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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 13.12.2024 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt der Vorsitzende die vorgesehene Einbringung des Haushaltsplanes 2025 von der Tagesordnung ab. Als Grund führt er an, dass das Zahlenwerk nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Da laut Bürgermeister sich die finanzielle Situation nicht nur bei anderen Kommunen, sondern auch in Nordheim sehr bedenklich darstellt, ist eine gründliche Vorbereitung umso wichtiger.

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 15.11.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.

     

    Der Vorsitzende teilt mit, dass ab Montag, 16.12.2024 GR Heiko Conte als Nachrücker wieder im Kreistag sein wird. 

  • Tagesordnungspunkt 2

    Ortsmitte Nordhausen; Sanierung der Ortsdurchfahrt; Vorstellung der Planung und Baubeschluss

    Protokoll

    Az.:623.224:0100/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 87/2024 vor.

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

    Sodann stellt Herr Neulinger die Planung für die Ortsdurchfahrt und den zentralen Platz in Nordhausen anhand einer Präsentation vor.

     

    Vom Gremium wird einhellig bestätigt, dass es sich um ein stimmiges Gesamtkonzept mit historischem Bezug handelt. Nach Klärung, dass die Oberfläche des Gneispflasters eben ist und keine Stolperfalle darstellt, wird auch diese Belagsart befürwortet.

     

    GR Weinstok fragt, ob der im Plan dargestellte Stellplatz vor dem Gebäude Zabergäustraße 1 öffentlich ist. Herr Neulinger erklärt, dass dieser auf öffentlicher Fläche liegt, aber auch eine Zuordnung durch die Gemeinde möglich ist. Der Vorsitzende ergänzt, dass diese öffentliche Fläche bereits jetzt wie ein Privatparkplatz genutzt wird. Durch die Markierung dieses Platzes wird im Gegenzug auch das Parken auf weiteren Flächen auf dem Platz ausgeschlossen.

     

    GR Edlich bringt vor, dass in der Waldenserstraße nur einseitig ein Gehweg vorhanden ist und fragt, ob das Parken am Gehweg erlaubt ist. Herr Neulinger berichtet, dass das Parken dort nach den gesetzlichen Regeln möglich ist (Rücksicht auf Einfahrten, Durchfahrtsbreiten etc.). Spezielle Markierungen sind derzeit nicht vorgesehen.

     

    GR Weinstok erkundigt sich, wie der neue Standort der Waldenserkerze entstanden ist. Herr Neulinger erklärt hierzu, dass aufgrund von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung die Kerze weiter nach innen auf den Platz gerückt wurde. Diese hat nun 6-7 m Abstand zum Fahrbahnrand und steht in der Flucht der in der Platzgestaltung dargestellten Grundstücksgrenze des typischen Waldensergrundstücks. Außerdem wird die Kerze als Pendant zum Baumsolitär südlich gesehen. Der Platz in der Mitte soll z.B. als Bouleplatz dienen und auch weiterhin den Raum aufspannen.

     

    GR Stopper weist darauf hin, dass die privaten Realgrundstücke z.T. in den öffentlichen Raum ragen und fragt, ob solche Gehwegflächen dann auch zum Parken genutzt werden können. Hierauf erwidert der Vorsitzende, dass noch Restfragen vorhanden sind. Wie vor Jahren in Nordheim, soll auch hier auf die Eigentümer zugegangen werden, ob diese mit der Mitgestaltung der Privatflächen einverstanden sind. Ansonsten bleiben die Flächen, wie sie sind. Auf der Straßenseite gegenüber der Kirche wird lediglich ein Schrammbord angelegt, kein Gehweg. Das Parken ist derzeit nach den Regeln der StVO möglich. Weiter steht auch noch zur Klärung mit dem Landratsamt an, ob die Planung für die taktilen Elemente für Sehbehinderte so akzeptiert wird.

