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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 27.03.2023 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 27.02.2023
zur Unterschrift in Umlauf.
BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 27.02.2023 gefassten Beschlüsse. - Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 1028, Wilhelmstraße 19;
Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung im Dachgeschoß durch Aufstockung des bestehenden Zweifamilienhauses an der Nordseite
ProtokollAz.: 632.62:Wilhelmstraße 19/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 24/2023 vor.
GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Weiter hat unmittelbar vor der Sitzung eine Besichtigung vor Ort stattgefunden.
Vom Bauherrn wurden folgende Einzelfragen zur Bauvoranfrage gestellt:- Ist die neu geplante Traufhöhe mit 8,5 m im Hinblick auf die Wohnraumerweiterung genehmigungsfähig?
- Ist die vorgesehene Dachneigung auf der nördlichen Seite mit nun 22° unter Berücksichtigung, dass im DG kein weiteres Vollgeschoss entsteht, so genehmigungsfähig?
- Ist die eingezeichnete Firsthöhe wie in den Planunterlagen mit ca. 11,7 m dargestellt so genehmigungsfähig
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Einvernehmen zu den im Sachverhalt aufgeführten drei Einzelfragen wird gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung und 8 Nein-Stimmen abgelehnt. - Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 2480, Sperberweg 9;
Bau eines Carports mit PV-Anlage an bestehende GarageProtokollAz.: 632.62:Sperberweg 9/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 23/2023 vor.
GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
BM Schiek hinterfragt die Einhaltung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ). Die aktuelle GRZ ist in den Bauvorlagen nicht angegeben und sollte durch die Untere Baurechtsbehörde geprüft werden.Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass die Stützpfosten des Carports mindestens 1 m und das vorstehende Dach mindestens 50 cm von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt erstellt werden und die gesamtzulässige überbaubare Fläche des Grundstückes nicht überschritten wird.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 4274/1, Bergstraße 19;
Anbau Carport
ProtokollAz.: 632.62:Bergstraße 19/0006
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 22/2023 vor.
GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt, sofern die Stützpfosten des Carports mindestens 1 m und das vorstehende Dach mindestens 50 cm von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt erstellt werden.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 3907/1, Mühlstraße 8;
Erstellen einer Gartenhütte
ProtokollAz.: 632.62:Mühlstraße 8/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2023 vor.
GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 201/3, Strombergstraße 5;
Umnutzung der Werkstatt in eine Wohneinheit,
Aufstockung und Ausbau einer Dachgeschosswohnung,
Teilung des Wohngebäudes in 5 Eigentumswohnungen mit Doppelgarage und 6 StellplätzenProtokollAz.: 632.62:Strombergstraße 5/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 25/2023 vor.
GA Vogl erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Kurz führt aus, dass Gewerbeplätze gesucht sind. Daher sollte man nicht auch noch Gewerbeplätze zu Wohnbauplätzen machen.
BM Schiek verweist auf die Gefahr des "Kippens" des Gewerbegebiets. Eine alleinige bzw. überwiegende Wohnnutzung kann zu Schwierigkeiten für umliegende bestehende Gewerbebetriebe führen, wenn der Gebietscharakter in Frage gestellt oder gar geändert wird.Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt. - Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 689, Gartenstraße 32;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
ProtokollAz.: 632.62:Gartenstraße 32/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 27/2023 vor.
GA Vogl erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. - Tagesordnungspunkt 8
Sonstige Anfragen
Protokoll-/-