Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 23.09.2022 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDas Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2022 geht zur Unterschrift in Umlauf.
Az.: 652.210:0011 Ortsumfahrung Nordhausen; Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen
Dem Gemeinderat wird von einem Abstimmungsgespräch mit allen an der Aufgabe Beteiligten berichtet. Dabei hat sich ergeben, dass durch die seit der Baumaßnahme eingetretenen Veränderungen die noch erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erneut ermittelt werden müssen. Wegen der dafür erforderlichen fachlichen Vorbereitungen durch das vom Land beauftragte Planungsbüro wird sich die spätere Umsetzung frühestens in der Pflanzperiode 2023/24 realisieren lassen.
Az.: 112.050:0003/3 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an der Kreuzung der L 1106 Ortsumfahrung Nordhausen mit der Kreisstraße K 2075 nach Hausen
Es wird bekanntgegeben, dass der Standort der vom Landratsamt zu errichtenden "Blitzersäule" festgelegt wurde. Mit Blick auf notwendige Arbeiten, Lieferfristen und die Auslastung beteiligter Firmen ist eine Realisierung im Frühjahr 2023 in Aussicht gestellt.
Az.: 020.2:0001 Zusatzbezeichnung "Waldenserort" für Nordhausen
Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass die beantragte Zusatzbezeichnung vom Innenministerium genehmigt wurde. Es ist vorgesehen, den angedachten Wechsel der Ortseingangsschilder am 2.10.2022 vorzunehmen.
- Tagesordnungspunkt 2
Sanierung Kindergarten Nordhausen;
Vergabe von Architektenleistungen;
SachstandsberichtProtokollAz.: 471.695:0011
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 93/2022 vor.
GAR Braun verweist auf die Sitzungsvorlage.
Architekt Pietrasch vom Architekturbüro Pietrasch aus Leingarten berichtet vom aktuellen Sachstand.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Architekturbüro Pietrasch aus Leingarten wird mit den angebotenen Leistungen entsprechend dem Leistungsbeschrieb für die geplanten energetischen Sanierungsarbeiten am Kindergarten Nordhausen bis zunächst einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stufen 5-9 nach erfolgtem Baubeschluss zu beauftragen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen;
Neufassung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
b) Billigung des Satzungsentwurfs
c) AuslegungsbeschlussProtokollAz.: 630.50:0002/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 92/2022 vor.
GAR Braun führt aus, dass nach dem Aufstellungsbeschluss für die Stellplatzsatzung am 20.05.2022 zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge hierzu sind in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Neben den üblichen Leitungsabfragen gingen nur drei Stellungnahmen mit Inhalt ein:
Das Polizeipräsidium Heilbronn begrüßte aufgrund der heutigen Mobilitätsansprüche die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung.
Von der Abteilung Straßen und Verkehr des Landratsamtes Heilbronn ging der Hinweis ein, dass für straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten in Nordheim und Nordhausen die Stadt Lauffen zuständig sei. Diese wurde im Verfahren gehört.
Weiter ging vom Landratsamt Heilbronn der Einwand ein, dass die Hinweise und Formulierungen im letzten Absatz des § 3 der Satzung zu den gefangenen zweiten Stellplätzen aus baurechtlicher Sicht nicht zulässig sind. Dieser Absatz ist daher zu streichen, da § 74 (2) LBO keine Ermächtigung hierzu vorgibt. Dieser Anregung soll gefolgt werden, auch weil die Bestimmung von der üblichen Regelung abweicht und im Verwaltungsalltag schwer umzusetzen ist.
Es ist vorgesehen, eine noch verspätet eingegangene Stellungnahme der Vodafone, welche keine Bedenken gegenüber der Planung beinhaltete, in die Unterlagen für die Auslegung aufzunehmen. Weiter soll in den Abwägungsvorschlägen noch das Zitat des zu streichenden Absatzes über die gefangenen Stellplätze eingefügt werden, damit auch im Nachhinein noch erkennbar ist, was hier gestrichen wurde.
