Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 17.05.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollVor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass TOP 12, Erdauffüllung Gewann Fürterer, entfällt bzw. abgesetzt wird. Der Antrag wurde zurückgezogen.
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 26.04.2024 und das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 22.04.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf. BM Schiek verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 26.04.2024 gefassten Beschlüsse.
Az.: 047.10:0004
Mitteilungsblatt Nordheim, Bezugspreiserhöhung durch Nussbaum Medien
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Nussbaum Medien angekündigt hat, den Bezugspreis für das Mitteilungsblatt zum 01.07.2024 von bisher 17,90 EUR pro Halbjahr auf künftig 19,80 EUR pro Halbjahr zu erhöhen. Angesichts deutlich gestiegener Preise (für den Verlag unter anderem hohe Energiekosten, hohe Papierkosten, Steigerung des Mindestlohnes für Austräger usw.) bleibt nichts anderes, als von dieser Nachricht Kenntnis zu nehmen.
Az.: 556.16:2024
Leider kein public Viewing bei der EM 2024
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für die kommende EM 2024 leider kein public viewing in der Alten Kelter organisiert werden kann. Insbesondere scheitert es an den fehlenden Ressourcen, da im fraglichen Zeitraum schon zu vieles geplant ist.
- Tagesordnungspunkt 2
Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule;
Abschlussbericht zur Digitalisierung und dem MedienentwicklungsplanProtokollAz.: 211.92:0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2024 vor.
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Bühler, Schulleiter der Kurt-von-Marval-Schule und Herrn Herbert, Lehrkraft und IT-Verantwortlicher der Schule.
Herr Bühler und Herr Herbert stellen den Abschlussbericht zum Medienentwicklungsplan und zur Digitalisierung anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Lärmaktionsplan 2023;
Kenntnisnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung / BeschlussfassungProtokollAz.: 106.72:0010/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 36/2024 vor.
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert anhand einer Präsentation, die den Sitzungsunterlagen als Tischvorlage beigefügt wird. Er berichtet aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der Herr Wörn von der Firma BS Ingenieure aus Ludwigsburg den Sachverhalt ausführlich erläutert hat.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Kenntnisnahme der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung entsprechend der beigefügten Synopsen.
2. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Nordheim wird beschlossen.
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.
Der Beschlussvorschlag wird mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.
Im Weiteren wird über folgenden ergänzenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das Landratsamt Heilbronn wird um Prüfung gebeten, ob auch für die Schwaigerner Straße (Teil der K 2077) im Bereich der Ortdurchfahrt als dann letztes Straßenteilstück innerhalb Nordheims Tempo 30 ausgewiesen werden kann.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
Kindergartenangelegenheiten;
A) Bedarfsplanung
B) GebührenerhöhungProtokollAz.: 471.42:2024
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2024 vor.
Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
A) Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
B) Die Gebühren werden wie vorgeschlagen erhöht.
Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die kommunalen Tageseinrichtungen wird entsprechend angepasst.
Der Beschlussvorschlag wird mit mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
A) Änderung der Satzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen
B) Änderung der Satzung für die Schülerbetreuung FLIBS an der Kurt-von-Marval-Schule
C) Änderung der Satzung für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Nordhausen
D) Änderung der Satzung über die Festsetzung des EssensgeldesProtokollAz.: 471.21:0011, 211.7:0001/2/2024, 212.5:0001/2/2024, 211.825:0004/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2024 vor.
Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
A) Die Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder wird entsprechend dem Vorschlag geändert.
B) Die Satzung für die Schülerbetreuung FLIBS wird entsprechend dem Vorschlag geändert.
C) Die Satzung für die Kernzeitbetreuung Nordhausen wird entsprechend dem Vorschlag geändert.
D) Die Satzung über die Festsetzung des Essensgelds wird entsprechend dem Vorschlag geändert.Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Schülerbetreuung an den Grundschulen;
A) Sachstandsbericht
B) Gebührenerhöhung in der Kernzeitbetreuung Nordhausen
C) Gebührenerhöhung im FLIBS+ NordheimProtokollAz.: 211.7:0002/2/2024; 212.5:0005/2/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2024 vor.
