Flurneuordnung
"Seeloch" und "Sommerhalde"
Flurneuordnung "Seeloch"
Ausgehend von landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Seeloch sind in der Vergangenheit bei Starkregen immer wieder Probleme aufgetreten. Bei Starkregen reißt abfließendes Oberflächenwasser Erde mit und ergießt sich wegen fehlender Ableitungsmöglichkeit auf die Kreisstraße zwischen Nordheim und Neipperg, was erhebliche Gefahren bedeutet.
Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten ist auch eine Flurbereinigung ins Gespräch gekommen. Dies könnte sich nach derzeitigem Stand auf den Bereich erstrecken, der aus anhängender Skizze erkennbar ist.
Weiterführende Informationen
Präsentation des Amtes für Flurneuordnung bei der Informationsveranstaltung am 4.3.2020
Flurneuordnung "Sommerhalde"
Alles Wissenswerte zur Flurneuordnung finden Sie unter folgendem Link:
Das Flurneuordnungsamt Heilbronn informiert:
Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde) – Der Vorstand ist gewählt
Am 24.10.2022 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft von den beteiligten Eigentümern des Flurneuordnungsverfahrens Nordheim (Sommerhalde) aus den eigenen Reihen gewählt. Erfreulicherweise haben sich zahlreiche engagierte Teilnehmer sowie interessierte Bürger als Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen.
Die gewählten Vorstandsmitglieder sind Andreas Holder, Martin Rembold und Werner Ziegler als Nichtbeteiligter. Als Stellvertreter des Vorstands wurden Manfred Holder, Roland Plieninger und Bernd Zinser als Nichtbeteiligter gewählt. Ersatzpersonen bei den Beteiligten sind Benjamin Nagel und Manfred Gärtner, bei den Nichtbeteiligten Tobias Mannschreck. Alle an diesem Abend anwesenden Vorstandsmitglieder haben die Wahl angenommen.
Noch am Wahlabend erläuterte Susanne Krüger, Amtsleiterin des Flurneuordnungsamtes des Landratsamtes Heilbronn, den Anwesenden ihre Rechte und Aufgaben und verpflichtete anschließend die anwesenden gewählten Vorstandsmitglieder sowie deren Stellvertreter und Ersatzpersonen.
Im Dezember soll in den Räumlichkeiten des Alten Bauhofs die erste konstituierende Sitzung des neu gewählten Vorstands der Teilnehmergemeinschaft stattfinden. An diesem Abend werden die ordentlichen Vorstandsmitglieder aus ihren eigenen Reihen einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen. Damit hat das Flurneuordnungsverfahren einen arbeitsfähigen Vorstand, sodass die nächsten Schritte geplant werden können.
Das Flurneuordnungsamt freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den gewählten Vertretern.
Heilbronn, 03.11.2023
gez. Isabella Schirmer
Das Flurneuordnungsamt Heilbronn informiert:
Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde) - Die Flurneuordnung läuft
Das Flurneuordnungsverfahren Nordheim (Sommerhalde) wurde mit Flurbereinigungsbeschluss vom 21. Juni 2023 offiziell angeordnet. Es wurden keine Widersprüche vorgebracht, sodass der Beschluss nun rechtskräftig ist.
Mit der Anordnung des Verfahrens ist kraft Gesetz die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Nordheim (Sommerhalde) entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft besteht aus den Eigentümerinnen und Eigentümern der Flurstücke, die innerhalb des Flurbereinigungsgebiets liegen.
Was steht als nächster Schritt an?
Die Teilnehmergemeinschaft wählt nun ihren Vorstand. Er wird voraussichtlich aus drei Mitgliedern und deren drei Stellvertretenden bestehen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen und konstruktiv im Laufe des Verfahrens mitarbeiten.
Wie sehen die Aufgaben des Vorstands aus?
- Der Vorstand ist Ansprechpartner für das Flurneuordnungsamt und führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
- Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und eine Stellvertretung.
- Er wirkt u.a. bei der Wertermittlung und vor allem bei der Planung von Maßnahmen mit.
- Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihren Zeitaufwand eine Entschädigung.
- Der Vorstand wirkt nicht bei der Zuteilung der neuen Flurstücke mit. Dies ist alleinige Aufgabe des Flurneuordnungsamts.
Wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen?
Engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zur Vorstandswahl aufstellen lassen. In Baden-Württemberg müssen mindestens ein Mitglied des Vorstands und ein Stellvertretender Nichtbeteiligte sein. Daher werden auch Personen für den Vorstand gesucht, die kein Eigentum innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens besitzen und nicht nah mit einem Teilnehmenden am Verfahren verwandt sind.
Wann findet die Wahl statt?
Die Vorstandswahl wird nach Ende der Weinlese stattfinden. Zu diesem Termin wird das Flurneuordnungsamt über öffentliche Bekanntmachung in Nordheim und den angrenzenden Gemeinden einladen. Nach der Vorstandswahl kann der neu gewählte Vorstand seine erste Sitzung einberufen (voraussichtlich noch vor Weihnachten). In diesem Termin wählt er seinen Vorsitzenden bzw. seine Vorsitzende und dessen/deren Stellvertretung.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie sich vorstellen können, im Vorstand mitzuwirken, oder wenn Sie eine andere geeignete Person als Kandidat vorschlagen wollen, bitten wir Sie, dies vorab bei den nachfolgend genannten Stellen mitzuteilen:
Gemeinde Nordheim: Frau Keller, Tel. 182-1411 bzw. E-Mail: sandra.keller@nordheim.de
oder
Flurneuordnungsamt Heilbronn
- Frau Seebach, Ausführende Ingenieurin, Tel.: 07131/994-7062 bzw. E-Mail: doris.seebach@landratsamt-heilbronn.de
- Frau Schirmer, Leitende Ingenieurin, Tel.: 07131/994-7073 bzw. E-Mail: isabella.schirmer@landratsamt-heilbronn.de
Heilbronn, 02.08.2023
gez. Isabella Schirmer