Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 18.10.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollAz. 472.21:0004
Schließung von Kindergartengruppe aufgrund von KrankheitsfällenIn dieser Woche mussten zwei Krippengruppen in der Südstraße aufgrund von mehreren erkrankten Erzieherinnen vorübergehend geschlossen werden. Zwischenzeitlich konnte eine Notbetreuung für maximal der Hälfte der Kinder angeboten werden.
Die Kindergartenleitung versucht jeweils, soweit als möglich durch Springkräfte und weitere Verlegungen, Schließungen zu verhindern. Leider gelingt dies nicht immer.
Az.: 880.25:Bahnhofplatz 6/4/4
Integrationsprojekt Wurzeln schlagen der Evangelischen Kirchengemeinde
Am Montag bei der Technischen Ausschuss Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, dass die Gemeinde Nordheim für das Projekt Nebenkosten erheben würde. Die Kämmerin verweist auf den Beschluss vom 28.06.2023. Darin wurde die unentgeltliche Überlassung des Erdgeschosses des Bahnhofplatz 6 sowie die Übernahme der Nebenkosten des Vermietungsobjektes beschlossen. Es sind auch seither keine Nebenkosten erhoben worden.
- Tagesordnungspunkt 2
Städtebauliche Erneuerung "Ortskern IV";
Kenntnisnahme und Billigung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)ProtokollAz.: 623.225:0100/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 71/2024 vor.
GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Krieg erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" (ISEK) zur Kenntnis.
- Die Ergebnisse der Untersuchungen und das Neuordnungskonzept werden Grundlage für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 3
Sanierung Schillerstraße
Vorstellung der Kostenschätzung für Kanalisations-, Wasserversorgungs-, Straßenbauarbeiten und BeleuchtungProtokollAz.: 656.22:0115/004/01
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 70/2024 vor.
GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung der Baumaßnahme bis zum späteren Baubeschluss.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenomme.
- Tagesordnungspunkt 4
Bebauungsplan "Weihen II, 1. Änderung (Textteiländerung)"
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 13 BauGB
b) Billigung des Änderungsentwurfs
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGBProtokollAz.: 621.410:0104/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 72/2024 vor.
AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
In der Sitzung des Technischen Ausschusses zu diesem TOP wurde angeregt, mit dieser Bebauungsplanänderung auch gleich die Festsetzung der Farbe für die Dachdeckung zu überarbeiten. Seither sind dort nur Tonziegel oder ziegelähnliche Formate aus anderen Materialien mit ziegelroten bis rotbraunen nicht glänzenden Farbtönen zulässig. Es wurde vorgeschlagen, auch Dächer in Grautönen zuzulassen. Sollte dies vom Gesamtgremium befürwortet werden, wird vorgeschlagen, den vorhandenen Passus durch folgenden Wortlaut in den Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Weihen II, 1. Änderung" zu ersetzen:
"1.1. Dachdeckung:
Zur Dachdeckung sind Materialien in roten, rotbraunen, schwarzen oder grauen Farbtönen zulässig. Stark glänzende, grellfarbige oder reflektierende Materialien sind unzulässig."
Diese Änderung betrifft die örtlichen Bauvorschriften, also den bauordnungsrechtlichen Teil des Bebauungsplans. Der Bebauungsplanentwurf muss vor der öffentlichen Auslegung noch dahingehend überabeitet und erweitert werden. Ebenso ist der Beschlusslaut gegenüber der Sitzungsvorlage zu ergänzen.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
- Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Weihen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern und den Bebauungsplan „Weihen II, 1. Änderung (Textteiländerung)“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Gegenstand der Änderung sind die Anpassung des Textteils hinsichtlich der Gebäudelänge und die Anpassung der örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der Dachfarbe. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die im Lageplan vom 07.10.2024 dargestellte Abgrenzung.
- Der Entwurf des Textteils für den Bebauungsplan „Weihen II, 1. Änderung (Textteiländerung)“ in der Fassung vom 07.10.2024, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser Ingenieure, wird gebilligt. Weiter soll Ziff. 1.1 der örtlichen Bauvorschriften wie folgt gefasst werden:
"Zur Dachdeckung sind Materialien in roten, rotbraunen, schwarzen oder grauen Farbtönen zulässig. Stark glänzende, grellfarbige oder reflektierende Materialien sind unzulässig."