Frau Rieger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
A) Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
B) Die Gebühren für die Kernzeitbetreuung Nordhausen werden wie vorgeschlagen erhöht.
Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Kernzeitbetreuung Nordhausen wird entsprechend angepasst.
C) Die Gebühren für die Schülerbetreuung FLIBS werden wie vorgeschlagen erhöht.
Die Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung FLIBS und die Kernzeitbetreuung Nordhausen wird entsprechend angepasst.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu;
Änderung VerbandssatzungProtokollAz.: 790.63:0001; 790.63:0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 31/2024 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Er berichtet, dass der Verwaltungsausschuss in seiner vorberatenden Sitzung am 15.5.2024 einstimmig empfohlen hat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der in der Sitzungsvorlage enthaltenen Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu wird zugestimmt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Verbandsversammlung für die vorgeschlagene Änderung der Verbandssatzung zu stimmen.Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2017 - 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt
ProtokollAz.: 095.62:0003/9
Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2024 und eine Tischvorlage zu dieser Sitzungsvorlage vor.
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatung des Verwaltungsausschusses.
Er trägt vor, dass die meisten Feststellungen der von der Gemeinde beantragten Prüfung durch die GPA inzwischen bearbeitet sind in dem Sinne, dass Überzahlungen erstattet wurden. Zu einem Projekt steht noch eine Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros aus.
Die allgemeinen Hinweise der GPA werden künftig beachtet; wo sinnvoll oder notwendig auch an beauftragte Planer weitergegeben.
Zur Feststellung der GPA, dass bei zwei Großprojekten anstatt der beschlossenen Direktvergabe der Architektenleistungen eine europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre, erarbeitet die Verwaltung derzeit eine Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahme und das Ergebnis der Abstimmung mit GPA und Landratsamt wird der Gemeinderat zu gg. Zeit informiert.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 9
Wasserversorgung;
Beschaffung eines Notstromaggregats mit Zubehör für den Hochbehälter Gartacher PfadProtokollAz.: 815.52:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2024 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Bevorratungsbeschlussvorschlag abgestimmt:
Der Beschaffung eines Notstromaggregats, eines Abrollcontainers und den Umbaumaßnahmen für die Ersatzeinspeisung beim Hochbehälter Gartacher Pfad wird vorbehaltlich der Klärung der Fragen zur möglichen Verwendung des alten Notstromaggregates, der Vorkehrungen zur bisherigen Einspeisung von Strom in den Hochbehälter und der Möglichkeit zur dauerhaften Einhausung eines Stromaggregates beim Gartacher Pfad zugestimmt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Bausache: Flurstück 9969/1, Klimmerdingenstraße 24;
Errichtung einer GarageProtokollAz.: 632.62:Klimmerdingenstraße 24/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2024 vor.
GR Hommel erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Langguth erkundigt sich, ob die GRZ durch das Vorhaben überschritten wird. Dies wird jedoch im weiteren Verfahren durch das Landratsamt und nicht durch die Gemeinde geprüft.
GR Weinstok fragt nach, ob eine maximale Anzahl an Garagen pro Grundstück festgeschrieben ist. Eine solche Regelung ist nicht bekannt. Außerdem merkt er an, dass er den Platz der Garage als ungünstig bewertet und insgesamt zu viele Verstöße vorliegen.
GR Seifert erkundigt sich nach der Nutzung der Garage. Im Antrag ist angegeben, dass die Errichtung zur Schaffung weiterer abschließbarer Unterstellmöglichkeiten geplant ist.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 11
Flurstück 1701, Gewann "Obere Landwehr";
Antrag auf Erdauffüllung / ErdaufschüttungProtokollAz.: 364.412:0024/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 37/2024 vor.
GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Langguth empfindet es als frech und respektlos der Gemeinde gegenüber, da es sich bereits um die zweite ungenehmigte Erdauffüllung des Antragstellers handelt.
GR Michelbach merkt an, dass es zwar um eine geringe Menge geht, das Vorgehen jedoch nicht korrekt ist.GR Geiger erkundigt sich nach den Gebühren für eine solche Genehmigung. Diese werden nicht von der Gemeinde sondern vom Landratsamt erhoben und belaufen sich auf ca. 300 €. Bei nachträglichen Genehmigungen wird nach Kenntnis der Verwaltung der doppelte Satz verlangt.