     

    GR Mayer fragt, welche Vorfahrtsregelung künftig für den Kreuzungsbereich in der Ortsmitte vorgesehen ist. Es hat dort schon Unfälle gegeben. Außerdem bittet er um Auskunft, weshalb die Gestaltung der Gehwege mit Blumenkübeln in der Waldenserstraße nicht mehr fortgesetzt wird. BM Schiek erläutert, dass die bisherige Vorfahrtsregelung der Waldenser- und Zabergäustraße jetzt durchaus geändert werden könnte, da es sich nicht mehr um eine Landesstraße handelt. Dies müsste durch die Verkehrsschau begutachtet und ggf. dann mit Schildern oder Markierungen geregelt werden. Zur Gehweggestaltung berichtet Herr Neulinger, dass es in der Waldenserstraße nur noch 2 Blumenkübel an der Gehwegverbreiterung vor der Kirche gibt. Aufgrund der notwendigen Fahrbahnbreite von 6 m wegen des Busverkehrs sind die übrigen Gehwegflächen leider zu schmal für weitere Blumenkübel.

     

    Anschließend erläutert Herr Martin die Kostenschätzung für den Leitungsbau und stellt die grobe Planung für die Kanalisation vor.

     

    Der nordöstlichste Baum in der Ortsmitte liegt nur 1,5 m entfernt von der Kanaltrasse und ist bei offener Bauweise nicht zu erhalten. Möglich wäre aber auch eine Aufdimensionierung des Kanals in geschlossener Bauweise, die aber deutlich teurer ist als die offene Bauweise. BM Schiek erklärt, auch nach entsprechenden Meinungsäußerungen des Gemeinderates, dass dann eben ein neuer Baum gesetzt wird.

     

    Im Gremium werden anschließend verschiedene Möglichkeiten der Regenwasserableitung diskutiert (RW-Kanal bis zur Wiesenstraße vorziehen, Pufferbecken erst nach Breibachverdolung,...). Herr Martin erläutert, dass er aufgrund topografischer Gründe und des ohnehin defekten Kanals im Schulweg so geplant hat.

     

    BM Schiek fasst zusammen, dass die Fragen, ob die geplanten Aufdimensionierungen der Kanalhaltungen weitere Aufdimensionierungen von im AKP als überlastet gekennzeichneten Haltungen entbehrlich machen, nochmals mit dem Büro Schöll geklärt werden. Auch soll das Büro bestätigen, dass die parallele Verlegung eines neuen Regenwasserkanals zum bestehenden Mischwasserkanal in der Waldenserstraße so funktioniert. Gegenüber dem Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage soll deshalb ein Schritt zurückgegangen werden. Der Beschlussvorschlag wird umformuliert.

     

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat billigt die Planung zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt Nordhausen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten vorzubereiten.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung";
    Beschluss des Durchführungsvertrags

    Protokoll

    Az.: 621.410:0101/3

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 88/2024 vor.

     

    GA Kellert erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen am Auerberg, 2. Änderung" zu.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Neckar Netze GmbH & Co. KG; Kapitalerhöhung und damit verbundene Darlehensvergabe zum 31.12.2025

    Protokoll

    Az.: 811.034:0009

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 89/2024 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Er befürwortet die vorgeschlagene grundsätzliche Zustimmung zur Darlehensvergabe und geht dabei davon aus, dass - wie bisher - die Verzinsung des von der Gemeinde einzusetzenden Kapitals höher sein wird als der Zinssatz für ein zur Finanzierung aufzunehmendes Darlehen.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Die Gemeinde Nordheim stimmt der Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 15 Mio. € bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG im Jahr 2025 im Grundsatz zu.
    2. Zur Realisierung dieser Kapitalzuführung ist die Gemeinde bereit ein Darlehen an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG in Höhe von 209.299,02 € zu geben, sofern die - derzeit noch unbekannte - Verzinsung des Gesellschafterdarlehens wirtschaftlich ist.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Wasserwerk Nordheim

    Protokoll

    Az.: 815.916:0026/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 90/2024 vor.

