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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 16.05.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 25.04.2022 zur Unterschrift in Umlauf.

    BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 25.04.2022 gefassten Beschlüsse.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 1029/1, Klausenstraße 18;
    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Klausenstraße 18/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 48/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans "Klausenstraße" befindet. Die darin vorgegebene Baulinie wird mit der Garage um maximal ca. 2,50 m überschritten. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Für das Einfamilienhaus ist eine Garage mit 2 Stellplätzen vorgesehen. Die Gebäudehöhe fügt sich im Vergleich zu den Gebäuden Klausenstraße 20 und 22, die ebenfalls giebelständig zur Straße stehen, ein. Die nördlich gelegenen Gebäude stehen mit der Traufseite in Richtung Straße und sind daher nicht direkt vergleichbar. Die bebaute Grundfläche entspricht ebenfalls der Umgebung.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 411, Talstraße 37;
    Abbruch Wohnhaus und Scheune, Neubau 2-Familienwohnhaus mit Garagen und Stellplätzen

    Protokoll

     

    Az.:632.62:Talstraße 37/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 49/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans "Talstraße". Dessen vorgegebene Baulinie wird mit der Garage geringfügig überschritten. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Für das 2-Familienhaus sind insgesamt 4 Stellplätze vorgesehen, davon 2 in Garagen. Ein Stellplatz im Freien ist gefangen. Die Höhe der Neubauten überschreiten die der Bestandsgebäude nicht. Ein Mittelbau, der früher zwischen dem abzubrechendem Gebäude und der Scheune vorhanden war, wurde bereits abgebrochen. Somit deckt sich der Neubau nahezu mit dem vorigen Bestand.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 5154/8, Landturmstraße 10;
    Modernisierung eines bestehenden Einzelhandelsgeschäftes

    Protokoll

     

    Az.: 632.62:Landturmstraße 10/0011

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 50/2022 vor.

     

    GA Vogl informiert über die vom Antragssteller beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen. Innerhalb des Gebäudes werden bauliche Veränderungen ausgeführt und ergänzend werden Anpassungen aufgrund des neu erarbeiteten Brandschutzkonzepts umgesetzt. Das Vorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Kelteräcker IV“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 1077, 1082, 1085 und 1087, Gewann "Aux Souches";

    Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung - Vorabgenehmigung Zwischenlagerung LRA HN vom 29.04.2022 mit Sondernutzungserlaubnis

    Protokoll

     

    Az.: 364.412:0022/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 51/2022 vor.

     

    GA Vogl informiert, dass der Technische Ausschuss der Gemeinde Nordheim bereits in seiner letzten Sitzung vom 25.04.2022 sein Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung erteilt hat.

    In der Zwischenzeit hat der Antragsteller zum 28.04.2022 beim Landratsamt eine Änderung des Erdauffüllungsantrags eingereicht, über welchen neu zu entscheiden ist.

    Das Landratsamt Heilbronn hat mit Schreiben vom 29.04.2022 vorab eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zur Zwischenlagerung des Erdauffüllungsmaterials auf dem Flurstück 1087 nach Rücksprache mit dem Bauamt Nordheim erteilt.

    Der Antragsteller beabsichtigt, auf den Flurstücken 1077, 1082, 1085 und 1087 im Gewann „Aux Souches“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung und Bodenverbesserung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen ca. 45 Ar mit 450 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 15 cm. Das Erdmaterial stammt von einem Flurstück aus der Falkenstraße in Nordhausen. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0091/05/02
    Eventuelle Umplanung Bebauungsplan "Wohnen im Auerberg"

     

    Der Vorsitzende berichtet, dass der Vorhabenträger für den Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg" in einem Teilbereich eine Umplanung anstrebt. Anstelle von 3 Mehrfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern sollen nun ein Zweifamilienwohnhaus, 3 Doppelhäuser und 2 dreispännige Reihenhäuser entstehen. Die Doppel- und Reihenhäuser sollen Satteldächer erhalten und, wie auch das Zweifamilienhaus, 2-geschossig werden. Insgesamt würde es damit auf dem gesamten Areal 60 Wohneinheiten geben. Im derzeit laufenden Baugesuch sind dies noch 75 Wohneinheiten. Dies bedeutet auch eine deutliche Entlastung für die Angrenzer. Ein Modell der Planung ist im Gremium im Umlauf.

    Laut Planungsbüro könnte hierfür ein einstufiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Notwendig sind ein neuer Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabensträgers und die Überarbeitung des städtebaulichen Vertrags. Wenn alles glatt läuft, könnte im Juli der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst werden. Klar ist, dass auch hier der Vorhabenträger für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss.

    GR Krieg fragt nach den Stellplätzen, die der Vorsitzende dann anhand des Lageplans aufzeigt.

    Insgesamt sieht der Vorsitzende bisher keinen Grund für Einwände gegen die gewünschte Umplanung, die auch im Sinne der Anwohner sein sollte.

    Auch aus der Mitte des Technischen Ausschusses werden keine Bedenken geäußert oder Probleme gesehen.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt zustimmend Kenntnis.

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