Nach angeregter Diskussion wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen zur bereits ausgeführten Erdauffüllung unter der Voraussetzung, dass der im Antrag angegebene Umfang der Maßnahme nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt korrekt ist.
Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 12
Flurstücke 868, 870, 872 Nordheim, Gewann "Fürterer";
Antrag auf Erdauffüllung / ErdaufschüttungProtokollAz.: 364.412:0024/4
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 38/2024 vor.
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, weil der Antrag auf Erdauffüllung zurückgezogen wurde.
- Tagesordnungspunkt 13
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0105
Spenden für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
1. Kushtrim und Edona Mehmeti, Nordheim: 200 EUR für die 1. Klasse der Grundschule Nordheim.
2. Firma Gebr. Eberhard GmbH + Co. KG, Nordheim: 2.200 EUR für die Jugendförderung der Vereine.
3. Herr Raphael Reinhard, Nordheim: 100 EUR für die Freiwillige Feuerwehr.
4. Herr Raphael Reinhard, Nordheim: 100 EUR für die Jugendfeuerwehr.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 14
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 430.113:0001
Mehrgenerationenhaus in Nordheim
Aufgrund wiederholten Nachfragen aus dem Gemeinderat nach einem Mehrgenerationenhaus in Nordheim berichtet Frau Rieger über die verschiedenen Formen und Angebotsmöglichkeiten, welche teilweise auch in umliegenden Kommunen umgesetzt sind:
Ein Mehrgenerationenhaus kann als Wohngemeinschaft angelegt sein, in welchem nicht verwandte Personen verschiedenen Alters zusammenleben und gewisse Wohnbereiche (z.B. Garten, Wohnzimmer, Hobbyräume,...) gemeinsam nutzen. Gegenseitige Unterstützung und ein aktives Zusammenleben sind zentraler Bestandteil dieser Wohnform.
Alternativ versteht man unter einem Mehrgenerationenhaus eine Begegnungsstätte, in denen sich verschiedene Generationen treffen, austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Die möglichen Angebote reichen hierbei von Offenen Treffs über Kurs- und Beratungsangeboten bis hin zu Betreuungsangebote für Jung und Alt. Es kann somit die Leistungen von Gemeinde- und Familienzentren, Begegnungsstätten, Kitas und Seniorentreffs unter einem Dach vereinen.
Die meisten Mehrgenerationenhäuser in der Umgebung laufen seit vielen Jahren in Form einer Begegnungsstätte, finanziert durch ein Bundes-Förderprogramm, welches aber voraussichtlich nicht fortgeführt wird. Erforderlich in beiden Fällen sind Räumlichkeiten und vor allem koordinierendes / organisierendes Personal.
In Nordheim gibt es bereits eine Vielzahl solcher Angebote, die von verschiedenen Institutionen und Personen organisiert werden z.B. Begegnungs-Café, Offener Seniorentreff, KiFaZ, Bewegungstreff, Büchereiangebote, ...
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 130.51:0002
Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr -
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS vom 28.4.2017
Im April 2017 wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes neu gefasst. In der Satzung wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Stunden- und Pauschalsätze gemäß den Ziffern 1, 2 und 4 des Kostenersatzverzeichnisses (Anlage zu § 4 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim) anzupassen, wenn sich die Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Gemeinde Nordheim, die VOKeFw oder die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden im Landkreis Heilbronn bei der Aufgabenerfüllung im Feuerwehrwesen ändern.
Der Feuerwehrausschuss und der Gemeinderat sind über Anpassungen zu informieren.
- Die Entschädigungssätze für die Feuerwehrkameraden wurden auf Grundlage der Kosten für die Jahre 2021-2023 neu kalkuliert. Der Kostenersatz pro Stunde und Feuerwehrangehörigen erhöht sich von 19,18 Euro auf 22,24 Euro.