     

    Die Kämmerin erläutert die Eckdaten der Sitzungsvorlage.

     

    Nach Abschluss der Beratungen wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim wird entsprechend der Anlage „Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim“ festgestellt.
    2. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn von 17.708,00 EUR an den Haushalt der Gemeinde Nordheim abzuführen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung);
    Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren

    Protokoll

    Az.:756.2:0007

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 91/2024 vor.

     

    GR Krieg erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

     

    Die Kämmerin verweist auf die umfassende Vorberatung im Verwaltungsausschuss sowie auf die nachgereichten Tischvorlagen. Sie fasst die Empfehlungen der Verwaltung zur Erhöhung der Gebührensätze im Gebührenverzeichnis zusammen und weist auf die Gebührenobergrenze hin, die durch das ortsansässige Büro Schmidt und Häuser ermittelt wurde. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass aufgrund der Einführung der neuen Grabform "Friedweinberg" eine Anpassung der Satzung erforderlich ist. Das voraussichtliche Gebührenaufkommen wurde anhand der Nutzungszahlen der letzten drei Jahre berechnet. Es ergibt sich ein rechnerischen Kostendeckungsgrad von ca. 88%. Ausschlaggebend sind hierfür die Grabnutzungsverlängerungen. 

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Kalkulation der Bestattungsgebühren vom Dezember 2024 zu.
    2. Die Gemeinde Nordheim wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Bestattungswesen" erheben.
    3. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation aufgenommenen, Gebührentatbeständen (Grabarten, Bestattungsleistungen) zu.
    4. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
    5. Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Prognosen und Schätzungen
    sowie den Kostenzuordnungen zu den einzelnen Bereichen der Bestattung und der Grabnutzung zu.
    6. Die Gemeinde Nordheim unterhält auf ihrem Gebiet zwei Friedhöfe. Im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für diese Friedhöfe einheitliche Gebühren zu erheben.
    7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2025 - 2027 (dreijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
    8. Der Gemeinderat hat auf Grundlage dieser Gebührenkalkulation über die Höhe der im Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung festzusetzenden Gebührensätze einzeln zu entscheiden. Die neuen Sätze sind in das vorgelegte Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung aufzunehmen.
    9. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen des Gebührenverzeichnisses (Stand: 12.12.2024) zur Friedhofssatzung zu.

    10. Die Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung) mit Gebührenverzeichnis in der als Tischvorlage der Sitzungsvorlage (Stand: 12.12.204) nachgereichten Fassung wird beschlossen.

     

    Der Beschlussvorschlag wird mit 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Haushaltsplan 2025 und Finanzplanung bis 2028
    Einbringung des Entwurfs

    Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2025 
    Einbringung des Entwurfs

    Protokoll

    Az.: 902.41:0029/1

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 92/2024 vor.

     

    Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser abgesetzt. 

  • Tagesordnungspunkt 8

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Az.: 960.041:0105

    Spende für die Gemeinde Nordheim

     

    Bei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:

    McGard Deutschland GmbH: 300 EUR für die Freiwillig Feuerwehr

    Milrotec GmbH: 250 EUR für den Kiga Weihen

    Schützengilde Nordheim: 100 EUR für die Jugendfeuerwehr

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Spenden werden dankend angenommen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Az.: 562.40:0003

    Sportplatz Nordheim; Anfrage TSV wegen Bandenwerbung

    GR Pfautsch erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und rückt vom Sitzungsrund ab.

    Der Vorsitzende berichtet von dem Wunsch der Fußballer des TSV Nordheim, innerhalb des Kunstrasenplatzes Werbung anbringen zu dürfen. Entsprechende Anfragen für die Rasenplätze sowohl der Fußballer des TSV Nordheim als auch des TSV Nordhausen wurden in der Vergangenheit positiv beantwortet, entsprechend würde die Verwaltung auch in diesem Fall wieder eine einfach gehaltene Vereinbarung mit den Fußballern bzw. dem TSV Nordheim abschließen, welche das Notwendige regelt.

