Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 24.01.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Gemeinderates vom 13.12.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
Der Vorsitzende gibt das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2024 zur Durchsicht und Unterschrift in Umlauf.
Az.: 780.61:0003/3
Speichersee für örtl. Landwirte - Zuwendungsbescheid für Machbarkeitsstudie eingegangen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) der Zuwendungsbescheid zur Durchführung der Machbarkeitsstudie eingegangen ist. Im 09/2024 hatte die Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Förderantrag gestellt, da zum aktuellen Zeitpunkt der Vorarbeiten von den örtlichen Landwirten noch kein Wasserverbund gegründet wurde. Wie beantragt wurden 70% der Gesamtkosten i.H.v. 73.947,78 € - also 51.763,45 € - als Fördermittel zugesagt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2025.
Mit Schreiben vom 20.01.2025 wurde das Büro Wald+Corbe mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie beauftragt. Im nächsten Schritt werden die erforderliche Rohwasseruntersuchung der betroffenen Grundwasserbrunnen in Auftrag gegeben und alle weiteren Angaben/Unterlagen zusammengestellt, die das Büro Wald+Corbe benötigt, um mit den Untersuchungen zu beginnen.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Az.: 623.224:0100/1, 623.225:0100/1, 623.222:0007
Besuch Ministerium und RPS - Sanierungsgebiete Nordhausen II, Ortskern III, Ortskern IV
Der Vorsitzende teilt mit, dass in der zurückliegenden Woche Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, des Regierungspräsidiums und der Kommunalentwicklung zu Besuch in Nordheim waren. Den Gästen wurden die aktuellen Planungen insbesondere der Ortsmitte Nordhausen vorgestellt; außerdem der Antrag auf Neuaufnahme von Ortskern IV erläutert. Gemeinsam hat man sich sowohl in Nordheim als auch in Nordhausen vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. Als Anerkennung für eine herausragende und vorbildliche Sanierungsmaßnahme (Rathaus-Neubau) hat die Gemeinde eine Bronze-Plakette erhalten, die an der Außenfassade des Rathauses angebracht wurde.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 2
Feuerwehrbedarfsplan
ProtokollAz.:131.10:0006
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 4/2025 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Herr Dr. Demke stellt den fertig ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim vor. Im Rahmen seiner Präsentation geht er auf die folgenden Punkte ein:
- Bestehende Eckdaten wie Besatzung, Ausrüstung und aktuelle Struktur der Feuerwehr.
- Analyse der derzeitigen Situation und bestehender Herausforderungen.
Anschließend präsentiert Herr Dr. Demke einen Maßnahmenkatalog, der auf die kommenden Jahre ausgelegt ist. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, die Freiwillige Feuerwehr Nordheim zukunftsfähig aufzustellen und deren Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern.Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bericht der Integrationsbeauftragten
ProtokollAz.:103.55:0007/3
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 5/2025 vor.
Der Vorsitzende begrüßt die Integrationsbeauftragte Frau Sara Raoufi.
Frau Raoufi berichtet anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Tischvorlage beigefügt ist, über die Integrationsarbeit im vergangenen Jahr und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Integration.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Haushalts- und Wirtschaftsplan 2025 sowie Finanzplanung bis 2028 für den Kernhaushalt und den Eigenbetrieb Wasserwerk Nordheim; Einbringung der Entwürfe
ProtokollAz.: 902.41:0029/1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 6/2025 vor.
Kämmerin Lück stellt den Entwurf des Haushaltsplans 2025 sowie die Finanzplanung bis 2028 für den Kernhaushalt und dem Eigenbetrieb vor. Sie verwendet eine Präsentation, die den Sitzungsunterlagen nachträglich als Tischvorlage beigefügt wird.
Der eingebrachte Haushaltsentwurf ist ausdrücklich als Rohentwurf zu bezeichnen. Der Entwurf ist in der vorgelegten Fassung nicht genehmigungsfähig. Die Zielsetzung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen ist es, die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Hierfür muss der Schuldendienst vollständig aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden. Die Verwaltung zeigt sich optimistisch, dieses Ziel für 2025 zu erreichen. Der Diskrepanz im Finanzplanungszeitraum bis 2028 muss frühzeitig entgegen gewirkt werden. Hierfür sollen bereits jetzt Möglichkeiten zu Einsparungen eruiert werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass ein Abwarten nicht geboten ist.
