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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 15.11.2024 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 18.10.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

    Az.: 112.212:2024

    Verkehrsschau am 14. November 2024

     

    Der Vorsitzende berichtet über Wesentliches aus der Verkehrsschau vom 14.11.2024, die von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung durchgeführt wurde.

     

    Nachfolgende Themen wurden besprochen:

     

    1. Querspange Nord bzw. L 1106; Abbiegeregelungen nach Leingarten bzw. Nordheim (Anfrage von GR Michelbach)

    Abbiegeregelungen an den Kreuzungen unterschiedlich, da jeder Kreuzung individuell begutachtet wird und auf die vorhandenen Gegebenheiten (Größe der Kreuzung, Sichtverhältnisse, Zahl der Verkehrsteilnehmer, etc.) eingegangen.

    Eine Änderung der Vorfahrtsregelungen an den genannten Kreuzungen wird aus Sicht der Verkehrsschaukommission nicht befürwortet. Stichwort: Klare Verhältnisse vorhanden.

     

    2. Es wurde die Beschilderung für Tempo 30 im Zuge der durch Nordheim führenden Landesstraßen vorbereitet. Wie bekannt, wurde die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Grundlage des aktuellen Lärmaktionsplanes und nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss durchgehend beantragt. Nun ging es der Verkehrsschau um die Feinjustierung und die Festlegung der zahlreichen Schilderstandorte. 

    Für die Landesstraße L 1105 wird die Tempo-30-Begrenzung ab dem Gebäude Heilbronner Straße 58 durchgehend bis zum Ortsschild am Ortsausgang Richtung Lauffen gelten. Für die Landesstraße L 1106 wird die Geschwindigkeit vom Kreisverkehr Zimmerer Höhe bis zum Einmündungsbereich der Lerchenstraße in die Großgartacher Straße auf 30 km/h begrenzt.

    Die Beschilderung wird vom Landratsamt veranlasst und von der Straßenmeisterei Brackenheim ausgeführt, allerdings voraussichtlich erst im Januar 2025. Die Gemeindeverwaltung wird die Umstellung zu gg. Zeit mit entsprechenden Informationen begleiten.

     

    GR Hachtel erinnert an den Wunsch des Gemeinderates, auch in der Heilbronner Straße bis zum Ortsschild Tempo 30 festzulegen. Der Bürgermeister verweist auf die vorgetragene Entscheidung der Verkehrsschau.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Konzeptvergabeverfahren "Sonnengarten";
    Beschluss des angepassten Auslobungstextes

    Protokoll

    Az.:615.01:0006/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 81/2024 vor.

     

    AR Keller erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Dem vom Büro Borchers angepassten Auslobungstext für das Konzeptvergabeverfahren "Sonnengarten" wird zugestimmt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Planungsoffenive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II);
    hier: Stellungnahme der Gemeinde Nordheim im Beteiligungsverfahren

    Protokoll

    Az.: 613.25:0011/23

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 82/2024 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die umfangreichen Sitzungsvorlagen zu diesem Punkt und begrüßt Regionalverbandsdirektor Dr. Andreas Schumm, der den Sachverhalt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Vorgehensweise des Regionalverbandes und den aktuellen Stand der Dinge ausführlich vorstellt. Eine von Herrn Schumm in der Sitzung verwendete Präsentation wird den Sitzungsunterlagen nachträglich als Tischvorlage beigefügt.

     

    Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Fläche auf Lauffener Markung, die sich direkt südlich von Nordheimer Wohngebieten befindet und nach bisherigem Eindruck gerade so den notwendigen Mindestabstand einhält. Diese Situation wird nicht nur von Bürgern kritisch betrachtet, sondern auch vom Gemeinderat.

    Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert Herr Schumm den umfangreichen Katalog der Eignungs- bzw. Ausschlusskriterien und mit Blick auf die angestrebte Rechtssicherheit den Grundsatz der Gleichbehandlung. Er geht auf die Abstandsflächen ein sowohl gegenüber Aussiedlerhöfen (2 x Anlagenhöhe, woraus sich ein Abstand von 560 m ergibt), gegenüber Misch- und Gewerbegebieten (3 x Anlagenhöhe) als auch gegenüber Wohnbebauung (4 x Anlagenhöhe).

    Zum Begriff der Vorrangflächen verweist Herr Schumm darauf, dass in diesen Bereichen keine anderen Planungen möglich sind.

     

    Laut Herrn Schumm werden mit den aktuell ausgewiesenen Vorrangflächen 2,63 % der Regionsfläche abgedeckt. Vor diesem Hintergrund fragt der Vorsitzende, ob die Flächen auf die notwendigen 1,8 % reduziert werden, wozu dann erwartungsgemäß grenzwertige Flächen wie jene auf Markung Laufen gehören sollten. Herr Schumm weist darauf hin, dass ggf. nur nach gleichen Grundsätzen reduziert werden könnte, was momentan nicht in Sicht ist.

