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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.07.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2023 geht zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Az.: 880.25:Waldenserstraße 14/7/2

    Sanierung Nordhausen; Architekten- und Investorenauswahlverfahren für die Ortsmitte Nordhausen (Waldenserquartier)

    BM Schiek teilt mit, dass aufgrund „Funkstille“ die Kommunalentwicklung Kontakt zu allen Teilnehmern aufgenommen hat mit dem Ergebnis, dass entweder abgesagt oder erst gar nicht geantwortet wurde. Das Verfahren wird entsprechend einzustellen sein. Die Begründungen bzw. Rückmeldungen der seinerzeitigen Interessenten zeigen, dass insbesondere die aktuell schwierige Lage in der Bauwirtschaft, hohe Baukosten, hohe Zinsen und ungewisse rechtliche Vorgaben die Ursachen für die Entwicklung sind.

    Dennoch gibt es aus Sicht des Vorsitzenden keinen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen.

    Die Verwaltung ist gemeinsam mit der Kommunalentwicklung bereits dabei, einen „Plan B“ für die Neugestaltung des Waldenserquartiers zu entwerfen. An den Zielen der Sanierung ändert sich durch die aktuell bedauerliche Situation nichts.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Konzeptvergabe „Lauffener Tor“; 
    Beschluss der Auslobung

    Protokoll

    Az.: 615.01:0006/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 71/2023 vor.

     

    GAR Braun erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Prof. Zoeppritz und Herr Borchers stellen den mit der Tischvorlage zur Verfügung gestellten Auslobungstext inhaltlich vor. Die erarbeitete städtebauliche Voruntersuchung wird ebenfalls präsentiert und die vorstellbaren Maße der Bebauung veranschaulicht.

     

    GR Langguth und GR Michelbach erkundigen sich, inwiefern die HQ-100 Linie bei der Bebauung einzuhalten ist.

    GAR Braun erläutert, dass nach Aussage des Landratsamts bei einer Neubebauung kein Retentionsvolumen verloren gehen darf. Der Baukörper kann dennoch in ähnlicher Form wie die heute bestehende Bebauung die Linie überschreiten, sofern rechnerisch kein Volumen verloren geht. Übersteigt der Baukörper das heutige verdrängte Volumen, ist für Ausgleich zu sorgen. Diese Aussage soll auch den Investoren über die Angebotsaufforderung bekannt gegeben werden.

     

    Zur Bezeichnung des Projekts sprach sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit für den Begriff "Sonnengarten" aus.

     

    GAR Braun führt aus, dass die Projektfläche insgesamt rund 1.665 qm umfasst. Bei einem Bodenrichtwert von 495 EUR/qm ergibt dies eine Summe von 824.175 EUR. Auf Grundlage der vorhandenen Baumassen wurden die Abbruchkosten vom Bauamt auf 150.000 EUR geschätzt. Nach Möglichkeit soll der Abbruch direkt vom Investor übernommen werden. Damit ergibt sich nach Abzug der Abbruchkosten ein Kaufpreis in Höhe von 674.175 EUR.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die vom Büro Borchers entworfene Angebotsaufforderung mit Planungsprogramm für das Konzeptvergabeverfahren „Sonnengarten“ wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angebotsaufforderung an mögliche Investoren zu publizieren.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kommunale Wärmeplanung;

    Vorstellung und Beauftragung

    Protokoll

    Az.: 794.00:0003/3/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jonathan Wein, Gründungsgeschäftsführer der künftigen Energieagentur des Landkreises Heilbronn, und Herrn Floran Schirle als Vertreter der Firma "New Engineering for Tomorrow GmbH" (NE4T). 

    Er verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an die beiden Gäste, die den Sachverhalt anhand einer Präsentation vorstellen, welche den Sitzungsunterlagen nachträglich als Tischvorlage beigefügt wird.

    Mehrere Gemeinde äußern sich zustimmend zur in Rede stehenden Beauftragung einer Wärmeplanung in der vorgeschlagenen Art und Weise.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Gemeinde Nordheim beteiligt sich vorbehaltlich der Gewährung des zu beantragenden Zuschusses an der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit Lauffen, Neckarwestheim, Flein und Talheim. Dem voraussichtlichen Kostenanteil von ca. 8.000 EUR wird zugestimmt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Eigenbetrieb der Wasserversorgung;
    Ringschluss der Wasserleitung in der Gartenstraße Nordhausen;
    Vorstellung der Maßnahme mit Baubeschluss

    Protokoll

    Az.: 815.41:0018

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 72/2023 vor.