Bürgermeister Schiek ergänzt die Ausführungen von Frau Lück im wesentlichen anhand der von ihm vorbereiteten, nachstehend eingefügten Stichworte:
"Vor allem auch vor dem Hintergrund der erkennbaren Abwärtstendenz und den Prognosen für die Folgejahre muss der vorliegende Entwurf verändert/verbessert werden. Aus dem Finanzierungsmittelbedarf als Saldo des Ergebnishaushaltes muss ein Finanzierungsmittelüberschuss werden, der mindestens dazu ausreicht, die Kreditilungen zu decken. Dazu sind im ErgebnisHaushalt Verbesserungen in Höhe von 450.000 EUR erforderlich.
Diese Verbesserungen können im Wesentlichen nicht dadurch erreicht werden, dass Ausgabeansätze gekürzt werden. Vielmehr muss durch Beschlüsse gedeckt sein, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr im gewohnten Umfang oder Standard geleistet und damit Ausgaben verringert werden. (= strukturelle Verbesserungen).
Von der weiteren. Verbesserungsmöglichkeit, nämlich der Erhöhung von Steuern oder Gebühren möchte ich zunächst nicht reden; die Diskussion auch darüber wird aber in der Folge unausweichlich sein.
Wir haben uns bewusst dazu entschieden, zunächst keine konkreten Änderungs-/Verbesserungs-Vorschläge in das Zahlenwerk einzubauen, sondern in Frage kommende Möglichkeiten in den Vorberatungen mit dem Gemeinderat zu erörtern und für eine Entscheidung vorzubereiten.
Unsere Einschätzung, dass wir dieses Mindestziel für 2025 und voraussichtlich auch für 2026 zwar mit Anstrengung, aber nochmals ohne tiefgreifende und grundlegende Veränderungen erreichen können, sollte keinesfalls zu falschen Schlüssen führen, so nach dem Motto: "irgendwie kriegen wir das rum…").
Schon jetzt ist zu sehen, dass im Investitionsprogramm bis 2028 nur Projekte enthalten sind, auf die nicht oder nur mit größten Schmerzen verzichtet werden könnte. Gleichzeitig aber würde die Finanzierung dieser Investitionen einen Kreditbedarf erfordern, der so nicht genehmigungsfähig ist. Der Hinweis des Landratsamtes, dass Kredite nur genehmigungsfähig sind, wenn die Tilgung aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet wird, liegt bereits vor.
Dabei sind viele Projekte noch gar nicht enthalten. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich jederzeit unvorhergesehene zwingende Projekte ergeben können; vergleiche die eingestürzte Mauer beim Schlössle (= nicht kalkulierbare Risiken).4 Investitionsprojekte herausgegriffen:
- Priorität 1: Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in beiden Ortsteilen (Jahrhundertprojekt Nordhausen) sehen wir als zwingend, um die in den Plan eingestellten Erlöse aus Grundstücken realisieren zu können. Dennoch sind diese Erlöse eben nur einmalig möglich.
- Die Sanierung des Kindergartens in Nordhausen ist zwischen 2025 und 2027 eingeplant. Wie das Projekt auf der Zeitschiene umgesetzt werden kann, hängt auch davon ab, ob und welche Zuschüsse möglich sind.
- Wir haben den restlichen Ausbau des Glasfasernetzes finanziell dargestellt. Trotz hoher Zuschüsse von 450.000 EUR ist auch ein Gemeindeanteil von 70.000 EUR erforderlich. Der Verzicht auf diese Maßnahme ist grundsätzlich möglich, aber was ist die Folge? Wir würden einige wenige Adressen in der Gemeinde vermutlich auf Dauer vom Glasfasernetz abhängen.
- Die Umsetzung des Gewerbegebietes Breitenbaum ist haushaltsneutral dargestellt und entweder so (oder besser) oder nicht möglich.