- Durch die Anpassung der Verordnung des Innenministeriums (VOKeFw) ändern sich die Stundensätze für die Fahrzeuge der Feuerwehr wie folgt:
Mannschaftstransportwagen bisher 20 EUR, neu 34 EUR + 14 EUR
Kommandowagen bisher 16 EUR, neu 39 EUR + 23 EUR
LF-10 bisher 120 EUR, neu 172 EUR + 52 EUR
LF-20 bisher 170 EUR, neu 205 EUR + 35 EUR
Gerätewagen Transport bisher 54 EUR, neu 143 EUR + 89 EUR
- Zu den Kosten der Überlandhilfe und Einsätze außerhalb des Gemeindegebietes gibt es keine Änderung – die Sätze des Landkreises sind unverändert (Stand: 04/2024).
Die Anlage zu § 4 der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim wird öffentlich bekannt gegeben.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 354.21:0021/2
Ortsbücherei; Sanierung der Fassade; Beauftragung von Architektenleistungen
AR Keller berichtet, dass sich nach längerer Suche nun endlich ein Fachmann für die Sanierung der Fassade der Ortsbücherei gefunden hat. Es handelt sich dabei um das Architekturbüro Weinreich aus Neckarsulm, welches bereits große Erfahrung in der denkmalschutzrechtlichen Sanierung besitzt. In der vergangenen Woche hat eine erste Besichtigung und Besprechung mit dem Büro stattgefunden.
Anhand eines Schaubilds wird der grobe Fahrplan einer denkmalschutzrechtlichen Sanierung aufgezeigt, welcher sich über 2-3 Jahre erstrecken kann. Mögliche Kosten der Sanierung können noch nicht beziffert werden, da Schäden auch im Hintergrund vorhanden sein können. Eine Untersuchung der Fassade und die anschließende Schadenskartierung sollen bis Herbst diesen Jahres erfolgen. Bis Ende des Jahres könnten dann der Maßnahmenkatalog und die Kostenberechnung vorliegen.
Mittlerweile liegt der Verwaltung auch der Bewilligungsbescheid zum Aufstockungsantrag im Sanierungsprogramm "Ortskern III" vor, welcher für die Sanierung der Büchereifassade gestellt wurde. Herr Weinreich bestätigt, dass es nicht möglich sein wird, die Sanierung bis zum Abschluss des Landessanierungsprogramms "Ortskern III" Ende April 2025 abschließen zu können.
Das Regierungspräsidium wurde von der Verwaltung daher über den Sachstand informiert. Es wurde weiter darum gebeten, entweder den Bewilligungszeitraum um mindestens ein Jahr zu verlängern oder das Programm ohne die Fassadensanierung abzuschließen und die Bücherei in ein neues Sanierungsprogramm "Ortskern IV" aufzunehmen, für das gerade die Vorbereitungen laufen. Kosten- und Zeitrahmen für die Fassadensanierung können dem Ministerium erst Ende des Jahres mitgeteilt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Sanierung das Architekturbüro Weinreich zu beauftragen, die notwendigen Arbeiten bis zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (Leistungsphasen 1-4) der HOAI durchzuführen. Die späteren Leistungsphasen können stufenweise beauftragt werden. Bis dahin ist auch abzusehen, wie hoch die anrechenbaren Kosten sind und ob ggf. europaweit ausgeschrieben werden müsste. Entsprechend bisher nur möglicher Grobschätzung der Baukosten sind wir von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung der Architektenleistungen deutlich entfernt. Mit Honorarzone III Mitte, einem Ansatz von 90 % der Gesamtleistungen, einem Modernisierungszuschlag von 25 % und einem Nebenkostenzuschlag von 7 % ist das Angebot als angemessen zu betrachten. Weitere Angebote von darüber hinaus notwendigen Fachingenieuren für die Tragwerksplanung und Vermessung werden noch vorgelegt.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Weinreich, Neckarsulm, mit den Arbeiten für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung der Ortsbüchereifassade zu beauftragen. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die bis dahin notwendigen Fachingenieurleistungen zu beauftragen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Az.: 658.2:0030/4
Barrierefreier Umbau von BushaltestellenAR Keller berichtet, dass der Entwurf des Zuwendungsbescheids vom RP Stuttgart bei der Verwaltung eingegangen ist.
