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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 22.04.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18.03.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf. Aus dieser Sitzung waren keine nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekanntzugeben.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flst. 3089, 3089/1, 3096, Im Auerberg 4-6;
Neubau von 6 Reihenhäusern und 3 Doppelhäusern mit 12 Stellplätzen im Carport und
12 Stellplätzen im FreienProtokollAz.: 632.62:Im Schelmental 3-7 und Im Auerberg 2-6/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2024 vor.
GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen für die aufgeführten Verstöße wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 632.64:Außenbereich 7847+7848/0001
Beseitigung ungenehmigter baulicher Anlagen im Außenbereich
Das LRA HN hatte der Gemeinde die Abschrift eines Anhörungsschreibens vom 11.03.2024 an die Eigentümer zweier Grundstücke im Außenbereich zugeschickt. Darin wurde mitgeteilt, dass die Anordnung der Beseitigung der ungenehmigten baulichen Anlagen beabsichtigt wird. Die Grundstückseigentümer haben sich im Kontakt mit dem LRA HN kooperativ gezeigt und zugestimmt, folgende Anlagen selbst zu beseitigen:
- Dusch-/WC-Häuschen
- kleinere Geschirrhütte mit Pultdach einschließlich der Wasserfässer
- Hasenstall
- Sitzgelegenheiten am offenen Grill, Grillkamin und mobiler Grill
- Spielgeräte (Rutsche usw.)
- vorhandene Versiegelung mit Pflastersteinen
Über eine Duldungsverfügung des LRA HN sollen eine Geschirrhütte (rd. 24 m³), der Holzbretterbelag unter dem Dachvorsprung, das Wasserfass in Hausfarbe bei der Geschirrhütte, die Grillstelle am Boden (1m Durchmesser), Brennholz (max. 30 Raummeter abgedeckt mit landschaftsverträglichen Folien) sowie die Zierpflanzen (Rosen usw.) geduldet werden. Die Gemeinde hat hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.