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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 25.07.2022 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

     

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2022 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

     

    Az.: 815.61:0005

    Erneuerung der Wasserleitung in der Danziger Straße; Eilentscheidung des Bürgermeisters

    GA Keller berichtet, dass es vor Kurzem in der Danziger Straße einen Wasserrohrbruch gab. Bereits bei den Reparaturarbeiten hat sich gezeigt, dass sich die Wasserleitung in einem solch desolaten Zustand befindet, dass noch während der Reparatur neue Rohrbrüche an dieser Leitung entstanden sind. Die Heilbronner Versorgungs GmbH als Betriebsführerin der Wasserversorgungsanlagen hat daher dringend dazu geraten, die gesamte Leitungshaltung in der Danziger Straße im Bereich zwischen der Südstraße und der Imenstraße auszutauschen. Die HNVG hat hierfür kurzfristig ein Angebot vorgelegt, welche sich inklusive der Ingenieurleistungen auf rund 126.140 EUR brutto beläuft. Im Haushaltsplan für 2022 wurden für solche Zwecke beim Produkt Wasserwerk 63.000 EUR eingestellt. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe, für die laut Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig ist. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Vorsitzende in diesem Fall eine Eilentscheidung getroffen, die notwendigen Arbeiten ausführen zu lassen. Dies wird hiermit nochmals formell im Gemeinderat bekanntgegeben.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und Örtliche Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg, 1. Änderung"; 
    Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und § 13a BauGB 
    b) Billigung des Entwurfs
    c) Auslegungsbeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0098/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2022 vor.

     

    GA Keller berichtet, dass im vergangenen Jahr bekanntlich der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg" als Satzung beschlossen wurde. Der Vorhabenträger hat zwischenzeitlich aufgrund von Veränderungen am Wohnungsmarkt seine Konzeption angepasst. Diese stimmt nun nicht mehr mit dem geltenden Bebauungsplan überein. Die wesentliche Änderung der Konzeption besteht in der Reduzierung des Geschosswohnungsbaus im südlichen Bereich zugunsten von Eigenheimen in Form von Reihen- und Doppelhäusern. Da sich diese Änderungen auch auf die für das Gesamtvorhaben ausgelegte Tiefgarage auswirken, muss der komplette Planbereich des Bebauungsplans überarbeitet werden.

     

    Im Folgenden wird die Planänderung und das Verfahren vorgestellt.

    Die Planänderung bewirkt eine Verbesserung des städtebaulichen Übergangs in die südliche Bestandsbebauung und stellt sich harmonischer dar als die vorangegangene Planung. Nach wie vor ist eine gute Durchmischung von verschiedenen Wohnungsgrößen und -kategorien für alle Bevölkerungsschichten vorhanden, auch förderfähige Sozialwohnungen. Die vorgesehene Planänderung soll ebenfalls als vorhabenbezogener Bebauungsplan entsprechend dem vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die für das Vorgängerverfahren bereits vorliegenden Gutachten zu Lärm und Artenschutz für das neue Verfahren übernommen werden können.

     