Für den Umbau von 9 Bushaltestellen in Nordheim wurden auf Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Ippich von Dezember 2021 Baukosten i.H.v. 401.799,00 € angesetzt. Das RP stellt 311.615,66 € an Fördermittel in Aussicht. Es verbleiben 90.183,34 €, die selbst finanziert werden müssten. Die Gemeinde hat bis zum 22.05.2024 im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit, zum Entwurf des Zuwendungsbescheid eine Stellungnahme abzugeben.
Auf aktuelle Nachfrage teilte das Ingenieurbüro Ippich mit, dass bzgl. der bisherigen Planungskosten i.H.v. 401.799,00 € mit einer Kostensteigerung von 6 - 10% gerechnet werden muss. Die Kostensteigerung kann laut IB Ippich etwas kompensiert (allerdings nicht gänzlich vermieden) werden, wenn der Ausführungszeitraum variabel gehalten wird. Die Gemeinde wird im Rahmen der Anhörungsfrist beim RP anfragen, inwieweit die Fördermittel an die Kostensteigerung angepasst und die Frist zur Maßnahmenbeendigung über den 30.06.2025 hinaus verlängert werden kann. Außerdem wird angefragt, ob die nördliche Haltestelle Oststraße in Nordhausen nachträglich noch in die Förderung aufgenommen werden kann, da diese nicht vom Sanierungsgebiet abgedeckt ist.Die Frage, ob an der Maßnahme festgehalten und auf einen Baubeschluss hingearbeitet werden soll, wird aus der Mitte des Gremiums einheitlich bejaht.
Im Übrigen nimmt der Gemeinderat vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 817:0003/3
Nahwärmeversorgung Nordhausen; Sachstand und Entscheidung über den Ausbau
Der Vorsitzende berichtet, dass in der vergangenen Gemeinderatssitzung die ZEAG die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einer Nahwärmeversorgung in Nordhausen vorgestellt hat. Demnach kann bei einer Versorgung ausschließlich des bestehenden Ortskerns aufgrund der geringen Anschlussquote kein wirtschaftlicher Ausbau erfolgen. Ein Anschluss des geplanten Baugebietes auf dem alten Kasseckertgelände am Ortseingang wäre jedoch umsetzbar, ausgehend von einer hundertprozentigen Anschlussquote. Der Anschluss beider Gebiete wäre trotz Synergieeffekten nur unter optimierten Bedingungen möglich.
Die ZEAG hat nun nochmals direkt Kontakt mit dem Bauträger des geplanten Baugebietes aufgenommen und das konkrete Interesse an einer Nahwärmeversorgung abgefragt. Nachdem für den Bauträger für einen Großteil der geplanten Gebäude eine Kombination von Wärmepumpen und Photovoltaik wirtschaftlicher ist, kommt für ihn nur ein Anschluss von 3 Mehrfamilienhäusern an der Oststraße in Frage. Unter diesen Voraussetzungen ist ein wirtschaftlicher Ausbau einer Nahwärmeversorgung für die ZEAG nicht möglich.
Zwangsläufig, so der Vorsitzende, ist angesichts des Sachverhaltes derzeit die Realisierung einer Nahwärmeversorgung nicht möglich. Stattdessen wird die Verwaltung in der Folge nun klären, ob in Zusammenarbeit mit der HNVG eine Gasversorgung in bzw. für Nordhausen aufgebaut werden kann.
Als bedauerliches Fazit formuliert der Vorsitzende folgende Formulierung:
Der Aufbau eines Nahwärmenetzes in Nordhausen im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsmitte und dem Bebauungsplanverfahren "Seewiesen" wird wegen Unwirtschaftlichkeit und fehlender Akzeptanz nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der HNVG zu klären, ob eine Gasversorgung ermöglicht werden kann.
Ohne Abstimmung, aber auf ausdrückliche Nachfrage einhellig, wird dem zugestimmt.
Anfragen
Az.: 574.30:0024
Eintrittskarten für das Freibad
GR Hachtel fragt an, warum die Tageskarten für das Nordheimer Freibad nur zum einmaligen Eintritt am Tag der Einlösung gültig sind.
Der Vorsitzende verweist auf die bewährte Regelung in der Freibad- bzw. gebührenordnung.
- Tagesordnungspunkt 15
Bürgerfragestunde
ProtokollVon der Möglichkeit der Bürgerfragestunde wird von den anwesenden Zuhörern kein Gebrauch gemacht.