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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 23.01.2023 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 12.12.2022
zur Unterschrift in Umlauf.
GAR Braun verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 12.12.2022 gefassten Beschlüsse. - Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 5492/11, Schafhohle 8;
Anbau an bestehende Fabrikhalle zwecks LagererweiterungProtokollAz.: 632.62:Schafhohle 8/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 1/2023 vor.
GA Vogl berichtet, dass der Antragssteller zu Zwecken der Lagererweiterung einen Anbau an die bestehende Fabrikhalle beabsichtigt. Da sich das Vorhaben im qualifizierten Bebauungsplan „Schafhole“ befindet und dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entspricht, ist es dem Technischen Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu geben.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 1381/3, Stettiner Straße 9;
Umbau eines DoppelhausesProtokollAz.: 632.62:Stettiner Straße 9/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 2/2023 vor.
GA Vogl informiert, dass der Antragssteller im bestehenden Doppelhaus eine Wohnraumvergrößerung plant. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Kreuzäcker, 1. Änderung“ befindet ist darüber zu entscheiden, ob sich der Umbau nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Gebäudekubatur vergrößert sich durch den Umbau nicht.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 10241, Elbinger Straße 30;
Errichtung einer GartensaunaProtokollAz.: 632.62:Elbinger Straße 30/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 3/2023 vor.
GA Vogl informiert, dass der Antragssteller den Bau einer Gartensauna beabsichtigt. Da sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Nordheim Süd West" befindet und gegen bauplanungsrechtliche Festsetzungen verstößt, ist über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. GA Vogl informiert, dass die geplante Gartensauna außerhalb der Baugrenze liegt und aufgrund bereits genehmigter Bauten die zulässigen 15 m Grenzbebauung überschritten werden. Die Lage der baulichen Anlage auf dem Grundstück ist so vorgesehen, dass die angrenzende Grünanlage durch den örtlichen Bauhof ohne Beeinträchtigung gepflegt werden kann. Nach Aussage des Bauherren ist die Ableitung anfallenden Niederschlags der baulichen Anlage in die bereits auf dem Grundstück vorhandene Zisterne geplant.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Flurstück 2482, Gewann "Hinterer Wannenberg";
Antrag auf Erdaufschüttung/Erdauffüllung
ProtokollAz.: 364.412:0022/10
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2023 vor.
GA Vogl informiert, dass der Antragsteller auf dem Grundstück Flurstück 2482 im Gewann „Hinterer Wannenberg“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung vornehmen möchte. Insgesamt sollen max. 10 Ar mit 100 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 15 cm. Das Erdmaterial stammt vom Grundstück Flurstück 9918 in Nordheim. Für die geplante Erdauffüllung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. GA Vogl ergänzt, dass das Vorhaben bereits ausgeführt wurde und die Antragsunterlagen über das Landratsamt Heilbronn an die Gemeinde Nordheim zur Entscheidung über das erforderliche Einvernehmen zugesandt wurden. Das ehemals festgestellte steinige Material wurde nach Information des Eigentümers abgelesen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass zur besseren Verortung von Erdauffüllungen bei zukünftigen Anträgen der erforderliche Übersichtslageplan beigefügt sein wird.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 13, Heuchelbergstraße 1;
Nutzungsänderung von Garage und Abstellraum zu Parterrewohnung;
Schaffung von 7 StellplätzenProtokollAz.: 632.62:Heuchelbergstraße 1/0006
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 5/2023 vor.
GA Vogl erläutert die Sitzungsvorlage.
Da sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet "Nordhausen II" liegt, ist zudem über das gemeindliche sanierungsrechtliche Einvernehmen zu entscheiden.
Ohne Bauantrag oder Genehmigung wurden Garagen zu einer Wohnung umgebaut werden. Bauplanungsrechtlich sind auf diesem Grundstück bis zu sechs Wohneinheiten zulässig.
Für den Wegfall von ursprünglich in der Vergangenheit vier genehmigten Garagen und drei genehmigten Stellplätzen sind auf dem Grundstück sieben Stellplätze sowie eine Überdachung für zwei Fahrradabstellplätze vorgesehen.
Grundsätzlich müssen neu geplante Stellplätze den Vorgaben der Garagenverordnung (GaVO) mit Maßen 5 m Länge auf 2,3 bis 2,5 m Breite entsprechen. Sofern aus bauordnungsrechtlichen Gründen ein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt werden würde, wäre dies rechtswidrig und das Einvernehmen wäre von der Baugenehmigungsbehörde zu ersetzen.
GOA Braun ergänzt, dass das ohne Bauantrag oder Genehmigung begonnene Vorhaben dem Landratsamt Heilbronn zur Prüfung gemeldet wurde. Die Baurechtsbehörde hat den Bau eingestellt, dennoch wurde weitergebaut. Im Nachgang wurde das vorliegende Baugesuch eingereicht.
GR Langguth führt aus, dass die Vorgaben der Garagenverordnung (GaVO; 5 m Länge und mindestens 2,3 m Breite) nicht eingehalten werden. Durch WebGIS-Bildaufnahmen wird die Problematik der Parkplatzsituation veranschaulicht; die Tiefe der Stellplätze reicht offensichtlich nicht aus.
GR Conte weist auf den noch bestehenden barrierefreien Anbau am südlichen Gebäudebereich und die gefährliche Fußgängersituation beim Weg der Schulkinder zur Bushaltestelle oder zur Schule hin. GA Vogl teilt mit, dass auf Höhe des Anbaus ein Fluchtweg für das Gebäude nach Rückmeldung und Aussage des Architekten gefordert bzw. vorgesehen sei. Dieser ist in den vorgelegten Antragsplänen nicht dargestellt. In dem Zusammenhang wird über die Frage diskutiert, ob ein zweiter Rettungsweg frei zugänglich sein muss oder wie hier direkt und mit Höhenunterschied auf einen Stellplatz führen kann.
GR Krieg fragt nach, ob sich aufgrund der in den Plänen dargestellten Stellplätze die Anzahl der geschaffenen Wohnungen ableiten lässt. BM Schiek führt aus, dass über die erforderliche Stellplatzanzahl das Landratsamt Heilbronn zu entscheiden.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Antrag auf Nutzungsänderung wird zur Kenntnis genommen.
Die Baurechtsbehörde wird um Überprüfung der Stellplatzsituation gebeten, u.a. hinsichtlich Anzahl und Maße der Stellplätze. Die Gemeinde spricht sich aufgrund der Situation gegen eine Befreiung von Vorgaben aus.
Über einen zweiten Fluchtweg oder mögliche sonstige Absichten kann weder beraten noch entschieden werden, da diese in den Antragsplänen nicht dargestellt sind.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Sonstiges und Anfragen
Protokoll-/-