    Ein paar Kleinigkeiten sollten vor der Auslegung im Plan noch geändert werden: Zum einen ist dies die Fläche für den Stellplatz an der Einmündung von der Straße Im Schelmental in die Straße Im Auerberg. Hier soll die Fläche komplett auf Privatgrund liegen und geringfügig verschoben werden. Zum anderen soll der Stellplatz im Bereich E zwischen dem mittleren und dem östlichen Doppelhaus geringfügig nach Norden vergrößert werden. Ein aktualisierter Lageplan hierfür wurde bereits gefertigt. Darüber hinaus wünscht der Vorhabenträger die sinngemäße textliche Übernahme der Regelung zu den Stellplatzzahlen aus dem Vorgängerbebauungsplan, welche besagt, dass in den Bereichen mit Mehrfamilienhäusern 1,5 Stellplätze je Wohnung hergestellt werden müssen und im Bereich mit Reihen- oder Doppelhäusern 2,0 Stellplätze. Bei der Entstehung von Bruchzahlen ist aufzurunden. Im Bereich mit den förderfähigen Sozialwohnungen soll es bei einem Stellplatz pro Wohnung bleiben. Die derzeit noch im Textteil befindliche einfachere Regelung von durchschnittlich 1,5 Stellplätzen pro Wohnung würde zwar die Gesamtzahl der Stellplätze ebenfalls abdecken, jedoch bei der abschnittsweisen Umsetzung des Projekts zu Schwierigkeiten führen, so dass der Wortlaut des Vorgängerplans übernommen werden soll. Auch die hierfür notwendige neue Aufteilung der Gebäudekategorien A-E wurde bereits in den neuen Lageplan aufgenommen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg, 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan vom 06.07.2022 dargestellte Abgrenzung.
    2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.07.2022, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, werden gebilligt.
      Die geringfügigen Anpassungen der Flächen für die Stellplätze im Einmündungsbereich von der Straße im Schelmental in die Straße Im Auerberg (Lage komplett auf Privatgrund) und zwischen dem mittleren und östlichen Doppelhaus (Vergrößerung nach Norden) sollen zur Auslegung in den Plan eingearbeitet werden. Des Weiteren soll der Textteil zur Auslegung hinsichtlich der Erhöhung der Stellplatzzahl angepasst werden. Der Passus soll lauten:
      "Erhöhung der Zahl der Stellplätze (§ 74 (2) Nr. 2 LBO): Die Stellplatzverpflichtung (§ 37 (1) LBO) wird für Wohnungen in den Bereichen B und C auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit und in den Bereichen D und E auf 2,0 Stellplätze je Wohneinheit erhöht. Bei der Entstehung von Bruchzahlen ist aufzurunden."
    3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Umstellung der restlichen dekorativen Straßenleuchten auf LED-Technik; 
    Vergabe von Lieferung und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 656.42:0024/02/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2022 und die Tischvorlage hierzu vor.

     

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Auf die öffentliche Ausschreibung der Leistungen sind 5 Angebote eingegangen. Für die abschließende Bewertung der angebotenen Leuchten hat der Technische Ausschuss die zugrunde zu legende Bewertungsmatrix hinsichtlich der letzten beiden Spalten vervollständigt. Leider wurde von den Bietern trotz zwingender Vorgabe in der Ausschreibung nur ein Modell einer Pilzleuchte und einer Masthängeleuchte tatsächlich als Musterleuchten vorgelegt, so dass die Spalte 4 (visueller Eindruck im Nachtbetrieb/Lichtverteilung/Gleichmäßigkeit etc.) in der Vorberatung nicht beurteilt werden konnte. Lediglich die Spalte 5 (Ästhetik/Montagefreundlichkeit etc.) konnte ergänzt werden. Die höchste Bepunktung in der Bewertungsmatrix erhielten mit Abstand die von der Fa. Elektro Jerg GmbH aus Aalen angebotenen Masthängeleuchten von Trilux und die Pilzleuchten von Siteco, die anhand von Fotos gezeigt werden. Die Kostenschätzung für die Leuchten belief sich auf rund 64.200 €, das tatsächliche Angebot ist mit 53.189,17 Euro um 18 % günstiger ausgefallen. Die Leuchten in der Ortsdurchfahrt und deren Masten sollen hierbei in anthrazitgrau, wie bereits in der Ortsmitte vorhanden (Geländer, Bänke, Sondermast am Rathaus etc.), gestaltet werden. Der Aufpreis hierfür beträgt insgesamt 2.731,05 Euro für Bogen und Leuchten.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Fa. Elektro Jerg GmbH aus Aalen erhält den Auftrag für die Umstellung der restlichen dekorativen Straßenleuchten auf LED-Technik mit dem Leuchtenmodell Siteco Pilzleuchte LED, Modul 540 Plus, für den Park und dem Leuchtenmodell Masthängeleuchte Trilux 9301K für die Ortsdurchfahrt zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 53.189,17 EUR.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Ortsbücherei;
    Durchführung von Brandschutzmaßnahmen;
    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Az.: 354.21:0011/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 78/2022 vor.

