Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 28.06.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das nichtöffentliche Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 15.05.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 17.05.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
Az: 574.30:0024
Freibad; Frage zu Tageskarten
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zur Nutzung von Tageskarten im Freibad angefragt. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass dies schon wiederholt Gegenstand im Gemeinderat war.
Entsprechend der aktuell gültigen Gebührenordnung für das Freibad berechtigten Tageskarten jeweils zum einmaligen Eintritt. Mit dieser Regelung soll die Arbeit am Einlass des Freibades klar und praktikabel bleiben. Es ist nicht gewollt, dass mit Tageskarten das Bad z.B. für Einkäufe, Mittagessen zu Hause, Kinder abholen, Nachschub holen etc. pro Tag beliebig betreten und verlassen werden kann. Wer das möchte, sollte sich eine Dauerkarte kaufen.
Ungeachtet dessen ist es nach Kenntnis der Verwaltung so, dass in entsprechenden Situationen ein jeweils kurzfristiges Verlassen des Bades, z.B. um im Auto etwas zu holen, vom Kassenpersonal akzeptiert wird, solange kein Missbrauch zu befürchten ist.
Az: 902.413:0003/1
Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn zum Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Nordheim
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 12.06.2024 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zum Haushaltsplan 2024 bestätigt und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung genehmigt.
Das Schreiben ist im Ratsinfosystem in der Materialsammlung beim Einzelplan 9 unter Haushalt 2024 eingestellt.Az.: 472.21:0001
Kindergartenferien 2025
In Absprache mit dem Gesamtelternbeirat wurden die folgenden Ferien- und Schließzeiten für das Jahr 2025 festgelegt:
- Freitag, 02.05.2025 (Brückentag)
- Freitag, 20.06.2025 (Brückentag)
- Sommerferien 2025: Montag, 11.08.2025 bis Freitag, 29.08.2025
(die Sommerferien finden im jährlichen Wechsel in der 1.-3. oder in der 2.-4. Ferienwoche statt) - Weihnachtsferien 2025/26: Mittwoch, 24.12.2025 bis Montag, 6.1.2026
- Tagesordnungspunkt 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung"
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
b) Billigung des Entwurfs
c) Veröffentlichungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGBProtokollAz.: 621.410:0101/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 39/2024 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan vom 27.05.2024 dargestellte Abgrenzung.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.05.2024, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, werden gebilligt.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Eugen-Mehrer-Stiftung;
Jahresrechnung 2023ProtokollAz.: 892.13:0060/2023
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2024 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Ertrag 2023 der Stiftung wird auf 2.170,65 EUR festgestellt.
2. a) Zuführung als freie Rücklage an das Kapitalvermögen der Stiftung 70,65 EUR
b) Verwendung für den Kindergarten in Nordhausen 420,00 EUR
c) Verwendung für die Schule in Nordhausen 420,00 EUR
d) Verwendung für die Altenbetreuung in Nordhausen 420,00 EUR
e) Verwendung für den TSV Nordhausen (Jugendarbeit) 420,00 EUR
f) Verwendung für die Evangelische Kirchengemeinde Nordhausen 420,00 EUR
3. Der Stand des Sondervermögens „Eugen-Mehrer-Stiftung“ wird zum 01.01.2023 auf 283.592,08 EUR und zum 31.12.2023 auf 283.593,45 EUR festgestellt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 4
von Marval´sche Stiftung
Jahresrechnung 2023; inneres DarlehenProtokollAz.: 892.11:0008/009
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2024 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Weiter informiert er über die Beschlüsse des Stiftungsrates zur Ertragsverwendung.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Ertrag 2023 wird auf 9.667,32 EUR festgestellt.
Die noch nicht verwendeten Erträge zum 31.12.2023 betragen 320,43 EUR.
Die Beschlüsse des Stiftungsrates vom 6. Juni 2024 (siehe Sitzungsvorlage) zur Verwendung der Erträge werden bestätigt.
Der Stand des Sondervermögens „von Marval´sche Stiftung“ wird zum 01.01.2023
auf 710.000,00 EUR und zum 31.12.2023 auf 710.000,00 EUR festgestellt.Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: ohne
Spenden für die Gemeinde Nordheim
Seit der letzten Sitzung sind keine Spenden eingegangen.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 103.55:0008/2/5/11
Projektidee von „Wurzeln schlagen“; Gestaltung der Betonwand am Bouleplatz in der Brenngasse
Der Vorsitzende berichtet von der an die Verwaltung herangetragenen Idee, die Betonwand im Rahmen eines Projektes während der Ferien gemeinsam mit Kindern zu gestalten. Der Vorsitzende berichtet weiter von den bisher vorliegenden Informationen und zeigt dem Gemeinderat erste Entwürfe, wobei diese je nach weiterem Verlauf noch in Absprache detaillierter ausgearbeitet werde sollen. Entsprechend der Verwaltung vorliegenden Informationen sind die dem Bouleplatz vor allem nutzenden Boulespieler von der Idee angetan und würden diese sogar finanziell unterstützen, wenn auch sicherlich in überschaubarem Rahmen.
Die Bürgerstiftung hat sich bereit erklärt, die Materialkosten von circa 600 EUR zu übernehmen. Der Stiftungsrat der von Marval’schen Stiftung würde maximal ein Viertel der entstehenden Personalkosten von 6.400 EUR zu übernehmen unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde ein weiteres Viertel übernimmt.Ergänzend informierte der Vorsitzende darüber, dass kurz vor der Sitzung von der Schule über ein noch im Juli geplantes Projekt der Kurt-von-Marval-Schule informiert wurde, welches einen einwöchigen Graffitiworkshop zum Inhalt hat. Ob dies als Alternative zur von der "Wurzeln schlagen"-Gemeinschaft entwickelten Projektidee gelten kann, ist offen.
