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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 12.12.2022 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 14.11.2022 zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 14.11.2022 gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 4156/1, Bahnhofplatz 15;
Ausbau Dachgeschoß als Erweiterung einer bestehenden WohnungProtokollAz.: 632.62:Bahnhofplatz 15/0017
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 133/2022 vor.
GA Keller berichtet, dass sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet. Es gilt eine Baulinie aus dem Jahr 1897. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen und darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die Wohnung im 1. Dachgeschoss soll durch die Fläche im 2. Dachgeschoss erweitert werden. Hierfür sind in Dachfläche und Giebel weitere Fenster vorgesehen. Die Gebäudekubatur ändert sich nicht. Notwendige zweite Fluchtwege sind in der Planung dargestellt. Diese werden zuständigkeitshalber von der Baurechtsbehörde geprüft.Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Einvernehmen für das Vorhaben wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Flurstück 7332, 7333, 7334, 7335, 7336 und 7337, Gewann "Stübner" ;
Antrag auf Erdauffüllung/ErdaufschüttungProtokollAz.: 364.412:0022/09
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 134/2022 vor.
GA Vogl berichtet, dass auf den Flurstücken 7332, 7333, 7334, 7335, 7336 und 7337 im Gewann „Stübner“ zu Zwecken der Bodenverbesserung und zur Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung erfolgen soll. Insgesamt sollen max. 50 Ar mit 1000 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 20 cm. Das Erdmaterial stammt von den Flurstücken 5577, 5578 und 5579 (Lüssen) aus Güglingen, von den Flurstücken 6768, 6728, 6719, 6710, 6693 und 6678 (Lavendelweg, Lilienweg, Herdweg) aus Erlenbach sowie von den Flurstücken 10328 und 10328/2 aus Richen. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geplante Auffüllung.
GA Vogl informiert, dass eine Besichtigung vor Ort erfolgte und führt aus, dass die Erdauffüllung im oberen Bereich ab Grundstücksbeginn mit einem Abstand von 1 Meter beginnen und im unteren Grundstücksbereich auf den letzten Metern auf Null auslaufen sollte. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Heilbronn kann in diesem Fall das Bodenschutzkonzept (ist erforderlich ab 5.000m²) entfallen und ist nach Information der Fachtechnik nicht erforderlich.
GR Kurz verweist auf den am Feldweg unten verlaufenden Graben und die dadurch zu berücksichtigende Sorgfalt bei Aufbringen des Erdmaterials und Befahrung des Feldwegs.
GR Nagel verweist auf die Abstimmung und Genehmigung der Feld- bzw. Wegbefahrung mit dem Ordnungsamt.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdauffüllung unter der Bedingung, dass diese im oberen Bereich ab Grundstücksgrenze mit einem Abstand von 1 Meter beginnt und im unteren Grundstücksbereich auf den letzten 3 Metern auf Null ausläuft.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10-JaStimmen, 0-Enthaltungen und 0-Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 3966, 85/1, 85/2, Hauptstraße 94;
Änderung der Schankwirtschaft in Bistro und Dönerladen im EGProtokollAz.: 632.62:Hauptstraße 94+96/0017
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 135/2022 vor.
GA Vogl informiert, dass sich das Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet und hier die Baulinienpläne „Haupt- /Lauffener Straße" aus dem Jahr 1898 und 1964 gelten, wonach das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Es ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Im Gebäudeinnenraum im Erdgeschoss sollen zwei Wanddurchbrüche geschlossen werden. Durch die bauliche Veränderung im Innenraum ändert sich die Gebäudekubatur nicht.
GA Vogl ergänzt, dass es sich nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt. Die beabsichtigte Nutzungsänderung von einer Gaststätte auf zwei Gaststätten ist bauplanungsrechtlich zulässig.