     

    GAR Braun erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Der Ringschluss der Wasserleitung in der Gartenstraße Nordhausen soll hergestellt werden (Baubeschluss). Die Kostenschätzung der HNVG wird gebilligt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Kommunales Energiemanagement;
    Förderprogramm „Klimaschutz im kommunalen Umfeld - Kommunalrichtlinie“

    Protokoll

    Az.: 794.02:0007/12

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2023 vor.

     

    GAR Braun erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Dem Aufbau eines kommunalen Energiemanagements wird zugestimmt, sofern die in Aussicht stehende Förderung bewilligt wird.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Interkommunaler Windpark Heuchelberg;
    Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag

    Protokoll

    Az.: 794.62:0004/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2023 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    1. Dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags für eine EE BürgerEnergie Heuchelberg GmbH & Co. KG sowie des Konsortialvertrages über die Beteiligung an der Gesellschaft entsprechend den Anlagen zur Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

    2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verträge abzuschließen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Es liegen keine Spenden vor.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 211.821:0005
    Zusätzlicher Kombi-Dämpfer für die Mensa

    Durch die Einrichtung einer weiteren Ganztagesgruppe im Kindergarten Südstraße steigen auch die Essenszahlen. Mit den vorhandenen Gerätschaften in der Mensa kann die benötigte Menge an Essen nicht zubereitet werden. Laut der Mensaleitung ist ein weiterer Kombi-Dämpfer notwendig. Die Kosten für entsprechende Anschlüsse (Strom, Wasser, Dunstabzugserweiterung) liegen bei geschätzten 3.000 EUR. Der zusätzliche Kombi-Dämpfer liegt bei rund 7.000 EUR. Damit entsteht ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 10.000 EUR.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Die Mensa soll um einen Kombi-Dämpfer erweitert werden. Dem außerplanmäßigen Aufwand bis zu einer Höhe von 10.000 EUR wird zugestimmt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.: 757.35:0036/7
    Schaffung neuer Rasenwahlgräber Friedhof Nordheim

    GAR Braun berichtet, dass die Rasenwahlgräber auf dem Friedhof Nordheim annähernd vollständig belegt sind. Die Verwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bestatter Krieg eine Planung für eine mögliche Erweiterung auf einem derzeit brachliegendem Grabfeld erarbeitet. Die Arbeiten sollen in Eigenregie durch den Bauhof geleistet werden.

     

    Das Bauamt hat hierfür eine Kostenzusammenstellung erarbeitet. Das Gremium hat sich für die Variante 3 der Bemusterung ausgesprochen. Die Rasengrabplatten sollen direkt aus Asien (Indien) bezogen werden. Der Natursteinhändler hat ein Zertifikat, dass den Ausschluss von Kinderarbeit nachweisen kann. Damit entsteht folgender Aufwand:

     

    Fertigung Rasengrabplatten Asien (Indien): 10.307,22 EUR (Lieferzeit 14-16 Wochen)

    Betonpflaster: 7.344,21 EUR

    Entsorgung / Deponiegebühren: 4.000,00 EUR

    Material (Beton, KFT Splitt, usw.): 11.000,00 EUR

    Mietgeräte: 7.000,00 EUR

    Bauhof Arbeitsstunden: 27.000,00 EUR

     

    Gesamtaufwand bei Fertigung Asien: 79.315,20 EUR

     

    Die aktuelle Planung ist auf dem Lageplan ersichtlich. Mit dem Projekt sollen 46 neue Rasenwahlgräber entstehen. Für die Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2023 unter Investitionen 20.000 EUR zur Verfügung. Bei der Haushaltsplanung ging man von einer wesentlich kleineren Erweiterung aus. Aus wirtschaftlichen und belegungstechnischen Gründen ist die umfangreichere Variante jedoch sinnvoller.

     

    Damit entsteht ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 59.315,20 EUR, den der Gemeinderat zu genehmigen hat.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

     

    Dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 59.315,20 EUR zur Schaffung neuer Rasenwahlgräber am Friedhof Nordheim wird zugestimmt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    Az.: 880.25:Waldenserstraße 14/7/2

    Ortsmitte Nordhausen / Waldenserquartier

    Eine Bürgerin spricht die Situation zu diesem Projekt an (vgl. Bekanntgaben in derselben Sitzung) und schlägt vor, auf den Abbruch des denkmalgeschützten früheren Lehrerwohngebäudes hinzuwirken, um die Attraktivität des Projektes für Investoren und deren Planungsspielraum zu verbessern.

    Der Vorsitzende beantwortet diesen Vorschlag mit Hinweis darauf, dass die bisherigen Planer bzw. Investoren laut eigener Aussage mit den beiden denkmalgeschützten Gebäuden keine größeren Probleme haben. Außerdem weist der Vorsitzende darauf hin, dass der Denkmalschutz ein hohes Gut und der Abbruch eines Denkmales nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen denkbar ist.

     

     

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