Der Vorsitzende weißt weiter darauf hin, dass neben den genannten Honorar- bzw. Personalkosten in Höhe von 6.400 Euro und den Materialkosten in Höhe von circa 600 Euro noch mit einem Bauhofeinsatz von etwa einem Tag zu rechnen ist, innerhalb dessen die Mauer abgestrahlt beziehungsweise gestaltungsfähig gemacht werden soll.
Im Rahmen der Diskussion kommt unter anderem zum Ausdruck, dass die zur Verwendung kommenden Motive und die Art der
Ausführung mit der Gemeinde vorab abgestimmt werden sollen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, soweit passend auch die Gemeindefarben (blau und gelb) zu verwenden.
Nach intensiver und kontroverser Diskussion wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde unterstützt das beschriebene Projekt mit einem Zuschuss von einem Viertel der errechneten Honorarkosten, also 1.600 Euro, und stimmt der Empfehlung des Stiftungsrates der von Marval'schen Stiftung zu, derzufolge die Stiftung ebenfalls den selben Betrag tragen wird.
Der Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Az.: 211.21:0009/6/59/5
Kurt-von-Marval-Schule; Anschaffung eines Wasserspenders
Der Vorsitzende berichtet von dem Wunsch der Schule, laut Schulleiter Bühler ausgehend von der SMV, einen Wasserspender aufzustellen. Der Schulleiter hat ein entsprechendes Modell ausgewählt, welches 3.000 Euro kosten würde. Ein Drittel dieser Investition, also 1.000 Euro, würde der Förderverein der Kurt-von-Marval-Schule übernehmen. 2.000 Euro würden laut Schulleiter Bühler aus dem zu Verfügung gestellten Schuletat finanziert.
Der Vorsitzende weist darauf hin, das neben der Anschaffung auch von jährlichen Folgekosten von mindestens 1.000 Euro auszugehen ist. Inwiefern zusätzlicher Aufwand für die Reinigerinnen, das Mensapersonal und so weiter anfällt, kann noch nicht gesagt werden. Dem Gemeinderat ist im Zuge einer regen Diskussion wichtig, dass der Zugang zum Wasserspender allen Schülern spätestens ab der großen Pause möglich ist und dass nach Möglichkeit die bisher für den Mittagstisch verwendeten Sprudelflaschen auf den Tischen ersetzt werden beziehungsweise wegfallen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Anschaffung eines Wasserspenders für die Kurt-von-Marval-Schule im besprochenen Sinne wird zugestimmt.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
Az.: 562.122:0003/02 + ein weiteres kommt noch;
Flutlicht der Sportplätze in Nordheim und Nordhausen; Umstellung auf LED
Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Flutlichtanlagen der beiden Sportplätze bisher noch kein LED eingesetzt wird. Obwohl ein solcher Wechsel auf LED förderfähig wäre, bliebe nach Kostenerhebungen an der Gemeinde jeweils ein Betrag von rund 20.000 Euro hängen. Die Amortisation dieser Investition wäre angesichts der Stromverbräuche insbesondere für den Sportplatz in Nordhausen fraglich. Der Vorsitzende hat deshalb vorgeschlagen, das Thema im Zuge der grundsätzlichen Energiesparrunde zu betrachten, die über drei Jahre mit fachlicher Begleitung stattfinden soll, sobald der schon lange beantragte Zuschuss bewilligt ist.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Anfragen:
Az.: 364.35:0006/2
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Biotopvernetzung
GR Wehler fragt, ob im laufenden Jahr - vergleichbar den Vorjahren - wieder Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Biotopvernetzungskonzeption umgesetzt und auch von der Gemeinde gefördert wurden. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies der Fall ist und dass momentan eine Abfrage bei den Landwirten läuft, ob es Änderungen gab. Diese würden sich auf die Geldflüsse auswirken. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass es keine wesentlichen Änderungen gibt und dass der vom Gemeinderat gegebene Rahmen von 30.000 Euro erneut und ziemlich genau ausgeschöpft wird.
Ergänzend weist der Vorsitzende darauf hin, dass am Mittwoch kommender Woche eine Felderrundfahrt mit den Landwirten und Herrn Strunk stattfinden soll, der die Biotopvernetzungskonzeption erarbeitet hat und auch die Maßnahmen betreut. Vertreter der Fraktionen sind zur Teilnahme eingeladen.
Az.: 880.614:0002
Offene Bauverpflichtungen von Bauplätzen
GR Wehler fragt, ob es noch unbebaute Bauplätze mit Bauverpflichtung gibt und wie dazu der Stand der Dinge ist.
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass es im Gebiet "Nordheim Süd West III" noch vier oder fünf Bauplätze gibt, bei denen die bestehende Bauverpflichtung im Jahr 2025 ausläuft. Bei Nichterfüllung der im Grundbuch eingetragenen Bauverpflichtung hat die Gemeinde ein Ankaufsrecht. Die Verwaltung wird rechtzeitig auf die Grundstückseigentümer zugehen und mit diesen das Vorgehen abstimmen.
AZ 025.10:0001
50 Jahre Nordheim und Nordhausen am 01.01.2025
GR Hachtel fragt, ob es richtig ist, dass sich im kommenden Jahr die Eingemeindung von Nordhausen nach Nordheim zum 50sten Male jährt. Der Vorsitzende bestätigt dies. Frau Hachtel fragt, was aus Anlass dieses Jubiläums vorgesehen ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass es bisher keine Überlegungen gibt, dass diese aber angestellt werden. Die Gemeinderäte sind herzlich eingeladen, eigene Ideen an die Verwaltung weiter zu geben.
- Tagesordnungspunkt 7
Bürgerfragestunde
ProtokollVon der Bürgerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.