Nochmal: Im Investitionsprogramm fehlt Vieles, was erhofft oder gewünscht ist. Es ist schlicht nicht finanzierbar. Auch das, was jetzt drinsteht, kann nur umgesetzt werden, wenn wir uns zu deutlichen Änderungen entschließen können. Sonst nicht. Die dafür erforderlichen Kredite werden so nicht genehmigt.
Die Perspektive für die Jahre ab 2027 ist so problematisch, dass die Verwaltung bisher keine konkreten Vorschläge hat, wie dem begegnet wird. Klar ist u.E. aber, um (bis dahin) überhaupt eine Chance zu haben bzw. diese sich zu erarbeiten: gegengesteuert werden muss JETZT.
Fazit: Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden ist mit dem aufgebauten Aufgabenstand nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen. Die den Gemeinden in den vergangenen (guten) Jahren zugewiesenen Aufgaben können in Umfang und Komplexität so nicht mehr geleistet werden, erst recht nicht ohne die notwendige Finanzierung.
Die Planungshoheit der Gemeinden ist inzwischen weitgehend ausgehöhlt; wo ich nichts finanzieren kann, brauche ich auch nichts zu planen. Die verbliebenen Möglichkeiten der Gestaltung beziehen sich mehr auf die Wahl unter verschiedenen Grausamkeiten als auf Gemeindeentwicklung.
Die Gemeinden stehen vor der undankbaren Aufgabe, zunächst freiwillige Aufgaben massiv zu beschneiden oder gar ganz aufzugeben, wobei genau solche Aufgaben wesentlich für das örtliche Gemeinschaftsleben sind. Wir werden uns das sicher sehr genau anschauen und gut überlegen, was wir tun. Funktionierende Strukturen aufzugeben wäre mit das Schlimmste, was man tun könnte.
Die finanzielle Lage der allermeisten Gemeinden ist prekär, unsere auch. Wir sind faktisch gezwungen, erforderliche Änderungen unverzüglich anzugehen. Verbesserungen im notwendigen Umfang werden ohne Verzicht bzw. ohne Belastung nicht möglich sein.
Doch trotz allem, trotz schwieriger Lage und trotz problematischer Perspektive: Wir werden Lösungen für die Aufgaben finden, wir investieren weiter in die Zukunft der Gemeinde und wir werden insgesamt die sich stellenden Herausforderung bestehen."
Der Bürgermeister verweist die eingebrachten Entwürfe von Haushalt und Wirtschaftsplan zur Beratung in die kommenden Sitzungen.
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Annahme von Spenden
ProtokollAz.: 960.041:0105
Spende für die Gemeinde Nordheim
Bei der Gemeinde sind folgende Spenden im Jahr 2024 eingegangen:
Frau Kies, Nordheim: 25 EUR für die Seniorenarbeit
Herr Rigante, Nordheim: je 25 EUR für das Jugendhaus sowie Freiwillige Jugendfeuerwehr
Frau Brosi, Neckarwestheim: 50 EUR für das Backhaus
Kreissparkasse Heilbronn: 100 EUR für den Kiga Hauptstraße , Nordheim
Für das Jahr 2025 ist folgende Spende eingegangen:
VBU Volksbank im Unterland eG, Brackenheim: 250 EUR für den Kiga Rappelkiste, Nordhausen
Nach Abschluss der Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Spenden werden dankend angenommen.
Der Beschlussvorschlag wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 045.43:0002; 720.72:0002
Mißbräuchliche Nutzung von Bushaltestellen
GR Pfautsch fragt, ob der Verwaltung bekannt ist, dass Bushaltestellen, z.B. die beim Kindergarten Südstraße, tageweise zur Lagerung von Prospektmaterial genutzt werden. Dies beeinträchtigt nicht nur deren eigentlichen Zweck, sondern führt je nach Wetterlage auch zu Verschmutzungen rundum.
Der Vorsitzende sagt zu, dem Problem nachzugehen.
- Tagesordnungspunkt 7
Bürgerfragestunde