Er erläutert weiter, dass in der Begründung zur Satzung ein kurzer Umweltbericht enthalten ist. Dieser ist aus formalen Gründen zwingend notwendig, da die Satzung wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Umweltbelange sind durch die Stellplatzsatzung aber nicht betroffen, weshalb auch keinerlei Berechnungen zu eventuellen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Da das Verfahren zweistufig durchgeführt wird, muss der Satzungsentwurf nach den heutigen Beschlüssen nochmals für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden und eine erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen bevor der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 3 Ziff. 3 ff. beschlossen.
- Der Satzungsentwurf der Stellplatzsatzung vom 20.05.2022/19.09.2022 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Stellplatzsatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
von Marval´sche-Stiftung;
Jahresrechnung 2021ProtokollAz.: 892.11:0008/007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2022 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und informiert über die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.
Zur Verwendung des Stiftungsertrages schlägt der Stiftungsrat und der Verwaltungsausschuss folgendes vor:
- Die von Marval´sche Stiftung gewährt auch im Jahr 2022 einen Zuschuss an Schüler der Kurt-von-Marval-Schule mit überdurchschnittlichen Leistungen in Höhe von insgesamt 200 EUR.
- Die von Marval´sche Stiftung beteiligt sich in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 an den Kosten einer geringfügig beschäftigten Kraft als Schülercoach.
- Der Restbetrag der bisher noch nicht verwendeten Erträge soll zur finanziellen Unterstützung der Jubiläumsveranstaltungen im Jahr 2023 verwendet werden.
Nach Abschluss der Beratung wird vorgeschlagen, wie folgt abzustimmen:
- Der Ertrag 2021 wird auf 9.163,10 EUR festgestellt.
- Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2021 betragen 20.226.88 EUR
- Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 12. September 2022 und die Empfehlung des Verwaltungsausschusses zur Verwendung der Erträge werden bestätigt.
- Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum 01.01.2021 auf 710.000 EUR und zum 31.12.2021 auf 710.000 EUR festgestellt.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Eugen-Mehrer-Stiftung;
Jahresrechnung 2021ProtokollAz.: 892.13:0060/2021
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2022 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet von den Beratungen im Verwaltungsausschuss.
Demnach konnte die Eugen-Mehrer-Stiftung im Geschäftsjahr 2021 einen Ertrag in Höhe von 2.608,27 EUR erwirtschaften.
Nach Abschluss der Beratung wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Ertrag 2021 der Stiftung wird auf 2.608,27 EUR festgestellt und wie folgt verwendet:
a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung: 108,27 EUR
b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen: 500,00 EUR
c) Verwendung für die Schule in Nordhausen: 500,00 EUR
d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen: 500,00 EUR
e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit): 500,00 EUR
f) Verwendung für die Evangelische Kirchengemeinde Nordhausen: 500,00 EUR
Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2021
auf 283.048,69 EUR und zum 31.12.2021 auf 283.483,81 EUR festgestellt.Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bürgerbus Nordheim;
Neubeschaffung eines Niederflurbusses;
VergabeentscheidungProtokollAz.:797.79:0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2022 vor.
Der Vorsitzende berichtet aus der Vorberatung des VA und erinnert daran, dass im Zusammenwirken von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerbusfahrern man schon länger auf der Suche nach einer sachgerechten und zukunftssicheren Lösung für den gut angenommenen Bürgerbus ist. Bei der Befassung mit in Frage kommenden Lösungen hat sich gezeigt, dass es für diese speziellen Fahrzeuge nur einen sehr kleinen Anbieterkreis gibt. Die Neubeschaffung wurde deshalb beschränkt unter 4 Anbietern ausgeschrieben. Zwei Angebote wurden abgegeben. Davon wurde ein Angebot ausgeschieden, weil es eine wesentliche Festlegung der Ausschreibung, nämlich eine Fahrzeuglänge von 6,90 Metern, nicht erfüllt ist.
Das Angebot des damit verbleibenden Bieters, der Firma TS Fahrzeugtechnik GmbH aus Weida, beläuft sich auf 121.832 EUR und ist aus Sicht der Verwaltung angemessen.
