Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 18.11.2022 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDas Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2022 geht zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
- Tagesordnungspunkt 2
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Breitenbaum";
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
b) Billigung des Vorentwurfs
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGBProtokollAz.: 621.410:0095/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 127/2022 vor.
Die Gemeinderäte Krieg und Nagel sind befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.
GA Keller berichtet, dass in der Gemeinde Nordheim bekanntlich ein Bedarf an Gewerbebauplätzen vorliegt. In den aktuell geltenden Flächennutzungsplan ist daher ein Bereich mit ca. 8 ha Größe im Gebiet Breitenbaum/Gartacher Pfad als Gewerbefläche aufgenommen worden. In den vergangenen Monaten hat die Gemeinde bereits die Teilnahmebereitschaft der Grundstückseigentümer an einer Gewerbebaulandentwicklung abgefragt. Ergebnis dabei war, dass im Bereich einer ca. 6,4 ha großen Teilfläche alle Eigentümer an einer Entwicklung mitmachen würden.
Als erster Schritt für die Umsetzung des Vorhabens ist es notwendig, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen. Das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, hat hierfür einen Vorentwurf erarbeitet, der nun im Gremium vorgestellt werden soll.
Sodann erläutert Herr Plieninger vom Büro Käser den Vorentwurf. Die neue Planung enthält einen Ringschluss für die Erschließungsstraße, die kleinere Bauplätze und einen besseren Umgang mit der Topografie ermöglicht. Eine breitere Grünfläche am Ostrand des Gebietes dienst als Vorhaltefläche für eine eventuelle spätere Anbindung des Gebiets nach Süden im Falle einer Erweiterung. Er erklärt weiter, dass die Bauleitplanung keine Grundstücksgrenzen festlegt und die Bauplatzanzahl und -größen in der Planung somit nur als Größenvorschlag zu bewerten sind. Die Höhe der Gebäude ist mit maximal 12 m vorgesehen. Eine genaue Bestandsaufnahme des Gebiets liegt noch nicht vor, so dass konkretere Höhenpunkte im Plan noch nicht angegeben wurden. Da das Gebiet auf einem Höhenrücken liegt, ist eine Eingrünung wichtig, damit das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Ein Regenrückhaltebecken ist am südöstlichen Gebietsrand vorgesehen, um das Regenwasser gedrosselt abzuleiten und dem Kanal in der Heilbronner Straße zuzuführen. Öffentliche Stellplätze sind für das Gebiet noch vorgesehen, aber noch nicht dargestellt. Dies ist für den nächsten Planungsschritt vorgesehen. Außerdem soll es eine Einschränkung dahingehend geben, dass zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen wird mit Ausnahme des Handwerkerprivilegs (eingeschränkter Warenverkauf aus dem eigenen Handwerksbetrieb ist möglich). Eine Dachform soll nicht festgelegt werden, jedoch eine verpflichtende Dachbegrünung. Von den 6,4 ha Gesamtfläche bleiben 4,6 ha als Nettobaufläche.
GR Stopper merkt an, dass im Gebiet eine Betriebsleiterwohnung zulässig ist. Er hält die vorgegebene Dachneigung bis 15° für eine massive Einschränkung für die Gestaltung einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses. Hierzu entgegnet der Vorsitzende, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und das Wohnen nur ausnahmsweise und nachrangig zu betrachten ist.
GR Schadenberger lobt die Planung, greift aber auch nochmal das Thema öffentliche Stellplätze auf. Die Ausweisung öffentlicher Stellplätze sei wichtig, weil sonst in den angrenzenden Gebieten, in denen das Parken ohnehin bereits schwierig ist, noch mehr Probleme entstehen. Weiter fragt er an, wie es im Gebiet mit regenerativen Energien wie Photovoltaik aussieht.
