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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 16.09.2024 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    -/-

     

    Das Protokoll der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.06.2024 wurde bereits in der GR-Sitzung am 24.07.2024 in Umlauf gegeben.

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bausache: Flurstück 1264/1, Klausenstraße 3;
    Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zur gewerblichen Kurzzeitvermietung

    Protokoll

    Az.:632.62:Klausenstraße 3/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 55/2024 vor.

     

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Weinstok erkundigt sich, was unter dem Begriff Kurzzeitvermietung zu verstehen ist. GA Kellert erklärt, dass es sich dabei um den "kurzen" Zeitraum von wenigen Wochen bis Monaten handelt, in dem die Wohneinheit vermietet wird. Grundsätzlich soll die Dachgeschosswohnung allerdings dauerhaft als Ferienwohnung an wechselnde Gäste angeboten werden.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Bausache: Flurstück 1267, Klausenstraße 5;
    Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage

    Protokoll

    Az.: 632.62:Klausenstraße 7/0004

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 56/2024 vor.

     

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

    GR Hachtel erwähnt, dass schon einmal im Gespräch war, dem Antragsteller die nördlichen Grundstücke (Flst. 1263 und 1264/2), die sich aktuell im Eigentum der Gemeinde befinden, anzubieten.

     

    GR Michelbach berichtet, dass der Antragsteller direkten Kontakt mit ihm aufgenommen habe. Der Antragsteller habe den Bauantrag eingereicht, in der Hoffnung, dass bei der zweiten oder dritten Umplanung das erforderliche Einvernehmen durch den Technischen Ausschuss erteilt wird. GR Michelbach findet es grundsätzlich sinnvoll, wenn die Grundstücke in einer Hand liegen würden, da so eine bessere Nutzbarkeit der Gesamtfläche möglich wäre. Wer passender Eigentümer wäre, bleibt offen.

     

    Der Vorsitzende erläutert, dass die Verwaltung bei einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke (Flst. 1263 und 1264/2) bereits thematisiert hat. Grundsätzlich sei dies vorstellbar, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Mitspracherecht bei der weiteren Planung hat.


    Der Vorsitzende weist daraufhin, dass es beim aktuellen Tagesordnungspunkt ausschließlich um die Beurteilung des vorliegenden Bauantrags geht.
    Hier müsse beurteilt werden, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei der vorliegenden Planung mit den aktuellen Dimensionen kann davon nicht die Rede sein. Neben der geplanten überbauten Grundstücksfläche, die doppelt so groß ausfällt wie bei den umliegenden Grundstücken, überschreiten u.a. auch die Abstandsflächen in der aktuellen Planung an drei Stellen die Mitte des nördlich gelegenen öffentlichen Weges. Folglich müsste die Gemeinde als Eigentümer der nördlich angrenzenden Grundstücke zusätzlich eine Baulast zu Gunsten des Antragstellers eingehen, um die Einhaltung der Abstandsflächen sicherzustellen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Bausache: Flurstück 3903, Mühlstraße 18;
    Anbau eines separaten Treppenaufgangs in die vorhandene DG-Wohnung, Änderung der Dachneigung, Einbau einer Dachgaube

    Protokoll

    Az.: 632.62:Mühlstraße 18/0005

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 57/2024 vor.

     

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB wird erteilt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Bausache: Flurstück 10413, Rieslingstraße 12;
    Erweiterung und Umbau eines bestehenden Wohnhauses

    Protokoll

    Az.: 632.62:Rieslingstraße 12/0002

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 59/2024 vor.

     

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Flurstück 7094, Gewann: Rot;
    Antrag auf Erdauffüllung / Erdaufschüttung

    Protokoll

    Az.: 364.412:0024/7

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 58/2024 vor.

     

    GR Altmann und GR Nagel erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungsrund ab.

    GA Döbler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Gemeinde erteilt gemäß § 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erdauffüllung mit einem Abstand von 1,5 m oben (nördlich) am Flurstück beginnt und im unteren Bereich des Flurstücks (südlich) sowie auf der Ostseite zum angrenzenden Weg hin auf den letzten 3 m gegen null ausläuft. Der angrenzende Wasserschacht ist von Bodenmaterial freizuhalten und darf durch die Maßnahme nicht beschädigt werden.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Bekanntgaben

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