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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.09.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 28.07.2023
    zur Unterschrift in Umlauf.
    Der Kämmerer verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 28.07.2023 gefassten Beschlüsse.

     

     

     

    Az.: 794.62:0004/4 Interkommunaler Windpark Heuchelberg:

    Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines Nutzungsvertrages zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

     

     

    Az.: 622.301:0004/5 Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes in Nordhausen in der Weststraße:
    Der Gemeinderat hat beschlossen, das Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes in der Weststraße nicht ausüben.

     

     

    Az.:131.51:0002

    Anlage zu § 4 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - Kostenersatzverzeichnis

    Das vorgenannte Kostenersatzverzeichnis wurde von der Verwaltung fortgeschrieben. Der Gemeinderat und der Feuerwehrausschuss ist hierüber zu informieren. Das Kostenersatzverzeichnis ist auf der Nordheimer Internetseite im Ortsrecht unter "Feuerwehr" eingestellt. Ebenfalls auf der Internetseite erfolgte die entsprechende amtliche Bekanntmachung.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Az.: 652.210:0011

    Landschaftspflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Nordhausen

    Laut einer Mitteilung des Baureferats Nord vom Regierungspräsidium Stuttgart (früher Straßenbauamt Heilbronn) verzögern sich die ausstehenden Pflanzarbeiten weiterhin und werden voraussichtlich auch in der kommenden Pflanzperiode nicht realisiert werden können. Grund sind laut Mitteilung eine unerwartete Auftragsrückgabe des beauftragten Planers und weiterer Abstimmungsbedarf mit der Naturschutzbehörde beim Landratsamt.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gewässerökologische Untersuchung;
    Vorstellung der Ergebnisse

    Protokoll

    Az.: 701.44:0010/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Herr Teschner vom Büro am Fluss stellt sodann die Ergebnisse der gewässerökologischen Untersuchung von Breibach und Katzentalbach vor.

     

    GR Wehler fragt an, wie kritisch das Ganze jetzt zu sehen ist.

    Herr Teschner führt aus, dass am Becken 34.15 ein paar Grenzwerte überschritten sind, dies aber durch Einstellung der Drosselung oder technische Nachrüstung behoben werden kann. Das zuständige Ingenieurbüro Schöll wird eine Lösung erarbeiten. Der Katzentalbach fällt insgesamt in seinem Verlauf in seiner ökologischen Wertigkeit ab, ohne dass dies einem speziellen Becken zugeordnet werden kann und ohne dass dort einzelne Grenzwerte überschritten werden. Nach der Ausrüstung mit Messeinrichtungen und der damit verbundenen Möglichkeit der Nachsteuerung der Beckenabschläge lässt sich dies aber verbessern.

     

    GA Keller ergänzt, dass die Installation der Messeinrichtungen für die Becken ausgeschrieben war und bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung die Vergabe hierfür stattfinden soll. Der Einbau der Messgeräte wird also kurzfristig erfolgen.

    Die Frage von GR Pfautsch, ob dann alle Becken mit Messeinrichtungen ausgerüstet sind, bejaht GA Keller.

     

    GR Krieg nimmt Bezug auf Fotos im Gutachten, auf denen Hygieneartikel im Bach zu sehen sind.

    Herr Teschner erläutert, dass dies zwar grundsätzlich ein Indiz dafür ist, dass irgendetwas bei den Becken nicht stimmt, es sich jedoch meist um Einzelfälle von Störungen handelt. Es kann sich hierbei um Verstopfungen drehen oder den Fall, dass ein Rechen mal nicht funktioniert. Solange sich das nicht auf die Diatomeen (Wirbellose als Indikatoren im Gewässer) niederschlägt, ist dies kein dauerhafter Zustand und damit auch nicht schädlich für das Gewässer.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung Nordhausen II;
    Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze;
    Vorstellung aktueller Planung 

    Protokoll

     

    Az.: 623.224:0001

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2023 vor.

    GA Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Herr Neulinger vom Büro Zoll stellt sodann die neue Planungsvariante für die Ortsmitte Nordhausen vor.

     

    GR Stopper regt an, auf dem Platz noch irgendwo eine öffentliche Toilette unterzubringen. Dies wäre in Verbindung mit einem Trinkbrunnen und einer Fahrradrastanlage eine gute Kombination.

    Herr Neulinger wird dies mit eventueller Lage am Radweg prüfen.

     

    GR Krieg schlägt vor, die vorgesehenen Pflanzkübel entlang der Weststraße so zu positionieren, dass mit Rücksicht auf die Grundstückseinfahrten noch mehr Längsparker untergebracht werden können.

    Herr Neulinger erklärt, dass dies im Zuge der Detailplanung möglich ist. An dieser Stelle wurde lediglich die frühere Straßenplanung unkritisch übernommen.

     

    Weiter weist GR Krieg auf die Straßenverengung vor der Kirche hin und fragt nach, ob dort Sperrflächen auf der Verkehrsfläche eingezeichnet werden müssten, um Parken zu verhindern.

    Herr Neulinger erklärt, dass innerhalb der Verengung ein einseitiges Parken aufgrund der fehlenden Restfahrbahnbreite ohnehin nicht möglich ist. Am Ende der Verengung kann im Zuge der Detailplanung auf der Nordseite ein kleines Sperrfeld als Wartefläche für Begegnungsverkehr vorgesehen werden.

     

    GR Schadenberger berichtet, dass derzeit am Übergang vom Radweg über die Zabergäustraße ein recht hoher Bordstein vorhanden ist. In der Planung sollte eine Absenkung berücksichtigt werden. Auch eine Reparaturstation oder eine Presslufttankstelle könnte er sich dort vorstellen.