Herr Plieninger erläutert, dass, wie bereits ausgeführt, im weiteren Verfahren noch Stellplatzvorschläge kommen werden. Er sieht dies auch als gestalterisches Thema. Das Gebiet soll über mehrere Jahrzehnte attraktiv bleiben. Ein schöner Straßenraum hat daher einen Wert. Zum Thema Photovoltaik führt er aus, dass seit Jahresanfang die gesetzliche Pflicht besteht, auf Nichtwohngebäuden Photovoltaik einzusetzen. Seit Mai dieses Jahres wurde dies auch auf Wohngebäude erweitert. Eine Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik ist technisch kein Problem. Die Fachliteratur spricht sogar von einer Leistungserhöhung der Photovoltaikanlagen bei den kühleren begrünten Dächern. In diesem Gebiet ist beides ein "Muss".
GR Kurz stellt eine Frage zu den geplanten Zufahrten für die privaten Stellplätze. Ist die Regelung zu den nicht zulässigen Einzelzufahrten so zu verstehen, dass die Bauherren ihre Stellplätze nicht an die Grundstücksgrenze legen dürfen?
Der Vorsitzende erläutert, dass pro Grundstück eine Zufahrt gestattet ist. Die Stellplätze, die auch an der Grundstücksgrenze liegen dürften, müssten dann von innen herangefahren werden. Sonst würden die vielen Zufahrten von außen ein Parken im öffentlichen Raum sehr beschränken.
GR Langguth regt an, im Falle von Längsparkern, diese nicht so zu gestalten, dass 5 LKWs hintereinander dort parken und übernachten können. Der Vorsitzende erklärt, dass LKWs schließlich auch irgendwo parken müssten, wenn dies nicht auf Privatgrundstücken geht.
Herr Plieninger ergänzt, man muss hier das richtige Maß finden. Ein Parken ausschließlich auf Privatgrundstücken greift hier zu kurz. GR Stopper wirft ein, dass das Parken der LKWs an sich nicht das Problem darstellen, sondern die dafür fehlenden Abfallbehälter und Toiletten.
GR Altmann fragt nach, ob für das Gebiet eine Regenrückhaltung zur Brauchwassernutzung angedacht ist.
Herr Martin erläutert, dass Erschließungskonzept ist so geplant, dass eine eigene Rückhaltung in Form einer Zisterne auf dem Grundstück herzustellen ist. Diese kann auch für Brauchwasser genutzt werden.
GR Weinstok begrüßt den Ringschluss der Erschließungsstraße, weil dadurch die Topografie entschärft wird und auch kleinere Grundstücke entstehen. Weiter steht mehr Straßenfläche für die Anlegung von Stellplätzen zur Verfügung.
GR Kurz hinterfragt die Verschwenkung der Erschließungsstraße im Einmündungsbereich der Landstraße. Herr Martin erläutert, dass die Lage der Einmündung in die L1105 bei einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts und des Regierungspräsidiums abgestimmt wurde. Hier sind notwendige Sichtfelder einzuhalten und aus der Kuppenform der Straße hat sich dieser Punkt ergeben. Die innere Lage der Erschließungsstraße wiederum ergibt sich aus der Topografie des dortigen Geländes.
Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass ursprünglich ein anderer bzw. zweiter Anschluss für das Gebiet vorgesehen war, nämlich in Richtung Klimmerdingenstraße, berichtet Herr Martin, dass zwei Anschlüsse vom Regierungspräsidium und Landratsamt abgelehnt wurden. Auch ist die Erschließung dort aus topografischen Gründen deutlich aufwändiger. Das Gefälle von 12°-15° bietet für den gewerblichen Verkehr keine guten Voraussetzungen. Üblicherweise legt man hier die Straßen mit maximal 8° an. Die Zufahrtsstraße würde außerdem mit 6-8 m stark im Einschnitt liegen. Es wären beidseitig hohe Böschungen notwendig, so dass entweder bei einer steilen Stützwand eine optische Schlucht entsteht oder für flachere Böschungen viel Fläche benötigt wird.
