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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 11.12.2023 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 13.11.2023 zur Unterschrift in Umlauf.
    Nichtöffentliche Beschlüsse waren nicht bekanntzugeben.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 5120/6, Maybachstraße 6;

    Errichtung eines geschlossenen Carports

    Protokoll

    Az.: 632.62:Maybachstraße 6/0006

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

    Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 899/1, Fliederstraße 10;

    Anbau eines Wintergartens

    Protokoll

    Az.: 632.62:Fliederstraße 10/0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 201/4, Strombergstraße 7;
    Geänderte Planung von Neubau 6-Familienhaus mit Gewerbeeinheit im UG und 12 Stellplätzen

    Protokoll

    Az.: 632.62:Strombergstraße 7/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2023 vor.

    AR Keller erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt, wie hoch der Gewerbeanteil im Gebäude sein muss. Der Vorsitzende erklärt, dass das Landratsamt dies gebietsbezogen festlegt und die Frage nicht generell beantwortet werden kann. AR Keller ergänzt, dass bei den letzten Fällen in diesem Gebiet von 20 % Gewerbeanteil ausgegangen wurde.

     

    Weiter wurde festgestellt, dass der Lageplan das Nachbargebäude und die dortigen Stellplatzzufahrten nicht korrekt darstellt.

     

    Generell wird die Planung als sehr überfrachtet angesehen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Prüfung der Unteren Baurechtsbehörde ergibt, dass der gewerbliche Anteil im Gebäude ausreichend für die Voraussetzungen des Mischgebiets im Bebauungsplangebiet "A la Fontaine, 1. Änderung" ist.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 656.46:0004; 364.33:0002/36

    Defekte Straßenleuchte und Rückschnitt von Hecken

    GR Kurz teilt mit, dass die Straßenleuchte an der Treppe am Fußweg Pfarrhofstraße zwischen Friedhofstraße und Bahnhofstraße defekt ist. Außerdem wächst die Hecke am Fußweg zwischen Tankstelle und Feuerwehr auf der Seite der Tankstelle in den Weg hinein.

    Der Vorsitzende sagt eine Prüfung der Hecke und die Weiterleitung des Defekts an der betreffenden Straßenleuchte zu.

     

    Az.: 613.25:0011

    Nachweis von Photovoltaikflächen in Nordheim

    GR Hommel fragt an, ob in Nordheim außer den Flächen für die Windkraft nach den gesetzlichen Erfordernissen auch noch Flächen für die Photovoltaik nachgewiesen werden müssen.

    Der Vorsitzende erklärt, dass es in Nordheim keine Vorrangfläche hierfür gibt. Privilegierte Flächen gibt es derzeit lediglich in einem 200 m breiten Gürtel entlang der Bahnlinie. Das wäre für Nordheim nur eine geringe Fläche. Der Nachweis des notwendigen Anteils von PV-Flächen ist nicht auf die einzelne Gemeinde zu sehen, sondern auf die Region insgesamt. Laut Regionalverband gibt es in der Region ausreichende Flächen für Photovoltaik, so dass in Nordheim nichts mehr ausgewiesen werden muss.

    Auf die Frage von Frau Hommel, ob Landwirte dennoch PV-Anlagen aufstellen könnten, antwortet der Vorsitzende, dass dies im Außenbereich bislang nur mit Bebauungsplan möglich ist.

     

    Az.: 658.42:0001

    Nutzung von öffentlichen Stellplätzen in Nordhausen

    GR Weinstok weist darauf hin, dass auf den 3 öffentlichen Stellplätzen in der Höhe des Gebäudes Waldenserstraße 2 von den Anwohnern immer so geparkt wird, dass nur 2 Fahrzeuge dort Platz hätten. Er bittet um Abhilfe.

    Der Vorsitzende sichert zu, dass die Situation vorort begutachtet wird. Die Parkplätze sind so zu nutzen, wie sie markiert sind. Ansonsten könnte dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ggf. müsste noch eine Markierung für die Stellplätze angebracht werden.

     

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