    Da in den bisherigen Vereinbarungen auch die Verpflichtung enthalten ist, die Werbeanlagen in einem optisch ordentlichen Zustand zu erhalten und sie bei Beschädigungen unverzüglich auszutauschen, werden die Nordheimer Fußballer gebeten, die stark ramponierte Bandenwerbung am Nordheimer Rasenplatz in Ordnung zu bringen oder abzumontieren.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Dem TSV Nordheim wird gestattet, am Geländer des Kunstrasenplatzes Werbung anzubringen. Eine Vereinbarung wie schon bisher bei den anderen Sportplätzen üblich ist abzuschließen.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 17 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

     

     

    Az: 633.12:0001

    Bezirksschornsteinfeger für Nordheim; Sachstand

    Auf Anfrage eines Gemeinderatsmitglieds berichtet AR Keller über die aktuelle Situation des zuständigen Schornsteinfegers für Nordheim. Matthias Abt hat seine Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger zurückgegeben. Dessen kommissarische Vertretung hat seit 1. Juni 2024 und noch bis 31.12.2024 Bezirksschornsteinfeger Matthias Hampel übernommen. Der Kehrbezirk von Patrick Picht ist wie bisher geblieben. Die Verwaltung hat die derzeitigen Kontaktdaten nochmals in der gestrigen Gesamtausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht. Auf der Homepage der Gemeinde Nordheim sind diese schon seit längerem eingestellt.
    Wie vom Landratsamt zwischenzeitlich erfahren werden konnte, wurde heute ein Nachfolger für Herrn Abt bzw. Herrn Hampel bestellt. Es handelt sich dabei um Herrn Arndt Müller aus Brackenheim. Das Landratsamt wird eine entsprechende Pressemitteilung schicken.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

     

    Az.: 892.11:0040/7/2

    Sanierung der Weinbergmauern beim Schlössle.

    Auf Anfrage eines Gemeinderatsmitglieds berichtet AR Keller über den aktuellen Stand der Sanierung der Weinbergmauern beim Schlössle. Zur Zeit wird vom Ingenieurbüro Bewer und vom Prüfingenieur Präg die Statik für die Schwerlastmauer ausgearbeitet. Die Statik soll laut Aussage von Herrn Bewer bis Ende Januar fertiggestellt sein. Anschließend soll vom Gemeinderat entschieden werden, welche Variante der Schwerlastmauer zur Ausführung kommt. Sobald die Ausführungsvariante beschlossen ist, kann die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen.

    Die provisorische Verbreiterung des Weges zum P&R-Parkplatz wird regelmäßig vom Bauhof kontrolliert und die größeren Löcher mit Schottermaterial ausgebessert.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Az. 797.34:0036/1; 797.34:0036/11

    Glasfaserausbau; Sachstand betreffend nicht eigenwirtschaftlich ausgebauter Anschlüsse

    Der Vorsitzende erinnert daran, dass für den Ausbau von eigenwirtschaftlich nicht möglichen Anschlüssen zunächst ein Antrag im sogenannte "Graue-Flecken-Programm" gestellt wurde. Nachdem dieses überraschend vom Bund gestoppt worden ist, wurde erneut ein Bundeszuschuss im sogenannten Lückenschlussprogramm erstellt, wofür dem Anschein nach die Voraussetzungen erfüllt sind. Die umfangreichen formalen Leistungen im Zusammenhang mit diesen Zuschussanträgen wurden von der LandesBreitbandGesellschaft auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses vom 21.10.2022 erbracht. Das fiel bisher leicht, denn die Arbeit der LandesBreitbandGesellschaft wurde durch einen Zuschuss für Beratungsleistungen vollständig gedeckt.

