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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 21.03.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 21.02.2022 zur Unterschrift in Umlauf.

    Vorsitzender Conte verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 21.02.2022 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 1330/1, Südstraße 23; 
    Errichtung einer Fertiggarage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Südstraße 23/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 27/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet und nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.


    Für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt, wurde im Januar dieses Jahres aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Südstraße" eine Veränderungssperre erlassen. Daher ist zunächst darüber zu entscheiden, ob das Vorhaben den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans entspricht und deshalb eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre erteilt werden kann. Anschließend ist noch über das Einfügen in die Umgebungsbebauung zu befinden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 und § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 4727/2, Birkenweg 12;
    Umbau durch Dacherhöhung an einem bestehenden 3-Familienhaus mit Antrag auf Abrissgenehmigung des bestehenden Daches

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Birkenweg 12/0011

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Klimmerdingen" befindet und gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt.


    Nachdem die Baurechtsbehörde zwischenzeitlich festgestellt hat, dass in diesem Bebauungsplangebiet die Traufhöhen bei den bestehenden Gebäuden auf Grundlage der im Mittel gemessenen geplanten Geländehöhe ermittelt wurden, ergab sich eine Änderung beim Höhenverstoß des Vorhabens gegenüber den Angaben in der Sitzungsvorlage. Die maximal zulässige Traufhöhe wird nach nochmaliger Prüfung durch die Baurechtsbehörde nunmehr um 1,03 m und die zulässige Kniestockhöhe um 0,30 m überschritten.

    GR Kurz ist der Ansicht, dass der Höhenverstoß in dieser Lage kaum auffallen würde. Er würde die Möglichkeit einer Nachverdichtung dort begrüßen.

    Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Schritt zu einem Präzedenzfall führen kann und man den Nachbarn dort auch entsprechende Höhenverstöße zugestehen müsste.

    Die Gemeinderäte Krieg und Langguth sprechen sich ebenfalls für eine mögliche Nachverdichtung an dieser Stelle aus.

     

    Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender

    Beschlussvorschlag:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Flurstück 1035

    Errichtung einer Umspannstation im Gebiet Lange Hälden

    Zur Sicherstellung der Stromversorgung beabsichtigt die Netze BW eine Umspannstation im Gebiet Lange Hälden zu errichten. Das Objekt soll auf einer gemeindeeigenen Fläche als Kompaktstation errichtet werden. Die Station ist 2,80 m breit, 2,00 m lang und 1,80 m hoch. Laut Anhang zu § 50 LBO Abs. 1 j) sind Gebäude für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität im Innenbereich bis 30 qm Grundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei. Die projektierte Kompaktstation entspricht diesen Vorgaben und ist daher verfahrensfrei.

    Es bestehen Einwendungen von der Nachbarschaft. Mögliche Ersatzstandorte wurde geprüft, verursachen aber einen erhöhten Mehraufwand.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt

    Kenntnis.

     

     

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