    Herr Neulinger wird sich die verkehrstechnische Situation nochmals anschauen, um am Übergang des Radweges keine gefährliche Situation zu schaffen. Die Geradlinigkeit des Radweges ist nicht optimal herstellbar, weil Privatgrundstücke in die Fläche einragen, jedoch eine Gehwegabsenkung auf 3 cm Höhe zur Wasserführung wäre vorstellbar.

     

    GR Pfautsch regt an, vor der Kirche noch eine Parkmöglichkeit für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zu schaffen.

    Herr Neulinger wird dies prüfen, auch in Zusammenhang mit den Abläufen bei kirchlichen Veranstaltungen.

     

    Auf Anfrage des Vorsitzenden beschreibt Herr Neulinger nochmals den auf der Südseite der Waldenserstraße vorgesehenen Schrammbord. Hierbei handelt es sich wegen seiner Breite von höchstens 80 cm und einer davor liegenden ca. 30 cm breiten Rinne ausdrücklich nicht um einen Gehweg. Der Schrammbord soll - außer an den Grundstückszufahrten - mit Hochbordrandsteinen ausgeführt werden. Ein Parken ist auf dieser Straßenseite damit nicht vorgesehen.

     

    Weiter regt der Vorsitzende für den Platz an der Zabergäustraße an, auch dort auf der Südseite den Treppencharakter durch eine schmale Rampe für Rollatoren oder Rollstühle aufzuweichen.

    Dies hält Herr Neulinger im Randbereich der Pergola für möglich.

     

    Insgesamt wird die neue Planung vom Gremium begrüßt, auch die Möglichkeit, dass die Busse nun so nah beieinander barrierefrei halten können. Ein endgültiger Beschluss über die Planung soll nach Prüfung bzw. Einarbeitung der Anregungen erfolgen.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    RRKV Nordheim e.V.; 
    Förderantrag zur Sanierung der Rollschuhbahn auf dem Vereinsgelände

    Protokoll

     

    Az.: 552.3:0004/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2023 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet aus den Beratungen im Verwaltungsausschuss.

    Der Verein hat der Gemeinde zwischenzeitlich die Schlussrechnung in Höhe von 55.065,69 EUR vorgelegt.

    Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die Sanierungsmaßnahme ausgehend von den Kosten des Sanierungsangebotes in Höhe von knapp 50.000 EUR mit 30% und einer Deckelung auf 15.000 EUR zu fördern, empfiehlt der Verwaltungsausschuss einstimmig, eine Förderung von 30% entsprechend der vorliegenden Schlussrechnung zu gewähren.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde Nordheim gewährt dem RRKV Nordheim für die Generalsanierung der Rollschuhbahn einen Zuschuss in Höhe von 30% der Kosten der vorliegenden Abrechnung in Höhe von 55.065,69 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 16.519,70 EUR.

    2. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2024.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    von Marval´sche-Stiftung;
    Jahresrechnung 2022

    Protokoll

     

    Az.: 892.11:0008/008

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 85/2023 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und berichtet aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

    Weiter informiert er über die Beschlüsse des Stiftungsrates zur Ertragsverwendung.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Ertrag 2022 wird auf 8.323,89 EUR festgestellt.
    2. Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2022 betragen 27.863,47 EUR.
    3. Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 27. Juli 2023 (siehe Sitzungsvorlage) zur Verwendung der Erträge werden bestätigt.
    4. Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum

          01.01.2022 auf                                                             710.000,00 EUR

          und zum 31.12.2022 auf                                              710.000,00 EUR festgestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Eugen-Mehrer-Stiftung;

    Jahresrechnung 2022

    Protokoll

    Az.: 892.13:0060/2022

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 86/2023 vor.

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus der Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Ertrag 2022 der Stiftung wird auf 3.001,37 EUR festgestellt.

    2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung           1,37 EUR

        b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen                                  600,00 EUR

        c) Verwendung für die Schule in Nordhausen                                             600,00 EUR

        d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen                               600,00 EUR

        e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit)                           600,00 EUR

    f) Verwendung für die Evangelische Kirchengemeinde Nordhausen              600,00 EUR

    3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2022 auf 283.483,81 EUR und zum 31.12.2022 auf 283.592,08 EUR festgestellt.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Annahmen von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spenden für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    1. Herr Kurt Plieninger, Nordheim: 30 EUR für die Nordheimer Kindergärten.

    2. Familie Kushtrim und Edona Mehmeti, Nordheim: 100 EUR für Kindergarten Pusteblume - Sonnenstrahlengruppe.

    3. Firma Kleemann Getränke, Nordheim: Sachspende im Wert von 672 EUR für den Jubiläumssommer - Leihe Sitzgarnituren.

    4. Familie Christa und Kurt Mauersberger: 300 EUR für den Bürgerbus.

    5. Landfrauenverein Nordheim e.V.: 2.500 EUR für den Bürgerbus.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 817:0003/3
    Nahwärmeversorgung im Ortsteil Nordhausen - Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

    Nachdem die Rückmeldungen bei der Bürgerbeteiligung / Bürgerbefragung grundsätzlich positiv sind, wäre einer der nächsten Schritte die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Nahwärmekonzept für Nordhausen. Die Kosten hierzu, so die ZEAG, werden sich voraussichtlich auf 80.000 EUR belaufen. Entsprechend dem "Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze (BEW)" wären 50% der Kosten förderfähig. Nach Abzug der Beteiligung der ZEAG an den Kosten würde bei der Gemeinde ein Anteil von ca. 20.000 EUR verbleiben. Die Verwaltung schlägt vor, die vorgenannte Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde Nordheim gibt die Machbarkeitsstudie zum Nahwärmekonzept Nordhausen in Auftrag.
    Die entsprechenden Finanzmittel werden bereitgestellt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

    keine

     

     

     

     

     

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