Die letztliche Vergabesumme reduziert sich noch um rund 2.000 EUR, weil auf wenige optional ausgeschriebene Leistungsmerkmale (Dachfenster, Spurhalteassistent, Bildschirm im Fahrgastbereich) verzichtet werden soll.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Haushaltsansätze von 100.000 EUR für die Beschaffung und von 35.000 EUR für den Zuschuss Schätzwerte waren und sich auf ein um einen Meter kürzeres Fahrzeug bezogen. Als Zuschuss sind vom Land 40.000 EUR zugesagt.
Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung ist vorgesehen, den neuen Bürgerbus zumindest in Teilen durch Sponsoring zu refinanzieren. Dies soll nach Möglichkeit direkt zwischen Verwaltung und Sponsoren ohne Einschaltung von Dritten abgewickelt werden.
Auf Frage von GR Altmann bestätigt der Vorsitzende, dass es sich beim vorgesehenen neuen Fahrzeug um einen Niederflurbus handelt, der ggü. dem seitherigen Fahrzeug deutliche Vorteile aufweist und auch für den Transport von Rollstuhlfahrer geeignet ist. Anhand Fotos aus dem Internet zeigt der Vorsitzende ein vergleichbares Fahrzeug.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Auftrag für die Beschaffung eines Niederflurbusses wird auf der Grundlage ihres Angebotes vom 23.8.2022 an die Firma TS Fahrzeugtechnik GmbH aus Weida vergeben.
Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Unterbringung von Flüchtlingen;
Sachstand und AusblickProtokollAz.: 103.56:0002/8
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 94/2022 vor.
Kurzfassung
Der Ordnungsamtsleiter berichtet, dass die derzeitige Situation seit Beginn des Krieges in der Ukraine für die Gemeinde eine besondere Belastung darstellt. Die räumliche Situation ist sehr schwierig. Eine der Hauptaufgaben ist unter anderem verfügbaren Wohnraum zu beschaffen, diesen auszustatten und die Personen zu betreuen.
Derzeit sind 81 geflüchtete Personen aus der Ukraine in Nordheim, 27 "sonstige" Geflüchtete und 9 Obdachlose in gemeindeeigenen Unterkünften. Es ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, daher muss Wohnraum beschafft werden. Alternativen bieten Hallenbelegungen, Anmietung von privatem Wohnraum (dieser muss allerdings im Kosten- Nutzen- Verhältnis passen) oder der Erwerb weiterer Immobilien.
Im Bereich Integration ist ein enormer Anstieg an Beratungen und Hilfeleistungen spürbar. Kulturelle Probleme, die deutsche Bürokratie sowie Sprachunterschiede erschweren das Zusammenarbeiten auf allen Ebenen. Ca. die Hälfte der geflüchtete Ukrainer sind Kinder und Jugendliche. Diese verteilen sich auf alle Altersschichten. Hier müssen Schulen, Kindergärten und andere Bildungseinrichtungen weitere Kapazitäten schaffen, welches ebenfalls nicht ohne Probleme lösbar ist. Dank ehrenamtlicher Helfer können manche Aufgaben abgegeben werden, jedoch ist dies auch nur in Ausnahmefällen möglich.
Die zusätzlichen Aufgaben belasten das Ordnungsamt aufgrund der aktuellen Personalsituation sehr.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 8