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 5
Bündelausschreibung des Gasbedarfs der Gemeinde 2026 - 2028
ProtokollAz.: 813.03:0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 73/2024 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt zur Teilnahme an der Bündelausschreibung für den Gasbezug für die Jahre 2026 bis 2028 anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss.
Die Kämmerei ermittelte Mehrkosten von 100 % Erdgas zu Erdgas mit 10% Biogas in Höhe von ca. 10.0000 EUR/Jahr (2.000.000 kWh x 0,5 Cent/kWh).
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 07.10.2024 nebst Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde Nordheim ab 01.01.2026, 06:00 Uhr bis 01.01.2029, 6:00 Uhr im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Gemeinde Nordheim vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat der Gt-service GmbH dazu bevollmächtigt, den/die Geschäftsführer der Gt-service GmbH oder Dritte mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.
4. Die Gemeinde Nordheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt für alle Abnahmestellen Erdgas auszuschreiben.Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bündelausschreibung des Strombedarfs der Gemeinde Nordheim 2026-2028
ProtokollAz.: 811.13:0016
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 74/2024 vor.
Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt zur Teilnahme an der Bündelausschreibung für den Strombezug für die Jahre 2026 bis 2028 anhand der Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Verwaltungsausschuss.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 07.10.2024 nebst Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Nordheim ab 01.01.2026, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Gemeinde Nordheim vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat der Gt-service GmbH dazu bevollmächtigt, den/die Geschäftsführer der Gt-service GmbH oder Dritte mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.4. Die Gemeinde Nordheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote auszuschreiben.Der Beschlussvorschlag wird mit 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 7
Errichtung einer Flutlichtanlage durch den Tennisclub Nordheim; Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin
ProtokollAz.: 632.62:Sportgelände Breibach 2/0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 75/2024 vor.
Bürgermeister Schiek erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Die Sitzungsleitung wird vom Bürgermeisterstellvertreter GR Michelbach übernommen.
GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
GR Pfautsch spricht sich für die Errichtung der geplanten Flutlichtanlage durch den Tennisclub aus. Seit seiner Tätigkeit als Gemeinderat sei es immer Ziel gewesen, die Vereine soweit wie möglich zu unterstützen. Gleichzeitig appelliert er an das Verantwortungsbewusstsein des Tennisclubs. Verständlicherweise kommen bei Anwohnern Bedenken auf wegen zusätzlicher später Störungen. Der Tennisclub habe sicherzustellen, dass nach 22.00 Uhr kein Betrieb der Flutlichtanlage mehr stattfindet.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Der Gemeinderat stimmt einer Errichtung der geplanten Flutlichtanlage durch den Tennisclub Nordheim auf dem gemeindeeigenen Gelände unter der Voraussetzung zu, dass das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist.
Der Beschlussvorschlag wird mit 15 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 8
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels;
Mitwirkung am Kooperationsprojekt im südwestlichen Landkreis HeilbronnProtokollAz.: 647.52:0006
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 77/2024 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeinde Nordheim beteiligt sich an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entsprechend
dem Vorschlag der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südwestlicher Landkreis
Heilbronn.Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 9
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0105
Spenden für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:
Walter Veyhl: 50 EUR für den Bürgerbus
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Sonstiges und Anfragen
Protokollkeine
- Tagesordnungspunkt 11
Bürgerfragestunde
Protokollohne Az.
Akustik im Sitzungssaal
Ein Bürger spricht die unzureichende Akustik im Zuschauerraum an bzw. bittet die Sitzungsteilnehmer, doch die vorhandenen Mikrofone zu nutzen.
ohne Az.
Zeitdauer der Überlassung des Gebäudes Bahnhofsplatz 6 an den Asylkreis
Eine Bürgerin fragt, für welchen Zeitraum die Gemeinde das Gebäude Bahnhofsplatz 6 dem Asylkreis für das Projekt Wurzeln schlagen miet- und nebenkostenfrei überlässt.
Der Vorsitzende führt aus, dass es nach aktuellem Stand keine Planungen bzw. Absichten der Gemeinde zum Gebäude Bahnhofsplatz 6 gibt. Solange dies so bleibt geht er davon aus, dass einer weiteren Überlassung des Erdgeschosses für das Projekt Wurzeln schlagen jeweils von Jahr zu Jahr nichts entgegensteht.