    Inzwischen liegt ein Zuschussbescheid des Bundes über 250.000 EUR vor. Damit kann die Hälfte der Kosten gedeckt werden, die laut Lückenschlussprogramm maximal für den Ausbau der noch nicht angebundenen Adressen möglich ist (Erläuterung dazu: im wesentlichen handelt es sich bei den Adressen, für die noch eine Glasfaseranbindung fehlt, um die Aussiedlerhöfe im Denzler, im Seeloch, auf dem Rotenberg, auf dem Wannenberg, in Nordhausen die Aussiedlerhöfe in der Seestraße und am Ende der Weinbergstraße, weiter um das RRKV-Gelände und um die Vereinsgebäude der Schützen, der Reiter und vom Tennisclub). 

    Nächster Schritt ist ein Zuschussantrag ans Land für die sogenannte KoFinanzierung, mit dem ein Zuwendungsbetrag über weitere 200.000 EUR erhofft wird. Dann wären 90 % der erwähnten 500.000 EUR (wenn man sie braucht, wovon weitgehend auszugehen ist) finanziert. Von der Gemeinde wäre ein Anteil von bis zu 50.000 EUR an den Baukosten zu tragen.

    Nun zeigt sich, dass durch die wesentlich umfangreicheren Beratungsleistungen im Lückenschlussprogramm, als zunächst im Graue-Flecken-Programm gedacht und auch beauftragt, das Budget der LandesBreitbandGesellschaft erschöpft ist. Ein Zuschuss für weitere notwendige Beratungsleistungen ist nicht mehr möglich; Kosten wären demzufolge von der Gemeinde alleine zu tragen. Ein exaktes Angebot kann von der LBG nicht vorgelegt werden, weil sich der Umfang weiterer Leistungen erst ergibt (z.B.: wie viele Bewerber beteiligen sich an der Ausschreibung; welche Nachforderungen werden vom Projektträger erhoben;...).

    Auf Nachfrage wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass in Summe für alle noch erforderlichen Leistungen ein Betrag von 20.000 EUR nicht überschritten werden sollte. 

    Aktuelle Ergänzung: das Land und die Landesbreitbandgesellschaft sind sich nicht einig, ob die Baukostengrenze von 500.000 EUR für die genannten Adressen ausreicht. Eine Möglichkeit wäre, den jetzt gewährten Zuschuss zurückzugeben und zu warten und zu hoffen, dass irgendwann ein besseres Förderprogramm kommt. Der Vorsitzende führt aus, dass er nach den bisher gemachten Erfahrungen nichts von dieser Möglichkeit hält. Eher spricht sich vielmehr dafür aus, sollten die Baukosten je höher als 500.000 EUR sein, sozusagen rückwärts die Anschlüsse mit der geringsten Priorität wegzulassen, also nicht anzufahren.

     

    Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesbreitbandgesellschaft stufenweise mit den Beratungsleistungen zu beauftragen, die für die Anbindung der noch offenen Adressen ans Glasfasernerz im Lückenschlussprogramm erforderlich sind.

    Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimme/n angenommen.

     

     

    Az. 615.01:0006/3
    Projekt „Sonnengarten“; Rückfragen der Wettbewerbsteilnehmer zum Auslobungstext

    Nach dem zweiten Kolloquium vom 25.11.2024 haben die Wettbewerbsteilnehmer noch bis zum 28.01.2025 die Möglichkeit, weitere Rückfragen zu stellen, die sich mit Beginn der Entwurfsplanung ergeben. In diesem Zusammenhang wurde angefragt, wie hoch der Stellplatzfaktor für sozial geförderten Wohnraum ist.

    Für sonstige Wohnungen (ausgenommen der Flächen für die LebensWerkstatt) werden im Auslobungstext Stellplätze entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung für Nordheim gefordert – 1,5 Stellplätze bei Wohnungen mit 45m² bis unter 75m²; 2 Stellplätze bei Wohnungen mit 75m² und mehr Wohnfläche.
    Bei sozial gefördertem Wohnraum wird von einem geringeren Bedarf an Stellplätzen ausgegangen. Die Gemeinde empfiehlt entsprechend vergleichbaren Vorhaben im Auerberg unabhängig von der Wohnfläche einen Faktor von 1,0 Stellplätzen pro Wohnung.