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0004
Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
1. Richard Wurster, Nordheim: Sachspende für das Backhaus in Höhe von 60 EUR - Ofenschießer, Besen, Teigabstecher.
2. Gebr. Eberhard GmbH & Co. KG, Heilbronn: 2.052 EUR Spende für die Jugendförderung der örtlichen Vereine.
Es wird vorgeschlagen, die Spenden dankend anzunehmen.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:581:0001; 794.50:0001
Beeinträchtigungen von PV-Anlagen durch Straßenbäume
Dem GR wird berichtet, dass bei der Gemeindeverwaltung inzwischen wiederholt Wünsche vorgetragen werden, gemeindeeigene Bäume zurückzuschneiden, die aufgrund ihres Standortes Photovoltaik-Anlagen beeinträchtigen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Standorte der gemeindlichen Bäume sowohl entlang von Straßen, Gehwegen usw., aber auch in Spielplätzen, Grünanlagen usw., rechtlich abgesichert sind. Einen rechtlichen Anspruch auf Kürzung gibt es nicht. Abgesehen von den Kosten einer dann regelmäßig notwendigen fachlichen Kürzung würden die Bäume in ihrer Mehrzahl ihren Habitus und ihre ansonsten stets gewollte Wirkung verlieren, möglicher Weise würden - so die Aussage des Baumsachverständigen - mit Eingriffen auch die Grundlage für eine Schwächung bzw. Veränderung des Baumes gelegt, im Extremfall bis hin zur Notwendigkeit, den Baum am Ende vollständig wegzunehmen.
Da in aller Regel die Bäume der Gemeinde entweder vor entsprechenden Gebäuden da sind oder dass zumindest (z.B. durch Bebauungspläne) die Standorte von Gemeindebäumen bekannt sind, schlägt die Verwaltung vor, die Bäume nicht anzutasten. Stehen ohnehin Pflegemaßnahmen oder Neupflanzungen an, können entsprechende Situationen berücksichtigt werden, aber nicht vorrangig.
Die Verwaltung bittet um Grundsatzentscheidung, die dann auch veröffentlicht werden soll.
GR Langguth weist auf die erheblichen positiven Wirkungen von Bäumen gerade auch für innerörtliches Klima hin.
GR Michelbach erinnert an den hohen Stellenwert, den der Gemeinderat seit jeher Bäumen im Ortsbereich zugemessen hat.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden ausschließlich Meinungen geäußert, welche zum selben Ergebnis führen.
Dementsprechend hält der Vorsitzende auf ausdrückliche Nachfrage an den Gemeinderat als einhellige Meinung fest, dass ein Eingriff in gesunde Bäume wegen möglichen Auswirkungen auf benachbarte PV-Anlagen für die Gemeinde grundsätzlich nicht in Frage kommt.
Az.: 131.10:0006 Feuerwehrbedarfsplan
Dem Gemeinderat wird berichtet, dass der bestehende Feuerwehrbedarfsplan zur Aktualisierung ansteht. Feuerwehrbedarfspläne liefern das Fundament zur Festlegung von Größe und Ausstattung einer Feuerwehr, die nach dem Feuerwehrgesetz zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehört.
Nachdem die bisherigen Bedarfspläne von Feuerwehr und Verwaltung gemeinsam erstellt wurden, soll nun aus gleich mehreren Gründen erstmals externe Expertise zugezogen werden. Die guten Erfahrungen anderer Wehren, die Vernetzung der Wehren in Sachen Ausrüstung und Einsatzplanung sowie die erheblichen finanziellen Auswirkungen dessen, was im Feuerwehr-Bedarfsplan festgelegt wird, sprechen für einen fachlich zweifelsfrei fundierten Plan.
Besonderes Augenmerk beim kommenden Plan wird dem Hinweis der Feuerwehr gelten, dass die räumliche Situation im Magazin auf der Zimmerer Höhe sehr angespannt ist. Auch diesen Aspekt soll der neue Feuerwehrbedarfsplan betrachten und dazu Aussagen treffen.
Die Verwaltung hat Angebote in Frage kommender Fachleute eingeholt. Beim kostengünstigsten Angebot von 5.900 EUR (netto), das von einem auch im Landkreis absolut anerkannten Fachmann abgegeben wurde, wird das fertige Werk erst 2024 vorliegen. Dennoch sind sowohl Feuerwehr als auch Verwaltung der Ansicht, dass dieses Angebot angenommen werden sollte.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Erarbeitung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans wird zum Angebotspreis von 5.900 EUR (netto) an Herrn Dr. Roland Demke aus Leingarten vergeben.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Az.: 041.9:0010/9 Digitalisierung Einrichtung Workflow für regisafe
Digitalisierung; Ermächtigung zur überplanmäßigen Ausgabe für Softwaremodul "Workflow" von regisafe
Im Rahmen der Digitalisierung verwendet die Gemeinde Nordheim die Software regisafe zur digitalen Aktenverwaltung. Die Software besteht aus verschiedenen Modulen, die individuell hinzugebucht werden können. Das Modul „Workflow“ von regisafe ist bei der Gemeinde Nordheim noch nicht beschafft. Mit diesem Modul können Arbeitsabläufe in der digitalen Akte programmiert und insbesondere fälschungssicher werden.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist ohne Digitalisierung nicht möglich. Um hierbei schnellstmöglich voranzuschreiten, soll noch im Jahr 2022 das Modul „Workflow“ und dazu erforderliche Module und Vorarbeiten beschafft werden. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot über 9.803,82 € brutto vor. Für regisafe-Module sind im Haushalt 2022 2.000 € verfügbar, weitere 7.803,82 € überschreiten das Budget und müssen überplanmäßig ausgegeben werden.