GR Hachtel informiert, dass es sich um ein altes Gebäude handelt, in welchem in der Vergangenheit verschiedene Nutzungsformen wie z.B. Verkauf von Lebensmitteln (Edeka) oder unterschiedliche Gaststättenarten ausgeübt wurden.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Baurechtsbehörde über mögliche zusätzliche Stellplätze im Rahmen der geplanten Nutzungsänderung und Genehmigung entscheiden wird.
BM Schiek ergänzt, dass vor zwei Jahren im Innenbereich zwei Durchbrüche beantragt wurden, welche mit vorliegendem Antrag wieder geschlossen werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des Einvernehmens.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Einvernehmen für das Vorhaben wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10-Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0-Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 811.455:0010
Neuinstallation Stromverteiler Park
Schon seit geraumer Zeit ist der schlechte Zustand des Verteilerkastens im Rathauspark beim Drehkreuz bekannt. Die Netze BW hat den Verteilerkasten letztmalig zum vergangenen Parkfest in Betrieb genommen. Ein Weiterbetrieb ist nun aus technischer Sicht nicht mehr möglich. Um für das kommende Festjahr rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, hat die Verwaltung Angebote für die Neuinstallation eines Verteilerschrankes eingeholt.
Ein Verzicht auf den Verteilerschrank wurde geprüft, ist aber ausgeschlossen. Sowohl das Backhaus, als auch der Alte Bauhof sind technisch und kapazitiv nicht möglich.
Insgesamt liegen drei Angebote vor:
1. Fa. Haug, Nordheim: 16.279,56 EUR
2. Fa. M&H Bührle, Heilbronn: 13.498,14 EUR
3. Fa. Frank + Ruth Elektrotechnik, Heilbronn: 12.348,63 EUR
Für die Maßnahme stehen im Haushalt unter Unterhaltungsaufwand Mittel parat. Gemäß Hauptsatzung ist der Technische Ausschuss zuständig.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Fa. Frank + Ruth Elektrotechnik aus Heilbronn wird mit der Installation der Festplatzverteilung zum Angebotspreis von 12.348,63 EUR beauftragt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen angenommen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Az.: 112.055:0003
Geschwindigkeitsanzeigetafel am Ortseingang Nordhausen
GR Hachtel merkt an, dass die Geschwindigkeitsanzeigetafel am Ortseingang von Nordhausen von Brackenheim her kommend wegen des ohnehin geltenden Tempolimits von 30 km/h dort eigentlich nicht mehr benötigt wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Anzeigetafel zwar jetzt über den Winter abgebaut wird, aber nicht wegen Tempo 30, sondern weil die Akkus bei kalten Temperaturen nicht lang durchhalten. Er hält eine Geschwindigkeitsanzeigetafel am Ortseingang für durchaus sinnvoll. Diese könnte zur Abwechslung auch am Ortseigang von Nordheim her stehen. Im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten zur Ortskernsanierung soll das ganze Thema nochmal überdacht werden.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 623.222:OK III/0030
Planung für das Areal beim Milchhäusle
GR Hachtel fragt nach, was zukünftig für das Areal beim Milchhäusle geplant ist.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Verwaltung derzeit mit sehr vielen anderen Themen beschäftigt ist und in absehbarer Zeit nicht zu diesem Thema kommen wird. Es gilt hier, zu gg. Zeit gute Partner auf planerischer Seite und auch Investoren zu finden. Im Moment laufen vorrangig große Planungen in der Lauffener Straße/Südstraße und der Ortsmitte Nordhausen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es auch an anderen Stellen im Ort noch viel Potential für innerörtliche Entwicklungen gibt.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 112.050:0003/3
Blitzersäule in Nordhausen
GR Schadenberger-Graf fragt an, ob es schon einen Termin für die Aufstellung der neuen Blitzersäule in Nordhausen gibt. Der Vorsitzende erwidert, dass er entsprechend der Ankündigung des Landratsamtes nach wie vor vom Frühjahr ausgeht.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.