ verteilt werden soll. Ungeachtet dieser wichtigen offenen Frage möchte das Landratsamt schon die Ausschreibung vorbereiten und erfragt bei den Gemeinden die verbindliche Teilnahme.

     

    Die Verwaltung wird den Gemeinderat über den weiteren Verlauf informieren.

     

     

    Az.: 149.1:2020/0010/6

    Luftfilter und CO2-Ampeln für Schulen und Kindergärten

    Im Rahmen des Förderprogramms für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren wurde ein Förderantrag für die Beschaffung von 23 CO2-Sensoren sowie 4 Raumluftfiltergeräten gestellt. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde eine Reservierungsbestätigung vom Kultusministerium erhalten und kann die Beschaffung der Geräte vornehmen.

     

    Es wird davon ausgegangen, dass Fördermittel in Höhe von 50% gewährt werden.

     

     

    Az.: 471.691:0004
    Fluchttreppe Kindergarten Hauptstraße

    GA Braun berichtet, dass zwischenzeitlich die Baufreigabe für das Vorhaben vorliegt. Da bis zur abschließenden statischen Prüfung durch das Landratsamt kein Auftrag erteilt werden konnte, haben sich zwischenzeitlich Preissteigerungen beim Baustahl ergeben. Ebenso wurde die vom Denkmalschutz geforderte Beschichtung in "moosgrün" sowie die erhöhte Rutschhemmung der Stufen angeboten. Es handelt sich hierbei um Mehrkosten von 3.115,00 EUR netto. Die Mehrkosten sind als angemessen zu beurteilen. Die Auftragssumme erhöht sich daher auf insgesamt 29.395,38 EUR brutto. Mit den Fundamentarbeiten wird bereits am kommenden Montag begonnen.

     

    Einstimmig ergeht folgender

    Beschluss:

    Die Fa. Paul Frank Metallbau wird mit den Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe am Kindergarten Hauptstraße zum Angebotspreis von 29.395,38 EUR beauftragt.

     

     

    Anfragen:

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nach dem Sachstand bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Nordhausen gefragt. 

    Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Ausgleichsmaßnahmen als Teil des Gesamtprojektes Aufgabe des Straßenbaulastträgers und damit des Landes sind. Derzeit bemüht sich das Land, die noch nicht durchgeführten Maßnahmen in der kommenden Pflanzperiode umzusetzen. Entlang der eigentlichen Straße ist die Pflanzung von ca. 50 Bäumen vorgesehen. Weil die ursprünglich vorgesehenen Standorte teilweise nicht möglich sind, bemüht sich die Gemeindeverwaltung derzeit dabei, das Land bei der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten zu unterstützen. Die zusätzlich vorgesehene Renaturierung eines größeren Abschnitts des Breibachs sollte auf jeden Fall möglich sein; es wird erwartet, dass diese demnächst durchgeführt wird.

     

    Weiter wurde aus der Mitte des Gemeinderates gefragt, ob alle Ausgleichsmaßnahmen für die eigenen Baugebiete erfolgt sind. Hierzu verwies der Vorsitzende auf die beiden jüngsten Baugebiete Süd-West II und Süd-West III und auf die für diese Baugebiete mit dem Landratsamt vertraglich vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen. Diese bestehen in der Bachrenaturierung und der Anlegung von Streuobstwiesen und offenen Rückhaltebecken südlich der Baugebiete. Diese Maßnahmen sind seit Jahren umgesetzt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Az.: ohne

    Ein Bürger weist darauf hin, dass im Bereich rund um die Ortsumfahrung Nordhausen neu gesetzte Grenzsteine vermutlich durch grenzwertiges Pflügen entfallen sind.

    Der Vorsitzende antwortet, dass dies immer wieder vorkommt. Wo der Verursacher ermittelt werden kann, hat dieser die Wiederherstellung zu besorgen bzw. die Kosten dafür zu tragen.

    Weiter weist der Bürger darauf hin, dass teilweise die vom Land für Ausgleichsmaßnahmen erworbenen Flächen landwirtschaftlich genutzt werden.

    Der Vorsitzende antwortet, dass nach Auskunft des Straßenbauamtes die Ausgleichsmaßnahmen demnächst realisiert werden sollen. In diesem Zusammenhang werden Grenzen, die bis zur Vermessung nicht erkennbar werden, vermutlich bereinigt.

     

     

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