     

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschluss abgestimmt:

     

    Die Fa. Danner Metallbau GmbH aus Güglingen erhält den Auftrag für das Gewerk Schlosserarbeiten zum Angebotspreis von 35.717,85 EUR.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Ausrüstung von RÜB mit Messeinrichtungen; 
    Vergabe von Ingenieurleistungen

    Protokoll

     

    Az.: 701.44:0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2022 vor.

     

    GAR Braun berichtet, dass für das Einleiten von Mischwasser in die Fließgewässer die zu unterhaltenden RÜB´s mit funktionierenden Messeeinrichtungen zu versehen sind. Das Ingenieurbüro Schöll Consult aus Aalen hat für die Planung und Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses auf Grundlage der HOAI vom 01.01.2021 (§ 55 Zone II Vonsatz) ein Angebot erstellt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 27.787,69 € (brutto). Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Ingenieurleistungen und die Auftragserteilung an das bearbeitende Büro vor.

    GAR Braun informiert, dass die Wartung und Unterhaltung der technischen Messeinrichtungen über die HNVG erfolgt. Hierfür wurde zum 01.01.2022 ein Vertrag für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre, sofern dieser nicht gekündigt wird. Mit Einsatz technischer Messeinrichtungen und direkten Datenübermittlung an die zentrale Leitstelle in Heilbronn ist bei auftretenden Schadensfällen an den RÜB´s die Gemeinde durch eine lückenlose Dokumentation abgesichert. GAR Braun ergänzt, dass die RÜB´s aufgrund auslaufender wasserrechtlicher Erlaubnisse zum 31.12.2024 grundsätzlich mit technischen Messeinrichtungen ausgestattet sein müssen. In der Haushaltsplanung für 2022 sind Kosten in Höhe von 160.000 Euro berücksichtigt und eingestellt. Die erste Kostenberechnung des Büros Schöll Consult vom 23.01.2021 beläuft sich auf 146.262,90 Euro. Im Abstimmungsgespräch mit dem Ingenieurbüro Schöll Consult und der HNVG wurde darauf hingewiesen, dass sich die abzurechnenden Baukosten aufgrund steigender Baupreise um 15% oder bei anhaltend aktuell dynamischer Steigerung und Entwicklung sogar bis zu 30 % erhöhen könnten.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Das Ingenieurbüro Schöll Consult aus Aalen erhält den Auftrag für die Planung und Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses zum Angebotspreis von 27.787,69 (brutto).

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Aussegnungsraum Nordhausen; 
    Vorstellung der Kostenschätzung, Baubeschluss

    Protokoll

     

    Az.: 758.1:0010

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 76/2022 vor.

     

    GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage mit Anlagen.

    Ebenso wird die von der Kirchengemeinde gewünschte Umplanung präsentiert und von Architekt Langguth vorgestellt.

    Hierzu tritt Herr Langguth in seiner Funktion als Gemeinderat vom Sitzungsrund ab.

     

    Laut Beschluss aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 13.07.2022 ist die Kirche grundsätzlich bereit, sich an dem Bauprojekt Abbruch und Neubau der Sakristei mit WC und Aussegnungshalle zu beteiligen. Eine Kostenbeteiligung an den Außenanlagen wird jedoch ausgeschlossen. Die gewünschte Alternativplanung bezüglich der Anordnung von Sakristei und WC wurde bereits erarbeitet. Bei dieser Alternative nimmt die Sakristei den südlichen Bereich des Baukomplexes ein. Das WC ist gefangen. Der Flur wird durch die Umplanung größer. Insgesamt erstreckt dich der Komplex 50 cm weiter in südliche Richtung. Es wird mit einer Kostensteigerung von 6.000-8.000 EUR gerechnet.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

     