BM Schiek erläutert weiter, dass es in Zukunft schwierig sein wird, Freiflächen zu Bauland zu entwickeln. Umso bedauerlicher ist es, dass das ursprünglich vorgesehene Gebiet nicht komplett entwickelt werden kann, weil das Einverständnis eines Eigentümers fehlt. Die jetzt mögliche Nettobaufläche von 4,6 ha reicht nach Abschätzung der Nachfragesituation für den Bedarf nicht aus.
Obwohl nicht klar ist, ob das Gebiet irgendwann erweitert werden kann, ist es gut, dass planerisch vorgesorgt wird. Es ist wichtig zu wissen, dass es durch die reduzierte Gebietsgröße keine Einsparung in Bezug auf die Herstellungskosten gibt. Die Kosten verteilen sich jetzt aber auf weniger erschlossene Fläche, der seither berechnete Erlös an die Grundstückseigentümer wird sich deshalb verringern. Die Verwaltung wird wegen der Beteiligungsbereitschaft nochmals auf die betreffenden Eigentümer zugehen. Sollten Eigentümer abspringen, kann das Gebiet nicht entwickelt werden. Dennoch soll die erste Beteiligungsrunde des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden, um zu erfahren, ob es seitens der Behörden oder Öffentlichkeit größere Bedenken gibt. Das Gebiet soll nach wie vor dem örtlichen Gewerbe dienen.
GR Seifert merkt an, dass wenn die örtlichen Betriebe ins neue Gewerbegebiet gehen, i.d.R. alte Gewerbegrundstücke frei werden. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde gegebenenfalls regelnd eingreifen und bei der Bauplatzvergabe auch berücksichtigen könnte, was mit einem evtl. vorhandenen "alten" Platz passiert. Die Verwaltung wird nun zunächst prüfen, wie die finanziellen Prognosen für die Preise sind und mit Spannung abwarten, was die erste Beteiligungsrunde ergibt.
Das Bebauungsplanverfahren wird aufgrund der Gebietsgröße zweistufig durchgeführt. Neben dem Empfehlungsbeschluss für die Billigung des Vorentwurfes soll heute auch der Empfehlungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gefasst werden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Breitenbaum" aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan vom 03.11.2022 dargestellte Abgrenzung.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.11.2022, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, werden gebilligt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schelmental II";
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) und § 13b BauGB
b) Billigung des Vorentwurfs
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGBProtokollAz.: 621.410:0099/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 128/2022 vor.
GA Keller erläutert, dass im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Wohnen am Auerberg" und den damit verbundenen Ausbauarbeiten für die dortigen Straßenbereiche einige Grundstückseigentümer den Wunsch geäußert haben, zu prüfen, ob nicht auch gegenüber der Straße eine einreihige Wohnbebauung realisierbar ist. Angesichts der derzeit möglichen Einbeziehung kleiner Außenbereichsflächen für eine Wohnnutzung und der vorliegenden Teilnahmebereitschaft der dortigen Eigentümer an einer Baulandentwicklung soll nun als Einstieg der notwendige Bebauungsplan hierfür erstellt werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB liegen vor, dennoch soll das Verfahren zweistufig durchgeführt werden, um die Öffentlichkeit und die Behörden bereits frühzeitig in das Verfahren mit einzubeziehen. Ebenso werden die Umweltbelange ausführlich ermittelt, in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde geprüft und dargestellt, um sie sachgerecht mit in die Abwägung einbeziehen zu können. Hier ist vor allem das vorliegende Schutzgut der Streuobstwiese ausreichend zu beleuchten.
Sodann stellt Herr Plieninger vom Büro Käser den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Abgrenzungskarte, Bebauungsvorschlag und Begründung vor.
