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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.09.2024 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Az.: 780.61:0003/3

    Speichersee für örtl. Landwirte - Antrag auf Förderung der Machbarkeitsstudie gestellt

     

    GA Kellert informiert über den aktuellen Stand zum geplanten Speichersee der örtlichen Landwirte. In Absprache mit den verantwortlichen Stellen beim LRA HN konnte man sich für die Machbarkeitsstudie mittlerweile auf das Angebot des Büros Wald + Corbe Consulting GmbH i.H.v. 73.658,03 € einigen. Zusätzlich wird eine Rohwasseranalyse der drei vorhandenen Brunnen benötigt, für die die HNVG ein Angebot i.H.v. 289,75 € abgegeben hat. Entsprechende konzeptionelle Vorarbeiten können vom Land Baden-Württemberg mit einem Fördersatz von 70% bezuschusst werden.

    Da zum aktuellen Zeitpunkt der Vorarbeiten noch kein Wasserverbund von den örtlichen Landwirten gegründet wurde, hat die Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts den entsprechenden Förderantrag datiert auf den 09.09.2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 965.0:0003/006

    Information zum Stand der Grundsteuerreform

     

    AR Lück erläutert anhand einer Grafik den Sachstand der Grundsteuerreform bei der Kämmerei. Bei der Gemeinde Nordheim sind derzeit ca. 96 % der Grundsteuermessbescheide für die Grundsteuer B eingegangen. Für die Grundsteuer A sind derzeit ca. 62% Grundsteuermessbeträge eingegangen.

    Nach dem aktuellen Stand der Hochrechnungen des Hebesatzes befindet sich dieser mit 235 v.H. im oberen Teil des im Transparenzregister veröffentlichten Korridors.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Änderung der Abwassersatzung;
    Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 - 2026

    Protokoll

    Az.:700.31:2025-2026, 700.31:2022/2

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 62/2024 vor.

     

    GOI Eichhorn verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom August 2024 zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Zentrale Abwasserbeseitigung“ erheben.
    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr die anfallende Schmutzwassermenge. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene, bebaute und darüber hinaus befestige Fläche (versiegelte Fläche).
    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
    Aus den kalkulatorischen Kosten der: 
    Mischwasseranlagen 24,0% 
    mod. Mischwasseranlagen 28,0% 
    Regenwasseranlagen 50,0% 
    Kläranlage 5,0%

    Aus den Betriebskosten der:
    Mischwasseranlagen 13,5%
    mod. Mischwasseranlagen 26,0%
    Regenwasseranlagen 27,0%
    Kläranlage 1,2%

    7. Dem vorgeschlagenen zweijährigen Bemessungszeitraum für 2025-2026 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
    8. Von den ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen bzw. die ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (entsprechend den Anlagen 9 und 10 der Abwassergebührenkalkulation) werden in der Kalkulation für das Jahr 2025 und 2026 wie folgt zum Ausgleich eingestellt:
    a) Schmutzwasserbeseitigung
    - Restliche Kostenüberdeckung aus 2019-2021 in Höhe von 100.000 EUR
    - Kostenunterdeckung aus 2022 in Höhe von -102.756 EUR
    b) Niederschlagswasserbeseitigung
    - Restliche Kostenüberdeckung aus 2019-2021 in Höhe von 149.991 EUR
    - Kostenunterdeckung aus 2022 in Höhe von -25.174 EUR
    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung rückwirkend für den Zeitraum 01/2025 bis 12/2026 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr: 1,89 EUR / m³ Abwasser
    Niederschlagswassergebühr: 0,37 EUR / m² versiegelter Fläche
    Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen.
    Diese Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
    10. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - wird beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Änderung der Wasserversorgungssatzung;
    Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr 2025 - 2026

    Protokoll

    Az.:815.12:0037

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 63/2024 vor.

     

    GOI Eichhorn verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Juli 2024 zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben.
    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab.
    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
    6. Dem vorgeschlagenen zweijährigen Bemessungszeitraum für 2025-2026 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
    7. Der Gemeinderat stimmt der Möglichkeit zu, die Belieferung der gemeindeeigenen Grundstücke nach den Regelungen der Erlaubnis des § 14 der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVOHGB) bzw. der Eigenbetriebsverordnung-Doppik (EigBVO-Doppik) mit einem Preisnachlass von 10% zu versehen.
    8. Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn sowie die Mindestertragssteuern werden eingeplant.
    9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum 01/2025 bis 12/2026 wie folgt geändert:   Wasserverbrauchsgebühr: 2,19 EUR / m³ Frischwasser

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Sanierungsgebiet "Ortskern III" - Abschluss der Maßnahme
    Sanierungsgebiet "Ortskern IV" - Neuantrag

    Protokoll

    Az.:623.225:0100/1, 623.222:0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 61/2024 vor.

     

    GR Krieg erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

    GA Kellert erläutert das Vorhaben anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Abrechnung für das derzeit noch laufende Sanierungsgebiet "Ortskern III" zu veranlassen und einen Antrag auf Neuaufnahme des Gebietes "Ortskern IV" zu stellen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Sanierung Nordhausen II; 
    Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nordhausen II"

    Protokoll

    Az.:623.224:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 60/2024 vor.