    Der Planung des Architekturbüros Götze und Langguth in der Fassung vom 15.7.2022 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung, die Kostenermittlung und die vom Architekturbüro ermittelte Kostenverteilung der Kirchengemeinde vorzulegen und mit dieser abzustimmen. Von einer Kostenbeteiligung der Kirchengemeinde an den Außenanlagen kann abgesehen werden. Anschließend sollen auf Grundlage der vorliegenden Planung die benötigten Genehmigungen eingeholt werden. Der Baubeschluss wird noch nicht gefasst.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Mögliches künftiges Gewerbegebiet Breitenbaum; 
    Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

    Protokoll

     

    Az.: 621.410:0095/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2022 vor.

     

    GR Nagel und GR Krieg sind zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.

     

    GA Keller berichtet, dass in den letzten Monaten die Verwaltung im regen Austausch mit den Grundstückseigentümern im möglichen Gewerbegebiet Breitenbaum war. Hauptsächlich ging es hierbei um die Frage der Bereitschaft der Eigentümer, an der Entwicklung des Gebietes mitzuwirken. Grundlage hierfür waren die im Gemeinderat bereits bekannten und in der Sitzungsvorlage aufgeführten Grundsätze und Erlöse, welche für alle gleich gelten.

    Die Rückmeldungen der Eigentümer brachten das Ergebnis, dass östlich der geplanten Erschließungsstraße nicht alle bereit sind, sich an der Entwicklung des Gebietes zu einer Gewerbefläche zu beteiligen. Ebenso hat eine weitere Abfrage nach einem Teilflächenverkauf zumindest für die Herstellung der Erschließungsstraße bei einzelnen Eigentümern fehlgeschlagen.

     

    Mit dem Regierungspräsidium, dem Straßenbauamt und dem Ingenieur für die Erschließungsplanung hat am vergangenen Montag eine Vorortbegehung des Geländes stattgefunden, um zu klären, ob die künftige Zufahrt über eine Anbindung im Westen an die L1105 Richtung Leingarten erfolgen kann. Erfreulicherweise wird dies in Aussicht gestellt, wenn die planerischen Voraussetzungen für eine solche Anbindung erfüllt werden können. Dies ist eine Einsehbarkeit auf die Landesstraße in beiden Richtungen über eine Strecke von 110 m bei Tempo 70 km/h und Einrücken um 3 m in die Erschließungsstraße. An der in der Sitzungsvorlage markierten Stelle ist dies zwar nicht gewährleistet, aber etwas weiter nördlich in Höhe des bestehenden Feldwegs im Plangebiet. Ebenso ist eine Linksabbiegespur aus Richtung Leingarten herzustellen. Die hierfür benötigte Fläche sollte aus Richtung des Plangebietes entnommen werden.

     

    GR Altmann fragt nach der Restgröße des Gebietes und die eventuellen Auswirkungen auf den Kaufpreis durch die Flächenreduzierung.

    BM Schiek erklärt, dass dies noch berechnet werden müsste. Die jetzt vorgesehene Erschließung ist aber die deutlich leichtere, weil zum einen weniger Fläche benötigt wird und die Anbindung an die L1106 in Verlängerung der Klimmerdingenstraße dagegen topografisch schwierig und deutlich teurer ist. Hier müssten hohe Böschungen bzw. Stützmauern errichtet werden.
    Nach derzeitigem Stand wird die Fläche des Gewerbegebietes  ca. 2/3 der ursprünglich vorgesehenen Fläche betragen.

     

    Der Vorsitzende schlägt vor, das Ingenieurbüro Ippich damit zu beauftragen, die Erschließung des möglichen Gewerbegebietes über eine Anbindung an die L1105 Richtung Leingarten zu untersuchen, um die Teilfläche, in welcher die Eigentümer geschlossen ihre Bereitschaft bekundet haben, umzusetzen.