Der Vorsitzende greift nochmal auf, dass es sich hier noch nicht um einen Rechtsplan handelt, sondern um ein erstes Konzept, das sich sicherlich noch etwas ändern wird. Er berichtet weiter, dass sich ein Eigentümer noch nicht abschließend dazu geäußert hat, ob er an der Gebietsentwicklung teilnehmen möchte. Dies stellt aber kein Problem dar, da das betreffende Grundstück wegfallen kann. Es würde sich dann nur eine geringfügige Änderung am Anfang des Gebiets oder am Bereich des Feldwegs ergeben. Da bereits beim letzten Projekt in diesem Bereich ein großes Interesse der Bürger an der Straßenplanung bestand, sollen die Pläne im Bebauungsplanverfahren nicht nur öffentlich ausgelegt werden, sondern auch eine Informationsveranstaltung stattfinden, an der die Eigentümer Fragen stellen können. Diese ist für den 6. Dezember 2022 terminiert.
GR Michelbach fragt, wohin das Oberflächenwasser künftig abgeleitet wird, wenn auf dem seither bestehenden Graben die Straße gebaut wird.
Herr Martin erläutert, dass es sich bei dem Graben um den Regenablauf des Regenüberlaufbeckens in dem Bereich handelt. Dieser führt im Regenfall immer Wasser. Der Graben wird künftig in einen Kanal umgewandelt bzw. verdolt. Vorteil ist, dass man für das Gebiet dann ein Trennsystem anbieten kann, statt bisher ein Mischsystem.
Der Vorsitzende ergänzt, dass im Zusammenhang mit der Planung auch beabsichtigt ist, den Einmündungsbereich der Straße Im Schelmental in die Lauffener Straße zu entschärfen. Ein Termin mit der Verkehrsschau steht schon, an dem auch Herr Martin und er selbst teilnehmen werden. Er ist gespannt, welche Stellungnahmen nun zur Planung eingehen, besonders in Bezug auf den Eingriff in die Natur. Es besteht weiter Bedarf an Wohnbauflächen, der allein im Innenbereich nicht entwickelt werden kann. Er sieht diese Planung als Paradebeispiel für schonenden Umgang mit Grund und Boden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Im Schelmental II" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan vom 20.10.2022 dargestellte Abgrenzung.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Bebauungskonzept in der Fassung vom 20.10.2022, gefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach, werden gebilligt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Zusätzlich soll für die Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen;
Neufassung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung
b) SatzungsbeschlussProtokollAz.: 630.50:0002/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 129/2022 vor.
GA Keller berichtet, dass der Gemeinderat am 20.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Neufassung der Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen gefasst hat.
Mittlerweile hat die zweite Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit durch einmonatige Planauflage in der Zeit vom 07.10. - 07.11.2022 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum 27.09. - 07.11.2022 durchgeführt. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen liegen in der Anlage 3 Ziff. 4 der Anlage zur Sitzungsvorlage vor. Es gingen keine inhaltlich wesentlichen Stellungnahmen ein. Nach Abwägung bzw. Kenntnisnahme der Stellungnahmen kann heute der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Stellplatzsatzung tritt dann mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 3 Ziffer 4 (nur Kenntnisnahme notwendig) der Sitzungsvorlage beschlossen.
- Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage als Anl. 1 beiliegende Satzung über die Bauvorschriften zur Stellplatzverpflichtung für Wohnungen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen 2022;
1. Änderung
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Satzungsentwurfs
c) AuslegungsbeschlussProtokollAz.: 630.50:0002/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 130/2022 vor.