GR Seifert fragt, wie Regisafe und das neue Modul geschult werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass entsprechend gemachter Erfahrungen diesbezüglich überwiegend inhouse und dosiert geschult wird. Hier machen sich insbesondere Frau Widenmeyer, Frau Berken-Mersmann und Frau Zeberer verdient, die besonderes weitreichende Kenntnisse haben.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur überplanmäßigen Ausgabe von bis zu 8.000 € für die Beschaffung des regisafe-Moduls „Workflow“ inklusive der notwendigen Leistungen und etwaiger Kosten im Rahmen der Installation.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Az.: 471.28:0005
Gesamtüberblick Kindergärten und Krippen
Zur Vorbereitung auf die Haushaltsplanungen und den Stellenplan erfolgt in der Sitzung ein Gesamtüberblick über alle Einrichtungen, die belegten Plätze, das vorhandene Personal sowie die notwendigen bzw. rechtlichen Voraussetzungen in der Kinderbetreuung. Außerdem wird die weitere Entwicklung hinsichtlich einer neuen Gruppe dargestellt und erläutert.
Personal
Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle Stellen in den Gruppen besetzt. Der Mindestpersonalbedarf wird somit eingehalten, die Kürzung von Betreuungszeiten ist nicht notwendig.
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten und auch für den Betrieb einer Kita, muss der Mindestpersonalschlüssel eingehalten werden. Bei Unterschreitung müssen Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Kürzung der Betreuungszeit und Meldung an den KVJS. Der Mindestpersonalschlüssel deckt jedoch lediglich die Betreuungszeit sowie eine Pauschale für Leitungsfreistellung und Urlaubstage ab. Weitere Ausfallzeiten wie Krankheit, Schwangerschaft, Kündigungen oder die neuen Regenerationstage sind nicht berücksichtigt und sorgen wiederum für neue Lücken beim Personal. Auch ist der Mindestpersonalschlüssel auf die empfohlene Normalbelegung ausgelegt, durch weitere Kinder in der Gruppe (Maximalbelegung) ändert sich der Personalschlüssel nicht.
Aus diesem Grund sind z.B. weitere Springkräfte und Zusatzkräfte außerhalb des Mindestpersonalbedarfs notwendig, um den Kita-Betrieb aufrechterhalten zu können. Durch neue Regelungen können kurzfristige Ausfälle durch ungelernte Zusatzkräfte überbrückt werden, hier ersetzen 2 Zusatzkräfte 1 Fachkraft. Auch die hauswirtschaftlichen Kräfte, die Sprachförderung, die Gesamtleitungen und die Auszubildenden sind Personal außerhalb des Mindestpersonals bzw. werden nur teilweise angerechnet, für die Praxis im Kita-Betrieb jedoch notwendig.
Kinderzahlen
In allen Kindergärten (6 Einrichtungen mit 16 Gruppen) stehen insgesamt 375 Plätze zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die Maximalbelegung, die empfohlene Normalbelegung liegt bei 348 Plätzen. Stand heute sind 294 Plätze belegt und 79 Anmeldungen liegen vor. Somit sind für das gesamte Kindergartenjahr noch 2 Plätze in den VÖ-Gruppen bei der Maximalbelegung frei, in den GT-Gruppen gibt es keine freien Plätze mehr. Darüberhinausgehende Anmeldungen könnten zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden: Kinder außerhalb der Geburtenliste wie Zuzüge, auswärtige Kinder, Schulrückstellungen, Doppelplatzbelegungen durch Eingliederungshilfen, geflüchtete / ukrainische Kinder,...