     

    Es ist vorgesehen, nach der Sommerpause den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Der neue Plan soll als Grundlage hierfür dienen.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

    Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen zu suchen, die eine Erschließung des Teiles des Gewerbegebietes Breitenbaum ermöglichen, in welchem die Eigentümer ihre Teilnahmebereitschaft an dieser Entwicklung bekundet haben.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Schülerbetreuung an der Kurt-von-Marval-Schule;

    Umstrukturierung und Personalbedarf

    Protokoll

     

    Az.: 211.7:0000/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 79/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Das Gremium betont, dass Nordheim eine sehr gute Kinderbetreuung leistet und die Weiterführung dieser Betreuung auch in der Schule gewährleistet werden muss. Der Ausbau der Schülerbetreuung ist deshalb und auch aufgrund der steigenden Anmeldezahlen notwendig.

    Vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen sieht das Gremium es auch als sinnvoll an, die personellen Voraussetzungen hierfür schon jetzt aufzubauen, da vor allem der Fachkräftemangel eine der großen Herausforderungen ist bzw. sein wird.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die erforderlichen Stellen in der Schülerbetreuung (60% in S 8b, 15% in S 8a und 30% in S 3) werden entsprechend dem Vorschlag geschaffen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Mensa an der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

    Essenslieferung

    Protokoll

     

    Az.: 211.821:0003/2022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2022 vor.

     

    Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Die Lieferung des Mensaessens wird auch weiterhin durch die Firma apetito erfolgen, somit ergeben sich keine Änderungen in den Abläufen. Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen, mit der Option ein weiteres Jahr zu verlängern. Somit bezieht sich die Angebotssumme auf die beispielhafte Essensbestellung für ein Jahr.

     

    Die Frage nach der Deckungssumme der Mensa durch das Essensgeld der Eltern kann in der Sitzung nicht beantwortet werden, da diese Zahlen bisher nicht vorliegen. Hierfür müssten auch die Zuschüsse anderer Gemeinden bzw. von Nordheim sowie die Kosten der Mensa berücksichtigt werden.

    Vor dem Hintergrund einer möglichen Gesamtbetrachtung der Mensa in einer zukünftigen Sitzung kann auch über die finanzielle Situation mit eventueller Kostenkalkulation berichtet werden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Lieferung von tiefgekühlten Speisekomponenten wird mit der Firma apetito geschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Az.: 960.041:0004

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

    Armaturenfabrik Franz Schneider GmbH u. Co. KG, 1.000 EUR für die Jugendfeuerwehr.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spende wird dankend angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 103.56

    Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Gemeinde

     

    Herr Eismann berichtet über die aktuelle Situation in Zusammenhang mit der Ukraine Krise. Weitere Zuweisungen von Flüchtlingen sind für den Juli erfolgt. Diese verliefen ohne große Probleme. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Beratungsaufwand für den Fachbereich Integration und das Ordnungsamt größer wird. Hierdurch werden ein Großteil der Kapazitäten von Frau Wiese und Herrn Eismann eingenommen. Weitere Zuweisungen für den August sind zu erwarten. Der noch verfügbare Wohnraum wird knapp. Daher ist die Gemeinde auf der aktiven Suche nach privatem Wohnraum.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 103.55:0014/2/5/8

    Kunstprojekt "Bahnhofsmauer" / Mauer unterhalb dem Schlössleswengert

     

    Das Projekt Wurzeln schlagen hat im September wieder eine Kunstwoche geplant. Diesmal soll die Weinbergmauer unterhalb des Schlössleswengerts gestaltet werden.

    Herr Eismann erklärt dem Gemeinderat die geplante Gestaltung anhand einer Fotomontage. Geplant sind weitere Aktionen wie die Verschönerung der Bahnhofsunterführung und eine Gestaltung der abschließbaren Fahrradboxen.

     

    Die Kosten für das Projekt werden vom Projekt Wurzeln schlagen getragen.

     

    Auf Frage des Vorsitzenden werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwände vorgetragen.

    Der Vorsitzende teilt dementsprechend mit, dass die Aktiven des Projekts Wurzeln schlagen über das Einverständnis der Gemeinde informiert werden.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Von der Möglichkeit der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

     

     

     

     

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