GA Keller berichtet, dass der Gemeinderat am 20.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Neufassung der Stellplatzsatzung gefasst hat. Der Satzungsbeschluss ist im vorangegangenen Tagesordnungspunkt erfolgt. Der Geltungsbereich dieser Satzung deckt bislang den nicht beplanten Innenbereich und die Bereiche der Bebauungspläne mit Rechtskraft vor 1960 ab. Zwischenzeitlich hat sich aber gezeigt, dass es weitere Stellen im Gemeindegebiet gibt, in denen die Straßen dem künftigen Verkehr und Parkdruck nicht mehr gewachsen sein werden, die bislang aber nicht von der Stellplatzsatzung oder hinreichenden Regelungen im Bebauungsplan abgedeckt sind. Eine solche Stelle ist der Bereich des Bebauungsplans "Schelmental", der aufgrund seiner mit 3-4 Metern sehr schmal ausgebildeten Straßen als dringend regelungsbedürftig gilt. Bislang war aufgrund der geringen Siedlungstätigkeit dort kein Ausbau notwendig. Durch ein gewisses Alter der dortigen Gebäude können sich in den kommenden Jahren aber bauliche Änderungen ergeben, die unhaltbare Zustände bei der Parksituation hervorrufen. Daher soll der Bereich im Wege einer 1. Änderung zur Stellplatzsatzung 2022 mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Die Stellplatzverpflichtung soll hierbei unverändert bleiben (1,5 Stellplätze bei Wohnungen zwischen 45 m² bis unter 75 m² und 2,0 Stellplätze bei Wohnungen ab 75 m²).
Das Büro Rauschmaier Ingenieure hat auf dieser Grundlage den Entwurf für die 1. Änderung der Stellplatzsatzung 2022 entwickelt, der im Folgenden vorgestellt wird. Die Änderung ist im beiliegenden Satzungsentwurf in blauer Schrift dargestellt und nachrichtlich in den Lageplan aufgenommen worden.
Das Verfahren zur 1. Änderung der Stellplatzsatzung soll einstufig durchgeführt werden, da das neu abgeschlossene Verfahren der Stellplatzsatzung 2022 erst aktuell durchgeführt wurde und die Behörden und die Öffentlichkeit bereits hinreichend Gelegenheit zur Äußerung hatten. Daher soll die Beteiligung für die 1. Änderung gleich mit der einmonatigen Offenlage erfolgen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung 2022) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 6 LBO gefasst.
- Der Entwurf der 1. Änderung der Stellplatzsatzung 2022 vom 18.11.2022 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Stellplatzsatzung 2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0004
Spenden für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
- Volksbank im Unterland, Brackenheim, 5.000 EUR aus der Gewinnsparaktion für das Buchprojekt "Nordheimer Geschichten Band 2".
- Heimatverein Nordheim e.V., 2.000 EUR für das Buchprojekt "Nordheimer Geschichten Band 2".
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Sonstiges und Anfrage
Protokoll-/-
- Tagesordnungspunkt 8
Bürgerfragestunde
Protokollohne Az.:
Herr Gillmann erkundigt sich, ob das Thema Nahwärme im Zusammenhang mit dem Bau des Glasfasernetzes bzw. bei den anstehenden baulichen Überlegungen eine Rolle spielt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verlegung der Glasfaserkabel nicht für eine Kooperation mit Nahwärmeleitungen geeignet ist. Allerdings ist die Gemeinde damit befasst, wo dies aufgrund der Verhältnisse denkbar erscheint. Dies ist zum Beispiel in Nordhausen der Fall, wo im Ortskern anstehende Baumaßnahmen der Gemeinde mit erwarteten Baumaßnahmen von Privaten zusammentreffen. Es wird darauf hingewiesen, dass Nahwärmeversorgung ein komplexes Thema ist, das ohne kompetente fachliche Begleitung nicht denkbar ist. Sobald als möglich wird die Verwaltung über den Stand der Dinge informieren.
ohne Az.:
Ein Bürger fragt, ob sich die behandelte Stellplatzsatzung auch auf das Projekt „Wohnen am Auerberg“ auswirkt. Dazu wird erläutert, dass für diesen Bereich bereits eine entsprechende Stellplatzregelung in den Bebauungsplan aufgenommen wurde.