     

    AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    GR Hachtel bittet um Auskunft, warum nicht auch das ehemalige Kasseckert-Gelände mit in das Sanierungsprogramm aufgenommen wird. Der Vorsitzende erläutert, dass dies mangels privatem Interesse hieran nicht notwendig ist. Die Aufnahme in das Sanierungsprogramm kann für einen privaten Investor auch als Nachteil gesehen werden, weil es Vorgaben gibt, welche bei der Gestaltung des Vorhabens bzw. bei der Verwertung von Grundstücken auch einschränken können.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Das Sanierungsgebiet "Nordhausen II" wird um die Grundstücke Flst.-Nr. 922/1 und Flst.-Nr.654 erweitert.
    2. Die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nordhausen II" wird als Satzung beschlossen. Der Lageplan vom 12.08.2024 der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) wird Bestandteil der Änderungssatzung.
    3. Die Begründung mit Festlegung der Sanierungsziele für die neu aufzunehmenden Grundstücke sind Grundlage für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Sanierungssatzung mit dem Wortlaut der §§ 144, 145 (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) sowie § 215 BauGB (Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften) öffentlich bekannt zu machen, einen Bekanntmachungsnachweis an das Regierungspräsidium Stuttgart zu übersenden und das Grundbuchamt zu benachrichtigen.
    5. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Regierungspräsidiums bereits 2024 für das Programmjahr 2025 einen Aufstockungsantrag zu stellen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Feststellung der korrigierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 der Gemeinde Nordheim

    Protokoll

    Az.:902.051:0017

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 64/2024 vor.

     

    AR Lück verweist auf die ausführlichen Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die korrigierte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim zum Stichtag 1.1.2017 wird entsprechend der Anlage 1 festgestellt.
    2. Der Feststellungsbeschluss über die Eröffnungsbilanz ist öffentlich bekanntzugeben.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Einsetzung eines Stadtjägers

    Protokoll

    Az.:787.30:0001/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 66/2024 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Rottmann-Scheffel ab dem 01.10.2024 als Stadtjäger einzusetzen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bestellung einer Eheschließungsstandesbeamtin

    Protokoll

    Az.:071.111:0003/13

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 65/2024 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Ellen Sommerfeld wird zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Es sind keine Spenden bei der Gemeinde eingegangen.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 543.11:0002/2

    DRK-Ortsverein; Gemeindezuschuss für die Anschaffung eines Geräteanhängers SEG Betreuung

    Der Vorsitzende berichtet über die Absicht des DRK Ortsvereins, einen Geräteanhänger SEG Betreuung zu beschaffen. Er erläutert anhand Unterlagen den Sinn und Zweck dieses Anhängers und wird dabei von Gemeinderätin Fritz-Detscher unterstützt, die seit Jahren aktives Mitglied im DRK Ortsverein ist.

     

    Nachdem sich einerseits die Aktualisierung der Krisenplanung der Gemeinde, die unter anderem in Abstimmung mit Feuerwehr und DRK erfolgt, verzögert; andererseits klar ist, dass die 75.000 Euro kostende Anschaffung des DKR Ortsvereins zu diesem Aufgabengebiet passen wird, schlägt der Vorsitzende vor, eine Entscheidung über die vom DRK gestellte Zuschussanfrage nicht weiter zu verschieben. Zwar sehen die aktuellen Vereinsförderrichtlinien vor, dass Zuschüsse für Anschaffungen (bewegliche Investitionen) grundsätzlich nicht gewährt werden; angesichts aller Umstände kann dieser Fall aber durchaus als Ausnahme betrachtet werden. Der Vorsitzende schlägt vor, dem DRK einen Zuschuss in Höhe von 2% und damit 1.500 Euro zu gewähren.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der DRK Ortsverein erhält für die Anschaffung eines Geräteanhängers SEG Betreuung einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 1.500 Euro.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az.:574.31:0003/6
    Freibad Badesaison 2024 und Ausblick auf die kommende Saison

    Der Vorsitzende verweist auf die Berichterstattung nach der beendeten Freibadsaison. Trotz schwieriger Startbedingungen kann eine positive Bilanz gezogen werden. Dabei steht weniger die geringere Besucherzahl von knapp 35.000 Gästen im Vordergrund, sondern vor allem der gute Ablauf im Freibad selbst, an dem die im Freibad beschäftigten Mitarbeiter den größten Anteil haben, aber eben auch Hauptamtsleiter Jochen Schmidt, der die herausfordernde Aufgabe der Freibadleitung mit großem persönlichen Einsatz bewältigt. Dazu kommt die sehr gute und angenehme Führung des Kioskes und der Eintrittskasse durch die Familie Pizzuto. Positiv ist auch die Unterstützung durch die DLRG und den FFN. Derzeit läuft die Einwinterung. Die Personalsituation sieht momentan vielversprechend aus und lässt, wenn sich alles wie zugesagt umsetzen lässt, im nächsten Jahr eine 7-Tage-Woche mit den gewohnten Öffnungszeiten erwarten. Hierzu muss die Personalstärke aufgestockt werden. Nachdem in der vergangenen Saison der eingeschränkte Betrieb mit 3,5 Stellen geleistet werden konnte, ist vorgesehen, den regulären Stellenumfang im Freibad auf 4,2 Stellen zu erweitern.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von der Bürgerschaft gab es keine Anfragen.

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