     

    In der Diskussion zeigt sich, dass der Gemeinderat die Informationen und den Stand der Planung zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen den Standort HN_19 auf dem Heuchelberg vorgebracht werden. Jedoch wird einhellig gewünscht, zum Standort auf Markung Lauffen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zu nehmen, die Nordheimer Bedenken vorzutragen und sowohl für eine kritische Überprüfung der grundsätzlichen Geeignetheit als auch für eine Vergrößerung des Abstands zu plädieren.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Stand der Planungen des Regionalverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des Standortes auf Markung Lauffen (HN_25) im Rahmen einer Stellungnahme die erheblichen Bedenken der Gemeinde vorzutragen, die sich insbesondere auf die Nähe zu den Nordheimer Wohngebieten beziehen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Grundsteuerreform - Neuer Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B

    Protokoll

    Az.: 965.0:0003/006/4

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 83/2024 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt und berichtet aus der Vorberatung des Verwaltungsausschusses.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Ab dem Jahr 2025 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
    Für die Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H.
    b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v.H.
    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 375 v.H.
    2. Die als Anlage 2 beigefügte Hebesatzsatzung wird beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
    - Neukalkulation der Gebührenhöhe
    - Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

    Protokoll

    Az.: 108.50:0004/0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 84/2024 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Auf Nachfrage des Vorsitzenden weist sie darauf hin, dass nach bisherigen Zahlen in den Vorjahren teils erhebliche Kostenunterdeckungen zu erwarten sind. 

    Der Vorsitzende verliest folgenden, durch Präsentation an der Leinwand gezeigten Beschlussvorschlag:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2024 zu.

    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erheben.

    3. Als Gebührenmaßstab wird weiterhin eine personenbezogene Einheitsgebühr festgelegt. 

    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat den Verwaltungskosten zu, welche auf Grundlage der „Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025)“ der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelt wurden.

    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.

    6. Die Gebühr soll für ein Jahr kalkuliert werden. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

    7. Auf die künftige Einbeziehung von ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren wird mit der vorliegenden Kalkulation ausdrücklich nicht verzichtet. Der Gemeinderat behält sich vor, Kostenunterdeckungen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen. Kostenüberdeckungen, die auszugleichen wären, liegen nicht vor.

    8. Auf der Grundlage der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation werden als Benutzungsgebühr 376 EUR pro Person und Monat festgesetzt.

    9. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen,0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spende für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde ist folgende Spende eingegangen:

    Christine Widenmeyer: 50 EUR für den Bürgerbus

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az. 556.30:0026

    Trollinger Marathon

    Der Vorsitzende informiert anhand eines Lageplans über den für den nächsten Trollinger-Marathon am 11.5.2025 geplanten Streckenverlauf. Dieser soll von Nordhausen aus über den Verbindungsweg zwischen beiden Ortsteilen, in Nordheim durch das Sportgelände und dann über die Mühl- und Schillerstraße zur Heilbronner Straße und zum Ortsausgang Richtung Klingenberg führen. Die Veränderung ist im Lichte der Bemühungen zu sehen, die Beeinträchtigungen der Veranstaltung für andere zu reduzieren. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die somit vorgesehene künftige Laufstrecke wieder die ursprüngliche ist, mit welcher der Trollinger-Marathon begonnen wurde.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az.: 785.3:0032

    Feldwegunterhaltung; Feldweg im Gewann Hag

    AR Keller berichtet anhand eines Lageplans, dass unter anderem der Feldweg im Gewann Hag durch die Bauarbeiten für die Süddeutsche Erdgasleitung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die terranets lässt in Kürze diesen Feldweg im Bereich der Leitungsarbeiten asphaltieren. Da auch der östlich angrenzende Weg große Schäden aufweist, schlägt die Gemeinde vor, die für die terranets tätige Fa. Morof damit zu beauftragen, etwa 500 qm des schadhaften, aber nicht von den Leitungsarbeiten betroffenen Feldweges mit zu asphaltieren. Es ergeben sich dadurch deutlich günstigere Preise als bei einer separaten Beauftragung. Die vorgesehene Strecke betrifft den Abschnitt zwischen der Querung der SEL und der Einmündung in den Schluchterner Weg. Ein Angebot für die Arbeiten ging heute ein und beläuft sich auf brutto 28.880,94 EUR. Ausreichende Haushaltsmittel stehen noch unter den Produkten Straßen- und Feldwegunterhaltung zur Verfügung.

     

    GR Altmann fragt, ob bei dieser Gelegenheit nicht auch gleich der Feldweg vom Denzler Richtung Hinteres Katzental gerichtet werden könnte. Der Vorsitzende erinnert an schon wiederholte Befassung mit diesem Feldweg und erklärt, dass in diesem Fall erst eine Lösung für die Entwässerung gefunden werden müsste. Die Kosten für eine dauerhaft funktionierende Lösung würden nach seiner Schätzung deutlich im 6-stelligen Bereich liegen. Eine Planung durch ein Ingenieurbüro und eine nachfolgende größere Baumaßnahme wären unumgänglich. Gerne kann hier auch einmal wieder eine Besichtigung stattfinden.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Fa. Morof Bauunternehmen aus Althengstett wird mit den Asphaltarbeiten auf dem Feldweg im Gewann Hag zum Angebotspreis in Höhe von 28.880,94 EUR beauftragt.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Von den anwesenden Bürgern wird kein Gebrauch von der Möglichkeit der Bürgerfragestunde gemacht.

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