Jedes Jahr gibt es Kinder, die nicht im Kindergarten angemeldet werden. Dieser Anteil entspricht in etwa der Anzahl der noch fehlenden Anmeldungen (ca. 17 Kinder).
Auch wenn die Kinderzahlen gemäß den Rechenzentrumslisten und den Jahrgangsstärken in den nächsten Jahren sinken, besteht jetzt ein akuter Bedarf an Plätzen. Die "natürliche" Reserve durch die Möglichkeit der Maximalbelegung ist schon ausgeschöpft, da alle Gruppen voll belegt sind bzw. belegt sein werden. Je nach weiterer Entwicklung der Kinderzahlen besteht die Möglichkeit in den nächsten Jahren wieder eine Gruppe zu schließen / zu verkleinern.
Aus diesem Grund soll ab 1.1.23 die neue Gruppe eine gemischte Kleingruppe mit 12 Plätzen werden: 5 GT-Plätze + 7 VÖ-Plätze. Hierfür werden 1,77 Personalstellen benötigt. Aufgrund Bearbeitungszeit der Genehmigung der Betriebserlaubnis sowie Zeiten für die Personalsuche sind 3-4 Monate Vorlaufzeit vor Eröffnung einer neuen Gruppe notwendig. Eine entsprechende Stellenanzeige wurde deshalb bereits veröffentlicht, erste Bewerbungen sind auch eingegangen.
Gemeinderäte aller Fraktionen zeigen Verständnis für die herausfordernden Situationen im Kindergärten und für die Belastung für die Erzieherinnen u.a. durch die vollen Gruppen. Das Gremium äußert jedoch auch Bedenken hinsichtlich den finanziellen Folgen einer neuen Gruppe, dies insbesondere mit Blick auf derzeit erhebliche Preissteigerungen sowie die Tatsache, dass zum aktuellen Zeitpunkt alle Kinder in die bestehenden Gruppen aufgenommen werden können.
Aus diesem Grund ist sich das Gremium einig, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine neue Gruppe eröffnet, sondern die Entwicklung der nächsten Monate abgewartet werden soll. Sollte sich zeigen, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, wird das Thema erneut aufgegriffen. Bis dahin werden die vorliegenden Anmeldungen entsprechenden den Platzkapazitäten allen Kindergärten zugeteilt.
Auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden wird diese Meinung von allen Gemeinderäten geteilt. Auf die Formulierung eines Beschlussvorschlages und Abstimmung wird deshalb verzichtet.
Der Gemeinderat nimmt ohne Beschlussfassung vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.:794.30:0001/2
Energiemanagement in der Gemeinde Nordheim
Im Zuge des Ukraine-Kriegs und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Energie- und Gasknappheit hat die Verwaltung zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen ein Energie-Team gebildet. Dieses besteht im Wesentlichen aus dem Bauamt und den Hausmeistern, die nun konkrete Vorschläge und Handlungsanweisungen, aber auch Optimierungspotenziale erarbeiten und in den kommenden Wochen umsetzen werden. So sollen Heizungen optimiert, Beleuchtungen angepasst und Verbräuche maximal reduziert werden. Für eine konsequente Überwachung soll ein Monitoring der Gebäude stattfinden. Über alle weiterführenden Maßnahmen wird das Gremium zeitnah informiert.
Das Gremium hinterfragt die Möglichkeit zur Energieeinsparung durch Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung. GAR Braun erläutert, dass nach Rücksprache mit der Netze BW hierdurch nur marginale Stromeinsparungen mit der bereits erfolgten Umstellung auf LED-Technik zu erwarten wären. Diese Einsparungen würden nicht im Verhältnis zur erhöhten Gefährdung der Verkehrssicherungspflicht stehen. Die Außenbeleuchtungen kommunaler Liegenschaften werden soweit möglich bereits komplett abgeschalten.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 10
Bürgerfragestunde
ProtokollKeine Anfragen von Bürgern