     

    Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

     

     

    Az.: 430.322:0003

    Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils für die IAV-Stelle

    Die IAV-Stelle Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim wurde 1995 im Rahmen des Altenhilfeplans gegründet und ist eine regionale Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse des Landkreises, der Krankenpflegefördervereine und einen festen kommunalen Zuschuss von 7.670 €, der seit 2010 unverändert ist.

    Mehrkosten wurden bisher von der Diakonie-Sozialstation getragen, da diese durch positive Ergebnisse keinen Abmangel geltend machte. Die Tarifsteigerungen haben die Kosten für die IAV-Stelle in den letzten Jahren erheblich erhöht. 2023 beliefen sich die Aufwendungen für die 50%-Stelle auf rund 41.500 €. Bisher hat die Diakonie-Sozialstation nicht gedeckte Kosten von etwa 20.000 € durch Überschüsse aus ihren anderen Bereichen ausgeglichen.

    Das Rechnungsjahr 2023 endete mit einem Fehlbetrag von rund 182.000 €, der vollständig aus den Rücklagen gedeckt wurde. Die Diakonie-Sozialstation hat die Kommunen gebeten, die kommunalen Zuschüsse zu erhöhen, um die nicht gedeckten Kosten der IAV-Stelle auszugleichen.

    Eine Erhöhung des Landkreiszuschusses sowie des Krankenpflegefördervereins ist aktuell nicht möglich. Zur Stabilisierung der Finanzen der Diakonie-Sozialstation sollte daher der Abmangel der IAV-Stelle anderweitig gedeckt werden.

    Die betroffenen Kommunen haben sich darauf geeinigt, die ungedeckten Kosten der IAV-Stelle vorübergehend bis Ende 2028 zu übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird die derzeitige Stelleninhaberin in den Ruhestand gehen.

    Die Kosten wurden anhand der Einwohnerzahl jeder Kommune berechnet. Für die Gemeinde Nordheim ergibt sich daraus eine Erhöhung in Höhe von 6.897,73 Euro.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

    Anfragen:

     

    Handhabung von Spenden

    GR Stopper erkundigt sich nach dem Umgang mit Spenden, die speziell für einzelne Kindergartengruppen eingehen. Der Hauptamtsleiter erläutert, dass diese Spenden den sog. Materialgeldkonten der Gruppen zugute kommen und von den Gruppen direkt verwendet werden können. Spenden, die kurz vor Jahresende eingehen "verfallen" nicht, diese werden den Materialgeldkonten im folgenden Jahr gutgeschrieben.

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    ohne Az.

    Ein Bürger erkundigt sich nach dem Stand des Abrisses des Gebäudes Waldenserstraße 13. Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gebäude hoffentlich bald abgerissen werden kann. Er weist darauf hin, dass die nach dem Abriss vorübergehend freie Fläche den vorgesehenen Bau des neuen Aussegnungsraumes in Nordhausen erleichtern wird. Gleichzeitig kann diese Fläche für notwendige Baustelleneinrichtung des Großprojektes Ortssanierung genutzt werden. Eine rechtzeitige Information über den Abrisstermin an den Grundstücksnachbar wird vom Bürgermeister zugesagt.

     

    Anschließend bedankt sich der Bürgermeister bei den anwesenden Zuhörern für ihr Interesse am kommunalen Geschehen, bei Frau Möllers von der Heilbronner Stimme für die Berichterstattung und bei den Gemeinderäten für konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat. Er wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest.

     

    GR Schadenberger und GR Schadenberger-Graf bedanken sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit und das Engagement; sie überreichen dem Bürgermeister einen Geschenkkorb für die Verwaltungsmitarbeiter.

     

     

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